Amtsblatt 1905/41 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Prart k. k. Bezirkshauptmannschaft Stey für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1905. Steyr, am 12. Oktober. Nr. 41. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 7. Oktober 1905. In diese Kundmachung ist auch die Aufforderung Z. 21.175. wegen Geltendmachung etwaiger Begünstigungs=Ansprüche An alle Gemeinde=Vorstehungen. gemäß §§ 31 — 34 des Wehrgesetzes und der Abstellung im Amtserinnerung. Aufenthaltsbezirke sowie die Bemerkung aufzunehmen, daß die Nichtbeachtung der Anmeldepflicht sowie überhaupt der Jene Gemeindevorstehungen, welche dem hierämtlichen aus dem Wehrgesetze entspringenden Pflichten durch die Erlasse, Z. 9999, vom 2. Mai 1905, betreffend Vorlage der Unkenntnis dieser Aufforderung oder der aus dem Wehr¬ Nachweisung der Gemeinde=Voranschläge und der Präliminare gesetze hervorragenden Obliegenheiten nicht entschuldigt pro 1904, noch nicht nachgekommen sind, werden aufgefordert, werden kann. diese Nachweise sogleich anher vorzulegen. Die Anmeldung der Stellungsflichtigen ist in die bei den Gemeindevorstehungen befindlichen Stellungs=Verzeich¬ Z. 21.293. Steyr, 10. Oktober 1905. nisse einzutragen und sind bei den fremden Stellungs¬ pflichtigen auch die Daten der Legitimations= oder Reise An alle Gemeinde=Vorstehungen rc. Urkunden anzuführen. Amtserinnerung. Jedem Anmeldenden ist hierüber eine amtliche Be¬ Alle jene Gemeinde=Vorstehungen 2c., welche ihren Bedar scheinigung nach Muster 5 zu § 23 der Wehrvorschriften an Geschäfts=Vormerkblätter für das Jahr 1906 noch nicht auszufertigen. angesprochen haben, werden eingeladen, denselben ehestens Auf Grundlage der berichtigten Matrikenauszüge, der anher bekannt zu geben, da der Vorrat bereits zu Ende geht. persönlichen Meldungen der Stellungspflichtigen und der von Der Betrag für die angesprochenen Exemplare ist an den Gemeinde=Vorstehungen anzustellenden Nachforschungen das Expedit der k. k. Bezirkshauptmannschaft einzusenden sind abgesondert folgende Verzeichnisse zu verfassen: Für die I. Altersklasse: Steyr, 6. Oktober 1905. a) über die in der Gemeinde heimatberech¬ Z. 20.990. tigten und zuständigen Stellungspflichtigen nach Muster 6 An alle Gemeinde=Vorstehungen. dessen Rubriken 1 bis einschließlich 14 genauestens aus¬ Vorarbeiten zur Hauptstellung im Jahre 1906. zufüllen, die weiteren 9 Rubriken aber unbeschrieben zu lassen sind, in zweifacher Ausfertigung und in Mit dem hieramtlichen Erlasse vom 15. Juli 1905, alphabetischer Ordnung O. 14.970, Amtsblatt Nr. 29, wurden die Gemeinde¬ b) über die in der Gemeinde fremden Stellungs Dorstehungen angewiesen, die Matrikenauszüge über die impflichtigen nach Muster 7; und Jahre 1885 geborenen, in der ersten Altersklasse stellungs¬ c) über die gänzlich Unbekannten nach Muster 8 Pflichtigen Jünglinge an die hochw. Pfarrämter zur Berich¬in je einem Pare. (§ 24.) ligung gemäß § 21 der Wehrvorschriften zurückzustellen, welch Bezüglich der II. und III. Altersklasse sind keine letztere die richtiggestellten Auszüge bis Ende Oktober wieder neuen Verzeichnisse anzufertigen, sondern genügt den Gemeinden zu übergeben haben. die Richtigstellung der im Vorjahre angelegten Verzeichnisse Nunmehr haben die Gemeinde=Vorstehungen, falls dies der 1883, beziehungsweise 1884 Geborenen und Vorlage in nicht bereits geschehen sein sollte, sofort gemäß § 22 der je einem Pare; doch sind die bezüglichen Eintragungen Wehrvorschriften durch öffentlichen Anschlag und in sonst in der mit der Altersklasse korrespondierenden Kolonne vor¬ ortsüblicher Weise unter Androhung der gesetzlichen Strafe zunehmen. zu verlautbaren, daß sich die zur nächsten Stellung berufenen Die pünktlichste und sorgfältigste Ausfertigung dieser Jünglinge der Geburtsjahre 1885, 1884 und 1883 im drei Stellungs=Verzeichnisse nach Vorschrift des § 25 der Monate November l. J. bei dem Gemeinde=Vorsteher Wehrvorschriften wird den Gemeinde=Vorstehungen zur mündlich ihres Heimats= oder ständigen Aufenthaltsortes strengsten Pflicht gemacht und werden die Gemeinde=Vor¬ oder schriftlich zur Verzeichnung zu melden haben.

