Amtsblatt 1904/38 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der k. k. Rezirkshauptmannlchasl Sfetjr für öen gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Ur. 38. Sleyr, am 22. September. 1904. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreis jährlich 5 L, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 K 50 h. - Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z 19.110. Steyr, 19. September 1904. An alle Gemeinde-Vorstellungen. Betreffend die Verwertung des telegraphischen Wetterprognosendienstes. Die Gemeinde - Vorstehungen werden daran erinnert, den mit dem h. ö. Erlasse vom 5. Juli 1904, Z. 13.151, Amtsblatt Nr. 28, verlangten Bericht, betreffend die Verwertung des telegraphischen Wetterprognosendienstes, sogleich nach Ende des laufenden Monates hierher zu erstatten. Z. 18.384. Steyr, 21. September 1904. An sämtliche Gemeinde-vorstehungen und die k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden in Zteqr, weyer, Losenftein, Zierning und ttremrmünster. Unter Einem wird die Kundmachung über die heurige Kontroll-Versammlung des Heeres und der Kriegsmarine sowie Landwehr im Sinne des § 36, W.-V., III. Teil und Anhang hiezu, verlautbart und bemerkt, daß etwaige Enthebungs-Gesuche, in welchen die Enthebnngs- gründe von der Gemeinde-Vorstehung bestätigt und mit 1 Kronen - Stempel versehen sein müssen, rechtzeitig hier einzubringen sind. Die Herren Gemeinde-Vorsteher der Kontrollstationen haben für die Unterbringung der Herren Kontrolls-Offiziere, des Landwehr- Evidenz -Beamten, dann der zugeteilten Mannschaft, bei dieser auch für die Verköstigung, entsprechend vorzusorgen. Die Gendarmerie-Posten-Kommanden der Kontrollstationen werden angewiesen, an den betreffenden Tagen zur festgesetzten Stunde je zwei Gendarmen als Assistenz bcizustellen. Kundmachung betreffend die Kontroll-Bersammlungen im Jahre IS04. Aus Grund der Bestimmungen des V. Abschnittes der Wehrvorschriften, III. Teil, für das k. u. k. Heer und Anhang hiezu für die k. k. Landtvehr, und im Einvernehmen mit dem k. u. k. Ergänzungsbezirks-Kommando Nr. 14 und dem k. k. Landwehr-Ergänzungsbezirks-Kommando Nr. 2 in Linz wird wegen Abhaltung der Koittroll-Versammlungen für die nichtaktive Mannschaft des Heeres, der Kriegsmarine und der Landwehr im Jahre 1904 nachstehendes verlautbart: I. Zu den Kontroll-Versammlungen ist die nichtaktive Mannschaft des Heeres, der Kriegsmarine und der Landwehr aller Jahrgänge nnd ohne Unterschied, ob dieselben in ihrem Aufenthaltsorte zuständig sind, oder sich nur zeitweilig dort aufhalten, an dem für diesen Ort bezeichneten Tag und Stunde, zu erscheinen verpflichtet und haben hiezu ihre Militär-, bezw. Landwehr-Päffe mitzubringen. Ausgenommen hievon sind: a) die Kandidaten und Zöglinge des geistlichen Standes; b) jene, welche im Laufe des Jahres in aktiver Dienstleistung gestanden sind, die militärische Ausbildung oder eine Waffenübung mitgemacht haben; ") jene, welche zu einer ml b erwähnten Dienstleistung eingerückt sind, aber krankheitshalber oder behufs Vorstellung einer Superarbitrierungs - Kommission oder wegen Standesüberzahl wieder beurlaubt wurden, u. zw. selbst dann, wenn ihre Präsentierung unterblieb; «I) die mit Zertifikat beteilten, dauernd beurlaubten Unteroffiziere, welche