Amtsblatt 1904/06 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Amisder k. k. Zfzirkshauplmannschasi Slnir für öen gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Ur. 6. Steyr^ am 11. Februar. 1904. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreis jährlich 5 L, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige Adressaten mit direeter Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 3186. Steyr, 10. Februar 1904. An alle Gemeinde -vorstehungen. Betreffend die diesjährige Hauptstellung. Laut einer vom f. k. Ministerium für Landesverteidigung einvernehmlich mit dem f. u. k. Reichskriegsministerium getroffenen Verfügung wurde die diesjährige Hauptstellnng in die Zeit voni 5. April l. I. bis längstens Ende Mai > I. verlegt. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen zufolge Er- lafse» der k. k. o.-v. Statthalterei vom 9. Februar 1904, j 2984/1V, mit dem Bemerken verständigt, daß die weiteren Weisungen nachfolgen werden. Absätze des bezüglichen Erlasses bei der Aufzählung der Einzahlungstermine für die Grund- und Gebäudesteuer die Worte: „15. Juni" weggelassen wurden. Der betreffende Absatz hat vielmehr richtig zu lauten: I. Für die Grundsteuer, Hausklassensteuer, Hauszinssteuer und 5 % ige Steuer: Der 15. März, 15. Juni, 15. September und 15. Dezember eines jeden Jahres. Ferner soll es auf Seite 2, zweite Zeile von unten, richtig „88 75 und 115, P.-St.-G.", statt §8 75 und 15, P.-St.-G., und auf Seite 3, Zeile 19 von oben, richtig „Kalcnderhalbjahre" statt „Kalenderjahre" heißen. Diese Richtigstellungen sind sofort vorzunehmen und ist über den Vollzug anher zu berichten. Steyr, 5. Februar 1994. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Unter Einem gelangen die Reichs-Gesetz-Blätter Stärk I, II, III, IV und V und der Index pro 1903 an die Gemeinde-Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Z. 2858. Steyr, 5. Februar 1904. Amtserinnerung. Einsendung der Empfangsbestätigung über Telcgramm- und Schreibgebühren ans Anlaß der Reichsratswahl. Jene Gemeinde-Vorstehungen, welche die Empfangsbestätigung über Telegrarqm- und Schreibgebühren aus Anlaß der Reichsratswahl noch nicht eingesendet haben, werden eingeladen, selbe umgehend anher vorzulegen. ad Z. 419/VIII/Str. Steyr, 1. Februar 1904. An alle Gemeinde - vorstehungen. Druckfehler - Berichtigung. Bei dem im Amtsblatte Nr. 4, Seite 2, unter Z. 419/VIII/Str., abgedruckten Erlasse vom 20. Jänner 1904 sind Druckfehler dahin unterlaufen, daß im dritten Z. 3104. Steyr, 8. Februar 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Amtstage im März 1904. Im Atonale März l. I. tverde ich Amtstage abhalten: Zu Weher am Mittwoch den 2. März 1904 um 10 Y, Uhr vormittags in der Marktgeineindekanzlei in Weyer für die Gemeinden des Gerichtsbezirkes Weyer und zu Kremsmünster am Samstag den 5. März 1904 um 10 Uhr vormittags in der Marktgemeindekanzlei Kremsmünster für die Gemeinden dieses Gerichtsbezirkes. Dies ist ortsüblich zu verlautbaren. Z. 3012. Steyr, am 9. Februar 1904. An alle Gemeinde - vorstehungen. Z. 4652. Konkurs. Die zwischen dem k. k. Postamte in Bad Hall und dem Bahnhöfe Bad Hall verkehrenden täglich zweimaligen Postbotenfahrten gelangen gegen ein Pauschale von 1 K 20 h für eine Hin- und Rückfahrt zur Vergebung. Die Uebertragung erfolgt gegen Erlag einer Dienstkaution von 4OO Kronen und gegen Abschluß eines Dienstvertrages.

