Amtsblatt 1904/16 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Durchführung der letztbezogenen Verordnung ergangenen Statthalterei-Erlaß vom 8. Äpril 1903, Z. 6978, welcher im h. a. Amtsblatt Nr. 16 ex 1903 verlautbart wurde, hingeiviesen. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen infolge Erlasses der t. k. Statthalterei in Linz vom 3. April 1904, Nr. 4687 X, mit dem Auftrage in die Kenntnis, die unter Einenr nachfolgenden Separatabdrücke der Statthalterei- Kundinachung, betreffend die Abwehr und Tilgung der Geflügelcholera und der Hühnerpest, in weitgehendster Form zu verlautbaren und interessierte Kreise hiemit zu beteilen. Z. 8291. Steyr, 17. April 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanöen. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Kommanden werden hiemit auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung" Nr. 41 enthaltene Kundmachung der k. k. Statthalterei in Linz vom 11. April 1904, Nr. 7527/X, betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone in die diesseitige Reichshälfte zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Z. 8235. Steyr, 17. April 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommandeu zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Hberösterreich in der Berichtsperiode vom 3. April bis 10. April 1904. 1 Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. I.BezirkLinz (Land): Gemeinde Neuhofen, Ortschaft Julianaberg. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Pfarrkirchen, Ortschaft Furtberg; Gemeinde Rohr, Ortschaft Unterrohr. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Urfahr: Gemeinde und Ortschaft Gall- neukirchen. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Kleinmünchen. 3. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Peilstein. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Urfahr: Gemeinde Eidenberg, Ortschaften Aschelberg und Felsleiten; Gemeinde und Ortschaft Reichental; Gemeinde Urfahr, Ortschaft Auberg. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Erlöschen der Seuche. BezirkUrfahr: GemeindeGramastetten,Ortschaften Gramastetten, Hals, Wieshof. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 11. April 1904, Nr. 7550/X, in die Kenntnis. Z. 8442. Steyr, 18. April 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t t Gendarmerie - Posten - Uommanden. Nr. 7686,X. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 9. April 1904, Z. 15.137, enthaltend eine veterinär-polizeiliche Verfügung in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirken Latorcza, Munkacs, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Bereg, Szekelyhid (Komitat Bihar) in Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Hingegen wird das gegen die Einfuhr von Klauentieren <Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus den Stuhl- gerichtsbezirkin Galgocz, Pöstyen Vagsellye (Komitat Ryilra), Also-Csalloköz, Felsö-Csalloköz, Galanta, Nagyszombat, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde, Pozsony, einschließlich der Stadtgemeinde Szt. György (Komitat Pozsony) in Ungarn gerichtete Verbot hiemit aufgehoben. Das nunmehr kraft des bestehenden Uebereinkommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial-Verordnung vom 22. September 1899 (R.-G.-Bl. Nr. 179) bis zum vierzigsten Tage nach Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Klauentieren aus den durch Maul- und Klauenseuche verseucht gewesenen Gemeinden Sopornya (Stuhlgerichtsbezirk Vagsellye) und Pusztapat (Stuhlgerichtsbezirk Nagyszombat) in Ungarn sowie deren Nachbargemeinden wird durch die Aufhebung des gegen die genannten Bezirke bestandenen Verbotes nicht berührt. Dies wird im Nachhange zur hierortigen Kundmachung vom 7. April 1904, Z. 14.878 (enthalten in dem Amtsblatte zur „Linzer Zeitung" vom 13. April d. I., Nr. 41), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 13. April 1904, Nr. 7686/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Der k. k. Statthallereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — HaaSsche Buchdruckerei in Steyr.

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