Amtsblatt 1904/47 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der Arall 6. k. Rczirkshauplmann schüft Slegr für den gleichnamigen politischen unö Schulbezirk. Ur. 47. Steyr, am 24. November. 1904. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden.' — Prännmerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Borrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 22.096. An alle GemMe-WWMM Steyr, 7. November 1904. hoW. Pfarrämter, AMulröte, SWettuMn, GenoMlWs-MflelMgen, KrünKenKassen etc. Einladung i«r PmWtrotia mir ks Wtshlitt öci k. t. PtzirksjaWtmWslljist Stclir. Mit 1. Jänner 1905 beginnt der XXIII. Jahrgang des Amtsblattes der k. k. Bezirkshauptmannschast Steyr. Dasselbe wird, wie bisher, die im Dicnstverkehre erforderlichen Verlautbarungen und Korrespondenzen der k. k. Bezirkshauptmannschast, beziehungsweise des k. k. Bezirksschulrates an die Gemeinde-Vorstehungen, k. k. Gendarmerieposten-Kommanden, Ortsschulräte und Schulleitungen des Bezirkes, ferner Kundmachungen und Ausforschungen, sowie die Veröffentlichung von auf die politische Verwaltung und auf das Schulwesen bezughabenden Verordnungen und geschlichen Bestimmungen enthalten ; außerdem werden Personaluachrichten, die Veränderungen int Lehrpersonale im Amtsblatte veröffentlicht; auch werden in dasselbe Kundmachungen und Edikte anderer k. k. Behörden und der Gemeindeämter angenommen. In dem Amtsblatte werden auch, wie bisher, alle das Gewerbe- und Genossenschaftswesen betreffenden Verordnungen, Erlässe und Kundmachungen, sowie Ausschreibungen von Genossenschafts-Versammlungen Aufnahme finden. Das Amtsblatt empfiehlt sich auch für alle diejenigen, welche sich für die öffentliche Verwaltung interessieren oder mit derselben in häufige Berührung treten, daher insbesondere für die hochw. Pfarrämter. Dasselbe bildet einen wichtigen und notwendigen Amtsbehelf für die Gemeinde - Vorstellungen, Ortsschulräte, Schulleitungen und Genossenschafts-Vorstehungen und ist daher von denselben zu abonnieren und als Jnventarsgegenstand sorgfältig zu sammeln und aufzubewahren. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und beträgt der jährliche Prünumerationsbetrag wie bisher 5 X. Das Amtsblatt kann auch von Privaten, insbesondere Viehhändlern und Fleischhauern, sowie von Gutsverwaltungen gegen Einsendung des Pränumeratiousbetrages per 5 Kronen ganzjährig, inklusive Zusendung per Post, bezogen werden. Die Gemeinde-Vorstehungen werden eingeladen, auf eine rege Pränumeration seitens der interessierten Kreise hinzuwirken. Die bisherigen Abonnenten werden eingeladen, den Pränumerationsbetrag für das Jahr 1905 bis längstens 15. Dezember 1904 an die k. k. Bezirkshauptmannschast einzusenden; die neuen Abonnenten wollen ihre Pränumerations- Erklärung samt dem Pränumerationsbetrag ehestens anher einsenden, damit die Zusendung der Amtsblätter rechtzeitig bewirkt werden kann. Der Ir. k. Ämtsleiter -er Gezirkshauptmannschast.