198 stehungen insbesondere erinnert, daß in Rubrik 10 der Verzeichnisse unbedingt auch der Familienname der Mutter des Stellungspflichtigen, welchen dieselbe im ledigen Stande ührte, aufzunehmen ist, und ferner, daß in das Verzeichnis der fremden Stellungspflichtigen (Muster 7) nach den sich in der Gemeinde aufhaltenden, in einer anderen Gemeinde zuständigen Stellungspflichtigen auch 2. die in der Gemeinde geborenen, nicht heimatberechtigten und sich nicht in der Gemeinde aufhaltenden Stellungspflichtigen und 3. am Schlusse diejenigen in den Sterbematriken Verzeichneten, welche in der Gemeinde nicht zuständig waren, aufzunehmen sind. Behufs Erleichterung der h. ä. Ueberprüfungsarbeiten wird den Gemeinde=Vorstehungen auch nahegelegt, in der Rubrik „Anmerkung“ der Matrikenauszüge die Zuständigkeits¬ gemeinde und Bezirkshauptmannschaft, eventuell auch Datum und Zahl der Anerkennungsnote, einzutragen. nsuchen um eine Begünstigung in Erfüllung der Wehrpflicht sind stempelfrei; Ansuchen um Abstellungs¬ Bewilligung im Aufenthaltsorte unterliegen der Stempelung mit einem 1=Kronen=Stempel. Die offenkundige Untauglichkeit ist in die Rubrik An¬ merkung des Verzeichnisses zu verzeichnen — § 25, Punkt 4, und können solche von dem per¬ der Wehrvorschriften sönlichen Erscheinen vor der Stellungs=Kommission enthoben werden.Bezüglich solcher Stellungspflichtigen, welchen zwar keines der im § 25 der Wehrvorschriften erwähnten Gebrechen anhaftet, deren Vorführung vor die Stellungs=Kommission jedoch wegen irgend eines anderen Gebrechens im Hinblicke auf die Beschwerlichkeit und Gefahr des Transportes un¬ tunlich erscheint, gibt der h. ä. Erlaß vom 29. Mai 1895, Z. 7029 (Amtsblatt Nr. 23 ex 1895), Aufschluß. Bezüglich Epilepsie (Fallsucht) gült § 92, Punkt 7, der Wehrvorschriften. Die gemeindeweisen Verzeichnisse der Stellungspflichtigen sind mit 30. November l. J. abzuschließen und ohne Termins=Ueberschreitung bis längstens 10. Dezember l. J. mit allen im § 28, Punkt 3, der Wehrvorschriften bezeichneten Beilagen hierher vorzulegen. Die erforderlichen richtigen Drucksorten wollen sich die Gemeinde=Vorstehungen sogleich entweder bei der k. k. Hof¬ und Staatsdruckerei in Wien oder in den Buchdruckereien in Steyr bestellen, damit sie rechtzeitig in den Besitz der¬ selben gelangen. Den Herren Gemeindevorstehern mache ich die termin¬ Vorlage des Stellungsapparates zur besonderen gemäße Pflicht. Steyr, 5. Oktober 1905. Z. 7142/IV. Str. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Auflegung von Auszügen aus den Personaleinkommen¬ steuerzahlungs=Aufträgen. Die Gemeindevorstehungen werden eingeladen, nach¬ stehende Kundmachung an der dortigen Amtstafel zu affi¬ gieren und eventuell in sonst üblicher Weise zu verlautbaren. Kundmachung. In Gemäßheit des § 217 P.