Amtsblatt 1904/06 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

3 küemeindc-Vorstehungen, in deren Gebiete sich seit der letzten Volkszählung Aenderungen im Stande der Ortschaften «Häusernnmerierungen, Neubauten) ergeben haben, ange- wiesen, diese unter Anschluß einer Konsignation sofort an- her zur Kenntnis zu bringen oder die Fehlanzeige zu erstatten. Z 2653. Steyr, 8. Februar 1904. An alle Gemeinde-Vorsehungen. Die Gemeinde - Vorstehungen werden beauftragt, die hu dortigen Gemeindegebiete befindlichen Feuer- und Ver- wöerungsvereine zur Vorlage der mit dem h. ä. Erlasse vom 9. Mai 1902, Z. 4943, vorgeschriebenen Jahres- Nachweisungen bis längstens 1. März l. I. mit allem Nachdrucke zu verhalten. Z. 171/B.-Sch -R. Steyr, 2. Februar 1904. An sämtliche Ortsschulräte und die Leitungen der öffentlichen und privaten Volksschulen, sowie an die Leitungen der speziellen Lehr- und Erziehungsanstalten. Der k. k. Landesschulrat hat mit Erlaß vom 10. Jänner I I., Z. 18, anher eröffnet, daß laut Note der Zentral- t irektion der k. k. Schulbücherverläge in Wien vom .u Dezember 1903, Z. 2559, im k. k. Schulbücherverlage zwei kleine Schriften von Leo Burgerstein über die Schnl- gesuudheitspflege der Schuljugend erschienen sind, welche sehr beherzigungswerte Winke in leicht faßlicher Form und zweck- nläßiger Anordnung enthalten und daher die tveiteste Verbreitung verdienen. Die eine dieser Schriften hat.den Titel: „Gesundheits- regeln für Schüler und Schülerinnen" und bietet einen für dieselben nach Ueberschreitung des 10. Lebensjahres sehr nützlichen und wissenswerten Lesestoff. Die zweite Schrift führt den Titel: „Zur häuslichen Gesundheitspflege der Schuljugend" und ist zur Belehrung der Eltern oder Kostgeber bestimmt. Beide Schriften, deren jede nur 10 h kostet, eignen sich selbstverständlich in hervorragender Weise auch für die Lehrpersonen behufs entsprechender Unterweisung der Schuljugend. Die Leitungen der unterstehenden Volks- und Bürgerschulen werden auf das Erscheinen dieser beiden Schriften aufmerksam gemacht und aufgefordert, die Bestellungen der Schüler, beziehungsiveise ihrer Eltern und der Lehrer ent- gegenzunehmen, und den Gesamtbedarf unter Anschluß des entfallenden gesammelten Geldbetrages deni k. k. Bezirksschulräte bekannt zu geben, welcher sodann die Bestellung für den Schnlbezirk bei dem Schulbücherverlage unmittelbar veranlassen wird. Ferner werden die Ortsschulräte angewiesen, die Bestreitung der Kosten für unbemittelte Schüler und oeren Eltern auf sich zu nehmen, falls nicht ein Wohltäter der Schule dies übernehmen sollte, da es im Interesse der dies- fälligen Volksbelehrung äußerst wünschenswert ist, daß die Eltern aller schulbesuchenden Kinder durch Vermittlung der Schule in den Besitz der beiden Hefte gelangen. Bei Verteilung derselben ist zu vermeiden, daß das für die Eltern und die Pfleger von Kostzöglingen bestimmte Heft in die Hände der Kinder kommt, und ist tveiters von den betreffenden Lehrern der Volks- und Bürgerschulen darauf zu dringen, daß ihnen durch schriftliche Empfangsbestätigungen der Eltern oder ihrer Stellvertreter auch die Nachweise über die tatsächliche Uebergabe dieser Schriften erbracht werden. Die Ortsschulräte, Schulleitungen und Lehrpersonen werden angewiesen, sich dieser Sache tatkräftigst anzunehmen und haben die Schulleitungen den Gesamtbedarf an beiden Schriften unter Anschluß des gesammelten Geldbetrages bis spätestens 1. April l. I. hieramts einzubringen. Z. 201/B.-Sch.-R. Steyr, 5. Jänner 1904. An alle Ortsschulräte und Schulleitungen. Zufolge Sitzungsbeschlusses vom 25. Jänner l. I. werden die Ortsschulräte und Schulleitungen neuerdings angewiesen, sowohl bei Ansuchen um Schulbesuchserleichterungen als auch bei solchen um vorzeitige Entlassung aus der Schulpflicht sich stets der vorgeschriebenen Formularien (Drucksorte) zu bedienen, die Familien- und Vermögens- verhältnisse der Eltern genau anzugeben und mitzuteilen, ob das Kind in ein Dienstverhältnis tritt und wo demselben ein Dienstplatz zugesichert ist. Z. 2996. Steyr, 9. Februar 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Üommanden. Ausforschung Stcklnngspflichtiger aus dem Bezirke Teschen i» Schlesien. Paul Sikora, geboren am 18. Februar 1879 in Wendrin, pol. Bezirk Teschen in Schlesien, evangelisch, Sohn des Georg und der Anna, geb. Chodura, zust. in Oldrzychowitz, Los-Nr. 225, Hüttenarbeiter. Paul Heezko, geboren am 6. Februar 1879 in Oldrzychowitz, polit. Bezirk Teschen in Schlesien, evangelisch, Sohn der Anna Heezko, zust. in Oldrzychowitz, Los-Nr. 246, Knecht. Franz Philipp Sikora, geboren am 21. März 1879 in Jablunkau, polit. Bezirk Teschen in Schlesien, röm.-kath., Sohn des Adam und der Marie, geb. Bernkopf, znst. in Bazanowitz, Los-Nr. 430, Tischlergehilfe. Josef Niedoba, geboren am 25. September 1879 in Jablunkau, polit. Bezirk Teschen in Schlesien, röm.-kath., Sohn des Johann und der Susann«, geb. Puczok, zust. in Jablunkau, Los-Nr. 601, Sügearbeiter. Johann Lacheta, geboren am 23. Juni 1879 in Wendrin, polit. Bezirk Teschen in Schlesien, röm.-kath., Sohn des Vinzenz und der Marie, geb. Brand, zust. in Wendrin, Los-Nr. 1213, Steinbrecher und Taglöhner. Paul Pustowka I, geboren am 1t. Jänner 1879 in Punzau, polit. Bezirk Teschen in Schlesien, evangelisch, Sohn des Paul und der Marie, geb. Pinkas, zust. in Oldrzychowitz, Los-Nr. 1352, Taglöhner. Johann Gruschka, geboren am 2. Mai 1879 in Teschen, polit. Bezirk Teschen in Schlesien, evangelisch, Sohn des Paul und der Anna, geb. Twardzik, zust. in Teschen, Los-Nr. 128, Buchbindergehilfe.

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