auf öffentlichen Bedienstungen definitiv oder provisorisch angestellt sind; o) die in Straf- oder Untersuchungshaft sich Befindlichen, dann die einer Zwangsarbeitsanstalt Ueberwiesenen; 0 die mit Seereisebewilligung oder mit Auslands-Reise- Pässen Beteilten, wenn solche tatsächlich eingeschifft sind oder im Auslande sich befinden; 8) die zur Zeit der Kontroll-Versammlung in Dienstleistung bei der Gendarmerie Stehenden; h) die Rekruten und Ersatzreservisten des heurigen Assent- jahrganges; i) jene nicht aktiven, welche sich im Auslande aufhalten und infolge Ansuchens von der heurigen Waffenübung enthoben waren. Wetters auch die im Verbände des Heeres (der Kriegsmarine) befindlichen Mitglieder des Reichsrates und Reichstages, insofern der Reichsrat, bzw. der Reichstag, zur Zeit der Kontroll-Versammlung versammelt ist, dann für die Dauer der Verhandlungen der Delegationen und der Landtage, der

2 im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder, bezw. des kroatisch-slawonisch-dalmatinischen Landtages auch die Dlitglieder dieser Körperschaften. II. Die Kontroll-Versammlungen finden statt: Für die Mannschaft des k. u. k. Heeres und der Kriegsmarine: In Weher im Gasthause des David Ziebermayr Nr. l9. Donnerstag den 20. Oktober für die Gemeinden Gaflenz, Großraming und Neustift. Freitag den 21. Oktober für die Markt- und Landgemeinde Weyer. In Losenstein im Gasthause „Zur alten Post" des Ludwig Brandstätter. Samstag den 22. Oktober für die Gemeinden Laus«, Losenstein, Reichraming und Ternberg. In Steyr im Turnsaale der Jägerkaserne. M i t t w o ch den 26. Oktober für die Gemeinden Garsten, Gleink, Losensteinleiten und St. Ulrich. In Sierning im Gasthause des Franz Zachl Nr. 78. Donnerstag den 27. Oktober für die Gemeinden Aschach, Sierning und Thanstetten. In Kremsmünster im Gasthause „Zur Sonne" des Einil Schuel. Freitag den 28. Oktober für die Gemeinde Eberstallzell, Markt und Land Kremsmünster, Sip- bachzell und Wartberg. Samstag den 29. Oktober für die Gemeinden Bad Hall, Pfarrkirchen, Ried und Rohr. Beginn der Amtshandlung in Losenstein um halb 10 Uhr, in allen übrigen Kontrollorten um 9 Uhr vormittags. Die Nachkontrolle findet am 1. und 2. Dezember in Linz in der Fabrikskaserne um 9 Uhr vormittags statt. Für die Mannschaft der k. k. und k. ung. Landwehr: In Kremsmünster im Gasthause des Matthias Huth- mair, Markt Nr. 64. Donnerstag den 20. Oktober für alle Gemeinden des Gerichtsbezirkes Kremsmünster. In Weyer im Gasthause des Jgnaz Krenn Nr. 55, M i t t w o ch den 26. Oktober für die Gemeinden Gaflenz, Großraming, Neustift, Weyer Markt und Land. In Losenstein im Gasthanse des Johann Wenk. Donnerstag den 27. Oktober für die Gemeinden Lausa, Losenstein, Reichraming und Ternberg. In Sierning im Gasthause des Franz Zachl Nr. 78. Samstag den 29. Oktober für die Gemeinden Aschach, Sierning und Thanstetten. In Steyr im Turnsaale der Jägerkaserne. Montag den 31. Oktober für die Gemeinden Garsten, Gleink, Losensteinleiten und St. Ulrich. Beginn der Amtshandlung in Losenstein um halb 10 Uhr in allen anderen Kontrollorten um 9 Uhr vormittags. Die Nachkontrolle findet in Linz am Montag den 21. November für die in Linz und Urfahr sich aufhaltende Mannschaft, Dienstag den 22. November 1904 für die