Amtsblatt 1904/26 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Amtsder Malt k. k. Lezirkshauptmannschüft Sterjr für den gteichncrmigen politischen und Schutbezirk. Nr. 26. Steyr, am 30. Juni. 1904. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo au^ geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtwL? Adressaten mit direeter Postversendung jährlich 5 L, halbjährig 2 K 50 h. - Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. I307/B.-Sch.-N- Steyr, 24. Juni 1904. KonKurs-AusschroiKung. An der dreiklassigen Volksschule in Thanstette« kommt die neusystemisierte Lehrerstelle I. Kl. zur endgültigen Besetzung. Mit dieser Stelle sind ein Jahresgehalt von 1400 X, die Dienstalterszulagen per 200 K und ein Natnralquartier verbunden. Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Reife- und Lehrbefähigungszeugnisse und einer Dienstestabelle belegten Gesuche binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs-Ausschreibung im Amtsblatts der „Linzer Zeitung" im vorschriftsmäßigen Dienstwege hieramts einzubringen. falls es die Verkehrsverhültnisse zum Zwecke der Heimreise unumgänglich notwendig machen, auch am 14. Juli d. I. zu beurlauben. Die Schulleitungen werden angewiesen, die diesbezüglichen begründeten Berichte acht Tage vor dem genannten Termine vorzulegen. Z. 1284/B.-Sch.-R. Steyr, 24. Juni 1904. An den Zweigletzrewerem Zierning. Der k. k. Bezirksschulrat Steyr erteilt jenen Mitgliedern des Zweiglehrervereines Sierning, welche der am 9. Juli l. I. in Sierninghofen siattfindenden Vereinsversammlung beiwohnen »vollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Z. 1306 B.-Sch.-R. Steyr, 24. Juni 1904. Konkurs - Ausschreibung. An der dreiklassigen Volksschule in Neustift kommt eine Lehrerstelle I. Klasse vom 1. Septeinber l. I. an zur endgültigen Besetzung. Mit dieser Stelle sind ein Jahresgehalt von 1400 K, die Dienstalterszulagen per 200 K und ein Natnralquartier verbunden. Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Neife- und Lehrbefähigungszeugnisse und einer Dienstestabelle belegten Gesuche binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs - Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" hieramts einzubringen. Z. 1261/B.-Sch.-R. Steyr, 26. Juni 1904. An aHe Ortsschulräte und Schulleitungen. Die Ortsschulräte und Schulleitungen werden auf das Büchlein: „Ein Tag, ein Jahr im Leben des Kaisers. Von R. E. Peerz, Laibach, Verlag des Krainischen Lehrervereines, Preis 20 h", das sich zur Verteilung an Schüler eignet, aufmerksam gemacht. Z. 12.837. Steyr, 22. Juni 1904. An alle Gemeinde-Vorsehungen. Z. I265/B.-Sch.-R. Steyr, 21. Juni 1904. An sämtliche Schulleitungen. Der k. k. Landesschulrat hat in Abänderung seines Erlasses von: 22. Mai l. I., Z. 2302, den k. k. Bezirksschulrat ermächtigt, jene Lehrpersonen, die sich an der diesjährigen Generalversammlung des oberösterreichischen Landeslehrervereines beteiligen, am 12. und 13. Juli d. I. und, Nachdem laut Ersuchen des k. u. k. 14. Ergänzungs- Bezirks-Kommandos die Leumundsberichte über die Heuer assentierten Rekruten bis 10. Juli l. I. einzusenden sind, so werden jene Herren Gemeinde-Vorsteher, welche diese Leumundsberichte noch nicht eingesendet.haben, eingeladen, dieselben ehestens anher vorzulegen.