2 Der Unternehmer ist gehalten, für die Bahnhoffahrten einen den Normalbestimmungen entsprechenden einspännigen Wagen mit geräumigem Magazin beizustellen. Gesuche sind unter Beischluß des Heimatscheines und eventuell der Militärdokumente (Paß, Abschied 2c.) binnen drei Wochen bei der f. k. Post- und Telegraphendirektion in Linz einzubringen. Linz, am 3. Februar 1904. K. k. Post- und Telegraphen-Direktion: Namsdorfer m. p. Z. I97/B.-Sch.-R. Steyr, 9. Februar 1904. An alle Ortsschulräte und Schulleitungen. Vergütung für die Verordnungsblätter des k. k. Landcsschulrates für Oberösterrcich. Zufolge Erlaffes des k. k. Landesschulrates für Oberösterreich, Z. 67, vom 31. Jänner 1904, betragen die Gestehungskosten für die zum Gebrauche der Ortsschulräte und öffentlichen Volks- und Bürgerschulen für das Jahr 1903 übersendeten Verordnungsblätter des k. k. Landesschulrates für Oberösterreich per Exemplar und Jahr 77 6. Die Ortsschulräte und Schulleitungen werden ein- geladeu, die für das genannte Verordnungsblatt entfallenden Beträge binnen drei Tagen anher einznsenden. Z. 2995. Steyr, 8. Februar 1904. An alle Gemeinde - vorstehungen. Es wurde wiederholt die Erfahrung gemacht, daß die Gemeinde-Vorstehungen sich nicht immer den Umstand gegen- wärtig halten, daß durch Entscheidungen über Heimatrechte ebensowohl die Interessen der betreffenden Personen selbst, als auch die Juteressen jener Gemeinden betroffen werden, welche im einzelnen Falle für das Heinmtsrecht überhaupt in Frage kommen könnten. Hiebei macht es nun keinen Unterschied, ob es sich um die Konstatierung eines zu Recht besteheudeu, um die Erwerbung feines neuen oder um die Beibehaltung eines bestandenen Heimatrechtes handelt, und steht in allen diesen Fällen, insoferne diese Entscheidungen überhaupt noch einem Rechtszuge unterliegen, das Rechtsmittel sowohl dem Heimatsrechtswerber, als auch den beteiligten Gemeinden ohne Rücksicht, durch wessen Einschreiten oder über wessen Veranlassung die Fällung einer Entscheidung notwendig wurde, zu. Die Gemeinde-Vorstehungeu werden daher über Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 25. Jänner 1904, Z. 1925/11, beauftragt, jederzeit darauf zu achten, daß von allen Entscheidungen über ein Heimatrecht oder über einen Anspruch auf ein solches im Sinne der Heimatsgesetznovelle sowohl die Person, um deren Heimatrecht es sich handelt, als auch alle Gemeinden, welche am Heimatrechte interessiert sind, bei entsprechender Rechtsmittelbelehrung in Kenntnis gesetzt werden. Dies gilt insbesondere auch bei deu im Sinue des Z 6 des Gesetzes vom 5. Dezember 1896, R.-G.-Bl. Nr. 222, von den Aufenthaltsgemeinden über Aufnahmsgesuche gefällten Entscheidungen. Z. 2720. Steyr, 9. Februar 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommandem Aufarbeitung der Windbrüche in den Wäldern als Vorbeugung gegen das verheerende Auftreten des Borkenkäfers. Die in letzter Zeit eingetretenen orkanartigen Stürme verursachten in vielen Waldungen erhebliche Beschädigungen, zudem sind vereinzelt Schneebrüche vorgekommen. Da nun bereits im Vorjahre die Ausbreitung forst- schüdlicher Insekten zugenommen hat, insbesondere die Vermehrung des Borkenkäfers in mehreren Waldgebieten konstatiert wurde, ist die Besorgnis begründet, daß, wenn nicht die gründliche Reinigung der Wälder und das Entgegenwirken gegen die massenhafte Verbreitung des bezeichneten Schüdlings zur rechten Zeit erfolgen, die den Waldungen zugehenden Nachteile noch empfindlicher werden. Ich finde mich daher veranlaßt, unter Hinweisung auf die Bestimmungen der §§ 50 und 51 des Forstgesetzes, des § 12 der Verordnung des k. k. Ackerbau-Ministeriums vom 3. Juli 1873, L.-G.- und V.