Amtsblatt 1905/6 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

26 Steyr, 7. Februar 1905. Z. 2546. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend die diesjährige Hauptstellung. Gleichzeitig mit diesem Amtsblatte werden die Stellungs¬ Kundmachungen versendet und sind dieselben allsogleich öffentlich anzuschlagen. Die Vorladung der Einheimischen, welche keine Be¬ willigung zur Abstellung in einem fremden Bezirke erhalten haben, ist sofort zu veranlassen. Die seinerzeitige Vorführung der Stellungspflichtigen erfolgt gemeindeweise nach Altersklassen mit der I. Klasse beginnend und innerhalb derselben nach der Losreihe. Die¬ jenigen Gemeinden, welche die „Verlesliste“ in zweifacher Ausfertigung noch nicht eingesendet haben, werden eingeladen, dieselben bis 15. März l. J. vorzulegen. Bemerkt wird, daß auch die Herren Gemeinde=Vor¬ steher für den eigenen Gebrauch eine Verlesliste bei der Vorführung mitzubringen haben. Diejenigen Stellungspflichtigen, welche wegen Ab¬ stellungsbewilligung oder Haft nicht vorgeladen werden, sind in die Verlesliste nicht aufzunehmen. Ueber jene, welche wegen Krankheit oder dergleichen zur Stellung nicht erscheinen dürfen, ist in der Verlesliste eine diesbezügliche Anmerkung zu machen, ebenso bezüglich jener, denen die Stellungs=Vorladung nicht zugestellt werden konnte.Die Vorladung der „Fremden“ erfolgt durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft. Die Vorführung derselben erfolgt an jedem Tage nach der Vorführung der Einheimischen, wobei jedoch die Herren Vorsteher ebenfalls anwesend zu sein haben. Steyr, 7. Februar 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Unter Einem gelangt das Reichs=Gesetz=Blatt Stück IV an die Gemeinde=Vorstehungen zur Hinausgabe Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Steyr 2. Februar 1905. Z. 2585. Amtserinnerung. Jene Gemeinden, welche entsprechend dem h. ä. Er¬ lasse vom 19. Dezember 1904, Z. 25.235, Amtsblatt Nr. 51, den Veterinär=Jahresbericht pro 1904 noch nicht vorlegten, haben denselben zuverlässig binnen acht Tagen an¬ her zu übersenden. Steyr, 2. Februar 1905 Z. 2586. Amtserinnerung. Jene Gemeinde=Vorstehungen, welche dem h. ä. Er¬ lasse vom 4. Jänner 1905, Z. 271, betreffend Bericht¬ erstattung über die Berechtigung der Einhebung von Vieh¬ und Fleischbeschaugebühren noch nicht nachgekommen sind. werden hiemit beauftragt, diesem Auftrage binnen 4 Tagen zu entsprechen und eventuell einen Fehlbericht zu erstatten. Steyr, 3. Februar 1905. Z. 246/B.=Sch.=R. An alle Ortsschulräte und Schulleitungen. Vergütung für das Verordnungsblatt des k. k. o.=ö Landesschulrates für das Jahr 1904. Zufolge. Erlasses des k. k. o.=ö. Landesschulrates Nr. 225 vom 24. Jänner 1905, betragen die Gestehungs¬ kosten der für das Jahr 1904 übersendeten Verordnungs¬ blätter des k. k. Landesschulrates für Oberösterreich per Exemplar 70 h. Die Ortsschulräte und Schulleitungen werden ein¬ geladen, die entfallenden Beträge sogleich an den k. k. Be¬ zirksschulrat in Steyr einzusenden. Steyr, 1. Februar 1905. Z. 248/B.=Sch.=R. An den Zweiglehrerverein Sierning. Der k. k. Bezirksschulrat erteilt jenen Mitgliedern des Zweiglehrervereines Sierning, welche der am 18. Februar l. J. in Sierninghofen stattfindenden Vereinsversammlung beiwohnen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Steyr, 7. Februar 1905. Z. 265/B.=Sch.=R. An den Zweiglehrerverein Weyer. Der k. k. Bezirksschulrat erteilt jenen Mitgliedern des Zweiglehrervereines Weyer, welche der am 4. März l. I. in Weyer stattfindenden Vereinsversammlung beiwohner wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Steyr, 7. Februar 1905. Z. 284/B.=Sch.=R. An sämtliche Schulleitungen. Otf 3.3. 140. Suppenanstalten. Die Schulleitungen werden angewiesen, die Berichte über die Suppenanstalten genau dem h. ä. Erlasse vom 7. April 1893, Z. 552, Amtsblatt Nr. 15 ex 1893, ent¬ sprechend abzufassen und bis Ende März hieher vorzulegen. Eventuell ist ein Fehlbericht zu erstatten. Steyr, 7. Februar 1905. Z. 285/B.=Sch.=R. An sämtliche Schulleitungen.ef.J.3.(90 Wechselschuhe. Die Schulleitungen werden angewiesen, bis 15, März l. J. hieher zu berichten, wie viel Paare Wechselschuhe an der dortigen Schule gegenwärtig in Verwendung stehen und wieviel Paare Wechselschuhe im laufenden Schuljahre zu¬ gewachsen sind. Eventuell ist ein Fehlbericht einzusenden. Z. 286/B.=Sch.=R. Steyr, 7. Februar 1905. 13.72.05 An sämtliche Schulleitungen. Die Schulleitungen werden angewiesen, bis Ende des Monats jene Lehrkräfte namhaft zu machen, welche bei der diesjährigen Bezirkslehrerkonferenz einen Vortrag zu halten oder ein Referat zu erstatten gedenken. Eventuell ist ein Fehlbericht vorzulegen.

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