2 Z. 4041/1 St. 04. Steyr, 23. Juni 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Gemäß § 58 des Personalsteuergesetzes vom 25. Oktober 1896, N.-G.-Bl. Nr. 220 und Artikel 38, Punkt 4, der Vollzugsvorschrift I zu demselben (R.-G.-Bl. Nr. 35 ex 1897) wird zur Kenntnis gebracht, daß die Erwerbsteuerregister der Veranlagungsbezirke Steyr Stadt und Steyr Land, enthaltend die den einzelnen Erwerbsteuerpflichtigen von der Erwerbsteuerkommission bemessenen Erwerbsteuersätze, durch 14 Tage, vom 27. Juni l. I. bis inklusive 10. Juli l. I., bei der k. k. Steuerbehörde I. Instanz in Steyr, Bahnhofstraße 26, I. St., Amtszimmer Nr. 9, während der vormittägigen Amtsstunden, von 8 — 12 Uhr, zur Einsichtnahme der Erwerbsteuerpflichtigen, welche sich als solche legitimieren, und zwar auch zur Einsicht für die in eine Steuergesellschaft noch nicht eingereihten Personen, aufliegen. Das Recht der Einsichtnahme begreift jedoch nicht auch die Befugnis zur Anfertigung von Abschriften oder Auszügen in sich. Die Strafbestimmungen gegen einen etwaigen Mißbrauch der Register enthält der § 246, P.-St.-G. Diese Kundmachung ist sogleich ortsüblich zu ver- lautbaren. ad Z. 3837/VIII St. 04. Steyr, 24. Juni 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen. Verordnung des Finanz-Ministerinms von» 7. Mai 1904, betreffend die Aenderung der Kaffestunden bei den Steuerämtern. Im Einvernehmen mit dem k. k. Justizministerium wird die Verordnung vom 23. März 1899, R.-G.-Bl. Nr. 65, betreffend die Regelung der Geschäftszeit bei den Steuer- ämtern, nachstehend abgeändert: Bei jenen Steuerämtern, bei welchen die nachmittägigen Amtsstunden um 2 Uhr beginnen, hat die Kafsegebarung an Wochentagen (mit Ausnahme des letzten Arbeitstages im Monate) um 4 Uhr, bei jenen Steueränltern aber, bei welchen der Beginn der nachmittägigen Amtsstunden ausnahmsweise bereits auf 1 Uhr festgesetzt ist, um 3 Uhr nachmittags abzuschließen. Soferne bei einzelnen Aemtern die Amtsstunden ausnahmsweise in noch anderer Weise festgesetzt sind, bezw. in Hinkunft festgesetzt werden, bleibt die Bestimmung, bezw. Aenderung des Kasseschlusses den Finanz-Landesbehörden im Einvernehmen mit den zuständigen Oberlandesgerichts- Präsidien vorbehalten. Doch haben zum mindestens 6 Stunden der Kassegebarung zu dienen. Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1904 iu Kraft. Dies wird zur allgemeinen Kenntnisnahme hiemit verlautbart. K. k. Finanzdirektion Linz, am 1. Juni 1904. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen infolge Erlasses der k. k. Finanzdirektion in Linz vom 1. Juni 1904, Z. 1046/Präs., zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 13.423. Steyr, 27. Juni 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Jdentitätserforschung. Laut Note der k. k. Statthalterei in Lemberg vom 18. Mai 1904, Z. 65.120, an die k. k. o.-ö. Statthalterei, wurde am 19. April 1904 in der Gemeinde Szydsowiec (Bezirk Miehe) ein unbekannter Landstreicher verhaftet, der anfangs, von den Gendarmen befragt, in böhmischer und deutscher Sprache Antworten gab, nachdem er jedoch verhaftet wurde, zu sprechen aufhörte und auf alle Anfragen stumm blieb. Der Angehaltene, der zirka 30 Jahre alt ist, ist von hohem Wüchse und starkem Körperbau, hat rundliches, ab- gebranntes Gesicht, schwarze Haare, Augenbrauen und Bart, fleischigen Mund, große regelmäßige Nase, blaue Augen und den Daumen der linken Hand etwas gekrümmt. Im Gebisse fehlen ihm links zwei, rechts ein Backenzahn. Der angeblich Taubstumme versteht die deutsche, böhmische und russische Sprache. Derselbe war mit dunkelgrauein Rocke, grüner, gerippter Plüschhose und grünlichem Hute bekleidet. Zufolge Erlaffes der k. k. o.