Amtsblatt 1904/18 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

2 Z. 9502. Steyr, 30. April 1904. An alle Genostenschaftz-Vorstehungen. Betreffend die Subventionierung von gewerblichen Buchhaltungskurse«. Die k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz hat mit dem Erlasse vom 20. April 1904, Z. 8226/VIII, anher eröffnet, daß das k. k. Handelsministerium laut des Erlasses vom 8. April l. I., Z. 55.783 ex 1903, geneigt ist, auch gewerbliche Buchhaltungskurse für Angehörige verschiedener Gewerbe, sofernedieseKursevon Gewerbegenossenschaften und Genofsenfchaftsverbänden veran- staltet werden und die Verhältnisse die Abhaltung spezieller Kurse für einzelne Gewerbe nicht gestatten, zu fördern und in berücksichtigungswürdigen Fällen durch Gewährung von Subventionen bis zu 100 X zu unterstützen. Die Genossenschafts - Jnstruktoren des Handelsministeriums sind angewiesen, der Abhaltung von gewerblichen Buchhaltungskursen durch Genossenschaften und deren Verbände ihr besonderes Augenmerk zuzuwenden und diesen Korporationen hiebei an die Hand zu gehen. Hievon werden die Genossenschafts-Vorstehnngen in die Kenntnis gesetzt. Z. 9501. S t e y r, 2. Mai 1904. An alle Gemeinde -Vorstchmgen und L k. Gendarmerie Posten - Uommanden. Zufolge Statthalterei-Erlasses vom 18. April 1904, Nr. 5937/11, werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden auf die Statthaltcrei-Kund- machung vom 18. April 1904, L.-G.- u. V.-Bl. Nr. 19, mit welcher auf Grund der Ministerial-Verorduung vom 15. Februar 1857, N.-G.-Bl. Nr. 33, das Meldungswesen im Lande geregelt wird, aufmerksam gemacht und werden die Gemeinde-Vorstehungen beauftragt, diese Kundmachung, welche mit 1. Juni l. I. in Kraft tritt, wiederholt ortsüblich zu verlautbaren und die meldepflichtigen Wirte, Unterstandsgeber, Hausbesitzer und sonstigen Parteien entsprechend zu belehren. Hiebei wird insbesondere auf die Schlußbestimmung dieser Statthalterei-Kundmachung aufmerksam gemacht und wird beigefügt, daß die Uebertretungen dieser Kundmachung ausnahmslos durch die politischen Bezirksbehörden nach der Ministerial - Verordnung vom 2. April 1858 (R.-G.-Bl. Nr. 51) zu bestrafen sind. Die k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden werden unter Einem mit einem Abdrücke dieser Kundmachung durch Ueber- seudung des bezüglichen L.- G.- u. V.- Bl. beteilt und beauftragt, über die Befolgung des Meldewesens zu wachen. Jene Gemeinde-Vorstehungen, welche zur Erleichterung der Durchführung des Meldewesens die Einrichtung von Meldestellen beabsichtigen, werden beauftragt, Vor- und Zuname, Wohnort und Beschäftigung jener Person, welche in ausgedehnten Gemeinden zur Empfangnahme der Meldungen befugt sein soll, binnen acht Tagen anher anzuzeigen. Z. 9354. Steyr, 28. April 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Hausier - Verbot. Laut der an das k. k. Ministerium des Innern gelangten Mitteilung des kgl. ung. Handelsministeriums vom 11. März 1904, Z. 9896/VII, wurde die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Gemeinden Dunaszerda- hely, Gal-lnta, Malaczka, Nagylävärd, Szered und Stomfa des Komitates Preßburg (Pozsony) unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, verboten. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 20. April 1904, Z. 8229/VIII, zur Verständigung der interessierten Kreise in die Kenntnis gesetzt. Z. 8866. Steyr, 27. April 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Verpflegstaxen bei den Krankenhäusern in Wels und Schärding. Die mit dem Statthalterei-Erlasse vom 3. Februar 1904, Z. 1634, h. ä. Jntimat Z. 4255 vom 25. Februar l. I., für das Krankenhaus in Schärding mit 1 K 60 h angegebene Verpflegsgebühr pro 1904 ist auf 2 K richtig zu stellen. Zugleich wird bemerkt, daß die Verpstegsgebühr für das allgemeine Krankenhaus in Wels per 2 K demselben vom Tage seiner Eröffnung am 29. Oktober 1903 zuer- kannt wurde. Z. 9180. Steyr, 27. April 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Verpflegstaxen der Kranken- nnd Hnmanitätsanstalten in Niederösterreich. Verzeichnis der in den allgemeinen öffentlichen Krankenanstalten nnd Landes-Wohltntigkcits-Anstalten in Nicdcr- östcrreich pro Kopf nnd Tag bestehenden Verpflcgsgcbiihren für das Jahr 1904. I. Allg. öffeutl. Krankenhaus St. Ulrichsstiftung Allentsteig 3. Kl. I< 1 70. 2. K. k. Wohltätigkeitshaus in Baden 3. Kl. I< 1 20. 3. Rathsches allg. öffentl. Krankenhaus in Baden 3. Kl. K 3—. 4. Allg. öffentl. Krankenhaus Eggenburg 1. Kl. I< 3'—, 2. Kl. X 1 80. 5. Allg. öffentl. Krankenhaus Feldsberg 3. Kl. K 1 26. 6. Allg. öffentl. Krankenhaus Gars 3. Kl. K I 80. 7. Allg. öffentl. Krankenhaus Hainburg 3. Kl. X 1 80. 8. Allg. öffentl. Kaiser-Franz-Josef-Hospital in Ober- hollabrunn 1. Kl. K 10 — 2. Kl. K 6 —, 3. Kl. K 2 — 9. Allg. öffentl. Kaiser - Franz - Josef - Bezirksspital in Horn I. Kl. K 2 70, 2. Kl. K 1 80. 10. Allg. öffentl. Krankenhaus Klosterneuburg 3. Kl. K 1 70.

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