Amtsblatt 1904/16 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Amtsder Matt k. k. Nkzirkshauptmannschast Steijr für den gteichncrmigen politischen und SchuMezirk. Ur. 16. Steyr, am 21. April. 1904. DaS Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo »„£ geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portvpflichna^ Adressaten mit direkter Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 b. Soweit der Borrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 19. April 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen. Unter Einem gelangen die Reichs-Gesetz-Blätter Stück XIX und XX an die Gemeinde-Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. _____________________ Z. 76 04/Prs. Steyr, 8. April 1904. An alle Gemeinde-Vorstehnngen. Personal-Einkommenstencr-Schätznngskommission für Steyr - Umgebung. Das k. k. Finanzministerium hat mit dem Erlasse vom 19. März 1904, Z. 18.317, nachstehende Ernennungen fürdiePersonal-Einkommensteuer-SchätzungskommissionSteyr- Umgebung vollzogen. I. Mitglieder: Johann Dickinger, Baumeister in Bad Hall, Theodor W. Grotzmann, bischöfl. Oberförster in Gleink, Hermann Herwertner, Kaufmann in Kremsmünster, Ottomar Janetschek, Oekonomiebesitzer in Jägerberg, Johann Jecho, k. k. Finanzkonzipist in Steyr, Franz Niederfeichtner, Oekonomiebesitzer in Weichstetten. II. Mitgliedstellvertreter: Anton Aigner, Oekonomiebesitzer in Kleinreifling, Kuno Dickbauer, Gastwirt und Holzhändler in Arzberg, Hubert Kosch, k. k. Steuereinnehmer in Steyr, Jgnaz Krenn, Kaufmann in Weyer, Johann Putz, Oekonomiebesitzer in Schwamming, Josef Zauner, Kaufmann in Bad Hall. Sämtliche vorgenannte Kommissions - Mitglieder und Mitglied-Stellvertreter wurden mit der Funktionsdauer bis Ende 1907 ernannt, jedoch wird gemäß § 189, Abs. 2, P.-St.-G., mit Ende des Jahres 1905 die Hälfte derselben ausscheiden. Die Ausscheidenden werden seinerzeit durch das Los bestimmt werden. Hievon erfolgt zufolge Erlasses des Präsidiums der k. k. Finanz-Direktion in Linz vom 29. März 1904, Z. 709/Prs., mit dem Auftrage die Verständigung, Vorstehendes mittels Kundmachung zu publizieren. Q 8147. Steyr, 14. April 1904. An alle Gemeindevorstehungen und Schulleitungen. Konkurs - Ausschreibung für die Vizeadmiral Bernhard Frh. v. Wüllerstorf- Urbairsche Stiftung für zwei arme kranke Matrosen. Den stiftungsurkundlichen Bestimmungen gemäß eröffnet das Kaiserin - Maria - Anna - Stiftungskomitee hiemit den jährlichen Konkurs für die im Jahre 1904 aus den Erträgnissen der obbenannten Stiftung für zwei arme kranke Matrosen zu verteilenden Gratialen ä 140 K. Anspruch auf diese Stiftung haben bedürftige Matrosen, welche während der aktiven Dienstzeit erkrankt und aus diesem Grunde ohne Anspruch auf eine gesetzliche Versorgung aus dem Verbände der k. u. k. Kriegs - Marine entlassen worden sind. Die Stiftungsgenüffe, welche am Todestage des Stifters, d. i. am 10. August jedes Jahres zur Verteilung gelangen, iverden an die zwei am meisten be- rücksichtigungswürdigen Bittsteller ausbezahlt und erfolgt die Zuerkennung des Stiftungsgenusses auf ein Jahr. Eine Wiederverleihung des Stiftnngsgenusses an bereits Beteilte ist jedoch nicht ausgeschlossen. Es werden daher alle jene, welche die für eine Unterstützung aus dieser Stiftung erforderlichen Eigenschaften zu besitzen glauben, eingeladen, ihre mit nötigen Beweisdokumenten belegten Gesuche bis 1. Juli d. I. an das k. u. k. Seebezirks-Kommando in Trieft zu richten. In denselben muß dargetan werden, daß der Bittsteller: 1. während seiner aktiven Dienstzeit als Matrose in der k. u. k. Kriegs-Marine erkrankt ist, und infolge dessen ohne Versorgung aus dem Verbände derselben entlassen worden ist; 2. sich derzeit in mißlichen Verhältnissen befindet und unterstützungsbedürftig ist. Um dies zu ersehen, ist dem Gesuche ein Armutszeugnis oder eine Bestätigung der zuständigen Ortsvor- stehung beizuschließen. Später als am 1. Juli einlangende Gesuche um Verleihung einer Unterstützung aus dieser Stiftung werden nicht berücksichtigt. Trieft, im März 1904. Das Stiftungs-Komitee.