-Bl. Nr. 50, die h. ä. Kundmachung vom 6. Februar v. I., Z. 1602, Amtsblatt Nr. 7, in Erinnerlmg zu bringen. Demgemäß sind die betreffenden Waldbesitzer einzeln und durch vorzunehmende allgemeine Verlautbarung zu verhalten, der Säuberung der Waldbestünde die größte Aufmerksamkeit zuzuwenden, die Nadelholzstämme entweder zeit- gerecht aufzuarbeiten oder doch zu entrinden, bei ben in Stößen aufgeschlichteten Scheithölzern empfiehlt es sich, die Spaltseite nach auswärts zu kehren, bei ungespalteten Prüg lhölzern die seitwärts nach außen zu und die oben aufliegendeu Stücke von der Rinde zu befreien. Können Gipfel und Aeste der Nadelholzarten nicht zur Verwendung gebracht werden, ist das Verbrennen derselben, selbstverständlich unter Beobachtung der nötigen Vorsicht zur Hintanhaltung von Waldbränden, angezeigt. Diese Vorkehrungen sind von den Waldbesitzern im Termine bis 15. April l. I. durchzuführen. Im Falle sich wegen großen Mengen von Schad- hölzern die Unmöglichkeit ergeben sollte, vorstehende Maßnahmen termingemäß durchzuführen, sind die Waldbesitzer zum Berichte hierüber zu verhalten. Die k. k. Gendarmerie und die Gemeinde-Vorstehungen werden angewiesen, bei wahrgenommener Nichtbeachtung der gebotenen Vorkehrungen unverzüglich die Anzeige zu erstatte», worauf gegen den Eigentümer des Holzes mit aller nötigen Strenge in Gemäßheit der Vorschriften der §8 $0 und 51 des Forstgesetzes eingeschritten werden wird. Hiebei wird bemerkt, daß die häufig übliche Abfuhr der vom Borkenkäfer besetzten Stämme vom Walde an einen: anderen Ort, ohne vorhergegangene Vertilgung der Brüt, nutzlos und als eine Nichtbeachtung der erteilten Weisungen geahndet werden wird, weil das ausgebildete Jusekt die Stätte seiner Entwicklung verläßt, den: Walde wieder zu- fliegt und sich weiter vermehrt. Z. 2655. Steyr, 2. Februar 1904. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Evidcnzhaltnng der Ortschaften-Berzeichnisse. Unter Bezugnahme auf deu Erlaß vom 23. September 1901, Z. 12.371, Amtsblatt Nr. 39, werden die

3 küemeindc-Vorstehungen, in deren Gebiete sich seit der letzten Volkszählung Aenderungen im Stande der Ortschaften «Häusernnmerierungen, Neubauten) ergeben haben, ange- wiesen, diese unter Anschluß einer Konsignation sofort an- her zur Kenntnis zu bringen oder die Fehlanzeige zu erstatten. Z 2653. Steyr, 8. Februar 1904. An alle Gemeinde-Vorsehungen. Die Gemeinde - Vorstehungen werden beauftragt, die hu dortigen Gemeindegebiete befindlichen Feuer- und Ver- wöerungsvereine zur Vorlage der mit dem h. ä. Erlasse vom 9. Mai 1902, Z. 4943, vorgeschriebenen Jahres- Nachweisungen bis längstens 1. März l. I. mit allem Nachdrucke zu verhalten. Z. 171/B.-Sch -R. Steyr, 2. Februar 1904. An sämtliche Ortsschulräte und die Leitungen der öffentlichen und privaten Volksschulen, sowie an die Leitungen der speziellen Lehr- und Erziehungsanstalten. Der k. k. Landesschulrat hat mit Erlaß vom 10. Jänner I I., Z. 18, anher eröffnet, daß laut Note der Zentral- t irektion der k. k. Schulbücherverläge in Wien vom .u Dezember 1903, Z. 2559, im k. k. Schulbücherverlage zwei kleine Schriften von Leo Burgerstein über die Schnl- gesuudheitspflege der Schuljugend erschienen sind, welche sehr beherzigungswerte Winke in leicht faßlicher Form und zweck- nläßiger Anordnung enthalten und daher die tveiteste Verbreitung verdienen. Die eine dieser Schriften hat.den Titel: „Gesundheits- regeln für Schüler und Schülerinnen" und bietet einen für dieselben nach Ueberschreitung des 10. Lebensjahres sehr nützlichen und wissenswerten Lesestoff. Die zweite Schrift führt den Titel: „Zur häuslichen Gesundheitspflege der Schuljugend" und ist zur Belehrung der Eltern oder Kostgeber bestimmt. Beide Schriften, deren jede nur 10 h kostet, eignen sich selbstverständlich in hervorragender