Uebrigen, und zwar Beginn jedesmal uni 9 Uhr vormittags, in der alten Landwehrkaserne statt. III. Die Herren Gemeinde-Vorsteher oder deren Stellvertreter haben bei den Kontrollen gegenwärtig zu sein, die Kontrollpflichtigen nach Aufenthaltsorten gesammelt vorzu- sühren und das Evidenz-Verzeichnis, das Aufenthalts-Melde- buch und die Aufenthalts-Meldeblätter der laufenden Dekade, d. i über jene Meldungen mitzubringen, welche seit der zuletzt erfolgten regelmäßigen Einsendung der Aufenthalts-Meldeblätter an die politische Bezirksbehörde bis zu jenem Tage erstattet wurden, an welchen die Kontrollpflichtigen der betreffenden Gemeindenbei der Kontroll-Versammlung zu erscheinen haben. IV. Die Kontrollpflichtigen sind aufzufordern, am Kontrollplatze rechtzeitig zu erscheinen, und sind die Nicht- erschienenen oder verspätet Eingetroffenen zur Nachkontrolle verpflichtet und unterliegen überdies, soferne sie sich nicht stichhältig zu rechtfertigen vermögen, unnachsichtlich der militärischen Bestrafung. Die ohne genügende Rechtfertigung auch von der Nachkontrolle Wegbleibenden iverden mittels Einberufungskarte zur besonderen Nachkontrolle vorgeladen, wo sie dann ihr Wegbleiben zu rechtfertigen haben oder bestraft werden. V. Einberufungskarten werden für die Kontroll-Versammlung und zur Nachkontrolle nicht ausgegeben. Diese Kundmachung ist durch öffentlichen Anschlag oder durch sonstige Verlautbarung in ortsüblicher Weise bekannt zu machen. Jene Gemeinden, welche Abdrücke dieser Kundmachung behufs Afsichierung wünschen, können die Anzahl derselben umgehend direkt in der Haasschen Druckerei in Steyr gegen Bezahlung von 4 li per Stück anfordern. Z. 18.965. Steyr, 19. September 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Sammlungsbewillignng für den St. Josef -Knabcn- asylverein in Wien. Das k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht hat dem St. Josef - Knabenasylverein in Wien die angesuchte Bewilligung zur Sammlung milder Gaben in Oberösterreich für die Zwecke des Vereines mit Ausschluß der Sammlung von Haus zu Haus und bei Behörden für die Zeit vo»l 16. September 1904 bis 16. November 1904 erteilt. Zufolge Erlaffes des k. k. Statthalterei - Präsidinins in Linz vom 15. Septeinber 1904, Z. 3141/Präs., werden die Gemeinde-Vorstehnngen und k. k. Gendarmerie-Posten- Konnnanden hievon mit dem Beifügen in Kenntilis gesetzt, daß dem zur Durchführung der Sammlung bevollmächtigten Vereinsorgane Fräulein Josefa Jellinek am 15. September l. I. vom k. k. Statthalterei - Präsidium das mit deren Photographie und Personsbeschrcibung versehene Sammel- buch Nr. 30 ausgestellt wurde. Z. 19.102. Steyr, 19. September 1904. An alle hochwürdigen Pfarrämter sowie an die Ortsschulrate und Schulleitungen. Betreffend die Expedition von Amtsakten. Zur Erleichterung der Manipulation bei der Eröffnung des Einkaufes beehre ich mich, die hochiv. Pfarrämter zu ersuchen und beauftrage ich die Ortsschulräte und Schulleitungen, die anher bestimmten Akten derart zur Versendung zu bringen, daß die einzelnen, zusammengehörigen Aktenstücke im Kuverte nicht nebeneinander liegen, sondern in die Note, bezw. den Bericht oder das Ansuchen, zu welchem sie gehören, eingelegt und, wenn sie umfangreicher sind, auch mit einer Schnur gebunden werden.