2 Z. 8461. Steyr, 18. April 1904. An alle Gemeinde -vorstehungen. K. u. k. 14. Korps-Kommando. J. Nr. 1755 v. 1904. Konkurs - Ausschreibung über einen erledigten Therefianischen Militärwaisen- Stiftungsplatz für Knaben. Der Stiftungsgenuß jährlicher 68 Kronen wird in halbjährigen dekursiven Raten vom oberösterreichischen Landesausschusse erfolgt und erlischt das Bezugsrecht mit dem vollendeten 15. Lebensjahre. Anspruch auf diese Stiftung hat eine mittellose Militärwaise, welche urkundlich nachzuweisen vermag, daß der Vater einmal dem aktiven Verbände der Wehrmacht angehörte, in einer Gemeinde des Landes Oberösterreich ihr Heimatsrecht oder doch wenigstens ihren ordentlichen Wohnsitz hat und im Alter von 7 bis 10 Jahren steht. Doppelwaisen haben den Vorzug. Väter, Mütter oder Vormünder, welche sich für ihre Waisen um diese Stiftung bewerben, haben die Gesuche mit dem Taufscheine, dem Armutszeugnisse, Jmpfungszeugnisse und dem letzten Schulzeugnisse des Knaben zu belegen und anzugeben, ob und welche andertveitige Unterstützung die Waise vom Staate oder aus einem anderen Fonde bezieht. Diese Gesuche sind bis längstens 10. Mai 1904 beim k. u. k. Ergänzungsbezirks-Kommando Rr. 14 in Linz oder Nr. 59 in Salzburg einzubringen; später einlangende Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Innsbruck, im April 1904. Z. 8142. Steyr, 13. April 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen. Feuerwehrverbands - Kongrest in Budapest. Laut Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 19. März 1904, Z. 390, hat der kgl. ungarische Minister des Innern mitgeteilt, daß der internationale Feuerwehr- Verband seinen nächsten Kongreß in der Zeit vom 17. bis 21. August 1904 in Budapest abhalten werde. Das Arrangement des internationalen Kongresses habe der ungarische Reichs-Feuerwehrverband übernommen und werde derselbe in Verbindung mit diesem Kongresse in der Zeit vom 15. bis 21. August auch eine Ausstellung des Feuerlösch- und Rettungswesens veranstalten. An diese Mitteilung hat der kgl. ung. Minister des Innern unter anderem das Ersuchen geknüpft, dahin zu wirken, daß die in Betracht kommenden Faktoren (Feuerwehren, mit Feuerlösch - Einrichtungen sich Beschäftigende, Fabrikanten von Erzeugnissen, die in das Feuerlöschfach einschlagen, rc.) zu möglichst regem Besuche dieses Kongresses angeeifert werden. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen über Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 5. April 1904, Z. 6237/H, zur Verständigung der interessierten Kreise mit dem Bemerken in die Kenntnis gesetzt, daß das Kongreßprogramm h. a. eingesehen werden kann. Z. 8145. Steyr, 14. April 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Wasserversorgung der Ortschaften für Fenerlöschzwecke. Zufolge Zuschrift des Verlages I. Schweitzer (Arthur Sellier) in München vom 16. März 1904 an die k. k. o.-ö. Statthalterei ist in diesem Verlage ein Buch „Die Wasserversorgung der Ortschaften besonders für Feuerlöschzwecke" mit 82 Abbildungen, bearbeitet von Rudolf Fried, erschienen. Einzelne Exemplare kosten ä Mk. 1.—, 20 Exemplare Mk. 18.—, 50 Exemplare Mk. 37.50 und 100 Exemplare Mk. 65.—. Zufolge Erlaffes der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 5. April 1904, Z. 5940, werden die Gemeinde-Vorstehungen auf das Erscheinen dieses Buches, welches in Wasser- versorgungsftagen zweckmäßige Belehrung bietet, aufmerksam gemacht und gleichzeitig eingeladen, die in der Gemeinde befindliche Feuerwehr von dem Erscheinen dieses Buches in die Kenntnis zu setzen. Z. 7958. Steyr, 18. April 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Der „Deutsche und Oesterr. Alpenverein" hat die Organisierung des Rettungswesens für das gesamte Gebiet der Ostalpen in die Hand genommen und zur Durchführung gebracht. Zu diesem Zwecke wurden in sämtlichen Alpenländern eine große Anzahl Rettungsstellen