- ö. Statthalterei vom 13. Juni l. I., Z. 12.318/11, werden die Gemeinde-Vor- stehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden beauftragt, behufs Feststellung der Identität des Genannten und seiner Zuständigkeit Erhebungen zu pflegen und über ein positives Ergebnis anher zu berichten. Z. 13.236. Steyr, 24. Juni 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung des abgängige» Johann Friedl. Laut Note der u.-ö. Statthalterei vom 9. Juni 1904, Z. VII — 1786, an die k. k o.-ö. Statthalterei, ist Johann Friedl, katholisch, 1869 in Wien geboren, nach Stammern in Mähren zuständig, zuletzt Kutscher beim Selchermeister Fritz Stefany in Wiener-Neustadt, seit 25. Juli 1903, 5 Uhr früh, abgängig. Friedl ist mittelgroß, untersetzt, hat rundes Gesicht, dunkelbraune Haare, einen blonden starken Schnurrbart, schlechte Zähne und braune Augen. Bekleidet war er mit schwarzem Spenser, grüner Tuchhose, grünem tveichen Lodenhute, Stiefeln, er trug weiters gestreiftes Jägerhemd mit Umlegkragen, blaue Unterhose, eine weiße Schürze, mit den Buchstaben F. S. rot gemärkt, ein blaues Sacktuch mit weißen Rändern, mit den Buchstaben I. F. blau gemärkt. Die Wäsche ist ohne Märke. Am 4. August v. I. erhielt die Gattin des Vermißten aus Wien einen Brief von demselben, in welchem er Selbstmordgedanken äußerte. Die Nachforschungen, welche über Ersuchen des Stadtrates in Wiener-Neustadt nach dem Genannten durch die angrenzenden königl. ungarischen Behörden und durch die Wiener Polizei-Direktion (Zentral - Polizeiblatt Art. 9980 ex 1903) gepflogen wurden, waren resultatlos.

3 Zufolge Statthalterei - Erlasses vom 15. Juni 1904, Z 12.660/11, werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden beauftragt, nach dem Abgängigen die Nachforschungen zu pflegen und über das Resultat anher zu berichten. Z. 13.526. Steyr, 28. Juni 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. f. Gendarmerie - Posten - Uommanden des Gerichtsbezirkes Kremsmllnster. Am 26. Juni 1904 erstattete der in Krift Nr. 26, Gemeinde Kremsmünster Land, wohnhafte Taglöhner Josef Wallner auf dem Gendarmerieposten Kremsmünster die Anzeige, daß sich am 15. Juni 1904 um halb 6 Uhr früh sein zirka 80 Jahre alter Schwiegervater Johann Buch- egger vom Hause entfernt hat und seither abgängig ist. Johann Buchegger ist nach Pettenbach, Bezirk Kirchdorf, Oberösterreich, zuständig, klein, hat weiße Haare und solchen Stoppelbart und trug beim Verlassen des Hauses dunkle Kleidung. Buchegger soll nach Angabe seines Schwiegersohnes Josef Wallner infolge seines hohen Alters etwas schwachsinnig sein, daher scheint es nicht ausgeschlossen, daß demselben ein Unglück zugestoßen ist. Die Nachforschungen nach dem Abgängigen sind sofort einzuleiten und ein positives Ergebnis derselben sogleich der Gemeinde-Vorstehung Kremsmünster Land und anher zur Anzeige zu bringen. Z. 13.422. Steyr, 27. Juni 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung. Laut h. o. Weisung ist auszuforschen der stellungs- pflichtige Jakob Sassin. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist anher ju berichten. Z. 13.234. Steyr, 26. Juni 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 16. Juni 1904, Z. 27.036, enthaltend Veterinär - polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirken Felvidek, Szolyva (Komitat Bereg), Csepreg, Felsöpulya (Komitat Sopron) in Ungarn nach den im Reichs- rate vertretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der Verfügungen der k. k. Bezirkshauptmannschaften Gänserndorf und Lisko wegen des Bestandes der Maul- und Klauenseuche die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus den Grenz-Stuhlgerichtsbezirken Malaczka (Komitat Pozsony), Szinna (Komitat Zemplen) sowie auf Grund der Verfügungen der k. k. Bezirkshauptmannschaften Göding, Nowy- targ und Ungarisch-Brod wegen des Bestandes des Stäbchenrotlaufes der Schweine die Einfuhr von Schweinen aus den Grenz-Stuhlgerichtsbezirken Miava, Vagujhely (Komitat Nyitra), Felsötarcza (Komitat Saros) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen werden die gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Grenz-Stuhlgerichtsbezirken Szenics (Komitat Nyitra), Kesmark, einschließlich der Stadtgemeinde Kesmark, Leibicz und Szepesbela (Komitat Szepes), ferner aus den Stuhlgerichtsbezirken Kis-Marion und Ruszt, Nagy-Marton, Sopron (Komitat Sopron) sowie aus der Munizipalstadt Sopron in Ungarn gerichteten Verbote hiemit ausgehoben. Das nunmehr kraft des bestehenden Veterinär-Ueberein- kommens gemäß Art. I, Abs. 2, der Ministerial-Verordnung vom 22. September 1899 (R.-G.-Bl. Nr. 179) bis zum vierzigsten Tage nach Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Schweinen aus den durch Schweinerotlauf verseucht gewesenen Gemeinden Roho (Stuhlgerichtsbezirk Szenics), Durand (Stuhlgerichtsbezirk Kesmark) und aus der durch Schweinepest verseucht gewesenen Stadtgemeinde Kesmark (Stuhlgerichtsbezirk Kesmark) sowie deren Nachbargemeinden wird durch die Aufhebung des gegen die genannten Bezirke bestandenen Verbotes nicht berührt. Dies wird im Nachhange zur hierortigen Kundmachung vom 9. Juni 1904, Z. 25.936 (enthalten im Amtsblatte zur „Linzer Zeitung" vom 14. Juni d. I., Nr. 66), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlaffes der k. k. Statthalterei in Linz vom 18. Juni 1904, Nr. 13.084/X, zur entsprechende» Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 13.235. Steyr, 26. Juni 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Hberüsterreich in der Berichtsperiode vom 11. Juni bis 17. Juni 1904. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Pinsdorf, Ortschaft Jnnergrub. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaft Steinersdorf. 3. Bezirk Urfahr: Gemeinde Alberndorf, Ortschaft Oberweitersdorf; Genieinde Engerwitzdorf, Ortschaft Bach; Gemeinde Walding, Ortschaft Rodl.

4 4. Bezirk Wels: Gemeinde Lichtenegg, Ortschaft Thann. 5. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaften Linz und Waldegg. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Stadt Gmunden; Gemeinde Kirchham, Ortschaft Rampelsberg; Gemeinde Pinsdorf, Ortschaft Buchen. 2. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Pab- neukirchen. 3. Bezirk Ried: Gemeinde Weilbach, Ortschaft Datzlhof; Gemeinde Weitern, Ortschaft Schacheredt. 4. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ortschaft Aichet. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Nohrbach. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Tiefergraben. Erlöschen der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde Nainbach, Ortschaft Kerschbaum. Hievon setze ich die Gemeinde-Borstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 18. Juni 1904, Nr. I2.910/X, in die Kenntnis. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und B.rlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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