Amtsblatt 1903/52 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 52. Steyr, am 24. Dezember. 1903. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auc geeignete Inserate angenommen werden Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 19. Dezember 1903. Z. 19.380. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Titelnachweise der Familienerhalter und dauernd Beurlaubten. Diejenigen Ersatzreservisten, welche die Begünstigung des § 34, W.=G., als Familienerhalter genießen, beziehungs¬ weise die dauernd Beurlaubten aus Familienrücksichten, haben gemäß § 59, beziehungsweise § 60, Wehrvorschriften, I. Teil, im Monate Jänner den Nachweis des Fortbestandes dieser Begünstigung nachzuweisen. Dieser Nachweis ist gerade so wie das ursprüngliche Ansuchen um Zuerkennung der Begünstigung zu belegen (Familienauskunftsbogen, Unent¬ behrlichkeits=Zeugnis, Grundbuchsauszug 2c., alle Beilagen neu bestätigt) und ist außerdem noch die h. ä. Bescheinigung und der h. ä. Erlaß über die Zuerkennung der Begünstigung anzuschließen. Jenen, welche den vorgeschriebenen Nachweis nicht rechtzeitig erbringen, wird gemäß § 59: 3, bezw. § 60:5, W.=V., I. T., die Begünstigung aberkannt werden Hievon sind die im dortigen Gemeindegebiete wohn haften Personen entsprechend zu verständigen. Steyr, 21. Dezember 1903. Z. 19.480. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Mit 31. Dezember 1903 gelangen der Assentjahrgang 1893 des Heeres in die Landwehr, der Assentjahrgang 1891 der Landwehr in den Landsturm und die Landsturmpflichtigen des Geburtsjahrganges 1861 aus der Landsturmpflicht. Demnach sind die Militärpässe der Heeresangehörigen des Assentjahres 1893 zur Umschreibung, die Landwehrpässe des Assentjahrganges 1891 zum Umtausch gegen Landsturm¬ pässe und die Landsturmpässe der aus der Landsturmpflicht Tretenden gegen Erfolg des Abschiedes zu sammeln und im Monate Jänner vom 1. bis 8. anher vorzulegen Im übrigen wird auf den h. a. Erlaß, Z. 17.260, vom 10. Dezember 1902, Amtsblatt Nr. 51 ex 1902, ver¬ wiesen und hinzugefügt, daß auch die Evidenz=Verzeichnisse des Heeres und der Landwehr durch entsprechende Ueber¬ tragung der oben bezeichneten Jahrgänge richtig zu stellen sind. Steyr, 19. Dezember 1903. Z. 19.479. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Genaue Ausfüllung aller Rubriken in den Aufenthalts¬ Meldeblättern. Nachdem wiederholt Aufenthalts=Meldeblätter zur Vor¬ lage gelangen, in welchen entweder das Datum der Meldung, die Rubrik zum Aufenthalt oder bei Anmeldungen zum Auf¬ enthalte der frühere Aufenthaltsort des Angemeldeten nicht ersichtlich gemacht ist und hiedurch unnütze Schreibereien verursacht werden, wird die genaue Eintragung aller Rubriken der Aufenthalts=Meldeblätter erneuert eingeschärft. Steyr, 15. Dezember 1903. Z. 18.922. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend die genaue Kronlandsbezeichnung für Geschäftsstücke, die für die Bezirksgerichte Haag bestimmt sind. Im Wiener Oberlandesgerichtssprengel bestehen zwei Bezirksgerichte mit der Ortsbezeichnung Haag, nämlich das im Sprengel des Kreisgerichtes St. Pölten gelegene Bezirks¬ gericht Haag in Niederösterreich und das im Kreisgerichts¬ sprengel Wels gelegene Bezirksgericht Haag in Ober¬ österreich. Es kommt nun häufig vor, daß bei dem letzteren Bezirksgerichte für das erstere Gericht bestimmte Geschäfts¬ stücke und umgekehrt einlangen, wodurch jedenfalls eine Verzögerung in der betreffenden Geschäftssache herbeigeführt wird und auch der Anlaß zu Irrtümern gegeben ist. Solchen irrigen Zustellungen ist in Hinkunft dadurch vorzubeugen, daß in der Adresse dem Gerichtsorte Haag stets das Kronland beigefügt wird Hievon werden die Gemeindevorstehungen über Erlaß der k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz vom 8. Dezember 1903, Z. 4872/Pr., in die Kenntnis gesetzt.