geschaffen und mit den nötigen Rettungsmitteln ausgestattet; nebstdem wurden auch außerhalb des Alvengebietes überall wo es tunlich war Meldestellen errichtet, welche die Aufgabe haben, Anzeigen über vermißte Personen entgegen zu nehmen, alle für das Aufsuchen der Vermißten zweckdienlichen Angaben zu erheben und auf Grund derselben jene Rettungsstellen in den Alpen, welche für den vermutlichen Ort des Unfalls in Betracht kommen, telegraphisch zu verständigen oder sonst Zweckdienliches zu deren Rettung zu veranlassen. Die Meldestellen wurden zu diesem Zwecke mit einem Verzeichnis der sämtlichen Rettungsstellen versehen. Selbstverständlich werden derartige Anzeigen über Mitglieder und Nichtmitglieder des Alpenvereines entgegengenommen. Die Sektion Steyr des „Deutschen und Oesterreichischen Alpenvereines" hat auch bereits eine derartige Meldestelle hierorts ins Leben gerufen und befindet sich dieselbe in dem „Eisenhofe" der Herren Heindl & Seid! am Stadtplatze Nr. 32. (Telephon Nr. 28.) Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt. Z. 7622. Steyr, 6. April 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Im Grunde des Statthalterei-Erlaffes vom 29. Mär; 1904, Nr 6326 V, werden die Gemeindevorstehungen beauftragt, die im Gemeindegebiete sich niederlassenden Hebammen anzuweisen, jede durch Verehelichung oder aus anderem Anlaffe eintretende Aenderung ihres Namens unter Vorlage der bezüglichen Dokumente und ihres Diplomes sogleich h. a. zur Anzeige zu bringen. Hievon sind auch die Herren Gemeindeärzte zu verständigen. Aufgabe der Gemeinden, beziehungsweise der Gemeindeärzte wird es sein, die Befolgung dieser Anordnung seitens der Hebammen zu überwachen. Z. 8465. Steyr, 17. April 1904. An alle GemeinSe-vorstehungen. Betreffend die Bekämpfung der Maikäferplage. Aller Wahrscheinlichkeit nach dürften heuer die Maikäfer wieder in größerer Menge auftreten und besteht für

3 die Kulturen, besonders aber für die Obstbäume, die eine gute Blütezeit versprechen, die Gefahr großer Beschädigungen durch Maikäferfraß. Demgemäß finde ich mich veranlaßt, den Gemeinde- Vorstehungen den h. ä. Erlaß vom 21. März 1903, Amtsblatt Nr. 14, betreffend die Bekämpfung der Maikäferplage, in Erinnerung zu bringen, und lade die Gemeinde- Vorstehungen ein, sofort im Einvernehnien mit den Schulleitungen das Geeignete zu verfügen. Insbesondere wäre für die rechtzeitige und ausgiebige Einsammlung der Käfer in den Morgenstunden Sorge zu tragen und sich wegen Vertilgung der gesammelten Insekten im Sinne der Anleitungen im obigen Erlasse zu benehmen. Ueber das Verfügte und den Erfolg der eingeleiteten Aktion wolle mir bis Ende Mai l. I. berichtet werden. Z. 741/B.-Sch.-N. Steyr, 17. April 1904. An alle Ortsschulräte und Zchulleitungen. Zufolge Erlaffes des k. k. Landesschulrates vom 11. April l. I., Z. 1637, werden die Ortsschulräte ermächtigt, an jenen Volksschulen, an denen das Schuljahr mit 1. Mai beginnt, den 2. Mai d. I. schulfrei zu geben, falls die Aufnahme und Einschreibung der Schüler und Schülerinnen sowie deren Zuteilung in die Klaffen und Abteilungen diese Maßnahme erfordert. Z. 8146. Steyr, 14. April 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Josef Hold. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 8. April 1904, Z. 7216/11, verursacht der in Wörth, Bezirk Feldbach, heimatzuständige Josef Hold seiner Heimatsgemeinde dadurch, daß sich derselbe von fremden Gemeinden wiederholt Unterstützungen auf Rechnung der Gemeinde Wörth verabfolgen läßt, bedeutende Kosten. Demselben sind keinerlei Unterstützungen zu verabfolgen, vielmehr ist derselbe gegebenen Falles den schubpolizeilichen Vorschriften zu unterziehen. Z. 7877. Steyr, am 13. April 1904. An die Gemeinde -vorstehungen des Gerichtsbezirkes weyer. Raufchbraudfchutzimpfung. Die Rauschbrandschutzimpfung wird in diesem Jahre in der Zeit vom 30. April bis 18. Mai