Amtsblatt 1904/18 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Amts Platt k. k. ZZezirkshaupImannschafl Skrjr für den gteichnarnigen poMischen und Schuwezirk. Ur. 18. Steyr, am 3. Mai. 1904. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Be^irkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreis jährlich 5 L, halbjährig 2 L 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. - Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 899/B.-Sch.-R. Steyr, 2. Mai 1904. An alle Schulleitungen. Unter Einem gelangen die Schulbücher (Armcnbücher) nebst den Bürgersteinschen Broschüren an die Schulleitungen zur Versendung. Z. 9356. Steyr, 29. April 1904. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Münzfalsifikatr. Laut Mitteilung des k. k. Finanz-Ministeriums an die k. k. o.-ö. Statthalterei zirkulieren seit dem Jahre 1897 in Wien und Umgebung zahlreiche Münzfalsifikate der Provenienz, Z. 2677/97, ohne daß es bisher gelungen wäre, den Fälscher, welcher seine Tätigkeit immer mehr und mehr aus- dehnt und auf dessen Ergreifung bereits eine Prämie von 400 K ausgesetzt wurde, zu eruieren. Während nämlich der Fälscher sich vom Jahre 1897 bis zum Jahre 1902 nur mit der Herstellung falscher 1 fl- Stücke befaßte, im Jahre 1902 dann auf die Erzeugung von 1 K-Falsifikaten überging, werden von ihm seit Juli 1903 auch 5 K-Falsa in Verkehr gebracht. Das bei der Fälschung zur Verwendung gelangende Materiale ist silberhültiges Britannia-Metall und erfolgt die Herstellung der Falsa ausschließlich durch Guß. Das Eindrücken der Nandschrift bei allen drei Falsifikatgattungen erfolgt unter Zuhilfenahme von Nolliervorrichtungen, «voraus geschlossen werden kann, daß der Fälscher über sehr vollkommene Fälschbehelfe verfügt. Die Falsifikate sind hauptsächlich an der von echten Münzen etwas abweichenden Metallfarbe erkennbar. Im Wege der Zirkulation gelangen diese Falsifikate auch in andere Kronländer und sind iin Jahre 1903 aus Oberösterreich an derartigen Falsifikaten 24 Stück eingelangt. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 23. April 1904, Z. 1337/Präs., werden die GemeindeVorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden hievon mit dem Auftrage iu Kenntnis gesetzt, dem Vorkommen dieser Fälschungstypen besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden, die entsprechende Jnvigilierung zu veranlassen und iin Falle eines positiven Ergebnisses anher zu berichten. Z. 858/B.-Sch.-R. Steyr, 28. April 1904. An alle Ortsschulräte und Schulleitungen. Die k. k. statistische Zentralkommission gibt an Stelle der früher veröffentlichten Spezial-Ortsrepertoiren diesmal auf Grund der Ergebnisse der letzten Volkszählung je ein Gemeindelexikon für die 14 Verwaltungsgebiete der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder heraus, welche Publikation unter Beibehalt der bisherigen inneren Anordnung und Darstellungsform ein nahezu dreimal so umfangreiches statistisches Material wie die Ortsrepertoiren bietet. Zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 30. März 1904, Z. 5802, und Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 15. April l. I., Z. 1662, werden die Ortsschulräte und Schulleitungen auf dieses reichhaltige Nachschlagewerk aufmerksam gemacht. Z. 9676. Steyr, 3. Mai 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen. Borlage der Nachweisung der Gemeinde-Voranschläge und Präliininare pro 1903. Die Gemeinde - Vorstehungen werden angewiesen, die Nachweisung der Gemeinde-Voranschläge und Präliminare pro 1903 bis 20. September 1904 anher in Vorlage zu bringen. Die Nachweisung und Präliminare sind zu datieren und vom Gemeinde-Vorsteher zu fertigen und mit dem Gemeinde-Siegel zu versehen.

