Amtsblatt 1904/35 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Amlsder Mtalt k. k. Nkzirksstnustlinliiin schaff Sleyr für öen gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Mr 33. Steyr, am 1. September. 1904. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 b. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 29. August 1904. An alle Gemeinde -vorstehungen. Unter Einem gelangen die Reichs-Gesetz-Blätter Stück XLVIII, XLIX, L und Ll an die Gemeinde - Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Z. 17.901. Steyr, 30. August 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und die Genostenschafts - vorstehungen. Auflassung der Punziernngsstätte beim k. k. Hauptsteueramte in Steyr. Das k. k. Finanzministerium hat mit dem Erlasse vom 18. August 1904, Z. 54.077, die Auflassung der mit dem k. k. Hauptsteueramte in Steyr vereinigten Punzierungs- stätte mit Ende September 1904 angeordnet, nachdem dieselbe schon seit längerer Zeit von den in dem betreffenden Amtsbezirke ansässigen Gold- und Silberivaren-Erzeugern nur ganz geringfügig in Anspruch genommen wird, infolgedessen keine ausreichende Tätigkeit aufiveist und deren Aufrechthaltung sonach keinem Bedürfniffe entspricht. Der bisherige Amtsbezirk dieser Stätte wird mit dern unmittelbaren Amtsbezirke des k. k. Punzierungsamtes in Linz vereinigt. Das k. k. Hauptsteueramt wurde demnach angewiesen, seine Tätigkeit als Punziernngsstätte mit 30. September 1904 definitiv einzustellen. Hievon werden zufolge Note der k. k. Finanzdirektion in Linz vom 29. August 1904, Z. 2O.351/XHI, die Gemeinde- und Genossenschafts-Vorstehungen mit dein Auf- trage in die Kenntnis gesetzt, die interessierten Kreise auf die erfolgte Tätigkeitseinstellung aufmerksam zu machen. Z. 17.809. Steyr, 28. August 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen. Amtstage im Monate September 1904. Ich werde am Samstag den 10. September, llhr vormittags, in Blasls Gasthaus in Losenstein für die Gemeinden Losenstein, Reichraming und Lausa, am Dienstag den 13. September, 9 Uhr vormittags, in der Gemeindekanzlei Markt Weyer für die Gemeinden Markt und Land Weyer, Gaflenz, Neustift und Großraming, und am Samstag den 17. September, 10 V. Uhr vormittags, m der Gemeindekanzlei Markt Kremsmünster für die Gemeinden des Gerichtsbezirkes Kremsmünster Amtstage abhalten. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen zur Verlautbarung und Intervention mit dem Beifügen in Kenntnis, daß diejenigen Herren Gemeinde-Vorsteher, welche am Erscheinen zum Amtstage begründeter Weise verhindert sind, mir diese Verhinderung rechtzeitig vor dem Amtstaqe mit- zuteilen haben. Z. 17.722. Steyr, 27. August 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Erfordernis an Drucksorten für die Landstnrm- Meldung pro 1904. Die notwendige Anzahl der Kundmachungen für die Vorstellung der Landsturmpflichtigen pro 1904 sowie der Landsturm-Meldeblätter ist sofort nach Erhalt des Amtsblattes mittelst amtlicher Korrespondenzkarte anher mit- zuteilen. & 17.558. Steyr, 25. August 1904. An alle Gemeinde - vorstehungen. Warnung vor der Einwanderung Unbemittelter nach Amerika. Nach einer dem k. k. Ministerium des Innern zugekommenen Information ist gegeiuvärtig die Handhabung der amerikanischen Eiuwanderungsgesetze eine besonders strenge. So wird unter anderem gegenwärtig von der amerikanischen Einwanderungsbehörde jeder im Hafen von New-Dork ankommende Eimvanderer nach den Vereinigten Staaten, dessen Bestimmungsort nicht New-Iork selbst ist, beim Einwanderungsamte auf Ellis Island in dem Falle vorläufig zurückgehalten, wenn er nicht außer seiner Fahrkarte in das Innere des Landes mindestens den Besitz von 10 Dollars an Bargeld nachzuweisen vermag. Der Zurückgehaltene verfällt, wenn er nicht etwa den erforderlichen Bargeldbetrag nachträglich von seinen Angehörigen erhält oder gegen Garantieleistung seitens einer Mission oder einer Wohltätigkeits-Gesellschaft zur Landung zugelassen wird, dem harten Los der Deportation, das heißt, er wird wieder nach Europa zurückgeschickt. Ausnahmen werden höchstens in solchen Fällen gemacht, in denen der Einwanderer nachweisbar zu einem schon in den Ver-

