Amtsblatt 1904/47 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

5 Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Koiniuanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 18. November 1904, Nr. 24.290/X, in die Kenntnis Z. 22.788. Steyr, 22. November 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Z. 24.072/X. Kundmachung betreffend den Verkehr mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete nach Oberösterreich. Auf Grund des letzten offiziellen Tierseuchenausweises der Landesregierung in Sarajewo findet die k. k. Statthalterei zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 9. November l. I., Z. 49.901, unter Aufrechthaltung der mit der hierortigen Kundmachung vom 13. Jänner 1900, Z. 510/11, hinsichtlich der Einfuhr von lebenden und geschlachtete» Schweinen aus dein Okkupationsgebiete mittels Eisenbahn festgesetzten Bestimmungen und unter Aufhebung der hierortigen Kundmachung vom 13. Oktober d. I., Z 21.743, bezüglich des Verkehres mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete, nachstehende Sperrmaßnahmen zu erlassen: Wegen des Bestandes der Schweinepest das Verbot der Einfuhr von Schiveinen aus den Bezirken Bihac, Bosn.-Gradiska, Bosn.-Krupa, Brcka, Dervent, Gracanica, Jajce, Kljnk, Kotor-Varos, Ljubuski, Maglaj, Petrovac, Priedor, Prnjavor, Sanskimost, Tesany und Varcar-Vakuf. Die Bestimmungen über die Einfuhr von geschlachteten Schweinen im »«zerteilten Zustande sowie von lebenden Schweinen aus den wegen Verseuchung gesperrten und von untergewichtige» Schweinen aus seuchenfreien Gebieten nach dem Schlachthause in Linz bleiben auch fernerhin in Kraft. Uebertretungen dieser Verfügungen, welche sofort in Kraft treten, werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.-G.-Bl. Nr. 51), beziehungsweise des § 46 des allgemeinen Tierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.-G.-Bl. Nr. 35) geahndet. Linz, am 14. November 1904. Von der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 14. November 1904, Nr. 24.072/X, in die Kenntnis Der k. k. Amtsleiter: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannfchafl Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2