l. I. durchgeführt. Hievon setze ich die Gemeinden mit der Weisung in die Kenntnis, daß nachträgliche Anmeldungen zur Rauschbrand- schutzimpfung nicht mehr berücksichtigt werden. Z. 7949. Steyr, 13. April 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen. Verkehr mit Rennpferden zwischen Oesterreich «nd den Ländern der ungarischen Krone. Das k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Erlasse vom 28. März d. I., Z. 13.581, eröffnet, daß nach gepflogenem Einvernehmen mit dem kgl. ung. Ackerbauministerium sich künftighin der gegenseitige Verkehr mit Rennpferden zwischen dem diesseitigen Gebiete und den Ländern der ungarischen Krone in nachstehender Weise ab- zuwickeln hat. Rennpferde (Trabrennpferde), welche aus den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern zur Einfuhr nach den Ländern der ungarischen Krone bestimmt sind, können — ohne Rücksicht darauf, ob sie aus seuchenfreien oder unter Verkehrsbeschränkung stehenden Gebieten kommen — anstatt durch Viehpäffe mit Zertifikaten des Wiener „Jockey-Klubs" oder des „Wiener Trabrennvereines", bezw. des „Klubs der Herrenfahrer in Wien" gedeckt werden. Derlei Zertifikate haben das Siegel und Visum der betreffenden Korporation zu tragen sowie den Namen und Wohnort des Pferdebesitzers, das genaue Nationale des in Frage kommenden Pferdes, dessen Provenienz- und Bestimmungsort wie auch die amtstierärztliche Bestätigung des individuellen Gesundheitszustandes des Tieres und des seuchenfreien Zustandes des Etabliffements, in welchem das Pferd während der letzten 40 Tage untergebracht war, zu enthalten. Die analogen Bestimmungen haben für Rennpferde lTrabrennpferde) zu gelten, welche aus den Ländern der ungarischen Krone in die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder gelangen, wenn sie mit Zertifikaten des „Magyar lovar egyelet“, des „Urkoesisok szövetkerete“, des „Magyar ügetöverseny egyesület“ und des „Pozsonyi ügetöverseny egyesület“ gedeckt sind. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen unter Bezugnahme auf die Erläffe der k. k. Statthalterei in Linz vom 14. November und 31. Dezember 1902, Nr. 24.471 und 28.398/X, verlautbart im h. a. Amtsblatte Nr. 49 ex 1902 und Nr. 5 ex 1903, zur eventuellen weiteren Veranlassung in die Kenntnis. Z. 8150. Steyr, 13. April 1904 An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Abwehr und Tilgung der Geflügelcholera und der Hühnerpest. Mit der in dem am 1. März 1904 ausgegebenen Stücke Nr. 20 des Neichsgesetzblattes verlautbarten Ministerial- Verordnung vom 17. Februar l. I. wurden die mit der Ministerialverordnung vom 29. März 1903, R.-G -Bl. Nr. 73, zur Abwehr und Tilgung der Geflügelcholera erlassenen Verfügungen ergänzt, bezw. abgeändert. Zugleich wurde angeordnet, daß diese geänderten Bestimmungen auch behufs Abwehr und Tilgung der Hühnerpest sinngemäß anzuwenden sind. Abgesehen von der Vorschrift des Art. I, § 1, der Verordnung, den Eisenbahntransport von Geflügelbehältnissen betreffend, deren Handhabung nach dem Gegenstände den Eisenbahnorganen obliegen wird, wurden die Vorschriften der Ministerial-Verordnung vom 29. März 1903, R.-G -Bl. Nr. 73, nur insoferne abgeändert, als die tierärztliche Untersuchung des zur Ausfuhr nach dem Auslande bestimmten Geflügels nicht wie bisher nur in den Austrittsstationen, sondern auch in den Verladestationen zugelassen werden kann. Hinsichtlich der Abwehr und Tilgung der Hühnerpest bestimmt die Verordnung, daß diesfalls die abgeänderten Vorschriften der Ministerial-Verordnung vom 29. März 1903, R.-G.-Bl. Nr. 73, sinngemäß in Anwendung zu bringen sind. Diesfalls wird zufolge des Erlaffes des k. k. Ministeriums des. Innern vom 1. März d. I., Z. 7982, auf den zur