=St.=G. findet die Auf¬ legung der Auszüge aus den Personaleinkommensteuer¬ zahlungs=Aufträgen pro 1905 für den Schätzungsbezirl Steyr Umgebung in der Zeit vom Montag den 9. Oktober 1905 bis inklusive Sonntag den 22. Oktober 1905 im Amtszimmer Nr. 7 des hiesigen Steuerreferates, Bahnhof¬ straße Nr. 26, 1. Stock, während den Amtsstunden statt. Die Einsichtnahme in diesen Auszug ist nur den Per¬ sonaleinkommensteuerpflichtigen des Schätzungsbezirkes Steyr Umgebung gestattet und haben sich die Einsichtnehmenden gehörig zu legitimieren.von Abschriften oder Auszügen ist Die Anfertigung nach Art. 60, Z. 6, der V. V. IV. zum P.=St.=G. nicht gestattet und werden Personen, welche sich einen Mißbrauch dieses Auszuges in der im § 246 P.=St.=G. bezeichneten Weise zu Schulden kommen lassen, der daselbst angedrohten Bestrafung zugeführt. Der Vollzug der Affigierung der Kundmachung eventuell der anderweitigen Verlautbarung ist bis längstens 10. d. M. anher anzuzeigen. Steyr, 9. Oktober 1905. Z. 21.032. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Konkurs-Ausschreibung. Zur Beteilung mit einer zeitlichen Unterstützung aus der 1. Stiftung des Lorenz Ritter von Dittrich für das 1905 wird hiemit der Konkurs ausgeschrieben. Jahr Auf diese Stiftung haben vor dem Feinde verwundete Invalide Anspruch. Im Gesuche ist genau anzugeben: a) Ob ledig, verheiratet oder Witwer. Zahl und Alter der unversorgten Familienmitglieder. Mitgemachte Feldzüge. Verwundungen und sonstige körperliche Gebrechen. Dekorationen. Seit wann im Invalidenstande. g) Das jährliche Staatseinkommen und sonstiges Ver¬ mögen Die Gesuche, welchen die Patentalurkunden beizu¬ schließen sind, sind bis längstens 31. Oktober l. J. beim k. u. k. Ergänzungsbezirkskommando Nr. 14 in Linz ein¬ zubringen. Später einlangende Gesuche werden nicht berücksichtigt. Steyr, 5. Oktober 1905. Z. 20.736. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Nr. 22.024/X. Kundmachung betreffend die Aufhebung des Verbotes der Vornahme der Vieheinfuhr=Kontrolle für das aus dem Bezirke Rohrbach stammende Nutz= und Zuchtvieh nach Bayern. Laut Mitteilung vom 28. September 1905, Z. 28.143, hat die kön. Regierung von Niederbayern in Landshut das Verbot der Vornahme der Vieheinfuhr=Kontrolle für das aus dem Bezirk Rohrbach stammende Nutz= und Zuchtvieh nach Bayern wieder aufgehoben. Dies wird unter Bezugnahme auf die hierämtliche Kundmachung vom 19. September 1905, Z. 21.137, allgemein verlautbart. Linz, am 30. September 1905. Von der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. Diese Kundmachung ist zufolge Erlasses der k. k. Statt¬ halterei vom 30. September 1905, Z. 22.024, allgemein zu verlautbaren.