Steyr, 15. Dezember 1903. Z. 18.921. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Handausgabe der österr. Gesetze, enthaltend die Heimatsgesetznovelle. Im Verlage der k. k. Hof= und Staatsdruckerei ist soeben das Heft 67 a der Handausgabe der österr. Gesetze und Verordnungen, enthaltend die Heimatsgesetznovelle vom 5. Dezember 1896, R.=G.=Bl. Nr. 222, samt den bis Ende Oktober l. J. erflossenen einschlägigen Erkenntnissen des k. k. Verwaltungsgerichtshofes erschienen und geheftet um den Preis von 1 K erhältlich. Die Gemeinde=Vorstehungen werden auf Grund des Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz vom 8. De¬ zember 1903, Z. 4990/Präs., auf diese Publikation, welche eine übersichtliche Darstellung der Judikatur des Verwaltungs¬ gerichtshofes bezüglich der zitierten Heimatsgesetznovelle ent¬ hält, aufmerksam gemacht. Steyr, 17. Dezember 1903. Z. 19.116. An alle Genossenschaften. Betreffend die Gebührenfreiheit von Eingaben der Genossenschaften in gesetzmäßig den Wirkungskreis der Genossenschaften berührenden Angelegenheiten. Anläßlich des in letzter Zeit vorgekommenen Falles, daß seitens eines k. k. Gebührenbemessungsamtes über einen Genossenschaftsverband mehrfache Stempelstrafen verhängt wurden, welche verschiedene seitens des Verbandes an Be¬ hörden gerichtete Eingaben in gesetzmäßig den Wirkungskreis der Genossenschaftsverbände berührenden Angelegenheiten be¬ trafen, fand das k. k. Handelsministerium laut des Erlasses vom 14. November 1903, Nr. 52.886, im Einvernehmen mit dem k. k. Finanzministerium Nachstehendes zu eröffnen: Mit den Finanzministerial = Erlässen vom 7. März 1861, Z. 4616 (V.=Bl. d. Fin.=Min. v. J. 1861, Nr. 12, und vom 20. Jänner 1884, Z. 1637, wurde den Gewerbe¬ genossenschaften hinsichtlich der Urkunden und Schriften, welche sie für die im § 114, Gewerbeordnung, ihnen zuge¬ wiesenen Zwecke ausstellen, dann hinsichtlich der Eingaben derselben an die Behörden, deren Beaufsichtigung sie unter¬ stehen, die persönliche Gebührenbefreiung auf Grund der Tarifpost 75b des Gebührengesetzes zuerkannt Die Tarifpost 75b des Gebührengesetzes wird gegen¬ wärtig in Uebereinstimmung mit diesbezüglichen Erkenntnissen des Verwalungsgerichtshofes dahin interpretiert, daß sich die Gebührenbefreiung auf alle jene Eingaben erstreckt, welch von der befreiten Person in Verfolgung der ihr anver¬ trauten öffentlichen Zwecke eingebracht werden, und zwar ohne Rücksicht darauf, bei welcher Behörde die Eingabe überreicht wird. Was nun die Gebührenbehandlung der Urkunden und Eingaben der Genossenschaftsverbände anbelangt, so nimmt das Finanzministerium in Anbetracht dessen, daß diese Orga¬ nismen gemäß § 114, Abs. 5, Gewerbeordnung, im Wesent¬ lichen dieselben Zwecke verfolgen, wie die gewerblichen Ge¬ nossenschaften, keinen Anstand, auch diesen Verbänden die persönliche Gebührenbefreiung auf Grund der Tarifpost 75b des Gebührengesetzes zuzuerkennen. Nach dem Vorgesagten kommt demnach auch insbeson¬ dere den Gesuchen der Genossenschaften und Genossenschafts¬ verbänden um Erteilung von Subventionen aller Art zur Durchführung der denselben anvertrauten öffentlichen Zwecke die Gebührenfreiheit zu. Hievon werden die Genossenschaften zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 6. Dezember 1903, Z. 25.837/VIII, in die Kenntnis gesetzt. Steyr, 16. Dezember 1903. Z. 19.171. An die Gemeinde=Vorstehungen Bad Hall, Pfarrkirchen, Gaflenz, Großraming, Losen¬ stein, Weyer Markt und Land. Die genannten Gemeinde=Vorstehungen werden einge¬ laden, die mit dem h. ä. Erlasse, Z. 7306, vom 5. Juni Amtsblatt Nr. 24, hinausgegebenen Formularien A, B, C über den Fremdenverkehr mit Schluß des Kalenderjahres genau auszufertigen und bis längstens 15. Jänner 1904 anher