2 Z. 9502. Steyr, 30. April 1904. An alle Genostenschaftz-Vorstehungen. Betreffend die Subventionierung von gewerblichen Buchhaltungskurse«. Die k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz hat mit dem Erlasse vom 20. April 1904, Z. 8226/VIII, anher eröffnet, daß das k. k. Handelsministerium laut des Erlasses vom 8. April l. I., Z. 55.783 ex 1903, geneigt ist, auch gewerbliche Buchhaltungskurse für Angehörige verschiedener Gewerbe, sofernedieseKursevon Gewerbegenossenschaften und Genofsenfchaftsverbänden veran- staltet werden und die Verhältnisse die Abhaltung spezieller Kurse für einzelne Gewerbe nicht gestatten, zu fördern und in berücksichtigungswürdigen Fällen durch Gewährung von Subventionen bis zu 100 X zu unterstützen. Die Genossenschafts - Jnstruktoren des Handelsministeriums sind angewiesen, der Abhaltung von gewerblichen Buchhaltungskursen durch Genossenschaften und deren Verbände ihr besonderes Augenmerk zuzuwenden und diesen Korporationen hiebei an die Hand zu gehen. Hievon werden die Genossenschafts-Vorstehnngen in die Kenntnis gesetzt. Z. 9501. S t e y r, 2. Mai 1904. An alle Gemeinde -Vorstchmgen und L k. Gendarmerie Posten - Uommanden. Zufolge Statthalterei-Erlasses vom 18. April 1904, Nr. 5937/11, werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden auf die Statthaltcrei-Kund- machung vom 18. April 1904, L.-G.- u. V.-Bl. Nr. 19, mit welcher auf Grund der Ministerial-Verorduung vom 15. Februar 1857, N.-G.-Bl. Nr. 33, das Meldungswesen im Lande geregelt wird, aufmerksam gemacht und werden die Gemeinde-Vorstehungen beauftragt, diese Kundmachung, welche mit 1. Juni l. I. in Kraft tritt, wiederholt ortsüblich zu verlautbaren und die meldepflichtigen Wirte, Unterstandsgeber, Hausbesitzer und sonstigen Parteien entsprechend zu belehren. Hiebei wird insbesondere auf die Schlußbestimmung dieser Statthalterei-Kundmachung aufmerksam gemacht und wird beigefügt, daß die Uebertretungen dieser Kundmachung ausnahmslos durch die politischen Bezirksbehörden nach der Ministerial - Verordnung vom 2. April 1858 (R.-G.-Bl. Nr. 51) zu bestrafen sind. Die k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden werden unter Einem mit einem Abdrücke dieser Kundmachung durch Ueber- seudung des bezüglichen L.- G.- u. V.- Bl. beteilt und beauftragt, über die Befolgung des Meldewesens zu wachen. Jene Gemeinde-Vorstehungen, welche zur Erleichterung der Durchführung des Meldewesens die Einrichtung von Meldestellen beabsichtigen, werden beauftragt, Vor- und Zuname, Wohnort und Beschäftigung jener Person, welche in ausgedehnten Gemeinden zur Empfangnahme der Meldungen befugt sein soll, binnen acht Tagen anher anzuzeigen. Z. 9354. Steyr, 28. April 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Hausier - Verbot. Laut der an das k. k. Ministerium des Innern gelangten Mitteilung des kgl. ung. Handelsministeriums vom 11. März 1904, Z. 9896/VII, wurde die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Gemeinden Dunaszerda- hely, Gal-lnta, Malaczka, Nagylävärd, Szered und Stomfa des Komitates Preßburg (Pozsony) unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, verboten. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 20. April 1904, Z. 8229/VIII, zur Verständigung der interessierten Kreise in die Kenntnis gesetzt. Z. 8866. Steyr, 27. April 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Verpflegstaxen bei den Krankenhäusern in Wels und Schärding. Die mit dem Statthalterei-Erlasse vom 3. Februar 1904, Z. 1634, h. ä. Jntimat Z. 4255 vom 25. Februar l. I., für das Krankenhaus in Schärding mit 1 K 60 h angegebene Verpflegsgebühr pro 1904 ist auf 2 K richtig zu stellen. Zugleich wird bemerkt, daß die Verpstegsgebühr für das allgemeine Krankenhaus in Wels per 2 K demselben vom Tage seiner Eröffnung am 29. Oktober 1903 zuer- kannt wurde. Z. 9180. Steyr, 27. April 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Verpflegstaxen der Kranken- nnd Hnmanitätsanstalten in Niederösterreich. Verzeichnis der in den allgemeinen öffentlichen Krankenanstalten nnd Landes-Wohltntigkcits-Anstalten in Nicdcr- östcrreich pro Kopf nnd Tag bestehenden Verpflcgsgcbiihren für das Jahr 1904. I. Allg. öffeutl. Krankenhaus St. Ulrichsstiftung Allentsteig 3. Kl. I< 1 70. 2. K. k. Wohltätigkeitshaus in Baden 3. Kl. I< 1 20. 3. Rathsches allg. öffentl. Krankenhaus in Baden 3. Kl. K 3—. 4. Allg. öffentl. Krankenhaus Eggenburg 1. Kl. I< 3'—, 2. Kl. X 1 80. 5. Allg. öffentl. Krankenhaus Feldsberg 3. Kl. K 1 26. 6. Allg. öffentl. Krankenhaus Gars 3. Kl. K I 80. 7. Allg. öffentl. Krankenhaus Hainburg 3. Kl. X 1 80. 8. Allg. öffentl. Kaiser-Franz-Josef-Hospital in Ober- hollabrunn 1. Kl. K 10 — 2. Kl. K 6 —, 3. Kl. K 2 — 9. Allg. öffentl. Kaiser - Franz - Josef - Bezirksspital in Horn I. Kl. K 2 70, 2. Kl. K 1 80. 10. Allg. öffentl. Krankenhaus Klosterneuburg 3. Kl. K 1 70.

3 11. Allg. öffentl. Krankenhaus Korneuburg 3. Kl. K 180. 12. Allg. öffentl. Krankenhaus Krems 3. Kl. K 2 —. 13. Allg. öffentl. Krankenhaus Lilienfeld 3. Kl. K 2.— (ab 30. Dezember 1903). 14. Allg. öffentl. Krankenhaus Melk 3. Kl. K 1'80. 15. Allg öffentl. Krankenhaus Mödling 3. Kl. K 2.—. 16. Allg. öffentl. Krankenhaus Neunkirchen 3. Kl. K 2.—. 17. Allg. öffentl. Krankenhaus Wiener-Neustadt 3. Kl. K 2'-. 18. Allg. öffentl. Kaiser - Franz - Josef - Krankenhaus St. Pölten 3. Kl. X 2'—. 19. Allg. öffentl. Krankenhaus Stockerau 3. Kl. X 160. 20. Allg. öffentl. Krankenhaus Waidhofen a. d. Thaya 3. Kl. X 1'44. 21. Allg. öffentl. Krankenhaus Waidhofen a. d. Pbbs 3. Kl. X 1'70. 22. Allg. öffentl. Krankenhaus Zwettl 3. Kl. X 1'80. 23. K. k. allg. Krankenhaus in Wien 1. Kl. X 12'—, 2. Kl. 6 —, 3. Kl. 2'40 (ab 1. August 1903). 24. K. k. Krankenhaus Mieden 1. Kl. X 12'—, 2. Kl. 6 — 3. Kl. 2'40 (ab-1. August 1903). 25. K. k. Krankenhaus Nudolfstiftung 1. Kl. X 12.—, 2 Kl. 6 — 3. Kl. 2'40 (ab 1. August 1903). 26. K. k Kaiser-Franz-Josef-Spital 1. Kl. X 12'—, 2. Kl. 6— 3. Kl. 2'40 (ab 1. August 1903). 27. K. k. Kaiserin - Elisabeth - Spital 2. Kl. X 6'—, 3. Kl. 2'40 (ab 1. August 1903). 28. K. k. Kronprinzessin-Stephanie-Spital 3. Kl. X 2'40 (ab 1. August 1903). 29. K. k. Wilhelminen- Spital 3. Kl. X 2'40 (ab 1. August 1903). 30. K. k. St. Rochus-Spital 3. Kl. X 2'40 (ab 1. August 1903). 31. K. k. Erzh.- Sophien - Spital - Stiftung 1. Kl. X 12 —, 2. Kl. 6'—, 3. Kl. 2'40 (ab 1. August 1903). 32. Niederösterr. Landes-Gebäranstalt in Wien 1. Kl. X 8'—, 2. Kl. 4 — 3. Kl. (Klinik) X 2'60. 