Amtsblatt 1905/11 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Verordnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179) Z. 5097. Steyr, 9. März 1905. bis zum vierzigsten Tage nach dem Erlöschen der Seuche An alle Gemeinde=Vorstehungen und geltende Verbot der Einfuhr von Klauentieren (Rindern Schafen, Ziegen, Schweinen) aus den durch Maul= und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden Klauenseuche verseucht gewesenen Gemeinden Repenye (Stuhl¬ zur Kenntnisnahme. gerichtsbezirk Oekörmezö), Szentmargit (Stuhlgerichsbezirk Kismarton), sowie der Einfuhr von Schweinen aus de Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich durch Schweinepest verseucht gewesenen Stadtgemeinde Bartfa in der Berichtsperiode vom 26. Februar bis 2. März 1905 (Stuhlgerichtsbezirk Szekcö), sowie deren Nachbargemeinder 1. Rotlauf der Schweine. wird durch die Aufhebung der gegen die genannten Bezirk Bestand der Seuche. bestandenen Verbote nicht berührt. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Molln, Ort¬ Dies wird im Nachhange zu den hierortigen Kund¬ schaft Außerbreitenau. machungen vom 16. Februar 1905, Z. 6661 (enthalten in dem Amtsblatte zur „Linzer Zeitung“ vom 22: Fe¬ Erlöschen der Seuche. bruar d. J., Nr. 15), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. 2. Schweinepest. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Bestand der Seuche Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k Bezirk Urfahr: Gemeinde Engerwitzdorf, Statthalterei in Linz vom 4. März 1905, Nr. 4451/X, zur Ortschaft Linzerberg; Gemeinde und Ortschaft Urfahr. entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k Statthalterei in Linz vom 4. März 1905, Nr. 4512/X, in die Kenntnis. Der k. k. Amtsleiter: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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