2 einigten Staaten befindlichen Mitgliede seiner Familie (Eltern oder Geschwister) reist. Zufolge Erlasses der k. f o.- ö. Statthalterei vom 14. August 1904, Z. 17.769/11, werden die Gemeinde- Vorstehungen beauftragt, für die weiteste Verbreitung der vorstehenden Mitteilung Sorge zn tragen. Z. 17.872. Steyr, 30. August 1904. An alle Gemeinde-Vorstellungen. Amtserinnerung. Alle jene Gemeinde - Borstehungen, welche dem h. ä. Aufträge vom 13. August 1904, Z. 16.838, Amtsblatt Nr. 33, betreffend Vorlage einer Liste über die in der Gemeinde befindlichen Hafner bis nun nicht nachgekommen sind, haben diesem Auftrage binnen drei Tagen zu entspreche». Eventuell sind Fehlberichte vorzulegen. Z. 17.507. Steyr, 24. August 1904. An alle Gemeinde-Vorstellungen und r. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Franz Liederer. Laut Note der k. k. Landesregierung in Salzburg vom 6. August 1904, Nr. 12.180, an die o.-ö. Statthalterei, treibt sich der am 30. September 1873 zu Atzesberg in Oberösterreich geborene, ledige, nach Oberalm, politischer Bezirk Hallein, zuständige Franz Liederer beschäftigungslos herum und läßt sich von fremden Gemeinden auf Rechnung seiner Heimatsgemeinde Geldunterstützungen und Reisevorschüsse verabreichen. Der Genannte ist groß, hat ein längliches Gesicht, blaue Augen, blonde Haare, ebensolchen Bart und gute Zähne. Mund und Nase sind proportioniert. Er ist bereits 13 mal ivegen verschiedener Delikte gerichtlich bestraft. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 15. August 1904, Z. 17.602/11, mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, dem obbeschriebenen Individuum, den Fall dringender Notwendigkeit ausgenommen, in Hinkunft Geldunterstützungen und Neisevorschüffe nicht zu gewähren, Franz Liederer vielmehr beim Zutreffen der gesetzlichen Voraussetzungen nach den Schubvorschriften zu behandeln. Z. 17.693. Steyr, 27. August 1904. An alle Gemeinde-Vorstellungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Rommanden. Ausforschung des notionierten Jakob Koller. Der für die Zwangsarbeitsanstalt Messendorf notionierte Jakob Koller ist dem Schubsührer in Kleinreifling am 15. Juli 1904 entwichen. Jakob Koller ist am 12. Juli 1877 in St. Nikolai, Bezirk Gröbming in Steiermark, geboren und dahin zuständig, ledig, Taglöhner, mittelgroß, hat volles Gesicht, rötlich-blonde Haare und solchen Schnurrbart. Er trägt lichtgraue Kleidung und schwarzen, weichen Hut. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 22. August 1904, Z. 18.080/11, werden die Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden beauftragt, die eingehendsten Nachforschungen nach dem Genannten zu pflegen, denselben im Betretungsfalle unter Anwendung größter Vorsicht in Verwahrungshast zu nehmen und hierüber sofort anher Bericht zu erstatten. Z. 17.659. Steyr, 26. August 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung. Auszuforschen ist der 1873 geborene, militärtaxpflichtige Josef Pfaffeneder, Knecht, nach Garsten zuständig. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschung ist sogleich anher zu berichten. Z. 17.559. Steyr, 25. August 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 17. August 1904, Z. 37.043, enthaltend eine Veterinär - polizeiliche Verfügung in betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn nach den iin Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr vou Schweinen aus der Munizipalstadt Szabadka in Ungarn nach den inr Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Dies wird im Nachhange zur hierortigen Kundmachung vom 1l. August 1904, Z. 36.143 („Wiener Zeitung" vom gleichen Tage Nr. 183), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehende Verfügung tritt sofort in Kraft. Gleichzeitig wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß die in den beiden letzten amtlichen ungarischen Wochen- Epizootien-Ausweisen und infolgedessen auch in der hierortigen Kundmachung vom 11. August 1904, Z. 36.143 (enthalten int Amtsblatte zur „Linzer Zeitung" vom 17. August d. I., Nr. 86) als im Stuhlgerichtsbezirke Szentgotthard (Komitat Vas) in Ungarn gelegenen und durch Maul- und Klauenseuche verseucht ausgewiesene Gemeinde Felsöpaty tatsächlich zum Stuhlgerichtsbezirke Sarvar (Komitat Vas) in Ungarn gehört. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 20. August 1904, Dtr. 17.914/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Der k. k. Amisleiter: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmaunschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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