3 Z. I665/Sch. Steyr, 15. September 1904. An sämtliche Ortsschulräte. Das k. k. Finanzministerium hat mit dem Erlasse vom 24. Juni 1904, Z. 89.568 ex 1903, unter Bezugnahme auf den Finanzministerial-Erlaß vom 26. April 1881, Z. 2125, eröffnet, dast von der Anforderung der Stempelgebühren für die mit einem Armutszeugnisse belegten Gesuche um Schulbesuchserleichterungen, Schulbefreiung oder Altersnachsicht für Volks-, bezw. Bürgerschulen besuchende Kinder Umgang zu nehmen ist. Hievon werden die Ortsschulräte zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 19. August 1904, Z. 3854, in Kenntnis gesetzt. Z. 18.765. Steyr, 14. September 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und hochw. Pfarrämter rc. Uebernahme alter 5 sl. - Noten. Laut Erlaß der k. k. o.- ö. Statthalterei vom 6. September 1904, Z. 19.149/1V, erliegt bei der k. k. Staats- Zentralkassa als Deposit der Betrag von 485 Gulden in Banknoten L 5 Gulden ddto. 1. Mai 1859, die bekanntlich außer Kurs gesetzt sind. Bevor diese Noten jedoch der Vernichtung zngeführt werden, werden die Gemeinde-Vorstehungen eingeladen, an die im Gemeindegebiete befindlichen Stifte, Vereine rc. die Anfrage zu richten, ob vielleicht auf Exemplare dieser Papiere reflektiert würde. Ueber das Ergebnis dieser Anfrage ist binnen acht Tagen zu berichten, eventuell sind Fehlberichte zu erstatten. Z. 18.424. Steyr, 16. September 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Betreffend Vaganten mit Bären und dergleichen. Anläßlich der Beschwerde einer Landesstelle, daß in letzter Zeit zahlreiche Bärenführer aufgetaucht sind, welche vielfach mit Legitimationspapieren versehen sein sollen, werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Konnnanden infolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vonl 1. September 1904, Z. 17.996/11, auf den h. ä. Erlaß vom 27. Juni 1872, Z. 3380, verwiesen, nach welchem derlei erwerbs- und subsistenzlose fremde Vaganten mit Bären und dergleichen wilden Tieren gleich an der Grenze zurück- zuweisen oder bei deren Betreten im Lande sogleich über die Grenze zu schaffen sind. Z. 18.869. Steyr, 16. September 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen. Lieferung von Heu und Stroh in den Militärstationen Linz, Wels und Enns. Aviso. Es wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß am 5. Oktober 1904 um 9 Uhr vormittags beim k. und k. Militärverpflegsmagazine in Linz eine Sicherstellungsverhandlung betreffend die arendierungsweise Abgabe von Heu und Stroh in Linz, Enns und Wels für die Zeit vom 1. November 1904 bis 31. August 1905 stattfinden wird. Die Verpflegserforderniffe sowie auch die näheren für diese Verhandlung gültigen Bedingniffe sind in der ursprünglich für die Zeit vom 1. September 1904 bis 31. August 1905 ausgeschriebenen Arendierungskundmachung Nr. 3220, ddto. Innsbruck am 15. Juni 1904, sowie in den Bedingungsheften, ddto. Linz am 15. Juni 1904, enthalten, welche bei den Militärverpflegs-(Filial-) Magazinen Innsbruck, Linz, Wels und Salzburg, dann bei der Intendanz des 14. Korps eingesehen werden können. Linz, am 10. September 1904. Verwaltungskommission des k. und k. Militärverpflegsmagazins in Linz. Z. 18.756. Steyr, 14. September 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. t. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Zustäudigkeitserforschung des Johann Zuchetti. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 7. September 1904, Z 19.221/1V, hat die k. k. Statthalterei in Graz u>n die Veranlassung der Erhebung der Heimatberechtigung und Ausforschung des am 2. November 1884 in der Gemeinde Dürnstein in Steiermark geborenen, land- sturmpflichtigen Johann Zuchetti, unehelichen Sohnes der Helene Zuchetti, angesucht, Die Nachforschungen nach dem Genannten sind sofort einzuleiten und ist im Falle eines positiven Ergebnisses bis 20. Oktober 1904 hieher zu berichten. Z. 18.761. Steyr, 14. September 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung vor dem Nnterstützungsschwindler Michael Wurzer. Laut Note der k. k. Statthalterei in Wien vom 5. September 1904, Z. 4482/VII, an die o.-ö. Statthalterei, treibt sich der 33 Jahre alte Michael Wurzer, nach St. Peter in der Au, polit. Bezirk Amstetten, zuständige, verheiratete Bergarbeiter mit Weib und Kindern umher und läßt sich auf Kosten des Armenfondes seiner Heimatgemeinde von verschiedenen Gemeinden Unterstützungen und Reisevorschüffe verabreichen. Die Höhe der bisher in den verschiedenen Gemeinden erschwindelten Beträge hat die Summe von 386 X 19 h erreicht. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei, Z. 19.241/11, vom 7. September 1904, werden die Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden hievon mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, dem Genannten, den Fall dringender Notwendigkeit ausgenommen, keine Unterstützungen zu verabreichen, denselben vielmehr im Be- tretungsfalle eventuell der Behandlung nach den Schubvor- schriften zu unterziehen.

