Amtsblatt 1904/39 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der k. k. Nezirkskiauplinannschaft Slcrjr für den gleichnamigen politischen unö Schulbezirk. Ur. 39. S1e,,r, am 29. September. 1904. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, — Einzelne Nummern kosten 10 b. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 26. September 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen. Unter Einem gelangen die Neichs-Gesetz-Blätter Stück LVII, LVIII, LIX und LX an die Gemeinde - Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Z. 19.658. Steyr, 27. September 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen. Die zufolge Erlasses des k. k. Statthalterei-Präsidiums vom 5. August l. I., Z. 2712/Urüs., für die Abgebrannten in Winterberg eingeleitete Sammlung ergab den Betrag von 312 K 41 h. Eingesendet haben: Aschach K 10—, Garsten 5 56, Gleink 10'—, Losen- steinleiten 10'—, Sierning 54 60, Ternberg 20'—, Than- stetten 10'—, St. Ulrich 5'—, Gaflenz 8'47, Großraming 10'—, Lausa 8'—, Losenstein 20'—, Neustift 7'50, Neich- raming 19'04, Weyer Land 10'—, Weyer Markt 20 —, Eberstallzell 7'16, Kremsmünster Land 20'—, Kremsmünster Markt 31'62, Pfarrkirchen 13'20, Ried 5'—, Rohr 2'—, Sipbachzell 5'26, Wartberg —'—. Indem ich namens der Hilfsbedürftigen den Gemeinde- Vorstehungen den Dank für ihre Unterstützung und Mühe- waltung ansspreche, teile ich mit, daß unter Einem die Sammelbeträge an das k. k. Statthalterei-Präsidium in Linz eingesendet werden. Z. l806/B.-Sch.-R. Steyr, 23. September 1904. Konkurs-Ausschreibung. An der dreiklassigen Volksschule in Ternberg kommt eine Lehrerstelle II. Klasse für männliche Belverber zur endgültigen Besetzung. Mit dieser Stelle sind ein Jahresgehalt von 1200 X, die Dienstalterszulagen per 100 K und ein Naturalquartier verbunden. Männliche Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Reife- und Lehrbefähigungszeugnisse und einer Dienstestabelle belegten Gesuche im vorschriftsmäßigen Dienstwege binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkursausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" hieramts einzubringen. Z. 1807/B.-Sch.-R. Steyr, 23. September 1904. Konkurs - Ausschreibung. An der fünfklassigen Volksschule in Reichraming kommt eine Lehrerstelle II. Klasse für männliche Bewerber zur endgültigen Besetzung. Mit dieser Stelle sind ein Jahresgehalt von 1200 X, die Dienstalterszulagen per 100 X und ein Naturalquartier oder das gesetzmäßige Quartiergeld verbunden. Männliche Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Reife- und Lehrbefähigungszeugnisse und einer Dienstestabelle belegten Gesuche im vorschriftsmäßigen Dienstwege binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkursansschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" hieramts einzubringen. Z. 1808/B.-Sch.-R. Steyr, 23. September 1904. Konkurs - Ausschreibung. An der dreiklassigen Volksschule in Grohrnming kommt die Lehrerstelle I. Klasse zur endgültigen Besetzung. Mit dieser Stelle sind ein Jahresgehalt von 1400 K, die Dienstalterszulagen per 200 X und ein Naturalquartier oder das gesetzmäßige Quartiergeld verbunden. Bewerber und Bewerberinnen um diese Stelle haben ihre mit dem Taufscheine, dem Reife- und Lehrbefähigungszeugnisse und einer Dienstestabelle belegten Gesuche im vorschriftsmäßigen Dienstwege binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs - Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" hieramts einzubringen.