2 Z. 22.830. Steyr, 19. November 1904. An alle Gemeinde - Vorsehungen. Konkurs-Ausschreibung. Die zur Verleihung gelangenden zwei Stiftungsplätze der Franz - Honauer - Stiftung mit einem zeitlichen Unterstützungsgenusse von je 10 K 50 h für das Jahr 1904 gelangen zur Ausschreibung. Anspruch auf diese Stiftung haben aus Oberösterreich gebürtige, besonders krüppelhaste Invalide. Die Stistungsbewerber haben ihre Gesuche, welche vom Gemeindeamte zu bestätigen sind und welchen die Patental-Verpflegsurkunden beizuschließen sind, bis längstens 12. Dezember l. I. beim Ergänzungsbezirks-Kommando Nr. 14 in Linz vorzulegen. Später einlangende Gesuche werden nicht berücksichtigt. In den Gesuchen ist genau anzugeben: a) ob ledig, verheiratet oder Witwer; b) Zahl und Alter der Familienmitglieder (ob versorgt oder unversorgt). «) mitgemachte Feldzüge und Dekorationen; ck) Ort der erhaltenen Verwundungen und sonstige körperliche Gebrechen; e) seit wann im Jnvalidenstande; f) die vom Staate beziehenden Jahreseinkommen und sonstiges eigenes Vermögen. Z. 23.010. Steyr, 22. November 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommando Verlust einer Produktions-Lizenz. Der Spieldosenbesitzer Anton Holzleitner hat am 13. d. M. seine vom k. k. Statlhalterei-Präsidium in Linz ausgestellte Produktionslizenz vom 21. August l. I., Z. 513/1-, auf dem Wege zwischen Enns und Steyr verloren. Zufolge Erlasses des k. k. Statthalterei-Präsidiums vom 23. November l. I., Z. 696/1-, werden die Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden hievon behufs Verhinderung eines etwaigen Mißbrauches dieser Lizenz mit dem Bemerken in die Kenntnis gesetzt, daß eine gleiche Notiz auch im o.- ö. Polizeiblatte erscheinen wird. Z. 22.852. Steyr, 19. November 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. l. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Verteilnngsbewilligung. Im Sinne des 8 23, P.-G., habe ich dem Michael Hölzer und Josef Wiskocil in Neuzeug die Verteilung einer Druckschrift, enthaltend die Aufforderung zum Beilritte zu einem zu gründenden Konsumvereine bewilligt. Z. 22.832. Steyr, 21. November 1904. An alle Gemeinde -vorstehungen. Abonnement auf das o.-ö. Polizeiblatt. Um für die Drucklegung des oberösterreichischen Polizei- Blattes für das Jahr 1905 rechtzeitig die nötige Vorsorge treffen zu können, werden die Gemeinde-Vorstehungen zufolge Erlasses des k. k. Statthalterei-Präsidiums vom 15. ^November 1904, Z. 3954/Präs., zur Pränumeration auf das Polizeiblatt für Oberösterreich eingeladen und im Hinblicke auf den ihnen zustehenden politischen Wirkungskreis aufmerksam gemacht, daß durch die Evidenzhaltnug aller iin ganzeil Kronlande vorkomniendeu Uebertretungen gegen die Sicherheit der Persoir und des Eigentums und durch die Verzeichnung aller deshalb verfolgten Verbrecher, sonstiger Gesetzesübertreter und für die öffentliche Sicherheit gefährlicher oder gemeinschüdlicher Individuen, die den Gemeinde-Vorstehungen gemäß § 25, Punkt 2, des Gemeinde-Gesetzes obliegende Sorge für die Sicherheit der Person und des Eigentums wesentlich erleichtert wird, weshalb das o.-ö. Polizeiblatt, welches eine solche Evidenz ermöglicht, für die Gemeinde- Vorstehungen als ein nahezu unentbehrlicher Behelf bezeichnet werden muß. Als Prünunlerationsbetrag für ein Exeinplar des gedachten Jahrganges wurde der vorjährige Pränumerations- preis per 3 K 60 h beibehalten. Die Gemeinde-Vorstehungen werden eingeladen, die Pränumerations - Erklärungen zugleich mit den Pränume- rations-Beträgen zuverlässig bis längstens 28. November l. I. an die k. k. Bezirkshauptmannschaft in Stehr ein- zujcnden. Z. 22.831. Steyr, 21. November 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. l. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Nachforschung nach entwendeten Wertpapieren. Am 1. Oktober wurden der Bäckereibesitzerin Josestne Delab in Neapel nachstehende Wertpapiere entwendet: Dette publique italienne 5 °/u : rente de 5 Lire u 042.112 reute <le 50 Lire n 421.281 5 „ 036.428 „ . 100 „ „ 091.134 ., 042.111 „ „ 200 „ ., 032-236 ,, „10 „ ., 089.291 „ „ 200 „ 032.237 „ „ 50 7, „ 101.783 „ , 200 „ „ 080.922 50 „ 142.180 „ „ 500 „ „ 030.077 Dette midsiee de la Ville de Naples: rente de 50 Lire serie Dn. 5.724 „ „ 50 „ „ , 13.031 ., 50 ., „ „ 29.669 Emprunt de la Ville de Milou 1886; 4'50 %: ii 6786, premi&re serie; rente 200 Lire, Capital 5000 Lire n 9597 deurieme serie; rente 40 Lire, Capital 1000 Lire Obligations de la Societe des chemins de Fer meridionaux. Valeur: 500 n 038.176 „ 038.177 ., 038.178 ., 038.179 ., 038.180 Lire cbaque Obligation: n 042.121 ,. 042.122 „ 042.123 ., 042.124 „ 042.125 n 042.126 „ 042.127 042.128 „ 042.129 „ 042.130 de Deux obligations eommunales Jaucoises de 500 Lire Capital: n 731.004 n 585.696.

