Amtsblatt 1905/2 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Steyr, 7. Jänner 1905. 8. 456. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Gelegentlich der jährlichen Saccharinkontrolle wird immer wieder die Beobachtung gemacht, daß Besitzer von Hausapotheken ihren Saccharinbedarf aus Drogerien be¬ ziehen. Dieser Vorgang widerspricht nicht nur dem § 22 der Verordnung des Ministeriums des Innern vom 7. No¬ vember 1903 (R.=G.=Bl. Nr. 239), wonach die zur Führung einer Hausapotheke berechtigten oder verpflichteten Aerzte und Wundärzte die erforderlichen chemischen und pharma¬ zeutischen (einfachen und zusammengesetzten) Präparate sowie sonstige arzneiliche Zubereitungen ausschließlich aus einer der nächsten Apotheken zu beziehen haben, sondern auch dem § 8 der Verordnung der Ministerien des Innern, des Handels und des Ackerbaues vom 20. April 1898 (R.=G.=Bl. Nr. 52), nach welchem Drogen= und Materialwaren=Großhändler Saccharin nur an Apotheken, Anstalten und berechtigte Gewerbsleute verabfolgen dürfen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Er¬ lasses der k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz, Nr. 27.665/ vom 30. Dezember 1904 mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, die zur Führung einer Hausapotheke berechtigten Aerzte sowie die Apotheker, Drogen= und Materialwaren¬ händler gegen Vorlage der Verständigungsnachweise auf die eventuellen Folgen der Nichtbeachtung der obzitierten Be¬ stimmungen aufmerksam zu machen. Steyr, 5. Jänner 1905. Z. 248. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Karl Kutscha. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 23. Dezember 1904, Z. 26.884/II, treibt sich Karl Kutscha, geboren 1878 in Troppau und dorthin zuständig, Comptoirist, welcher im Besitze des unterm 7. Februar 1898, Nr. 328 von dem Bürgermeisteramte in Troppau ausgestellten Heimats¬ scheines ist, insbesonders in den Alpenländern beschäftigungs¬ los herum und läßt sich von den jeweiligen Aufenthalts¬ gemeinden Geldunterstützungen für Rechnung der Gemeinde Troppau erfolgen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden beauftragt, dem Genannten, außer im Falle eines dringenden Bedürfnisses, keine Reisevorschüsse oder Unterstützungen zu verabfolgen, sondern denselben vielmehr bei den gegebenen Umständen der schubpolizeilichen Behandlung zu unterziehen. Steyr, 9. Jänner 1905. Z. 609. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Ferruzio Viezzoli. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 31. Dezember 1904, Z. 27.068 II, läßt sich der nach Triest heimatszuständige, mit einem Arbeitsbuche vom 24. Sep¬ tember 1904, Z. 9750, versehene zwanzigjährige Feruccic Viezzoli, Sohn des Josef und der Karoline, von verschiedenen Gemeinden Unterstützungen gewähren, wodurch der Heimats¬ gemeinde kein geringer Schade verursacht wird Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, den Genannten bei allfälliger Anmeldung mit keinen Geld¬ unterstützungen zu versehen, sonst aber zurückzuweisen, eventuell die schubweise Behandlung desselben einzuleiten. Steyr, 9. Jänner 1905 Z. 610. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Identitätserforschung einer auf der Bahnstrecke Leobersdorf — St. Pölten aufgefundenen verstümmelten männlichen Leiche. Am 19. August 1904, gegen 9•20 Uhr abends, wurde bei Kilometer 10 der Strecke Leobersdorf — St. Pölten der k. k. Staatsbahnen die bis zur Unkenntlichkeit verstümmelte Leiche eines etwa 20 Jahre alten, dem Arbeiterstande an¬ gehörigen unbekannten Mannes unter dem Tender des Zuges Nr. 1824 hervorgeholt. Bekleidet war die Leiche mit einem graubraunen alten Rocke und Gilet, grauer, mit schwarzen, schmalen Längs¬ streifen gemusterten, an den Seitennähten mit einer 2 cm. breiten, schwarzen Borte versehenen Hose, neubesohlten, mit Nägeln beschlagenen kurzen Röhrenstiefeln (sog. Halbstiefel und einem Hemde von unbestimmter Farbe. Der Hut, alt, aus grünem Plüsche, von der Sonne stark ausgezogen und verschossen, mit einer ebenfalls stark verblaßten grünen Schnur, hatte die Form eines abgeschnittenen Kegels. In den Kleidern wurden vorgefunden ein Taschenspiegel in Blechgehäuse, zwei schadhafte Kämme, ein schwarzledernes Geldtäschchen mit zwei Abteilungen und Eisenblechrahmen mit drei Schließknöpfchen, Inhalt 98 Heller, und ein von einem Zeitungsrande abgerissener Papierstreifen, auf dem die Nummern 3, 49, 77, mit Bleistift geschrieben sind, ferner ein Salzwecken, ein blaues Taschentuch mit rotgestreiftem Rande ohne Märke und ein Vexiertaschenmesser. Die Effekten wurden behufs Agnoszierung in der Leichenkammer der Gemeinde St. Veit a. d. Tr. deponiert. Die Nachforschungen nach der Identität der auf¬ gefundenen Leiche sind sogleich einzuleiten und ist über ein positives Resultat derselben sogleich anher zu berichten. Steyr, 5. Jänner 1905. Z. 247. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung des entwichenen Zwänglings Alois Zaß. Laut der an die k. k. Landesregierung in Salzburg gerichteten Zuschrift der Direktion der Landeszwangsarbeits¬ anstalt Läibach vom 7. Dezember 1904, Z. 3609, ist der mit dem Erkenntnisse der k. k. Landesregierung in Salzburg vom 2. Juni 1903, Z. 8652, notionierte und seit 25. Juni 1903 dortanstalts detenierte, nach Westendorf im politischen Bezirke Kitzbühel zuständige, 35 Jahre alte Tiroler Zwäng¬ ling Alois Zaß am 7. Dezember 1904 von der beim Bau¬ meister Tönies beschäftigten Zwänglingsabteilung entwichen. Derselbe ist von mittlerer Statur, kräftigem Körper¬ bau und hat ein rundes Gesicht, braune Haare und Augen¬ brauen, eine niedere Stirne, proportionierte Nase, ebensolchen

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