33. Niederösterr. Landes - Findelanstalt in Wien im 1. Lebensjahre 50 st, im 2. Lebensjahre 42 h, im 3. bis 10. Lebensjahre 32 st (für die bei Blutsverivandten in Pflegung befindlichen Findlinge bis zu 6 Jahren Zweidrittel der Gebühr). 34. Niederösterr. Landes-Jrrenanstalt Wien für Ausländer 1. Kl. X 10'40, 2. Kl. 5'20, 3. Kl. 2'20, für Nieder- österreicher 1. Kl. 8'40, 2. Kl. 4'40, 3. Kl. 2'20. 35. Niederösterr. Landes-Jrrenanstalt Kierling-Gugging 3. Kl. X 2'—. 36. Niederösterr. Landes-Jrrenanstalt Klosterneuburg 3. Kl. X 2'—. 37. Kaiser-Franz-Josef-Landes-Heil- und Pflegeanstalt (Geisteskranke) in Mauer -Oehling 1. Kl. X 8'—, 2. Kl. 4 —, 3. Kl. 1'80, 4. Kl. 160. 38. Niederösterr. Landes-Pflegeanstalt in Abbs 1. Kl. X 8'—, 2. Kl. 4'—, 3. Kl. 1'80, 4. Kl. 1 20. Die Verpflegstaxe in den n.-ö. Landes-Siecheuanstalten für zahlungsfähige Pfleglinge beträgt 1 X 60 st und für die auf Kosten der Bezirksarmenfonde Verpflegten 90 I» pro Kopf und Tag. Z. 9265. Steyr, 29. April 1904. An alle Gemeinde -vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung vor dem Unterstütznngsschwindler Johann Klammer. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 20. April 1904 verursacht der im Jahre 1875 geborene, nach Gramastetten zuständige Hausdiener Johann Klammer seiner Heimatsgemeinde dadurch bedeutende Kosten, daß er sich von Gemeinden in verschiedenen Kronländern wiederholt Unteritützungen auf Rechnung seiner Heimatsgemeinde verabfolgen läßt. Dem Genannten sind weiterhin, außer im Falle dringenden Bedürfnisses, keinerlei Vorschüsse auf Rechnung seiner Heimatsgemeinde zu verabfolgen, derselbe ist vielmehr gegebenen Falles der schubpolizeilichen Behandlung zu unterzieheu. Z. 9357. Steyr, 29. April 1904. An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-ttommanden. Warnung vor dem Nnterstühnngsschwindler Milos Bota. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 20. April 1904, Z. 8315/11, treibt sich der in Spalato im Jahre 1877 geborene, nach Trau (Trogin), Bezirk Spalato, zuständige Goldarbeiter Milo« Bota, Sohn des verstorbenen Anton Bota, beschäftigungslos in der Welt herum, läßt sich von einzelnen Gemeinden Unterstützungen verabfolgen und verursacht hiedurch seiner Heimatsgemeinde beträchtliche Kosten. Demselben sind außer dem Falle des dringend nachgewiesenen Bedürfnisses keinerlei Unterstützungen zu Lasten seiner Heimatsgemeinde zu verabfolgen, vielmehr ist derselbe in: gegebenen Falle nach den diesbezüglich bestehenden Bestimmungen zu behandeln. Z. 9467. ' Steyr, 29. April 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Nommanden. Warnung vor dem Unterstiitzungsschwindler Josef Vogt. Der nach Floridsdorf zuständige, 36 Jahre alte, voll- kommen arbeitsfähige Fleischergehilfe Josef Vogt treibt sich seit Jahren größtenteils beschäftigungslos in sämtlichen Kronländern der Reichshälfte von Haus zu Haus bettelnd herum und entlockt überdies unter Vorspiegelung unwahrer Angaben über seine Lage den Gemeindevorständen Unter- stütznngen auf d. a. Kosten. Er läßt sich anch öfters Kleidungsstücke für d. a. Rechnung verabreichen, um sie sogleich nach Erhalt im nächsten Dorfe zu Geld zu wachen und dieses zu vergeuden. Da er solcherart den Bezirkarmenfond Floridsdorf ungerechtfertigt empfindlich schädigt, werden über Ersuchen des