vorzulegen. Formular C ist in 2 Parien ausgefertigt beizuschließen. Die erforderlichen Drucksorten sind in der Haasschen Druckerei in Steyr erhältlich. Z. 19.058. Steyr, 18. Dezember 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Plakatierungs=Bewilligung. Das k. k. Statthalterei=Präsidium in Linz hat zufolge Erlasses vom 14. Dezember 1903, Z. 5178/Präs., dem Obmanne des „Katholischen Volksvereines für Oberösterreich“ Dr. Max Mayr in Linz, die Bewilligung zur Plakatierung der Ankündigung der am 21. d. M. in Linz im Gasthofe „Zum grünen Baum“ abzuhaltenden Versammlung des „Katholischen Volksvereines für Oberösterreich“ nach den vor¬ gelegten Plakat=Exemplaren im Kronlande Oesterreich ob der Enns erteilt. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden hiemit in die Kenntnis. Z. 19.114. Steyr, 17. Dezember 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Einschränkungen der Hausierbefugnis. Laut der an das k. k. Ministerium des Innern ge¬ langten Mitteilung des königl. ungar. Handelsministeriums vom 9. Oktober 1903, Z. 62.675, wurde die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete des Komitates Zala, unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausier¬ vorschriften und in der diesen Paragraphen ergänzenden Nach¬ tragsverordnung den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, derart eingeschränkt, daß die Hausierer in jeder Ge¬ meinde innerhalb des Zeitraumes von drei Monaten nur einmal erscheinen und jedesmal in großen Gemeinden drei Tage, in kleinen Gemeinden zwei Tage verbleiben, be¬ ziehungsweise hausieren dürfen. Hievon werden die Gemeindevorstehungen über Erlaß der k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz vom 25. November 1903, Z. 24.718/VIII, zur Verständigung der interessierten Parteien in Kenntnis gesetzt.

Z. 19.115. Steyr, 17. Dezember 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Unterstützungsschwindler. Laut Note der k. k. Statthalterei in Graz vom 16. November 1903, Z. 44.813, treibt sich der im Jahre 1869 geborene, in Tillmitsch heimatzuständige Hermann Kröll, welcher durch einen Stelzfuß leicht kenntlich ist, in Steiermark und in den benachbarten Kronländern herum und hat daselbst in letzter Zeit unterstützungsweise Geld¬ beträge entlockt. Auf Grund des Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz vom 2. Dezember 1903, Z. 25.222/II, werden die Gemeinde=Vorstehungen auf den Genannten mit dem Auf¬ trage aufmerksam gemacht, demselben, den Fall unabweis¬ baren Bedürfnisses ausgenommen, keinerlei Vorschüsse oder Geldunterstützungen auszufolgen, vielmehr zu veranlassen daß derselbe im Betretungsfalle der schubpolizeilichen Be¬ handlung unterzogen werde. Steyr, 16. Dezember 1903. Z. 19.075. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 7. September 1903, Z. 13.741 — 13.757, angeordneten Nachforschungen nach dem stellungspflichtigen Franz Mačkowič sind einzustellen. Z. 19.122. Steyr, 18. Dezember 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 7. September d. I., Z. 13.741 —13.757, Amtsblatt Nr. 37, angeordneten Nachforschungen nach dem stellungspflichtigen Hugo Winter sind einzustellen, da mittlerweile dessen Ableben konstatiert worden ist. Steyr, 18. Dezember 1903. Z. 19.193. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung von entwichenen Zwänglingen. Die Direktion der krain. Landeszwangsarbeitsanstalt in Laibach hat mit Schreiben vom 11. November 1903, Z. 3002, folgendes mitgeteilt: Am 10. November 1903, zirka 5 Uhr nachmittags, sind von der bei der krain. Baugesellschaft in Verwendung stehenden Zwänglingspartie am Grünberg entwichen: Der mit Erlaß der k. k. Landesregierung Laibach vom 27. Jänner 1903, Z. 1330, anher notionierte, seit 28. Jänner 1903 hieranstalts detenierte und in die I. Dis¬ ziplinarklasse noch nicht eingereihte, nach Canale im poli¬ tischen Bezirke Görz heimatberechtigte, 24 Jahre alte Küstenländer Zigeuner=Zwängling Anton Maier. Derselbe ist von mittlerer Statur, normalem Körper¬ bau, hat ein ovales Gesicht, dunkelbraune Haare, ebensolche Augenbrauen und braune Augen, eine niedere Stirne, spitze Nase, Mund proportioniert, gute Zähne, ein ovales Kinn und trägt einen kleinen braunen Schnurrbart. Er spricht slo¬ venisch und deutsch und ist in seiner Beschäftigung Musiker. 2. Der mit Erlaß der k. k. Statthalterei Linz vom 16. Oktober 1902, Z. 22.329/II, anher notionierte, seit 6. November 1902 hieranstalts detenierte und in die I. Disziplinarklasse seit 1. November l. I. eingereihte, angeblich 35 Jahre alte Zigeuner Zwängling ohne Pro¬ venienz Ottokar Daniel. Derselbe ist von kleiner Statur, kräftigem Körperbau, hat ein ovales Gesicht, schwarze Haare, schwarze Augen¬ brauen und braune Augen, eine niedere Stirne, Nase und Mund proportioniert, gute Zähne, ein ovales Kinn und trägt einen schwarzen Schnurrbart. Er spricht deutsch und hat an besonderen Kennzeichen am linken Unterarm eine Bi߬ narbe und ist in seiner Beschäftigung Zigeunerschmied. Bekleidet waren diese Zwänglinge mit der Zwänglings¬ Lodenmontur und Zwilchrock, ferner mit Hemd, Gattie, Schnürschuhen und sonstigen Kleinigkeiten, welche Sorten mit der Märke „Zwangsarbeitsanstalt Laibach“ versehen sind. Den Lodenrock ließ Maier am Arbeitsplatze zurück. Von dieser Entweichung wurde sofort die städt. Sicher¬ heitswache in Laibach auf kurzem Wege in Kenntnis gesetzt. Hievon werden die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 24. November 1903, Z. 24.273/II, mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, die Entwichenen auszuforschen und im Betretungsfalle in die Zwangsarbeits¬ anstalt Laibach rückeinzuliefern. Steyr, 19. Dezember 1903. Z. 19.315. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Fahndung nach entwichenen Zwänglingen. Laut Zuschrift der Direktion der Landeszwangsarbeits¬ anstalt in Laibach vom 16. Dezember 1903, Z. 3347, ist am 14. Dezember 1903, zirka 5 Uhr nachmittags, von der bei der krain. Industrie=Gesellschaft in Aßling detachierten Zwänglingsabteilung in Jauerburg entwichen: der mit Erlaß der k. k. Statthalterei Linz, dto. 29. April 1901, Z. 7949/II, in die Zwangsarbeits¬ anstalt Laibach notionierte, seit 16. August 1903 in dieser Anstalt detenierte und in die I. Disziplinarklasse noch nicht eingereihte, nach Linz im politischen Bezirke Linz (Stadt) heimatberechtigte, 18 Jahre alte Oberösterreicher Zwängling Richard Greiner. Derselbe ist von großer Statur, kräftigem Körperbau, hat ein längliches Gesicht, braune Haare, braune Augenbrauen und braune Augen, eine hohe Stirne, Nase und Mund proportioniert, gute Zähne, ein ovales Kinn, trägt einen braunen Schnurrbartanflug und hat an besonderen Kennzeichen die rechte Hand mit dem Buchstaben „G tätowiert. Er spricht deutsch und ist seiner Beschäftigung nach Konditor=Lehrling. Statthalterei Linz Der mit Erlaß der k. k. dto. 8. Oktober 1903, Z. 21.185/II, in die Zwangsarbeits¬ anstalt Laibach notionierte, seit 25. Oktober 1903 dortselbst

