Amtsblatt 1904/30 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

3 3 15.476. Steyr, 25. Juli 1904. An alle Gemeinde-vorstehnngen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung. Auszuforschen ist laut Erlasses der k. k. Statthalterei vom 16. Juli 1904, Z. 15.202/1V, der am 8. Mai 1881, in Wien geborene, nach Bilowitz im Bezirke Göding zu- Hänbige Stellungspflichtige Franz Polach, unehelicher Sohn der Marie Polach verehelichte Schöberl. Im Falle eines positiven Ergebnisses der Nachforschungen ist bis 20. August l. I. zu berichten. ZZ. 15.330, 15.527, 15.536, 15.532, 15.533. Steyr, 25. Juli 1904. An alle Gemeinde -vorstehnngen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschungen. Auszuforschen sind, und zwar die Militärtaxpflichtigen aus dem Bezirke Steyr Land. Johann Rogl, 1874 geboren, Knecht, nach St. Ulrich zuständig. Josef Nendorfer, 1864 geboren, Brauergehilfe, nach Weher Markt zuständig. Josef Wachauer, 1873 geboren, Bäckergehilfe, nach Weyer Land zuständig. Augustin Sagmeister, 1878 geboren, Knecht, nach Weher Land zuständig. Christian Kittinger, 1875 geboren, Kutscher, nach Weyer Land zuständig. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 20. August l. I. zu berichten. Z. 14.886. Steyr, 20. Juli 1904. An alle Gemeinde -vorstehnngen. Kundmachung zur Kenntnisnahme und Verständigung der interessierten Kreise. Die vom hohen o.-ö. Landtage für das Jahr 1904 bewilligten sechs Stipendien von je 120 K für Freiplätze zum Besuche des am 1. September 1904 beginnenden vier- monatlichen Hufbeschlagskurses zu Stadl bei Lambach werden hiemit ausgeschrieben. Um einen solchen Freiplatz, mit welchen: nebst dem llnterrichte die freie Wohnung, Kost und Beleuchtung ver- iumden ist, können sich bewerben: Gelernte Schmiede, Meister und Gesellen, welche ans Oberösterreich gebürtig und dahin zuständig sind, den Kurs nicht von Haus aus besuchen können und sich verpflichten, nach der mit der Ministerial-Verordnung vom 27. August 1873 vorgeschriebenen, im Anschlüsse an den Hufbeschlagskurs abzulegenden Prüfung das Schmiedebandwerk in Oberösterreich auszuüben. Nachdem nur jene Gesellen zur Prüfung zugelassen werden, welche mindestens eine dreijährige Gesellenzeit nach- zmvcisen imstande sind, haben bei Verleihung der obigen Stipendien jene Bewerber den Vorzug, welche mindestens eine dreijährige Gesellenzeit nachzuweisen vermögen. Die Kosten der Hin- und Rückreise nach Stadl haben die Stipendisten aus Eigenem zu bestreiten. Die Gesuche um Verleihung dieser Stipendien, welche mit dem Taufscheine, Heimatscheine, dem Sitten- und Mittel- losigkeits-, Schul-, Lehr- und Arbeitszeugnisse belegt sein müssen, sind bis längstens 1. August 1904 an den oberösterreichischen Landesausschuß in Linz einzusenden. Z. 15.179. Steyr, 20. Juni 1904. An alle Gemeinde-vorstehnngen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden zur Kenntnisnahme. Z. 15.223/X. Kundmachung, betreffend die Aufhebung des Verbotes der Einfuhr von Rindern aus dem Regierungsbezirke Posen des Königreiches Preußen. Nach der letzten amtlichen Nachweisung über den Stand der Tierseuchen im Deutschen Reiche vom 30. Jnni 1904, ist die Lungenseuche im Regierungsbezirke Posen des Königreiches Preußen erloschen. Aus diesem Grunde hat das k. k. Ministerinm des Innern laut Erlasses vom 11. Juli 1904, Z. 31.821, das mit dem Erlaffe vom 9. Jänner 1904, Z. 1229, (verlautbart mit der hierortigen Kundmachung vom 12. Jänner 1904, Z. 724,) auf Grund des Artikels 5 des Viehseuchen-Ueber- einkommens mit dem Deutschen Reiche vom 6. Dezeurber 1891 und des Punktes 5 des zugehörigen Schlußprotokolles (R.-G-Bl. Nr. 16 ex 1892) verfügte Verbot der Einfuhr von Rindern aus diesem Regierungsbezirke nach den im Neichsrate vertretenen Königreichen und Ländern außer Kraft gesetzt. Dies wird hiemit allgcinein verlautbart. Z. 15.339. Steyr, 25. Juli 1904. An alle Gemeinde-vorstehnngen und k. t. Gendarmerie-Posten-Uommanden zur Kenntnisnahme. Wcrfcuchen-Mrr.wcis für (dverüsterreich in der Berichtsperiode vom 11. Juli bis 17. Juli 1904. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. I. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Stadt Gmunden. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ortschaft Möderndorf. 3.-Bezirk P erg: Gemeinde und Ortschaft Pab- neukirchen.

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