2 Z. I785/Sch. Steyr, 21. September 1904. An den Zweiglehrerverein Sierning. Der k. k. Bezirksschulrat Steyr gewährt jenen Mitgliedern des Zweiglehrervereines Sierning, welche der am 8. Oktober l. I. in Sierning stattfindenden Vereinsversammlung beiwohnen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Z. 1812/B.-Sch.-R. Steyr, 25. September 1904. An sämtliche Schulleitungen. Der k. k. Landesschulrat hat mit dem Erlasse vom 20. September l. I., Z. 3686, folgendes anher eröffnet: Mit Rücksicht auf die häufig vorkommenden Klagen über schlechte Qualität, hohe Preise und unzweckmäßige Ausstattung der an den Volks- und Bürgerschulen zur Verwendung gelangenden Schreib- und Zeichenhefte hat der Herr Minister für Kultus und Unterricht mit Erlaß vom 23. Juli 1904, Z. 5513, nachstehende grundsätzliche Bestimmungen, betreffend die äußere Ausstattung der an Volksund Bürgerschulen zur Verwendung gelangeuden Schreibund Zeichenhefte vorgeschrieben: a) Papier. Das für die Hefte verwendete Papier soll nicht zu dünn, fest, gut geleimt, glatt, ohne starken Glanz, von gehöriger Weiße sein und einen Stich ins Gelbliche besitzen; bläuliches Schreibpapier darf zu Schreibheften nicht verwendet werden. Das Gewicht eines Neurieses des für Schreibund Rechenhefte zur Verwendung gelangenden Papieres muß mindestens 12 kg betragen. Für Rundschrift - Schreibhefte ist ein etivas stärkeres Papier zu verwenden. Ebenso sind die Zeichenhefte und Zeichenblocks aus stärkerem Papier herzustellen, letzteres darf weder zu glatt noch zu rauh sein und darf sich nicht leicht aufradieren lassen. I>) Format. Für Schreib- (Schönschreib-) und Zeichenhefte ist das Querformat, für alle übrigen Hefte das Hochformat zu wählen. Die Größe soll mindestens 20'5X16'5 cm bei allen Gattungen der Schreibhefte und mindestens 24 X 19'5 cm bei den Zeichenheften betragen. Das genaue Format der für die einzelnen Unterrichtsstufen bestimmten Hefte und Zeichenblätter (Zeichenblocks) setzt die Landes- schulbehörde fest. o) Umschlag. Jedes Heft muß einen aus festem, duukelgefürbtem, nicht leicht schmutzendem Papier hergestellten Umschlag aufweisen, der keinerlei Abbildungen oder Ankündigungen enthalten darf. Auf dem Umschläge ist die Art und Nummer des Heftes (Schreibheft Nr.............., Rechenheft Nr..............., Zeichenheft Nr. . . . .), der von der Landesschulbehörde festgesetzte Preis und der Umfang des Heftes sowie die Firma des Erzeugers ersichtlich zu machen und muß außerdem ein entsprechender Raum für den Namen des Schülers und der von ihm besuchten Schule, Klasse und Abteilung Vorhandensein. Ob hiefür der Umschlag selbst oder ein eigenes, auf diesem befestigtes Schild zu verwenden ist, bestimmt die betreffende Landesschulbehörde. ä) Heftung. Sämtliche Schreib- und Zeichenhefte sind dauerhaft mit Bindfäden zu heften. Die Verwendung von Drahtklammern zur Heftung ist untersagt. . e) Lmeament. Das Lineament muß fein, aber doch gut sichtbar in blauer Farbe ausgeführt sein. Näheres über Zeilenweite, bezw. Stigmenweite, Korrekturrand u. dgl. für die einzelnen Heftgattungen bestimmt die Landesschulbehörde. Der Gebrauch von gegitterten (quadrierten) oder mit Richtungslinien (Diagonallinien) versehenen Heften oder Schiefertafeln ist untersagt. f) Lösch- und Unterlagsblättcr. Jedes Schreibheft soll ein gutes, saugfähiges Löschblatt im Formate des Heftes, jedes Zeichenheft ein Unter- lagsblatt enthalten. Seidenpapier-Einlagen zwischen den einzelnen Blättern der Zeichenhefte haben zu entfallen. g) Umfang. Jedes Heft soll, den Umschlag nicht mitgerechnet, wenigstens 8 Blätter umfassen. Die genaue Bestimmung des Umfanges der einzelnen Heftarten trifft die Landesschulbehörde. Hievon werden die Schulleitungen mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, unverzüglich anher zu berichten, ob Abänderungen des mit dem landesschulrütlichen Erlasse vom 17. Februar 1887, Z. 1647 — 2464 6X 1886, vorgeschriebenen Lineaments oder des Umfanges der einzelnen Heftarten wünschenswert erscheine». Z. 19.428. Steyr, 24. September 1904. An alle Gemeinde-Vorsehungen und die yochw. Pfarrämter. Warnung vor schwindelhaften ausländische» Heirats- Jnstituten. Eine Reihe von in Berlin bestehenden Heirats- vermittlungsunternehmungen, lvie die Institute „Dieform", „Reell", „Fortuna", „Hera", „Glückstern", „Liebesglück", „Juno" und andere mit ähnlichen symbolischen oder mythologischen Bezeichnungen, suchen mit Erfolg auch im Inlands einen regen Geschäftsbetrieb zu entwickeln. Wiederholt vorgekommene Beschwerden lassen es geboten erscheinen, das Publikum auf das schwindelhafte Treiben dieser Unternehmungen aufmerksanl zu »lachen und vor deuselbeil nachdrücklichst ju warnen. Der Geschäftsbetrieb der Institute vollzieht sich in uach- stehender Weise: Dieselben inserieren in Zeitungen, und zwar entlveder allgemein als Heiratsvermittler mit dein Zusätze: „Für Danien kostenfrei", um sich Bilduisse und — wenn auch scherzhaft gemeinte, falsche, erdichtete — Angebote von Frauenspersonen zu verschaffen, oder speziell unter besonders lockender Anpreisung einer Dame, um Gesuche von Männern zu erhalten, auf die es thuen allein ankommt. Als Jnsertionsorgane bevorzugen diese Institute Provinz- llnd Lokalzeitungen mit bem voraussichtlich am wenigsten urteilsfähigen Leserkreise im In- und Ausland. Meldet sich jemand auf so ein Inserat, so bekoinmt er zunächst ein Drnckblatt, welches Mitteilungen und Anpreisungen des Institutes enthält, und wenn er auf die Sache eingeht, so erhält er bald darauf eine Nachnahmesendung. Der Nachnahmebetrag schwankt zwischen 16 und 50 Mark.

3 Die Nachnahmesendung enthält außer einer langen Abhandlung mit Gemeinplätzen über die Ehe ein Blatt mit den „Ausführungsbestimmungen", Danksagungen und Ver- mählungsanzeigen von angeblich durch das Institut zusammengebrachten Eheleuten (nur mit Chiffern bezeichnet), die sogenannte Damenliste und Frauenbildnisse. Die sogenannte Damenliste enthält ohne Namen unter Nummern eine Art Nationale zahlreicher Frauenspersonen: Alter, Personsbeschreibung, Familienverhültnisse, Bildungsgang, Vermögen, Ansprüche. Mit den Nllinmern der sogenannten Damenliste korrespondieren die Nummern auf den Frauenbildnifsen. Diese sind offenbar mechanische Massenreproduktionen von Photogrammeir, deren Aufnahmen, nach der Bekleidung der dargestellten Frauensperson zu schließen, ineist vor 7, 8 Jahren und noch früher gemacht lvorden sein müssen. In den „Aus- führungsbestimmuugen" erklärt das Institut, daß es jede Verantwortung ablehne und nur Verinittluugsstelle sei. Der suchende Mann muß direkt mit der erwählten Frauensperson korrespondieren, indem er den mit der betreffenden Nummer der sogenannten Damenliste adressierten verschlossenen Brief dem Institut zur Weiterbeförderung einschickt. Erfolgt hierauf keine Antwort und der Reflektant beschwert sich, so erklärt das Institut, die Dame, deren Name natürlich nicht genannt wird, wolle von dem Suchenden eben nichts wissen. Erstattet der Heiratslustige nun Strafanzeige, fo gibt der Vermittler entlveder eine im entferntesten Auslande wohnende, schlver oder gar nicht erreichbare Person als die betreffende Dame an oder will deren Angebote auch nur unter Scheinnamen erhalten haben, so daß ihm die Merkmale des Betruges nicht nachzuweisen sind. Die Höhe des Nachnahmebetrages, um welchen die Einzelnen geschädigt erscheinen, wird mit den Unkosten des Institutes: Inserate, Drucksachen, Bilder, Personal und eigene Tätigkeit des Inhabers motiviert. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 17. September 1904, Z. 19.287/XI, werden die Gemeinde- Vorstehungen und hochw. Pfarrämter eingeladen, durch entsprechende Verlautbarungen und geeignete Aufklärung des Publikums einer Betätigung des schwindelhaften Treibens dieser Unternehmungen tunlichst entgegenzutreten. Z. 19.504. Steyr, 26. September 1904. An alle Gemeinde -vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Ahndung von Tierquälereien. Die k. k. o.- ö. Statthalterei hat laut Erlaß vom 17. September 1904, Z. 19.996/1 l, aus dem an dieselbe gelangten Aktenmateriale entnommen, daß den Tierquälereien — insbesondere von Seite der Landgemeinde-Vorstehungen - nicht, immer mit wünschenswerter Strenge ent- gegengetreten wird, was eine unerfreuliche Zunahme solcher Uebertretungen im unterstehenden Verwaltungsgebiete zur Folge hat. Die Gemeinde-Vorstehungeu und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden daher unter Hinweis auf die o ö. Statthalterei-Verordnung vom 24. Dezember 1897, Z 5987/11, L.-G.- u. V.-Bl. Nr. 35, angewiesen, eine besondere Aufmerksamkeit den Tierquälereien zuzuwenden und in vorkommenden Füllen, ohne erst einen Auftrag der t t. Bezirkshauptmannschaft abzuwarten, gegen die Schuld- Iragenden unnachsichtlich die Strafamtshandlung einzuleiten und unter genauer Beobachtung der Bestimmung des 8 55 der o.-ö. Gemeindeordnuug durchzuführen. Gleichzeitig werden die k. k. Gendarmerie - Posten- Kommanden beauftragt, dem Vorkommen von Tierquälereien ein besonderes Augenmerk zuzuwenden und in jedem einzelnen Falle von dem Vorkommen einer Tierquälerei sowohl anher als auch der zur Durchführung der Strafamtshandlung kompetenten Gemeinde - Vorstehung die Anzeige zu erstatten. ZZ. 19.511, 19.512, 19.513 und 19.514. Steyr, 26. September 1904. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Hausierhandelverbot. Die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Gemeinden Brlcsalmas, O-Kamisza und Csantav^r, Komitat Väcs - Bodrog, und der Gemeinde Nagy - Megyer, Komitat Komaron, wurde unter Aufrechthaltung der im 8 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtragsverordnungen den Be- wohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte verboten. Hievon werden die Gemeinde-Vorslehungen mit Beziehung auf Z 10 des Hausierpatentes in Kenntnis gesetzt. Z. 19.543. Steyr, 27. September 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Forschungs - Einstellung. Die Forschung nach dem mit dem h. ä. Erlasse vom 9. September 1904, Z. 18.362, Amtsblatt Nr. 37 ex 1904, zur Ausforschung beschriebenen stellungspflichtigen Robert Franz Pichlcr hat zu unterbleiben, weil derselbe in Graz ansgeforscht und bereits der Nachstellung unterzogen wurde. Z. 19.521. Steyr, 26. September 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommandeu. Warnung vor Unterstützungsschwindlern. Johann Maria Martellanz, geboren im Jahre 1874 in Trieft, daselbst zuständig und im Besitze eines Arbeitsbuches, welches ihm am 24. Jänner 1903, Z. 776, ausgefolgt wurde, weiter Ludwig Lampe, 1874 geboren, nach Treffen zuständig, Schreiber von Beruf, und Dragntin (Karl) Kuriöiö, 52 Jahre alt, nach Vrboosko, Komitat Modrus-Rieka, zuständig, von Beruf Schauspieler, treiben sich in der Welt beschäftigungslos herum und lassen sich von verschiedenen Gemeinden und Behörden Reiseunterstützungen auf Rechnung ihrer Zustündigkeitsbehörden erfolgen. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und k k. Gendarmerie-Posten-Kommanden mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, den Genannten keinerlei Unterstützungen zu gewähren, gegebenen Falles sind dieselben vielmehr nach den schubpolizeilichen Vorschriften zu behandeln.