3 Zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Oberösterreich vom 15. November 1904, Z. 3791/krLs., werden die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten- Kommanden aufgefordert, im Gegenstände die erforderliche Nachforschung zu treffen und über das Ergebnis des Verfügten bis 20. Dezember l. I. anher zu berichten. Z. 22.611. Steyr, 16. November 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen. Frankierung der Postanweisungen bei Versendung von Verpflegskosten - Ersähen, Reisevorschuff - Rück- ersätzen rc. Laut Artikel VII des Gesetzes ist die gebührenfreie Benützung der Postanstalt nur bei den für Rechnung des Staates und der Länder gesannnelten Geldern sowie zwischen den im Artikel II, Absatz 1 und 2, angeführten Aemtern und Behörden statthaft und sind zufolge des Handels- Ministerial-Erlasses vom 6. August 1891, Z. 31.119 (siehe Barths Handbuch, X. Auflage, Seite 677), nur die Gemeinde-Aemter der mit eigenem Statut versehenen Städte in ihrer Eigenschaft als politische Behörden I. Instanz, also in Versetzung der Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises, als nach Artikel II, Absatz 1, den Aemtern und Behörden gesetzlich gleichgestellten Organe anzusehen. Demzufolge sind behufs Vermeidung von Doppel- frankierungen in Hinkunft alle Rückersätze an Verpflegskosten, Reisevorschüffen, Arzneikosten und Armenunterstützungen rc. immer sogleich direkt an den Empfänger einzusenden und ist, falls der Auftrag behufs einer solchen Einzahlung von h. a. ergeht, über den Vollzug anher zu berichten. Z. 22.686 Steyr, 18. November 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen. Unter Einem gelangen an alle Gemeinden unter Z. 22.686 die Verzeichnisse der Heuer Assentierten zur Löschung in den Sturmrollen unter Begründung in der ^iubriE 14, unter Z. 22.687 Verzeichnisse über die bei der heurigen Stellung als waffenunfühig klassifizierten zur Vor- merkung dieses Befundes in der Rubrik und der gelöschten, zur Löschung in den Sturmrollen und Beteilung mit den ebenfalls beiliegenden Landsturm-Befreiungs-Zertifikaten. Die in diesen Austveisen, Z. 22.687, Verzeichneten siild für die Bemessung der Militärtaxe im Jahre 1906, für das Jahr 1905 als Zuwachs, vorzumerken. Beide Verzeichnisse sind bis Ende dieses Monats wieder rückzuschließen. Z. 23.002. Steyr, 22. November 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen. Vetreffend Frachtermätzigung für Kartoffel. Sowohl dem k. k. Eisenbahn-Ministerium als auch dem k. k. Ackerbauministerium sind in der letzteren Zeit zahlreiche Eingaben von landtvirtschaftlichen Korporationen zugekommen, in welchen unter Hinweis auf die geringen Ernteergebnisse die Einbeziehung des Artikels Kartoffel in die anläßlich des im heurigen Jahre herrschenden Notstandes gewährten Frachtermäßigungen für Strew und Futtermittel erbeten wird. Zufolge Erlasses des k. k. Ackerbauministeriums vom 10. November 1904, Z. 29.595/6188, hat nun das k. k. Eisenbahn-Ministerium eröffnet, daß es die Ausdehnung der Notstandsbegünstigung auf den Artikel „Kartoffel" nur hinsichtlich jener Gebiete in Erwägung ziehen könnte, welche eine ausgesprochene Fehlernte aufzuweisen haben, zumal insbesondere den Privatbahnverwaltungen gegenüber ein bezüglicher Antrag mit nur einiger Aussicht auf Erfolg lediglich in diesem beschränkten Umfange vertreten werden könnte. Auch hat das k. k. Eiseubahnministerium erklärt, daß es aus prinzipiellen Gründen nicht in der Lage wäre, einem Anträge, den Notstandstarif auch für jene Kartoffel zuzu- gestehen, welche in industriellen Betrieben (namentlich Brennereien) Verwendung finden, näher zu treten. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen infolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 20. November 1904, Z. 24.390/1, mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, über das Ergebnis der heurigen Kartoffelernte in der Gemeinde gewissenhafte und verläßliche Erhebungen zu pflegen und das Resultat unter spezieller Angabe, ob die Kartoffel in industriellen Betrieben (namentlich Branntwein) Verwendung finden sollen, zuverläßlich bis längstens 5. Dezember 1904 hieher bekannt zu geben. Z. 22.655. Steyr, 18. November 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Das k. k. Ministerium des Innern hat anläßlich eines speziellen Falles, in welchem ein eine Hausapotheke führender Wundarzt Saccharin zur Bereitung von Most für den eigenen Hausbedarf verwendet hat, mit dem Erlasse vom 2. November 1904, Z. 45.963, eröffnet, daß Apotheker und demgemäß auch Besitzer von Hausapotheken nur befugt sind, das Saccharin zu den im § 2 der Ministerial-Verord- nung vom 20. April 1898, R.-G.-Bl. Nr. 52, angegebenen Zwecken zu verwenden, der genannte Wundarzt aber durch die beanständete Verwendung des Saccharins zur Mostbereitung dem entgegengehandelt hat und sohin wegen Ueber- tretung der bezeichneten Ministerial-Verordnung dem kompetenten Gerichte anzuzeigen gewesen wäre. Die Gemeinde-Vorstehungen werden beauftragt, von diesem Erlasse die im Gemeindegebiete ansässigen Herren Aerzte und Apotheker gegen Vorlage der Bestätigung über die erfolgte Verständigung in Kenntnis zu setzen. ZZ. 22.526 u. 22.039. Steyr, 17. November 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschungen. Auszuforscheu sind die Militärtaxpflichtigen, u. zw.: Theodor Auer, 1877 geboren, Knecht, nach Weyer Land zuständig, und Georg Kalkgruber, 1876 geboren, Knecht, nach Garsten zuständig. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 1. Jänner 1905 zu berichten.

4 Z. 22.718. Steyr, 18. November 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen vnd l. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden. Wiederaufnahme der Ausforschung der Antonia Peö aus Vösina. Laut Note der k. k. Statthalterei in Graz vom 27. Oktober 1904, Z. 45.857, an die k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz, ist Antonia Peö aus Vösina, Bezirk Gonobitz, welche vor ungefähr 2 Jahren aus ihrem Aufenthaltsorte Malahorn, Gemeinde Oplatnitz, spurlos verschwand, mit der am 9. September 1902 auf der Bahnstrecke Gemeindegebiet Marienberg, Bezirk Mährisch-Ostrau, von einem Lastenzuge überfahrenen und getöteten unbekannten Frauensperson nicht identisch, da die oberwähnte verunglückte Frauensperson in der Person der Barbara Pavlat aus Tillowitz sichergestellt und von den Familienangehörigen nach der Photographie mit Bestimmtheit erkannt wurde. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, die mit dem Erlasse vom 6. Juni 1904, Z. 11.863, Amtsblatt Nr. 23, angeordneten, bezw. mit h. a. Erlasse vom 16. August 1904, Z. 17.054, Amtsblatt Nr. 33, eingestellten Nachforschungen nach der Obgenannten wieder aufzunehmen. Z. ad 22.604. Steyr, 22. November 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-kommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 9. November 1904, Z. 48.958, enthaltend Veterinär - polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirken Hatszeg, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde, Szaszvaros, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Hunyad), in Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der Verfügung der k. k. Bezirks- hauptmannschaft Göding die Einsuhr von Schweinen aus dein Grenz-Stuhlgerichtsbezirke Szakolca, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Nyitra) in Ungarn, auch tvegen des Bestandes des Stäbchenrotlaufes nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Dies wird im Nachhange zur hierortigen Kund- machung vom 3. November 1904, Z. 48.481 (enthalten im Amtsblatte zur „Linzer Zeitung" vom 11. November l. I., Nr. 111), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 12. November 1904, Nr. 23.893/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 22.787. Steyr, 22. November 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. l. Gendarmerie-Posten-kommanden. Nr. 23.411/x. Kundmachung betreffend