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200 Steyr, 9. Oktober 1905. Z. 29.932. An alle hochwürdigen Pfarrämter, bezie¬ hungsweise an alle Friedhofverwaltungen. Betreffend die Erhaltung alter Grabdenkmäler auf den Friedhöfen. In einer unlängst abgehaltenen Sitzung der ständigen Kunstkommission des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht hat Seine Exzellenz der Herr Minister a. D. Gra Baillet de Latour auf die traurigen Zustände hingewiesen, welche auf dem Gebiete der alten Friedhöfe herrschen und hervorgehoben, daß es von besonderem Interesse wäre, dafür zu sorgen, daß die alten Friedhöfe und insbesonders die alten Grabdenkmale auf denselben erhalten werden. Das k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht hat laut des Erlasses vom 6. September d. J., Z. 34.081 dieser Anregung vom Standpunkte seines Ressorts auf das lebhafteste beigepflichtet, da die Beseitigung oder Vernach¬ lässigung der alten, oft künstlerisch oder kunstgewerblich hoch¬ interessanten Grabdenkmale einerseits einen unwiederbring¬ lichen Verlust an heimischem Kunstgute, andererseits häufig auch einen Mangel an Pietät für die Grabstätten von Menschen bedeutet, die der Heimat in der einen oder anderen Richtung zur Ehre und zum Nutzen gereichten. Infolge Auftrages der k. k. o. = ö. Statthalterei vom 21. September 1905, Z. 20.944/IV, werden die hoch¬ würdigen Pfarrämter, beziehungsweise die Friedhofverwaltungen ersucht, auf eine möglichste Erhaltung der alten Friedhöfe und der auf denselben befindlichen alten Grabdenkmale hin¬ zuwirken. Steyr, 9. Oktober 1905. Z. 21.092. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend die Unterstützungen aus dem staatlichen Meliorationsfonde. Es ist in den letzten Jahren wiederholt in mehreren Ländern der Fall eingetreten, daß die Gewährung von Unterstützungen aus dem staatlichen Meliorationsfonde (Gesetz vom 30. Juni 1884, R.=G=Bl. Nr. 116) für Unter¬ nehmungen angesprochen wurde, welche ohne Vorwissen des Ackerbauministeriums bereits in Angriff genommen, ja mit¬ unter schon ausgeführt waren. Die Gemeindevorstehungen werden daher infolge Er¬ lasses der k. k. Statthalterei vom 21. September 1905 Z. 20. 73/Pa., unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 5, Z. 1 und 2, des obzitierten Gesetzes, wonach die Pro¬ jekte und Kostenvoranschläge auf einer mit der Regierung getroffenen Vereinbarung beruhen müssen, und der Regie¬ rung eine angemessene Einflußnahme auf den Gang der Unternehmen einzuräumen ist, dann unter Hinweis auf die Ministerialverordnung vom 18. Dezember 1885, R.=G.=Bl Nr. 1, ex 1886 eingeladen, dahin zu wirken, daß ein der¬ artiger Vorgang in Hinkunft vermieden werde Hiebei wird darauf aufmerksam gemacht, daß Gesuche um Unterstützung solcher schon begonnener Unternehmen, deren Projekte sich häufig als nicht einwandfrei erweisen, der Gefahr der Zurückweisung ausgesetzt wären, was häufig mit einer empfindlichen materiellen Schädigung der be¬ treffenden Gemeinden, Genossenschaften oder sonstigen In¬ teressenten verbunden sein dürfte. Steyr, 9. Oktober 1905. Z. 21.095. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor den Unterstützungsschwindlern Leopold Roth aus Saaz und Emilie Mastny aus Prag. Laut Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 29. September 1905, Z. 21.840/II, treiben sich nachstehende Indi¬ und lassen sich von fremden viduen in der Welt herum, ihrer Heimatsgemeinden Geld¬ Gemeinden auf Rechnung unterstützungen und Reisevorschüsse verabreichen, und zwar: Der im Jahre 1876 in Saaz geborene, daselbst hei¬ matszuständige Schlossergehilfe Leopold Roth. Derselbe ist mittelgroß, hat längliches Gesicht, blaue Augen, blonde Haare, eine gewöhnliche Nase und einen pro¬ portionellen Mund. Die im Jahre 