4 ZZ. 18.710, 19.129, 19.087 und 19.161. Steyr, 20. September 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung Militärtaxpflichtiger. Auszuforschen sind: Leopold Schweiger, geboren 1873, zuständig nach Losenstein. Josef Kleinhaganer, Bahnarbeiter, geboren 1870, zuständig nach Großraming. Josef Garsteuauer, Knecht, geboren 1870, zuständig nach Großraming. Franz Bader, Tischlergehilfe, geboren 1877, zuständig nach Sierning. Im Falle eines positiven Ergebnisses der Nachforschungen ist sogleich anher zu berichten. Z. 19.326. St ehr, 23. September 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschungs - Einstellung. Die Ausforschung nach dem im h. ä. Erlasse vom 9. September 1904, Z. 18.362, Amtsblatt Nr. 37 ex 1904, zur Ausforschung beschriebenen stellungspflichtigen Jos. Mayr, geboren 1882, zuständig nach Thanstetten, Los-Nr. 112, hat zu unterbleiben, weil sich derselbe nach den zwischenseitig gepflogenen Erhebungen in der k. k. Strafanstalt in Garsten bis 1. Juni 1905 in Strafhaft befindet. ZZ. 19.505, 19.506, 19.507, 19.508, 19.509 u. 19.510. Steyr, 26. September 1904. An alle Gemeinde - vorstehungen und k. t. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung. Auszuforschen ist, und zwar: Der am 23. Jänner 1884 in Mähr.-Weißkirchen geborene, nach Gr.-Karlowitz im Bezirke Wall.-Meseritsch zuständige, landsturmpflichtige Julius Mynakik, unehelicher Sohn der Anna Mynarik. Wetters sind auszuforschen die Stellungspflichtigen, und zwar: Der im Jahre 1883 geborene, in der Gemeinde Murau im gleichnamigen Bezirke heimatberechtigte Ferdinand Kaischl, unehelicher Sohn der Anna Kaischl. Der im Jahre 1882 in Oszek (Böhmen) geborene, nach Ndmethsag (Komitat Temes), zuständige Johann Allar, Sohn des Johann Allar und Katalin Malik. Der im Jahre 1882 in Olleschau im Bezirke Mähr.- Schönberg geborene, ebendahin zuständige Jgnaz Benda, ehelicher Sohn des Anton und der Anna Benda, geb. Tempir. Der am 19. Juli 1882 in Wien (Gebäranstalt) geborene, nach Neudorf im Bezirke Mähr.-Schönberg zuständige Johann Schubert, unehelicher Sohn der Maria Schubert. Der im Jahre 1882 geborene, in der Genieinde Dürnstein im Bezirke Murau heiniatberechtigte Leopold Schoß, unehelicher Sohn der Regina Schoß. Im Falle eines positiven Ergebnisses der Nachforschungen ist bis 1. November l. I. zu berichten. Der k. k. Amtsleiter: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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