Weise auch für die Lehrpersonen behufs entsprechender Unterweisung der Schuljugend. Die Leitungen der unterstehenden Volks- und Bürgerschulen werden auf das Erscheinen dieser beiden Schriften aufmerksam gemacht und aufgefordert, die Bestellungen der Schüler, beziehungsiveise ihrer Eltern und der Lehrer ent- gegenzunehmen, und den Gesamtbedarf unter Anschluß des entfallenden gesammelten Geldbetrages deni k. k. Bezirksschulräte bekannt zu geben, welcher sodann die Bestellung für den Schnlbezirk bei dem Schulbücherverlage unmittelbar veranlassen wird. Ferner werden die Ortsschulräte angewiesen, die Bestreitung der Kosten für unbemittelte Schüler und oeren Eltern auf sich zu nehmen, falls nicht ein Wohltäter der Schule dies übernehmen sollte, da es im Interesse der dies- fälligen Volksbelehrung äußerst wünschenswert ist, daß die Eltern aller schulbesuchenden Kinder durch Vermittlung der Schule in den Besitz der beiden Hefte gelangen. Bei Verteilung derselben ist zu vermeiden, daß das für die Eltern und die Pfleger von Kostzöglingen bestimmte Heft in die Hände der Kinder kommt, und ist tveiters von den betreffenden Lehrern der Volks- und Bürgerschulen darauf zu dringen, daß ihnen durch schriftliche Empfangsbestätigungen der Eltern oder ihrer Stellvertreter auch die Nachweise über die tatsächliche Uebergabe dieser Schriften erbracht werden. Die Ortsschulräte, Schulleitungen und Lehrpersonen werden angewiesen, sich dieser Sache tatkräftigst anzunehmen und haben die Schulleitungen den Gesamtbedarf an beiden Schriften unter Anschluß des gesammelten Geldbetrages bis spätestens 1. April l. I. hieramts einzubringen. Z. 201/B.-Sch.-R. Steyr, 5. Jänner 1904. An alle Ortsschulräte und Schulleitungen. Zufolge Sitzungsbeschlusses vom 25. Jänner l. I. werden die Ortsschulräte und Schulleitungen neuerdings angewiesen, sowohl bei Ansuchen um Schulbesuchserleichterungen als auch bei solchen um vorzeitige Entlassung aus der Schulpflicht sich stets der vorgeschriebenen Formularien (Drucksorte) zu bedienen, die Familien- und Vermögens- verhältnisse der Eltern genau anzugeben und mitzuteilen, ob das Kind in ein Dienstverhältnis tritt und wo demselben ein Dienstplatz zugesichert ist. Z. 2996. Steyr, 9. Februar 1904. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Üommanden. Ausforschung Stcklnngspflichtiger aus dem Bezirke Teschen i» Schlesien. Paul Sikora, geboren am 18. Februar 1879 in Wendrin, pol. Bezirk Teschen in Schlesien, evangelisch, Sohn des Georg und der Anna, geb. Chodura, zust. in Oldrzychowitz, Los-Nr. 225, Hüttenarbeiter. Paul Heezko, geboren am 6. Februar 1879 in Oldrzychowitz, polit. Bezirk Teschen in Schlesien, evangelisch, Sohn der Anna Heezko, zust. in Oldrzychowitz, Los-Nr. 246, Knecht. Franz Philipp Sikora, geboren am 21. März 1879 in Jablunkau, polit. Bezirk Teschen in Schlesien, röm.-kath., Sohn des Adam und der Marie, geb. Bernkopf, znst. in Bazanowitz, Los-Nr. 430, Tischlergehilfe. Josef Niedoba, geboren am 25. September 1879 in Jablunkau, polit. Bezirk Teschen in Schlesien, röm.-kath., Sohn des Johann und der Susann«, geb. Puczok, zust. in Jablunkau, Los-Nr. 601, Sügearbeiter. Johann Lacheta, geboren am 23. Juni 1879 in Wendrin, polit. Bezirk Teschen in Schlesien, röm.-kath., Sohn des Vinzenz und der Marie, geb. Brand, zust. in Wendrin, Los-Nr. 1213, Steinbrecher und Taglöhner. Paul Pustowka I, geboren am 1t. Jänner 1879 in Punzau, polit. Bezirk Teschen in Schlesien, evangelisch, Sohn des Paul und der Marie, geb. Pinkas, zust. in Oldrzychowitz, Los-Nr. 1352, Taglöhner. Johann Gruschka, geboren am 2. Mai 1879 in Teschen, polit. Bezirk Teschen in Schlesien, evangelisch, Sohn des Paul und der Anna, geb. Twardzik, zust. in Teschen, Los-Nr. 128, Buchbindergehilfe.