1840 in Mailand in Italien geborene und nach Prag zuständige Offizialswitwe, früher Sprach¬ lehrerin Emilie Mastny. Dieselbe ist korpulent, von großer Statur, gut genährt, hat schwarze Augen, graumeliertes Haar, ist immer elegant gekleidet, hat ein exquisites Auftreten, ist hiebei sehr beredsam, wird im Abweisungsfalle stark arrogant. Die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden werden hiemit beauftragt, diesen Indi¬ viduen den Fall dringender Notwendigkeit ausgenommen in Hinkunft Geldunterstützungen und Reisevorschüsse nicht zu gewähren, vielmehr dieselben im Falle der Arbeits= und Ausweislosigkeit nach den Schubvorschriften zu bebandeln. Steyr, 9. Oktober 1905. Z. 21.010. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Militärtaxpflichtiger aus dem Bezirke Mährisch=Neustadl. Auszuforschen sind, und zwar 1. Anton Dřevikovsky, geboren am 9. Oktober 1875 in M. Křižanky und dahin zuständig, ehelicher Sohn des Anton Dřevikovsky und der Antonie, geborenen Veselý. Personsbeschreibung: Groß, stark, längliches Gesicht, blonde Haare, blaue Augen, proportionierter Mund und Nase, gesunde Zähne, spricht böhmisch, von Profession Fleischer. 2. Johann Wolf, geboren am 16. Juni 1870 in Samotin, nach M. Křižanky zuständig, ehelicher Sohn des Johann und der Josefa Wolf Personsbeschreibung: Klein, schwach, ovales Gesicht, gesunde Gesichtsfarbe, blondes Haar, blaue Augen, gewöhn¬ liche Nase und Mund, gesunde Zähne, schwarzer Schnurr¬ bart und ovales Kinn, von Profession Schuster. 3. Johann Pakosta, geboren im Jahre 1870 in Graz, nach Bystřitz zuständig, ehelicher Sohn des Josef und der Anna Pakosta; Personsbeschreibung unbekannt, von Profession Schuster. 4. Adolf Dvořak, geboren am 17. September 1875 in Mährisch=Ostrau, nach Pisečny zuständig, ehelicher Sohn des Anton Dvorak und der Marie, geborenen Kubena. Personsbeschreibung: Mittelgroß, längliches Gesicht, kastanienbraune Haare, braune Augen, blonder Schnurrbart, proportionierter Mund und Nase, blatternnarbig, von Pro¬ fession Tischler.

5. Josef Schoř, geboren am 16. Oktober 1872 in Bukow und dahin zuständig, unehelicher Sohn der Josefa Schař, von Profession Schuhmacher. Josef Ptáček, geboren am 10. März 1876 in Frischau und dahin zuständig, ehelicher Sohn des Vinzenz Ptåček und der Anna, geborenen Würz. Personsbeschreibung: Mittelgroß, schwach, mageres Gesicht, gesunde Gesichtsfarbe, kastanienbraune Haare, ge¬ wöhnlichen Mund und Nase, spitzes Kinn, spricht böhmisch, von Profession Weber. 7. Benedikt Kosek, geboren am 19. Juni 1873 in Kaden, zuständig nach Odranec, ehelicher Sohn des Johann Kosek und der Pauline, geborenen Wolf Personsbeschreibung: Mittelgroß, mittelstark, längliche¬ Gesicht, kastanienbraune Haare, graue Augen, gewöhnlichen Mund und Nase, gesunde Zähne, kleiner Schnurrbart, spricht böhmisch, von Profession Schneider Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 20. Dezember l. J. anher zu berichten. ZZ. 19.775, 20.708, 20.710, 20.721, 20.722, 21.060. Steyr, 5. Oktober 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Militärtaxpflichtiger aus dem Bezirke Steyr Land. Auszuforschen sind, und zwar: Josef Flischack, geboren 1876, Kaminfeger, zuständig nach Ried bei Kremsmünster. Josef Wachauer, geboren 1873, Bäckergehilfe, zu¬ ständig nach Weyer Land. Josef Götzenbrucker, geboren 1870, Tischler, zu¬ ständig nach Weyer Land. Johann Pöll, geboren 1875, Knecht, zuständig nach Ternberg. Peter Huber, geboren 1875, Knecht, zuständig nach Ternberg. Alois Lindringer, geboren 1879, zuständig nach Sierning. Alois Schwarz, geboren 1874, Schneidergehilfe, zuständig nach Thanstetten. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis Dezember l. J. zu berichten. Z. 20.919. Steyr, 10. Oktober 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 28. September 1905, Z. 43.625, enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn und Kroatien=Slawonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinevest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichts¬ bezirken Radna (Komitat Arad), Maros (Komitat Krasso¬ Szöreny), Lippa (Komitat Temes) in Ungarn nach den im Freichsrate vertreienen Königreichen und Ländern. 201 Ferner ist auf Grund der Verfügung der k. k. Be¬ zirkshauptmannschaft Kimpolung wegen des Bestandes der Schweinepest die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz¬ Stuhlgerichtsbezirke Oradna (Komitat Besztercze=Naszod, sowie auf Grund der Verfügungen der k. k. Bezirkshauptmann¬ schaften Ungarisch=Brod und Wallachisch=Meseritsch wegen des Bestandes des Stäbchenrotlaufes der Schweine die Einfuhr von Schweinen aus den Grenz=Stuhlgerichtsbezirken Vaguj¬ hely (Komitat Nyitra), Vagbesztercze Komitat Trencsen) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen werden die gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Grenzbezirken Gospic, einschließlich der Stadtge¬ meinde Karlobag, Senj, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Lika=Krbava) in Kroatien=Slawonien seinerzeit wegen Schweinepestbestandes gerichteten Verbote hiemit aufgehoben. Dies wird im Nachhange zu den hierortigen Kund¬ machungen vom 14. und 21. September 1905, ZZ. 41.694 und 42.899 (enthalten in den Amtsblättern zur „Linzer Zeitung vom 15. und 29. September d. J., Nr. 80 und 82), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 2. Oktober 1905, Nr. 22.003/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 21.016. Steyr, 8. Oktober 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 27. September bis 2. Oktober 1905. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Perg: Gemeinde Ried, Ortschaft Nieder¬ zirking; Gemeinde Schwertberg, Ortschaft Poneggen; Gemeinde und Ortschaft Windegg. 2. Bezirk Ried: Gemeinde Gaspoltshofen, Ortschaften Hinterleiten und Hofing. 3. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Helfenberg. 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Garsten; Gemeinde Losensteinleiten, Ortschaft Hofkirchen. 5. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde und Ortschaft Puchheim. Erlöschen der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Waldneukirchen. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Traun, Ort¬ schaft Oedt. Bezirk Ried: Gemeinde und Ortschaft Weibern. 4. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Waldegg. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Urfahr: Gemeinde Engerwitzdorf, Ortschaft Amberg; Gemeinde Gramastetten, Ortschaft Großamberg, 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz.

202 13. Franz Fallmann, Schneidergewerbe in Unterxohr Nr. 8, Erlöschen der Seuche. Gemeinde Rohr. 14. Josef Reiter, Hufschmiedgewerbe in Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Thann Nr. 19, Gemeinde Gleink. St. Florian. B. Gewerbelöschungen. 3. Bläschenausschlag. 1. Johann Tischler, Hufschmiedgewerbe in Thann Nr. 19, Erlöschen der Seuche. Gemeinde Gleink. 2. Johann Schwarz, Handel mit ge¬ Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Ried, Ortschaften brannten, geistigen Getränken in verschlossenen Gefäßen in Pesendorf und Zenndorf. Bad Hall Nr. 176. 3. Michael Narbeshuber, Zement¬ warenerzeugung in Au Nr. 3, Gemeinde Land Kremsmünster. 4. Rauschbrand der Rinder. 4. Florian Krumhuber, Fragnergewerbe in Kremsegg Nr. 5, Ausbruch und Erlöschen der Seuche. Gemeinde Land Kremsmünster. 5. Johann Jungreithmair, Schneidergewerbe in Mühlgrub, Gemeinde Pfarrkirchen 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Rosenau, Ortschaft 6. Johann Wild, Gast= und Schankgewerbe in Unterwald Prilleralpe. Nr. 6, Gemeinde St. Ulrich. 7. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Großraming, Simon Hintringer, Krämereigewerbe mit Zucker, Kaffee und Petroleum in Ortschaft Pechgraben. Losenstein Nr. 17. 8. Leopold Kiesenebmer, Gemischt¬ Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k warenhandel in Bad Hall Nr. 49. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k C. Sonstige Gewerbeveränderungen. Statthalterei in Linz vom 4. Oktober 1905, Z. 22.106/X, in die Kenntnis. 1. Michael Ritt, Erzeugung von landwirtschaftlichen Geräten in Hintstein Nr. 35, Standortsverlegung: Gro߬ gschnaidt Nr. 13, Gemeinde Gaflenz. 2. Josef Hendlhuber, Steyr, am 1. Oktober 1905. Trödlergewerbe in Sierning Nr. 20, Namhaftmachung des Pächters Josef Schluckhuber. An sämtliche Genossenschafts= und Kranken¬ 3. Gustav Schiefermayr, Tischlergewerbe in Gaflenz Nr. 29, Standortsverlegung nach kassen=Vorstehungen Garsten Nr. 30. 4. Wenzel Kritzbach, Handel mit Uhren und Nähmaschinen in Aschach Nr. 5, Standortsverlegung: zur Kenntnisnahme. Neuschönau Nr. 48, Gemeinde St. Ulrich. 5. Wenzel Kritz¬ A. Gewerbeverleihungen pro September 1905. bach, Mechanikergewerbe in Aschach Nr. 5, Standortsver¬ 1. Vinzenz Wagner, Gast= und Schankgewerbe legung nach Neuschönau Nr. 48, Gemeinde St. Ulrich. Bad Hall Nr. 26, Berechtigungen: Verabreichung von 6. Peter Wimmer, Bindergewerbe in Dietachdorf Nr. 2 kalten Speisen und zur Verabreichung von Flaschenbier und Gemeinde Gleink, Fortführung durch Therese Wimmer auf Wein (Frühstückzimmer) während der Saisondauer in Bad Witwenstandsdauer, Geschäftsführer Karl Wimmer. Hall mit der Beschränkung, daß der Betrieb dieses Gewerbes ur in der Zeit des ortsüblichen Offenhaltens seines Deli¬ Z. 1661/Sch. Steyr, 12. Oktober 1905. katessengeschäftes stattfinden darf. 2. Johann Mayr, Gemischtwarenhandel in Bäckengraben Nr. 9, Gemeinde Tern¬ An sämtliche Schulleitungen. berg. 3. Josef Secklehner, Getreidehandel in Oberschöffering enp. . . Adalbert Stifter=Feier. r. 39, Gemeinde Thanstetten. Florian Krumhuber, Laut Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 10. Oktober Gemischtwarenhandel in Kremsegg Nr. 5, Gemeinde Land 1905, Z. 4742, hat derselbe in der Sitzung vom 6. Oktober Kremsmünster. 5. Johann Kellermann, Bäckereigewerbe mit d. I. beschlossen, den Lehranstalten Oberösterreichs Gelegen¬ Mehlverschleiß in Losenstein Nr. 35. 6. Josef Oehlinger, heit zu geben, die 100. Wiederkehr des Geburtstages unseres Schuhmachergewerbe in Garsten Nr. 18 7. Rudolf Ruben¬ Dichters Adalbert Stifter durch eine Schulfeier zu zucker, Hufschmiedgewerbe in Pichlern Nr. 96, Gemeinde begehen und für diese Schulfeier den Vormittag oder Nach¬ Holzwarenmachergewerbe Sierning. 8. Karl Goldnagel, mittag des 23. Oktober d. J., als des Geburtstages des Ebenboden Nr. 49. (Schaufeln, Rechen und Gabeln) in Dichters, frei zu geben. Gemeinde Ternberg. 9. Johann Spatt, Dampfdresch= und Hievon werden die Schulleitungen mit dem Auftrage Futterschneidmaschinen=Verleihergewerbe in Giering Nr. 23, in Kenntnis gesetzt, ehestens unter Vorlage des eventuellen Gemischt¬ Gemeinde Sipbachzell. 10. Johann Schwarz, Programmes zu berichten, ob seitens der Schulleitungen eine warenverschleiß in Bad Hall Nr. 176. 11. Josef Edlinger, Feier am 23. l. M. veranstaltet wird oder nicht, in welch Krämereigewerbe in Möderndorf Nr. 64, Gemeinde Pfarr¬ ersterem Falle der Vor= oder Nachmittag des erwähnten kirchen. 12. Emanuel Wittwehr, Gemischtwarenhandel Tages schulfrei ist. (Zucker, Kaffee, Petroleum, Fleischwaren) in Losenstein Nr. 17. Der k. k. Amtsleitep. Walderdorff. Haassche Buchdruckerei in Steyr. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr.

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