Amtsblatt 1904/38 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

3 Z. I665/Sch. Steyr, 15. September 1904. An sämtliche Ortsschulräte. Das k. k. Finanzministerium hat mit dem Erlasse vom 24. Juni 1904, Z. 89.568 ex 1903, unter Bezugnahme auf den Finanzministerial-Erlaß vom 26. April 1881, Z. 2125, eröffnet, dast von der Anforderung der Stempelgebühren für die mit einem Armutszeugnisse belegten Gesuche um Schulbesuchserleichterungen, Schulbefreiung oder Altersnachsicht für Volks-, bezw. Bürgerschulen besuchende Kinder Umgang zu nehmen ist. Hievon werden die Ortsschulräte zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 19. August 1904, Z. 3854, in Kenntnis gesetzt. Z. 18.765. Steyr, 14. September 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und hochw. Pfarrämter rc. Uebernahme alter 5 sl. - Noten. Laut Erlaß der k. k. o.- ö. Statthalterei vom 6. September 1904, Z. 19.149/1V, erliegt bei der k. k. Staats- Zentralkassa als Deposit der Betrag von 485 Gulden in Banknoten L 5 Gulden ddto. 1. Mai 1859, die bekanntlich außer Kurs gesetzt sind. Bevor diese Noten jedoch der Vernichtung zngeführt werden, werden die Gemeinde-Vorstehungen eingeladen, an die im Gemeindegebiete befindlichen Stifte, Vereine rc. die Anfrage zu richten, ob vielleicht auf Exemplare dieser Papiere reflektiert würde. Ueber das Ergebnis dieser Anfrage ist binnen acht Tagen zu berichten, eventuell sind Fehlberichte zu erstatten. Z. 18.424. Steyr, 16. September 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Betreffend Vaganten mit Bären und dergleichen. Anläßlich der Beschwerde einer Landesstelle, daß in letzter Zeit zahlreiche Bärenführer aufgetaucht sind, welche vielfach mit Legitimationspapieren versehen sein sollen, werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Konnnanden infolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vonl 1. September 1904, Z. 17.996/11, auf den h. ä. Erlaß vom 27. Juni 1872, Z. 3380, verwiesen, nach welchem derlei erwerbs- und subsistenzlose fremde Vaganten mit Bären und dergleichen wilden Tieren gleich an der Grenze zurück- zuweisen oder bei deren Betreten im Lande sogleich über die Grenze zu schaffen sind. Z. 18.869. Steyr, 16. September 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen. Lieferung von Heu und Stroh in den Militärstationen Linz, Wels und Enns. Aviso. Es wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß am 5. Oktober 1904 um 9 Uhr vormittags beim k. und k. Militärverpflegsmagazine in Linz eine Sicherstellungsverhandlung betreffend die arendierungsweise Abgabe von Heu und Stroh in Linz, Enns und Wels für die Zeit vom 1. November 1904 bis 31. August 1905 stattfinden wird. Die Verpflegserforderniffe sowie auch die näheren für diese Verhandlung gültigen Bedingniffe sind in der ursprünglich für die Zeit vom 1. September 1904 bis 31. August 1905 ausgeschriebenen Arendierungskundmachung Nr. 3220, ddto. Innsbruck am 15. Juni 1904, sowie in den Bedingungsheften, ddto. Linz am 15. Juni 1904, enthalten, welche bei den Militärverpflegs-(Filial-) Magazinen Innsbruck, Linz, Wels und Salzburg, dann bei der Intendanz des 14. Korps eingesehen werden können. Linz, am 10. September 1904. Verwaltungskommission des k. und k. Militärverpflegsmagazins in Linz. Z. 18.756. Steyr, 14. September 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. t. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Zustäudigkeitserforschung des Johann Zuchetti. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 7. September 1904, Z 19.221/1V, hat die k. k. Statthalterei in Graz u>n die Veranlassung der Erhebung der Heimatberechtigung und Ausforschung des am 2. November 1884 in der Gemeinde Dürnstein in Steiermark geborenen, land- sturmpflichtigen Johann Zuchetti, unehelichen Sohnes der Helene Zuchetti, angesucht, Die Nachforschungen nach dem Genannten sind sofort einzuleiten und ist im Falle eines positiven Ergebnisses bis 20. Oktober 1904 hieher zu berichten. Z. 18.761. Steyr, 14. September 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung vor dem Nnterstützungsschwindler Michael Wurzer. Laut Note der k. k. Statthalterei in Wien vom 5. September 1904, Z. 4482/VII, an die o.-ö. Statthalterei, treibt sich der 33 Jahre alte Michael Wurzer, nach St. Peter in der Au, polit. Bezirk Amstetten, zuständige, verheiratete Bergarbeiter mit Weib und Kindern umher und läßt sich auf Kosten des Armenfondes seiner Heimatgemeinde von verschiedenen Gemeinden Unterstützungen und Reisevorschüffe verabreichen. Die Höhe der bisher in den verschiedenen Gemeinden erschwindelten Beträge hat die Summe von 386 X 19 h erreicht. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei, Z. 19.241/11, vom 7. September 1904, werden die Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden hievon mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, dem Genannten, den Fall dringender Notwendigkeit ausgenommen, keine Unterstützungen zu verabreichen, denselben vielmehr im Be- tretungsfalle eventuell der Behandlung nach den Schubvor- schriften zu unterziehen.

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