4 Z 18.762. Steyr, 14. September 1904. An alle Gemeinde-Vorsehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Warnung vor den Unterstützungsfchwindlern Franz Mattauch, im Jahre 1870 geboren, nach Hirschberg, polit. Bezirk Dauba, zuständig, Kommis; besten Personsbeschreibung konnte nicht beigebracht werden, weil sich derselbe in seiner Heimatsgemeinde nie aufgehalten hat; Johann Civerny mit seiner Ehegattin und seiner aus drei Kindern bestehenden Familie. Derselbe ist am 26. Mai 1861 in Traiskirchen in Niederösterreich geboren, katholisch, verheiratet, von mittlerer Statur, hat ein längliches Gesicht, blonde Haare, dunkelbraune Augen, Mund und Nase gewöhnlich, schielt und hat am rechten Ellbogen und am rechten Unterarm Wundnarben von Skropheln. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 9. September 1904, Z. 19.305/11, werden die Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden hievon mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, diesen Individuen, den Fall dringender Notwendigkeit ausgenommen, in Hinkunft keine Geldunterstützungen und Neisevorschüsse zu gewähren, vielmehr sind die Genannten im Falle der Arbeits- und Ausweislosigkeit nach den Schubvorschriften zu behandeln. Z. 18.758. Steyr, 14. September 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und L k. Gendarmerie - Posten - Uommanden. Widerruf. Die mit dem hierämtlichen Erlasse vom 1. April 1904, Z. 7185 — 7541, Amtsblatt Nr. 14, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Johann Sochor sind einzustellen. Z. 18.764. Steyr, 14. September 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 21. Jänner 1904, Z. 1259 —1264, Amtsblatt Nr. 4, angeordneten Nachforschungen nach dem stellungspflichtigen Gerolamo Zechinclli sind einzustellen, da derselbe ausgeforscht wurde. Z. 18.745. - Steyr, 15. September 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. l. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Ausforschung eines Stellungspflichtigen. Der am 29. Jänner 1883 in Aflenz, Bezirk Bruck a. d. Mur, Steiermark, geborene Josef Brandstätter, Sobn der Magdalena Brandstätter, zuständig nach Weyer Land, L.-Nr. 499, ist zur heurigen Hauptstellung nicht erschienen und konnte bisher im kurzen Wege nicht erforscht werden. Die Gemeinde -Volstehungen und k. k. Gcndarmerie- Posten-Kommanden werden daher beauftragt, nach dem Genannten entsprechende eingehende Forschungen einzuleiten und über ein positives Ergebnis der Forschung bis 1. November 1904 zu berichten. ZZ. 18.757, 18.759, 18.760, 18.763, 18.766 u. 18.967. Steyr, 15. September 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschungen. Auszuforschen sind, und zwar: Der am 14. Februar 1885 in Göding geborene, unbekannten Ortes zuständige, landsturmpflichtige Josef Kli/anovsky, ehelicher Sohn des Pavel und der Anna, geb. Knajs. Stellungspflichtige und zwar: Der am 8 Juni 1883 zu Budapest geborene, in der Gemeinde St. Peter a. K. im Bezirke Murau heimat- berechtigte Franz Kazl, unehelicher Sohn der Helene Kazl. Der am 9. Dezember 1883 in Wien geborene, nach Sternberg zuständige Johann Parosel, unehelicher Sohn der Magdalena Parosel. Der im Jahre 1878 in Windisch-Landsberg geborene, in Graz heimatberechtigte Karl Beyer. Der am 9. Jänner 1882 in Lauterbach geborene, nach Wüstseibersdvrf im Bezirke Mähr.