Amtsblatt 1904/25 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Zufolge Erlasses der f f. Statthalterei vom 8. Juni l I., Z. 12.067/11, werden die Gemeinde - Vorstehungen und k. t. Gendarmerie-Posten-Kommanden hievon mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, nach dem Genannten Erhebungen zu veranlassen und über das Resultat derselben bis 10. Juli l I. zu berichten. ZZ. 12.814, 12.815, 12.886, 12.887 u. 12.888. Steyr, 18. Juni 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Ausforschungen. Auszuforschen sind laut h. o. Weisung, und zwar die: Landsturmpflichtigen Karl Bicrent, in Andersdorf, Bezirk Römerstadt, zuständig, und Otto Lumpe, nach Römerstadt zuständig; die Militärtaxpflichtigen Matthäus Premrou und Matthias (Matthäus) /enko aus dem Bezirke Adelsberg, und die Stellungspflichtigen Peter BlaLeviö, Heinrich Karl Simon Jskra und Franz Johann Priscotti. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist anher zu berichten. Z. 12.585. Steyr, 17. Juni 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen. Ursprungszeugnisse für nach Frankreich bestimmte Flcischwaren. Laut Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 24. Mai 1904, Nr. 15.788, sind für die nach Frankreich bestimmten Sendungen von gesalzenem Fleisch und Schinken Ursprungszeugnisse erforderlich, welche entweder von einer Zollbehörde des Ursprungslandes oder von der französischen Konsularbehörde am Versandorte oder schließlich von der Octsbehörde des Versandortes auszustellen und im letzteren Falle von einem französischen Konsul zu beglaubigen sind. Postpaketsendungen sowie Vorräte für den Reise- und Hausbedarf sind von Ursprungszeugnissen befreit. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 27. Mai 1904, Nr. 11.322/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 12.703. Steyr, 17. Juni 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden hiemit auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung" Nr. 66 enthaltene Kund- machung der k. k. Statthalterei in Linz vom 12. Juni 1904, Nr. 12.507/X, betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone in die diesseitige Reichshälfte zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Z 12 586. Steyr, 16. Juni 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Hberösterreich in der Berichtsperiode vom 3. Juni bis 10. Juni 1904. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Stadt Gmunden; Gemeinde Kirchham, Ortschaft Rampersberg; Gemeinde Pinsdorf, Ortschaft Buchen. 2. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Pab- neukirchen. 3. Bezirk Ried: Gemeinde Weilbach, Ortschaft Datzlhof. 4. Bezirk Urfahr: Gemeinde Alberndorf, Ortschaft Oberweitersdorf; Gemeinde Engerwitzdorf, Ortschaft Lach; Gemeinde Walding, Ortschaft Rodl. 5. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ortschaft Aichet. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Altmünster, Ortschaft Traunleiten; Gemeinde Gmunden, Ortschaft Schlagen; Gemeinde Laakirchen, Ortschaft Stdtten; Gemeinde Ohlstorf, Ortschaft Kleinreith; Gemeinde und Ortschaft Viechtwang. 2. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Rohrbach. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. I.BezirkFreistadt: Gemeinde Rainbach, Ortschaft Kerschbaum. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Tiefergraben. Erlöschen der Seuche. I.BezirkFreistadt: Gemeinde und Ortschaft Gutau. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 12. Juni 1904, Nr. I2.380/X, in die Kenntnis. Z. 12.981. Steyr, 21. Juni 1904 An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Z. 12.866/X. Kundmachung betreffend den Verkehr mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete nach Oberösterreich. Auf Grund des letzten offiziellen Tierseuchenausweises der Landesregierung in Sarajewo findet die k. k. Statthalterei zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 10. Juni l. I., Z. 25.685, unter Aufrechthaltung der mit der hierortigen Kundmachung vom 13. Jänner 1900, Z. 510/11, hinsichtlich der Einfuhr von lebenden und geschlachteten Schweinen aus dem Okkupationsgebiete mittels Eisenbahn festgesetzten Bestimmungen und unter Aufhebung der hierortigen Kundmachung vom 16. Mai l. I , Z. 10.517/X, bezüglich des Verkehres mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete nachstehende Sperrmaßnahmen zu erlassen:

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