Amtsblatt 1905/35 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

170 b) mit dem Zeugnis über die Art ihrer Verwundung und mit dem Nachweise, daß diese Verwundung vor dem Feinde erfolgte, und c) mit dem Zeugnis über die Erwerbsunfähigkeit zu belegen. Witwen und Waisen haben nebst dem Heimatscheine noch das Zeugnis beizulegen, daß der Gatte oder Vater in den Feldzügen von 1864 oder 1866 vor dem Feinde ge¬ blieben oder infolge der erhaltenen Wunden gestorben ist. Wien, am 16. Juni 1905. Der Landesausschuß des Erzherzogtumes Oesterreid unter der Enns. Steyr, 25. August 1905. Z. 17.751. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend Veranstaltung regelmäßiger Scheiben¬ schießen seitens der Militärveteranenvereine. Anläßlich vorgekommener Anfragen hat das k. k. Ministerium des Innern mit Erlaß vom 8. August 1905. Z. 34.418, eröffnet, daß der Veranstaltung regelmäßiger Scheibenschießen seitens der Militärveteranenvereine, soferne dies etwa in der Weise geübt wird, daß die am Schießstande deponierten Waffen nur daselbst von den Vereinsmitgliedern behufs Vornahme der Schießübungen gebraucht werden, ein prinzipielles Hindernis nicht im Wege stünde. Selbstver¬ ständlich müßten die Vereinsstatuten, die wohl in den aller¬ wenigsten Fällen die Pflege des Schießwesens unter dem Vereinszwecke und die Veranstaltung von Scheibenschießen als Mittel hiezu anführen dürften, in dieser Richtung vor¬ erst entsprechend geändert werden. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 11. August 1905, Z. 18.191/XI, zur entsprechenden Aufklärung der im Gemeindegebiete be¬ findlichen Militärveteranenvereine in Kenntnis gesetzt. Steyr, 25. August 1905. Z. 17.760. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Verbot des Hausierhandels. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 12. August 1905, Z. 17.881/VIII, wurde die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Gemeinde Ada des Komitates Bács=Bodrog unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Para¬ graphen ergänzenden Nachtragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, verboten. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen mit Be¬ ziehung auf § 10 des Hausierpatentes in Kenntnis gesetzt. Steyr, 25. August 1905. Z. 17.757. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Rudolf Egarter aus Eisentratten. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 12. August 1905, Z. 18.265/II, treibt sich der zur Ge¬ meinde Eisentratten, pol. Bez. Spittal, zuständige und mit einem von dieser Gemeinde am 28. November 1903, sub Z. 42, ausgestellten Arbeitsbuche versehene Vagant Rudolf Egarter beschäftigungslos herum und läßt sich von fremden Gemeinden auf Rechnung seiner Heimatsgemeinde fortgesetzt Geldunterstützungen und Reisevorschüsse verabreichen, wodurch der genannten Gemeinde bereits beträchtliche Kosten ver¬ ursacht wurden. Rudolf Egarter ist im Jahre 1879 geboren, katholisch, ledig, von mittlerer Größe, hat längliches Gesicht, dunkel¬ braune Haare und graue Augen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, diesem Individuum, den Fall dringender Notwendigkeit ausgenommen in Hinkunft Geldunterstützungen und Reisevorschüsse nicht zu gewähren, vielmehr ist dasselbe im Falle der Arbeits¬ und Mittellosigkeit nach den Schubvorschriften zu behandeln. Steyr, 26. August 1905. Z. 17.764. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 19. Dezember 1904, Z. 24.945, Amtsblatt Nr. 52, nach dem Stellungspflichtigen Karl Cihák angeordneten Nachforschungen sind einzustellen. Z. 18.122. Steyr, 30. August 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 2. August l. J., Z. 16.171, Amtsblatt Nr. 31, angeordneten Nachforschungen nach den abgängigen Knaben Franz und Friedrich Kossi sind einzustellen. Steyr, 24. August 1905. Z. 17.489. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung des Josef Vykoukal aus Honetitz. Der im Jahre 1845 in Honetitz, politischer Bezirk Kremsier, geborene Ziegelarbeiter Josef Vykoukal soll zum Zwecke der Feststellung seiner Zuständigkeit anläßlich der Forderung von Krankenverpflegskosten für eine ungarische Krankenanstalt einvernommen werden. Da jedoch dessen Aufenthalt seit 4 Jahren, wo er aus unbekannt ist und die Koniök in Ungarn ausgewandert ist, bisher gepflogenen Nachforschungen resultatlos blieben, werden Gendarmerie=Posten¬ die Gemeinde=Vorstehungen und k. k k. o.-ö. Statthalterei Kommanden zufolge Erlasses der k vom 7. August 1905, Z. 17.810/II, aufgefordert, nach dem Genannten zu forschen, und ist über das Resultat der Nach¬ forschungen bis 20. September l. J. anher zu berichten.

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