Franz Tendier, geboren am 3. April 1879 in Stauding, polit Bezirk Wagstadt in Schlesien, römisch- katholisch, Sohn der Eva Tengler, zust. in Teschen, Los- Nr 1134. Josef Wrubel, geb. am 20. August 1879 in Sternau, polit. Bezirk Freistadt in Schlesien, röm.-kath., Sohn des Franz und der Barbara, geb. Molenda, zust. in Zywotitz, Los-9tr. 92 '/z, Bergmann. Karl Franz Bojan, geboren am 11. April 1878 in Pardzerna, polit. Bezirk Friedek in Schlesien, röm.-kath., Sohn des Franz und der Anna, geb. Pawlik, zuständig in Schöbischowitz, Los-Nr. 53. Franz Ciompa, geboren am 12. Dezember 1878 in Obertoschonowitz, polit. Bezirk Teschen in Schlesien, röm.-kath., Sohn der Anna Ciompa, zust. in Obertoschonowitz, Los- Nr. 727, Bergmann. Paul Szonofski, geboren am 30. August 1875 in Wojkowitz, polit. Bezirk Friedek in Schlesien, evangelisch, Sohn des Georg und der Eva, geb. Sittek, zust. in Bazanowitz, Los-Nr. 957, Vagant. Franz Kolek, geboren am 29. Juli 1875 in Zamost (ad. Poln.- Ostrau), polit. Bezirk Freistadt iu Schlesien, röm.-kath., Sohn des Jakob und der Marie, zust. iu Ober- domaslowitz, Los-Nr. 333 ^z, Bäckergehilfe (arbeitet auch als Taglöhner und Steinbrucharbeiter rc.). Z. 2785. St ehr, 8. Februar 1904. An alle Gemeinde -vorstehungen und k. t. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Nr. 2208/X. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 28. Jänner 1904, Z. 3302, enthaltend Veterinär - polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn nach den iur Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Auf Grund der Verfügung der k. k. Bezirkshauptmannschaft Ungarisch-Brod ist wegen Bestandes des Stäbchenrotlaufes die Einfuhr von Schweinen aus dein Grenz- Stuhlgerichtsbezirke Vagujhely (Komitat Nyitra) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen werden aufgehoben die Verbote, welche gerichtet sind gegen die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus den Grenz-Stuhlgerichts- bezirken Olublo, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde, Szepesofalva (Komitat Szepes) und aus den Stuhlgerichtsbezirken Viso, Jzavölgy (Komitat Maramaros), sowie gegen die Einfuhr von Wiederkäuern (Rindern, Schafen, Ziegen) aus den Stuhlgerichtsbezirken Sugatag, Sziget, einschließlich der Stadtgemeinde Maramaros - Sziget, Tiszavölgy (Komitat Maramaros) in Ungarn. Das nunmehr kraft des bestehenden Uebereinkommens gemäß Artikel 1, Absatz 2, der Ministerial-Verordnung vom 22. September 1899 (R.-G.-Bl. Nr. 179) bis zum vierzigsten Tage nach Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus den durch Maul- und Klauenseuche verseucht gewesenen Gemeinden Alsoruzsbach, Forbasz, Gnezda, Jarembina, Kamjonka, Lackova, Littmanova, Podolin und aus der Stadtgemeinde Olublo (Stuhlgerichtsbezirk Olublo), Richwald (Stuhlgerichtsbezirk Szepesofalva) in Ungarn sowie deren Nachbargemeinden wird durch dic Aufhebung der gegen die genannten Bezirke bestandenen Verbote nicht