- Schönberg zuständige Adalbert Heintl, unehelicher Sohn der Anna Heintl, und der am 12. Juli 1882 geborene, in der Genieindc St. Lorenzen b. Sch. im Bezirke Murau heimatberechtigte Franz Galler, unehelicher Sohn der Barbara Galler. Im Falle eines positiven Ergebnisses der Nachforschungen ist bis 20. Oktober l. I. anher zu berichten. Z. 18.966. Steyr, 17. September 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Ausforschung des abgängigen Josef Kirchmann. Laut Note der k. k. Landesregierung in Troppau vom 3. September 1904, Nr. 21.088, an die o.-ö. Statthalterei ist der am 5. Jänner 1886 zu Weidenau geborene und dahin zuständige Gärtnergehilfe Josef Kirchmann abgängig. Der Genannte ist der Sohn der Schneidermeisters- tvitwe Klementine Kirchmann in Weidenau, von Profession Gärtnergehilfe und ist dessen Aufenthalt seit Mai 1903 unbekannt. Durch Angaben eines in Wien lebenden Bruders des Vermißten wurde sichergestellt, daß der letztere anfangs März 1903 bei einem gewissen Haschte in Jankendorf, Oberlausitz, in Arbeit getreten ist, sich bald nach Ostern, d. i. Mitte April vorigen Jahres, nach Leitmeritz begeben hat, woselbst er bei den« Gärtner Linhart vom 16. April bis 11. Mai 1903 als Gehilfe tätig war.

5 Von Leitmeritz erscheint Josef Kirchmann als nach Dresden abgemeldet, doch lassen sich von diesem Momente ab keinerlei Spuren des Vermißten mehr Nachweisen. Die von der f. k. Bezirkshauptmannschaft Freiwaldau im Wege der E. k. Bezirkshauptmannschaft Leitmeritz sowie der königlichen Polizeidirektion in Dresden eingeleiteten Nachforschungen haben bisher ein positives Resultat nicht ergeben. Personsbeschreibung: Josef Kirchmann, geboren in Weidenau, Oesterr.-Schlesien, Alter: geboren am 5. Jänner 1886, zuständig in Weidenau, Stand: ledig, Religion: römisch - katholisch, Beschäftigung: Baumgärtner, Statur: klein, Gesicht: oval, Haare: blond, Augen: braun, Mund und Rase: gewöhnlich, besondere Kennzeichen: auf der rechten Wange ein kleines braunes Mal. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 11. September 1904, Z. 19.375, werden die Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden hievon mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nachforschungen zu veranlassen und über ein positives Ergebnis derselben anher zu berichten. ZZ. 19.054 u. 19.055. Stehr, 20. September 1904. . An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Ausforschung Militärtaxpflichtiger aus dem Bezirke Steyr Land. Auszuforschen sind, und zwar: Kranz Dirnberger, 1879 geboren, Knecht, nach Sierning zuständig, und Wolfgang Weingrill, 1874 geboren, Taglöhner, nach Ternberg zuständig. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist anher zu berichten. Z. 18.767. Steyr, 15. September 1904. An alle Gemeinde -vorstehungen und k. i. Gendarmerie-Posten-kommanden Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 7. September 1904, Z. 40.039, enthaltend veterinür-polizeiliche Verfügungen in betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rinder»,' Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirken Alvincz, einschließlich der Stadtgemeinde Gyula- fehervar, Magyar-Jgen (Komitat Also-Feher), Eger. Gyöngyos, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinden (Komital Heves), Szasz-Szebes, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Szeben) in Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der Verfügungen der k. k. Be- zirkshauptmannschast Wiener-Neustadt und des Stadtrates Wiener-Neustadt wegen des Bestandes der Maul- und Klauenseuche die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus dem Grenz - Stuhlgerichtsbezirke Nagymarton (Komitat Sopron) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Dies wird im Nachhange zur hierortigen Kundmachung vom 1. September 1904, Z. 39.001 (enthalten im Amtsblatts zur „Linzer Zeitung" vom 4. September d. I., Nr. 92), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlaffes der k. k. Statthalterei in Linz vom 10. September 1904, Nr. 19.347/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 19.025. Steyr, 19. September 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen Ausweis für Hberösterreich in der Berichtsperiode vom 3. bis 10. September 1904. I. Milzbrand. