Amtsblatt 1904/25 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

2 Steyr, 20. Juni 1904. Amtrerinnerung. Betreffend Beschaffung des Gemeindelexikons für die i,n Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder. Die Subskription auf das Gemeindelexikon für die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder wird den Gemeinde-Vorstehungen in Erinnerung gebracht und sind eventuelle Bestellungen nunmehr sogleich h. a. einzubringen. Z. 13.033. Steyr, 20. Juni 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen, 5chul- leitungen re. Telegraphische Verlautbarung der Wetterprognosen. Z. 23.859. Kundmachung betreffend die telegraphische Verlautbarung der Wetterprognosen. Zufolge Erlasses des k. k. Handelsministeriums ddo. 3l. Mai 1904, Z. 27.851, wird über Anregung des k. k. Ackerbauministeriums und im Einvernehmen mit demselben die telegraphische Verlautbarung der Wetterprognosen pro 1904 mit 20. Juui zur Einführung gelangen. Dieser Nachrichtendienst wird sich auf die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder mit Ausschluß von Trieft, Jstrien und Dalmatien, für welche Länder anderweitig vorgesorgt ist, erstrecken. Die Verlautbarung der Prognosen, welche eine Aenderung der bisherigen an ein Abonnement geknüpften Witterungsprognosen-Telegramme nicht zur Folge haben wird, fällt mit der Veröffentlichung der Börsenkurse zusaminen und hat unter nachstehenden Modalitäten in Krast zu treten: I. Das Witterungsprognosentelegramm bildet die Fort- seyung des Kurstelegrammes (Börsenkurse). Die Prognose selbst besteht aus acht fünfbuchstabigen Gruppen und folgt unmittelbar nach dem letzten Geldkurse des Kurstclegrammes. Die Reihenfolge der Prognosengruppen ist folgende: l. Gruppe Niederösterreich, 2. „ Qberösterreich und Salzburg, 3. „ Nordtirol und Vorarlberg, 4. „ Südtirol, 5. „ Steiermark und Kärnten, 6. „ Krain und Küstenland, 7. „ Böhmen, Mähren, Schlesien und Westgalizien, 8. „ Ostgalizien und Bukowina. II. Die Kurs- und Prognosentelegramme werden in der bisherigen, für die Kurstelegramme vorgeschriebeneu Weise abgesertigt; an Tagen, an welchen Kurstelegramme nicht zur Abfertigung gelangen, iverden auch Prognosen- telegramme nicht abgefertigt. III. Zur Publizierung der Kurs- mtd Prognosentelegramme dienen die Kursblankette (D. S. 836). In diesem Blankette wird nach deut Worte „Randdukaten" vorläufig handschriftlich die Bezeichnung „Wetterprognose" ausgenommen. Dieser letzteren Bezeichnung werden bei Aus- fertigung der Kurstelegramme die Chifferngruppen der Prognose beigesetzt. Diese Ehifferngruppen stellen die Witterungsprvgnoseu für den nächsten Tag dar. Das Kurs- und Prognosen- telegramm wird durch Affichierung an einer geeigneten Stelle des Parteienraumes der Telegraphenämter dem Publikum zilr Kenntnis gebracht. I V. Zur Dechiffrierung der Prognose dienen eigene Chiffernschlüssel. Jedes Telegraphenamt hat einen solchen Schlüssel unterhalb des Kurs- und Prognosentelegrammes auf geeignete Weise anzubringen, damit sich das Publikum bei Lösung der Prognose desselben bedienen könne. Für die Affichierung der in den Landessprachen aufgelegten Chiffernschlüssel finden die Bestimmungen über amtliche Verlautbarungen analoge Anwendung. Die Lösung (Dechiffrierung) der Prognosengruppen, beztm das Herausfinden der für das betreffende Land bestimmten Prognose wird dem Publikunr, welches hiezu in dem Chiffernschlüssel die nötigen Anhaltspunkte findet, überlassen. Die Telegraphenämter haben sich mit der Lösung der Prognose dienstlich nicht zu besassen. Der Verkaufspreis eines Chiffernschlüssels betrügt 4 Heller. Die telegraphische Verlautbarung der Wetterprognosen wird mit 1. Mai eines jeden Jahres beginnen und bis zum 30. September eines jeden Jahres dauern. Für das Jahr 1904 ist, wie bereits erwähnt, für den Beginn dieses Nachrichtendienstes der 20. Juni festgesetzt. K. k. Post- und Tclcgraphcn-Direktion: Der k. k. Hofrat: Nnmüdovfer m. p. Z 12.588. Steyr, 15. Juni 1904. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Gebührenfreie Zusendung vou Briefpostsendungen im Bestcllbezirke Gaflenz. Die k. k. Direktion findet sich bestimmt, ab 1. Juli 1904 angefangen, im ganzen Bestellbezirke des k. k. Post- anltes Gaflenz die gebührenfreie regelmäßige Zustellung der Briefpostsendungen einzuführen. Zu diesem Behufe sind unter Teilung des dortigen Bestellbezirkes in zwei Hälften zu bestellen: An Montagen, Mitttvoch und Freitagen die Orte Lindau, Pettendorf, Neu dorf, Groß-Gschnaidt, Klein-Gschnaidt rc.; an Dienstagen, Donnerstagen und Samstagen die Orte Groß - Mieden, Liebelsberg, Breitenau, Ort, Grub, Heiligenstein rc., wobei dringende Sendungen nach Orten, nach welchen am betreffenden Tage gerade kein Gang stattfindet, jedenfalls bestellt iverden müssen. Die Bestellung hat nur an Sonntagen zu entfallen In der täglich gebührenfreien Briefbestellung der Ortschaft Oberland und der am Wege dorthin befindlichen Objekte rc. tritt aus diesem Anlässe eine Aenderung nicht ein. Z. 13.063. Steyr, 21. Juni 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Plakatierungsbewilligung. Die Genreinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden hiemit in die Kenntnis gesetzt, daß ich der Buchdruckerei Emil Haas & Cie. in Steyr im Sinne des § 23 des Preßgesetzes die Bewilligung zur Plakatierung und Verteilung der Druckschrift „Einladung zu der am 24. Juni 1904 in Mayrs Gastgarten zu Sankt Ulrich stattsindenden Sonnwendfeier" für den politischen Bezirk Steyr Stadt und Land erteilt habe.

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