Durchführung der letztbezogenen Verordnung ergangenen Statthalterei-Erlaß vom 8. Äpril 1903, Z. 6978, welcher im h. a. Amtsblatt Nr. 16 ex 1903 verlautbart wurde, hingeiviesen. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen infolge Erlasses der t. k. Statthalterei in Linz vom 3. April 1904, Nr. 4687 X, mit dem Auftrage in die Kenntnis, die unter Einenr nachfolgenden Separatabdrücke der Statthalterei- Kundinachung, betreffend die Abwehr und Tilgung der Geflügelcholera und der Hühnerpest, in weitgehendster Form zu verlautbaren und interessierte Kreise hiemit zu beteilen. Z. 8291. Steyr, 17. April 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanöen. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Kommanden werden hiemit auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung" Nr. 41 enthaltene Kundmachung der k. k. Statthalterei in Linz vom 11. April 1904, Nr. 7527/X, betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone in die diesseitige Reichshälfte zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Z. 8235. Steyr, 17. April 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommandeu zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Hberösterreich in der Berichtsperiode vom 3. April bis 10. April 1904. 1 Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. I.BezirkLinz (Land): Gemeinde Neuhofen, Ortschaft Julianaberg. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Pfarrkirchen, Ortschaft Furtberg; Gemeinde Rohr, Ortschaft Unterrohr. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Urfahr: Gemeinde und Ortschaft Gall- neukirchen. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Kleinmünchen. 3. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Peilstein. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Urfahr: Gemeinde Eidenberg, Ortschaften Aschelberg und Felsleiten; Gemeinde und Ortschaft Reichental; Gemeinde Urfahr, Ortschaft Auberg. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Erlöschen der Seuche. BezirkUrfahr: GemeindeGramastetten,Ortschaften Gramastetten, Hals, Wieshof. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 11. April 1904, Nr. 7550/X, in die Kenntnis. Z. 8442. Steyr, 18. April 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t t Gendarmerie - Posten - Uommanden. Nr. 7686,X. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 9. April 1904, Z. 15.137, enthaltend eine veterinär-polizeiliche Verfügung in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirken Latorcza, Munkacs, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Bereg, Szekelyhid (Komitat Bihar) in Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Hingegen wird das gegen die Einfuhr von Klauentieren <Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus den Stuhl- gerichtsbezirkin Galgocz, Pöstyen Vagsellye (Komitat Ryilra), Also-Csalloköz, Felsö-Csalloköz, Galanta, Nagyszombat, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde, Pozsony, einschließlich der Stadtgemeinde Szt. György (Komitat Pozsony) in Ungarn gerichtete Verbot hiemit aufgehoben. Das nunmehr kraft des bestehenden Uebereinkommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial-Verordnung vom 22. September 1899 (R.-G.-Bl. Nr. 179) bis zum vierzigsten Tage nach Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Klauentieren aus den durch Maul- und Klauenseuche verseucht gewesenen Gemeinden Sopornya (Stuhlgerichtsbezirk Vagsellye) und Pusztapat (Stuhlgerichtsbezirk Nagyszombat) in Ungarn sowie deren Nachbargemeinden wird durch die Aufhebung des gegen die genannten Bezirke bestandenen Verbotes nicht berührt. Dies wird im Nachhange zur hierortigen Kundmachung vom 7. April 1904, Z. 14.878 (enthalten in dem Amtsblatte zur „Linzer Zeitung" vom 13. April d. I., Nr. 41), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 13. April 1904, Nr. 7686/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Der k. k. Statthallereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — HaaSsche Buchdruckerei in Steyr.

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