4 Bezirks-Armenrates Floridsdorf die Gemeinde-Vorstehungen angewiesen, dem Obgenannten unter keinen Umständen Unterstützungen zu gewähren, sondern ihn im Betretungsfalle der schubpolizeilichen Behandlung zuzuführen. Z. 9507. Steyr, 2. Mai 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Uommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 4. März l. I., Z. 4916 — 4918, Amtsblatt Nr. 10, angeordneten Nachforschungen nach Willibald Ondrus sind einzustellen. Z. 9422. Steyr, 29. April 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t k. Gendarmerie-Posten - Üommanden. Steckbrief. 1. Alois Franzmair, am 7. Mai 1882 zu Sankt Marien, Bezirk Linz, Oberösterreich, geboren und dahin zuständig, katholisch, ledig, zuletzt Tunnelarbeiter in Kniewas, 2. Johann Leibetscdcr, am 18. August 1876 zu Niederneukirchen in Oberösterreich geboren, nach Gleink, Bezirk Steyr, zuständig, katholisch, ledig, gelernter Zimmermann, zuletzt Tunnelarbeiter in Steyrbruck, wurden mit dem rechtskräftigen Urteile des k. k. Kreisgerichtes Steyr vom 8. März 1904, GZ. Vr. IV 7/4/54, ivegen Verbrechens der schweren körperlichen Beschädigung zur Kerkerstrafe je in der Dauer von 6 Monaten verurteilt und sind seit spätestens 21. April l. I. flüchtig. Es ergeht der Auftrag, den Aufenthaltsort der Genannten auszuforschen und anher, bezw. dem k. k. Kreisgerichte Steyr, Abteilung IV, bekanntzugeben. Z. 9569. Steyr, 2. Mai 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. t. Gendarmerie - Posten - Uommanden. Vr. IV/28/4/25. Steckbrief. Franz Festl, Tunnelarbeiter, an» 22. August 1877 zu Kirchdorf, Oberösterreich, geboren, nach Micheldorf, Bezirk Kirchdorf, zuständig, katholisch, ledig, wurde mit hiergericht- lichem rechtskräftigen Urteile vom 28. März 1904, GZ. Vr. IV 28/4/21, ivegen Verbrechens der Erpressung zur schweren und verschärften Kerkerstrafe in der Dauer von 6 Monaten verurteilt. Da er sich der Strafverbüßung durch Abreise entzogen hat, wird uin Ermittlung und Bekanntgabe seines derzeitigen Aufenthaltsortes ersucht. K. k. Kreisgericht Steyr, Abt. IV am 30. April 1904. HoerneS. Z. 9409. Steyr, 30. April 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen. Der Heuer mit Abschied beteilte Johann Zehetleitner aus Piberbach soll sich laut Mitteilung der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Linz in einer Gemeinde des Landbezirkes Steyr aufhalten. Es ist nach demselben zu forschen und im Eruierungsfalle dessen Landsturmpaß mit der Aufenthaltsanzeige bis 15. Mai l. I. anher vorzulegen. Auch negative Anzeigen sind zu erstatten. ZZ. 9264, 9506. Steyr, 2. Mai 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschungen. Laut h. o. Erlasse sind auszuforschen: Der Stellungspflichtige Vinzenz Schmittag und der Militürtaxpflichtige Maximilian Petrncha. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist zu berichten. Z. 9031. Steyr, 1. Mai 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Nommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 13. April 1904, Z. 15.922, enthaltend Veterinär - polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn und Kroatien-Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Das Ministerium des Innern setzt das wegen der Einschleppung der Schweinepest gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken Mitrovica einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde, Ruma (Komitat Syrmien) in Kroatien-Slavonien, ferner das wegen Bestandes der Maul- und Klauenseuche gegen die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus dem Grenz- Stuhlgerichtsbezirke Malaczka (Komitat Pozsony) und endlich das wegen des Bestandes der Schweinepest gegen die Einfuhr von Schlveinen aus dem Grenz-Stuhlgerichtsbezirke Makovicza (Komitat Saros) in Ungarn gerichtete Verbot außer Kraft. Das nunmehr kraft des bestehenden Veterinär-Ueberein- kommens gemäß Art. I, Ms. 2, der Ministcrial-Verordnung vom 22. September 1899 (R.-G.-Bl. Nr. 179) bis zum vierzigsten Tage nach Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Klauentieren aus der durch Aphten- seuche verseucht gewesenen Gemeinde Kislevard (Stuhlgerichtsbezirk Malaczka) und der Einfuhr von Schweinen aus der durch Schweinepest verseucht gewesenen Gemeinde Felsöorlich (Stuhlgerichtsbezirk Makovicza) sowie deren Nachbargemeinden wird durch die Aufhebung der gegen die genannten Verwaltungsbezirke bestandenen Verbote nicht berührt.

5 Dies wird im Nachhange zu den h. o. Kundmachungen vom 7. und 9. April 1904, ZZ. 14.878 und 15.137 (enthalten in den Amtsblättern zur ,,Linzer Zeitung" vom 13. und 16. April d. I., Nr. 41 und 43), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 20. April 1904, Nr. 8015/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 9512. Steyr, 1. Mai 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 21. April 1904, Z. 17.504, enthaltend veterinär-polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Das Ministerium des Innern verbietet wegen erfolgter Einschleppuug der Maul- und Klauenseuche nach dem diesseitigen Gebiete die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus den Stuhlgerichtsbezirken Mor, Szekesfejervar (Komitat Fejer), Data, Gesztes (Komitat Komarom) sowie aus der Munizipalstadt Szekesfejervar, ferner wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirken Baja (Komitat Bacs-Bodrog), Kis- körös, einschließlich der Stadtgemeinde Kis - Kun - Halas (Komitat Pest-Pilis-Solt-Kiskun), Kraszna (Komitat Szilagy), sowie aus der Munizipalstadt Baja in Ungarn nach ben im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der wegen des Bestandes des Stäbchenrotlaufes von der k. k. Bezirkshauptmannschaft Nowytarg erlassenen Verfügung die Einfuhr von Schweinen aus deu Grenz-Stuhlgerichtsbezirken Kesmark, einschließlich der Stadtgemeinden Kesmark, Leipicz und Szepes-Bela, Olublo, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde Szepes- szombat, einschließlich der Stadtgemeinde Poprad (Komitat Szepes) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Dies wird im Nachhange zu den hierortigen Kund- machungen voin 7., 9. und 13. April 1904, ZZ. 14.878, 15.137 und 15.922 (enthalten in den Amtsblättern zur „Linzer Zeitung" vom 13., 16. und 26. April d. I., Nr. 41, 43 und 46) zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 27. April 1904, Nr. 8671/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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