Amtsblatt 1905/5 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

(Umgebung), Linz (Stadt) und Urfahr gelegen sind, als erste Instanz einzutreten. b) Das Fischerei=Revier Donau=Linz B wird als Donau=Revier der k. k. Bezirkshauptmannschaft Urfahr zu¬ gewiesen und hat gemäß § 54 des oberösterreichischen Fischerei¬ Gesetzes die k. k. Bezirkshauptmannschaft Urfahr auch für jene Teile dieses Reviers, welche in den politischen Bezirken Linz (Umgebung) und Linz (Stadt) gelegen sind, als erste Instanz einzutreten. c) Das Fischerei=Revier Donau=Linz C bleibt als Donau=Revier Linz bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft Linz und hat diese gemäß § 54 des oberösterreichischen Fischerei=Gesetzes auch für jene Teile dieses Reviers, welche in den politischen Bezirken Steyr und Urfahr gelegen sind, als erste Instanz einzutreten. d) Die Fischerei=Reviere Pesenbach=Rodl und Diesen¬ leitenbach=Haselbach=Große Gusen werden in ein Fischerei¬ Revier vereinigt, der k. k. Bezirkshauptmannschaft Urfahr zugewiesen und hat gemäß § 54 des oberösterreichischen Fischerei=Gesetzes die k. k. Bezirkshauptmannschaft Urfahr auch für jene Teile dieses Reviers, welche in den politischen Bezirken Rohrbach, Freistadt und Perg gelegen sind, als erste Instanz einzutreten. III. Die Statthalterei=Kundmachung vom 29. März 1899, Z. 434 (Amtsblatt der „Linzer Zeitung“ Nr. 39), betreffend die Bildung der Fischerei=Reviere im politischen Bezirke Freistadt wird dahin abgeändert, daß die k. k. Be¬ zirkshauptmannschaft Freistadt gemäß § 54 des oberöster¬ reichischen Fischerei=Gesetzes auch für jene Teile des Maltsch¬ Revieres, welche im politischen Bezirke Urfahr gelegen sind, als erste Instanz einzutreten hat. IV. Die Statthalterei=Kundmachung vom 29. März 1899, Z. 2762 (Amtsblatt der „Linzer Zeitung“ Nr. 41), betreffend die Bildung der Fischerei=Reviere im politischen Bezirke Perg, wird geändert wie folgt: Das Fischerei=Revier Aist=Perg wird der k. k. Bezirks¬ hauptmannschaft Freistadt zugewiesen und hat gemäß § 54 des oberösterreichischen Fischerei=Gesetzes die k. k. Bezirks¬ hauptmannschaft Freistadt auch für jene Teile dieses Reviers welche im politischen Bezirke Perg gelegen sind, als erste Instanz einzutreten. V. Die Statthalterei=Kundmachung vom 14. Mai 1899, Z. 2019/4845 (Amtsblatt der „Linzer Zeitung“ Nr. 56) betreffend die Bildung der Fischerei=Reviere im politischen Bezirke Rohrbach wird dahin abgeändert, daß die k. k. Be¬ zirkshauptmannschaft Rohrbach gemäß § 54 des oberöster¬ reichischen Fischerei=Gesetzes auch für jene Teile der Fischerei¬ Reviere Donau=Rohrbach und Große Mühl II, welche in den politischen Bezirken Urfahr, Schärding und Wels gelegen sind, als erste Instanz einzutreten hat. VI. Hiegegen steht gemäß § 13 des oberösterreichischen Fischerei=Gesetzes durch 60 Tage der bei der im Sinne dieser Verordnung zuständigen k. k. Bezirkshauptmannschaft einzu¬ bringende Nekurs an das k. k. Ackerbau=Ministexium offen. Hiebei ist der Tag der Einschaltung dieser Kund¬ machung in das Amtsblatt der „Linzer Zeitung" als jener des Beginnes der Rekursfrist anzusehen. Demnach endet die Frist am Dienstag den 28. März 1905 Für den k. k. Statthalter: Wickenburg m. p. Steyr, 26. Jänner 1905 Z. 1848. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler August Gabler. Der erst kürzlich aus der Zwangsarbeitsanstalt in Korneuburg entlassene, in Klosterneuburg geborene und zu ständige, 32 Jahre alte August Gabler treibt sich in Ober¬ österreich als Frequentant der Naturalverpflegsstationen herum und läßt sich von verschiedenen Gemeinde=Vorstehungen in ganz kurzen Zwischenräumen Schuhe auf Rechnung des Bezirksarmenrates Klosterneuburg erfolgen. So erhielt er am 3. November 1904 in Ried (Ober¬ österreich) ein Paar Schuhe um 6 K, am 6. Dezember 1904 in Münzkirchen, Oberösterreich, Schuhe um 11 K, am 10. Dezember 1904, also 4 Tage später, in Leonfelden, Oberösterreich, Schuhe um 7 K. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 13. Jänner 1905, Nr. 734/II, werden die Gemeinde Vorstehungen angewiesen, dem Genannten, ausgenommen den Fall dringendster Not, keine Unterstützungen zu er¬ teilen, sondern denselben vielmehr der Schubbehandlung zu unterziehen. Z. 2244. Steyr, 30. Jänner 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 11. November 1904, Z. 22.286, Amtsblatt Nr. 46, angeordneten Nachforschungen nach dem stellungspflichtigen Josef Bozak sind einzustellen. Z. 1847. Steyr, 30. Jänner 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Neuerliche Ausforschung. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 15. Jänner 1905, Z. 417/IV, ist der im Jahre 1880 geborene, in Bojau im Bezirke Czernowitz (Land) heimat¬ berechtigte stellungspflichtige Hersch Leib Löbl, Sohn des Schmil Löbl und der Judes Spasser neuerlich auszuforschen, da die mittlerweile erfolgte Eruierung des Genannten eine irrige war. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 10. März 1905 anher zu berichten. Z. 2188. Steyr, 28. Jänner 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung der unter Polizeiaufsicht gestellten Anna Gaßner aus St. Marien. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 17. Jänner 1905, Z. 884/II, ist die Ausforschung der unter

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