detenierte und in die I. Disziplinarklasse noch nicht eingereihte, nach Eberstallzell im politischen Bezirke Steyr heimatberechtigte, 24 Jahre alte Oberösterreicher Zwängling Franz Eckmair. Derselbe ist von mittlerer Statur, kräftigem Körperbau, hat ein rundes Gesicht, blonde Haare, ebensolche Augen¬ brauen und graue Augen, eine hohe Stirne, Nase und Mund proportioniert, schadhafte Zähne, ein ovales Kinn, trägt einen blonden Schnurrbartanflug und hat an besonderen Kennzeichen am Hinterkopfe eine Narbe, von einem Geschwüre herrührend. Bekleidet waren diese Zwänglinge mit der Zwänglings¬ Lodenmontur und Zwilchrock, ferner mit Hemd, Gattie, Halbstiefeln und sonstigen Kleinigkeiten, welche Sorten die Märke „Zwangsarbeitsanstalt Laibach“ tragen. Es ergeht daher der Auftrag, die Genannten auszu¬ forschen und im Betretungsfalle sofort in die genannte Zwangsarbeitsanstalt rückeinzuliefern. Z. Z. 19.073, 19.121, 19.123, 19.118 u. 19.074. Steyr, 18. Dezember 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Militärtaxpflichtiger. Auszuforschen sind, und zwar: Der im Jahre 1874 geborene, nach Trschitz im Bezirke Mährisch=Weißkirchen heimatberechtigte Adolf Kusilek; der am 14. November 1876 in Cejkowitz, Bezirk Göding, als Sohn der Eheleute Martin und Apollonia Konečny (geb. Polašek) geborene und dort heimatberechtigte Thomas Konečny; der am 27. März 1870 in Groß=Karlowitz, Bezir Wall.=Meseritsch, als Sohn der Eheleute Josef und Anna Kolaček geborene und dort heimatberechtigte Georg Kolaček; weiters der am 22. April 1880 in Deutschhause im Bezirke Sternberg geborene und ebendahin zuständige stellungspflichtige Konstantin Hanke, unehelicher Sohn der Amalia Hanke, und der im Jahre 1872 in Vorkloster (Bezirk Tischnowitz) geborene, nach Schwarzkirchen im Bezirke Brünn zuständige, desertierte Reservegefreite des k. u. k. Infanterieregiments Nr. 8 Johann Mureček. Im Falle eines positiven Ergebnisses der Nachforschungen ist bis 20. Februar 1904 anher zu berichten. Z. Z. 19.349, 19.350, 19.351, 19.352, 19.353, 19.354 Steyr, 21. Dezember 1903. u. 19.355. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Militärtaxpflichtiger. Auszuforschen sind, und zwar: Johann Valis, geboren am 17. August 1872 in Landshut, ebendahin zuständig, ehelicher Sohn des Cyrill Valis und der Barbara, geb. Zonig. Ferdinand Riha, geboren am 30. Mai 1869 in Landshut, Sohn des Stephan Riha und der Monika Riha geb. Kan. Dominik Cesal, geboren am 4. August 1875 in Bilowitz und dahin zuständig, Sohn des Prokop und der Franziska Cesal, geb. Tetima. Ludwig Wenzel, geboren am 24. August 1872 zu Steyr, heimatberechtigt in Bärn, Sohn des Johann Wenzel und der Elisabeth, geb. Munjas. Friedrich Ludwig Seidemann, geboren am 16. De¬ zember 1876 in Wien, heimatberechtigt in Hof, unehelicher Sohn der Emilie Seidemann. Eduard Faulhammer, geboren am 14. Februar 1872 in Dittersdorf und ebendahin zuständig, Sohn des Augustin Faulhammer und der Anna, geb. Kloß. Bartholomäus Swoboda, Schauspieler, geboren 1867 in Proßnitz, nicht zu eruierenseit dem Jahre 1899. Stephan Spačil, Landmann, geboren 1869 in Biskupitz, nicht zu eruieren seit dem Jahre 1900. Julius Truvniček, Selcher, geboren am 5. April 1871 in Budapest, nicht zu eruieren seit dem Jahre 1900. Adolf Bartos, Müller, geboren am 21. Oktober 1872 in Wien, nicht zu eruieren seit dem Jahre 1900. Ferdinand Zedniček, Taglöhner, geboren am 28. Juni 1872 in Hatschein, Bezirk Olmütz, nicht zu eruieren seit dem Jahre 1900. Josef Konečny, Hutmacher, geboren am 20. März 1873 in Proßnitz, nicht zu eruieren seit dem Jahre 1895. Josef Lonbal, Tischler, geboren am 10. April 1874 in Koberitz, nicht zu eruieren seit dem Jahre 1900. Stephan Mlöoch, Buchdrucker, geboren am 4. Juni 1874 in Budapest, nicht zu eruieren seit dem Jahre 1899. Franz Grydil, Schlosser, geboren am 26. Juni 1876 in Olmütz, nicht zu eruieren seit dem Jahre 1900. Josef Modelka, Taglöhner, geboren am 20. Jänner 1876 in Temesvar, nicht zu eruieren seit dem Jahre 1900. Julius Zatloukal, Comptoirist, geboren am 15. Fe¬ bruar 1877 in Deutsch=Brod, nicht zu eruieren seit dem Jahre 1900. Weiters der am 24. Oktober 1875 zu Krasna im Bezirke Wall.