berührt. Dies wird im Nachhange zu den hierortigen Kundmachungen vom 14. und 19. Jänner 1904, ZZ. 1621 und 2129, (enthalten in den Amtsblättern zur „Linzer Zeitung" vom 20. und 24. Jänner d. I., Nr. 9 und 11) zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 30. Jänner 1904, Nr. 2208/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis Z. 2948. St ehr, 8. Februar 1904 An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Hberösterreich in der Berichtsperiode vom 28. Jänner bis 2. Februar 1904. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Hundsdorf, Ortschaft Reichenstein; Gemeinde Windhaag, Ortschaft Mairschidt. 2. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Rohrbach. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 4. Februar 1904, Z. 2470/X, in die Kenntnis. Steyr, am 1. Februar 1904. An die Genostenschafts- und Arankenkaffen- vorstehungen zur Kenntnisnahme. A. Gewcrhtderleihmlgen pro Jänner 1!)04. 1. Franz Klein, Gast- und Schankgewerbe in Markt Weher Nr. 68; Berechtigung § 16, lit. a, b, c, d, f u. g, G.-O. vom 15. März 1883, R.-G.-Bl. Nr. 39. 2. Anton Amon, Gast- nnd Schankgewerbe in Kleinreifling, Gemeinde Land Weher (Bahnhofrestauratiou); Berechtigung § 16, lit. a, b, c, d, e, f und g, G.-O. vom 15. März 1883, R.-G.-Bl. Nr. 39, auf die Dauer des mit der Staatsbahn- Direktion in Villach abgeschlossenen Pachtvertrages. 3. Johann Haust, Sattlergewerbe in Wartberg Nr. 27. 4. Jgnaz Daurer, Uhrmachergewerbe in Reichraming Nr. 175. 5. Franz Fischereder, Gemischtwarenhandel in Ried Nr. 14. 6. Franz Söllradl, Petroleummotorverleihergewerbe in Schwödiau Nr. 18, Gemeinde Losensteinleiten. 7. Stephan Kranawetter, Müllergewerbe in Mühlbach Nr. 50, Gemeinde Garsten. 8. Alois Quatember, Hornviehhandel in Eberstall-

5 zell Nr. 28. 9. Michael Auracher, Gast- und Schankgewerbe in Kremsmünster, Atarktplatz Nr. 69; Berechtigung § 16, lit. b, c, d und g, ohne Billard, G.-O. vom 15. März 1883, R.-G.-Bl. Nr. 39, radiziert. 10. Wilhelm Ahorner, Gast- und Schankgewerbe in Unterburgfried Nr. 31, Gemeinde Land Kremsmünster, mit den Berechtigungen des § 16 der Gewerbeordnung, mit Ausnahme der Haltung eines Billards, radiziert. 11. Leopold Thaller, Gemischtwarenhandel in Schwaming Nr. 4, Gemeinde Garsten. 12. Maria Schauer, Fragnergewerbe in Mühlbach Nr. 44, GemeindeGarsten. 13. Michael Gallhuber, Fischhandel in Markt Weyer Nr. 3. 14. Andreas Schmidbauer, Gast- und Schankgewerbe in Markt Kremsmünster Nr. 51, mit den Berechtigungen des § 16, Gewerbeordnung, mit Ausnahme der Haltung eines Billards, radiziert. 15. Michael Pichler, Holzschuhmachergewerbe in Spieldorf Nr. 19, Gemeinde Eberstallzell. 16. Ludwig Haidvogl, Gemischtwarenhandel in Bad Hall, Hauptplatz Nr. 3. 17. Josef Moser, Gemischtwarenhandel mit Flaschenbier und gebrannten geistigen Getränken in verschlossenen Gefäßen, in Sierning Nr. 240. 18. Franz Neunteufel, Schuhmachergewerbe in Sierning Nr. 183. 