die Schlachtvieh- und Fleischbeschau im Deutschen Reiche. Nach einer Bekanntmachung des deutschen Reichskanzlers vom 12. Jänner 1904 wird auf Grund des § 29, Abs. 2, der Ausführungsbestimmungen zu dem Schlachtvieh- und Fleischbeschaugesetze für ausländische, zur technischen Vormerkung bestimmte Fette als Mittel zur Unbrauchbar- machung derselben für den menschlichen Genuß auch Birkenöl zugelassen. Dies wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 28. Oktober 1904, Z. 11.953, unter Bezugnahme auf die hierämtlichen Kundmachungen vom 10. April und 14. Juli 1903, Z. 7598 und 15.027, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Linz, am 11. November 1904. Von der k. k. oberösterreichischcn Statthaltcrci. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 14. November 1904, Nr. 23.411/X, in die Kenntnis. Z. 23.005. Steyr, 22. November 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen lind k. k. Gendarmerie - Posten - kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 11. bis 17. November 1904. 1. Notlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Lasberg, Ortschaft Kronau; Gemeinde Windhaag, Ortschaft Predetschlag. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Ortschaft Vorchdorf. 3. Bezirk P e r g: Gemeinde und Ortschaft Bodendorf. 4. Bezirk Urfahr: Gemeinde und Ortschaft Engerwitzdorf; Gemeinde Ottensheim, Ortschaften Dürnberg, Niederottensheim Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Ortschaft Gschwandt. 2. Bezirk Schär ding: Gemeinde St. Roman, Ortschaft Köstldorf. 3. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde und Ortschaft Puchheim. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. B e z i r k Urfahr: Gemeinde Pöstlingberg, Ortschaft Hagen. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz.

5 Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Koiniuanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 18. November 1904, Nr. 24.290/X, in die Kenntnis Z. 22.788. Steyr, 22. November 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Z. 24.072/X. Kundmachung betreffend den Verkehr mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete nach Oberösterreich. Auf Grund des letzten offiziellen Tierseuchenausweises der Landesregierung in Sarajewo findet die k. k. Statthalterei zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 9. November l. I., Z. 49.901, unter Aufrechthaltung der mit der hierortigen Kundmachung vom 13. Jänner 1900, Z. 510/11, hinsichtlich der Einfuhr von lebenden und geschlachtete» Schweinen aus dein Okkupationsgebiete mittels Eisenbahn festgesetzten Bestimmungen und unter Aufhebung der hierortigen Kundmachung vom 13. Oktober d. I., Z 21.743, bezüglich des Verkehres mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete, nachstehende Sperrmaßnahmen zu erlassen: Wegen des Bestandes der Schweinepest das Verbot der Einfuhr von Schiveinen aus den Bezirken Bihac, Bosn.-Gradiska, Bosn.-Krupa, Brcka, Dervent, Gracanica, Jajce, Kljnk, Kotor-Varos, Ljubuski, Maglaj, Petrovac, Priedor, Prnjavor, Sanskimost, Tesany und Varcar-Vakuf. Die Bestimmungen über die Einfuhr von geschlachteten Schweinen im »«zerteilten Zustande sowie von lebenden Schweinen aus den wegen Verseuchung gesperrten und von untergewichtige» Schweinen aus seuchenfreien Gebieten nach dem Schlachthause in Linz bleiben auch fernerhin in Kraft. Uebertretungen dieser Verfügungen, welche sofort in Kraft treten, werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.-G.-Bl. Nr. 51), beziehungsweise des § 46 des allgemeinen Tierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.-G.-Bl. Nr. 35) geahndet. Linz, am 14. November 1904. Von der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 14. November 1904, Nr. 24.072/X, in die Kenntnis Der k. k. Amtsleiter: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannfchafl Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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