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Traun. 2. Rotz der Pferde. Bestand der Seuche. Bezirk Wels: Gemeinde Offenhausen, Ortschaft Würting. 3. Bläschcnausschlag an den Genitalien der Rinder. Bestand der Seuche. Bezirk Urfahr: Gemeinde und Ortschaft Hell- monsödt. 4. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaft Pesendorf. 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde St. Magdalena, Ortschaft Steeg. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Waldegg. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaften Eggmair, Furtberg und Waldneukirchen. 2. Bezirk Perg: Gemeinde Kreuzen, Ortschaft Neu-Aigen; Gemeinde und Ortschaft Perg. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Lustenau. ' 5. Rauschbrand der Rinder. Ausbruch und Erlöschen der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Molln, Ortschaft Ramsau. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlaffes der k. k. Statthalterei in Linz vom 15. September 1904, Nr. 19.410/X, in die Kenntnis.

6 Z. 19.081. Steyr, 19. September 1904. An alle Gemeinde - Vorsehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Nr. 19.469/X. Kundmachung betreffend den Verkehr mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete nach Oberösterreich. Auf Grund des letzten offiziellen Tierseuchenausweises der Landesregierung in Sarajewo findet die f. k Statthalterei zufolge Erlasses des f. k. Ministeriums des Innern vom 9. September l. I., Z. 40.163, unter Aufrechthaltung der mit der hierortigen Kundmachung vom 13. Jänner 1900, Z. 510/11, hinsichtlich der Einfuhr von lebenden und ge- schlachteten Schweinen aus dem Okkupationsgebiete mittels Eisenbahn festgesetzten Bestimmnngen und unter Aufhebung der hierortigen Kundmachung vom 13. August l. I., Z l 7.597/X, bezüglich des Verkehres mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete, nachstehende Sperrmaßnahmen zu erlassen: Wegen des Bestandes der Schweinepest das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken Banjaluka (Land), Bihac, Bjelina, Bosn.-Dubica, Bosn.-Gradiska, Bosn.-Krupa, Bosn.-Novi, Brcka, Cazin, Dervent, D.-Tuzla, Gracanica, Gradacac, Jajce, Kljnc, Ljubuski, Maglaj, Petrovac, Prijedor, Prnjavor, Sanskimost, Srebenica, Tesani und Zepce. Die Bestimmungen über die Einfuhr von geschlachteten Schweinen im unzerteilten Zustande sowie von lebenden Schweinen aus den wegen Verseuchung gesperrten und von untergewichtigen Schweinen aus seuchenfreien Gebieten nach dem Schlachthause in Linz bleiben auch fernerhin in Kraft. Uebertretungen dieser Verfügungen, welche sofort in Kraft treten, werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.-G.-Bl. Nr. 51), beziehungsweise des § 46 des allgemeinen Tierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.-G.-Bl. Nr. 35) geahndet. Linz, anr 15. September 1904. Von der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 15. September 1904, Nr. 19.469/X, zur eutsprecheuden Verlautbarung in die Kenntnis -^^»X'izS Der k. k. Amisleiter: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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