19. Andreas Mittermayer, Fleischhauergewerbe in Markt Kremsmünster Nr. 52. 20. Josef Schöndorfer, Rasierer- gewerbe in Bad Hall, Kirchengasse Nr. 14. 21. Josef Schöndorfer, Schuhmachergewerbe in Bad Hall, Kirchengasse Nr. 14. 22. Rosina Nrban, Frauenkleidermachergewerbe in Sierning Nr. 97. 23. Georg Windisch, Gast- und Schankgewerbe in Bad Hall Nr. 149, Berechtigung § 16, lit. b, c, d, f und g, G.-O. vom 15. März 1883, R.-G.-Bl. Nr. 39. 24. Philipp Winklmayr, Gast- und Schankgewerbe in Neu- dorf Nr. 14, Gemeinde Gaflenz; Berechtigung 8 16, lit. a, b, c, d, e, f und g, G.-O. vom 15. März 1883, N.-G.-Bl. Nr. 39. 25. Katharina Schreier, Gemischtwarenhandel in Bad Hall, Hauptplatz Nr. 23. 26. Josef Stockinger, Most- und Flaschenbierhandel in Hausleiten Nr. 3, Gemeinde Gleink. 8. Gewerbelöschmigen. 1. Josef Windischbauer, Müller- und Sägegewerbe in Leombach Nr. 19, Gemeinde Sipbachzell. 2. Adam Osterberger, Schleifergewerbe in Neuzeug Nr. 64, Gemeinde Sierning. 3. Karl Schauer, Fragnerei mit Zucker- und Kaffeeverschleiß und Kleinverschleiß von Petroleum in Mühlbach Nr. 44, Gemeinde Garsten. 4. Rafael Gruber, Fleischhauergewerbe in Kremsmünster Nr. 52. 5. Franz Fischer- eder, Handel mit Butter und landwirtschaftlichen Produkten in Großendorf Nr. 5, Gemeinde Ried. 6. Kaspar Henöckl, Gast- und Schankgewerbe in Markt Weyer Nr. 68. 7. Anton Hirnschrott, Geschmeidewarenhandel in Markt Weyer Nr. 90. 8. Georg Pöll, Eisendreherei in Markt Weyer Nr. 137. 9. Staatsbahndirektion Villach, Gast- und Schankgewerbe in Kleinreifling (Bahnhof). 10. Heinrich Schöndorfer, Schuhmachergewerbe in Bad Hall Nr. 81. 11. Heinrich Schöndorfer, Rasterergewerbe in Bad Hall Nr. 81. 12. Franz Haider, Müllergewerbe in Reichraming Nr. 80. 13. Josef See, Kleinverschleiß gebrannter geistiger Getränke in Wip- fing Nr. 6, Gemeinde Eberstallzell. 14. Joses Gaßner, Dreschmaschinenverleihergewerbe in Kraxental Nr. 14, Gemeinde Garsten. 15. Josef Koller, Haarzurichtergewerbe in Ramingsteg Nr. 53, Gemeinde St. Ulrich. 16. Elisabeth Ramskogler, Schuhmachergewerbe in Lumplgraben, Gemeinde Großraming. 17. Maria Kohn, Modistengewerbe in Bad Hall, Steyrerstraße Nr. 2. 18. Johann Schmid, Gemischtwarenhandel in Sattledt Nr. 27, Gemeinde Land Kremsmünster. 19. Roman Maderthaner, Musikergewerbe in Pettendorf Nr. 22, Gemeinde Gaflenz. 20. Ernst Gaffer- Steiner, Holzhandel in Unterhimmel Nr. 36, Gemeinde Garsten. 21. Therese Dörfer, Biktualienhandel in Sierning Nr. 153. 22. Maria Badhofer, Schuhmachergewerbe in Ramingsteg, Gemeinde St. Ulrich. 23. Therese Huber, Gast- und Schankgewerbe in Bad Hall Nr. 149. 0. Sonstige Gcwerbeveränderungen. 1. Franz Schacher!, Uhrenhandel in Lahrndorf Nr. 7, GemeindeGarsten; Standortverlegung: Unterwald Nr. 110, Gemeinde St. Ulrich. 2. Martin Geßwagner, Bäckerei in Rosenegg Nr. 9, Gemeinde Garsten; Stellvertreter: Karl Flach. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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