=Meseritsch als Sohn der Eheleute Franz und Theresia Reinert (geb. Andysek) geborene und dort heimat¬ berechtigte Franz Reinert; der am 21. Februar 1875 in Brusné als Sohn der Eheleute Johann nnd Rosalia Slikek (geb. Kutlik) geborene, nach Mittelbeëva im Bezirke Wall.=Meseritsch heimatberech¬ tigte Johann Slizek; der am 16. Juli 1871 in Freudental als Sohn der Eheleute Franz und Anna Czerny (geb. Kubert) geborene nach Schildberg im Bezirke Hohenstadt heimatberechtigte Josef Czerny; der am 1. April 1873 in Preßburg als Sohn der Aloisia Polzer geborene, in Stadt Liebau, Bezirk Sternberg, heimatberechtigte Franz Polzer. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 10. Februar 1904 anher zu berichten. Steyr, 18. Dezember 1903. Z. 19.197. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 10. Dezember 1903, Z. 54.131, enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen,

Ziegen, Schweinen) aus Ungarn und Kroaten=Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Maul= und Klauen¬ seuche nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus den Stuhlgerichtsbezirken Galgocz, Pöstyen, Vagsellye (Komitat Nyitra) in Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der Verfügungen der k. k. Be¬ zirkshauptmannschaften Luttenberg und Radkersburg wegen des Bestandes der Schweinepest die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Muraszombat (Komitat Vas) sowie auf Grund der Verfügung der k. k. Bezirks¬ hauptmannschaft Göding wegen Bestandes des Rotlaufes der Schweine die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz¬ stuhlgerichtsbezirke Miava (Komitat Nyitra) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen werden die gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirken Alvincz, einschließlich der Stadtgemeinde Gyula=Fehervar, Balazsfalva, Magyarigen, Nagyenyed, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Also=Feher), Hegyhat (Komitat Baranya), Bessenyo (Komitat Besztercze=Naszod), Sarret (Komitat Bihar), Hosszuasszo (Komitat Kis - Küküllö), Orsova, Teregova (Komitat Krasso-Szöreny), Kraszna, Zilah, einschlie߬ lich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Szilagy), Szaszsebes, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Szeben), Betlen (Komitat Szolnok=Doboka), Lippa (Komitat Temes), Antalfalva (Komitat Torontal) und aus der Munizipalstadt Pecs in Ungarn, sowie aus den Be¬ zirken Jaska, Samobor (Komitat Zagreb) in Kroatien=Sla¬ vonien gerichteten Verbote hiemit aufgehoben. Das nunmehr kraft des bestehenden Uebereinkommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerialverordnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179) bis zum vier¬ zigsten Tage nach dem Erlöschen der Seuche geltende Ver¬ bot der Einfuhr von Schweinen aus den durch Schweine¬ pest verseucht gewesenen Gemeinden Alsoorbo (Stuhlgerichts¬ bezirk Nagyenyed), Bodja (Stuhlgerichtsbezirk Zilah) und deren Nachbargemeinden wird durch die Aufhebung der gegen die genanntenn Bezirke bestandenen Verbote nicht berührt. Dies wird im Nachhange zur h. o. Kundmachung vom 3. Dezember 1903, Z. 53.231 (enthalten in Amtsblatt zur „Linzer Zeitung“ vom 10. Dezember d. J., Nr. 140), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 13. Dezember 1903, Nr. 26.405/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Steyr, 18. Dezember 1903 Z. 19.198. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 3. Dezember bis 10. Dezember 1903. 1. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Weitersfelden, Ort¬ schaft Knausern. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. 2. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Pettenbach, Ort¬ schaften Dürndorf, Pratsdorf 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde Feldkirchen, Ortschaft Weidet. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 14. Dezember 1903, Nr. 26.251/X, in die Kenntnis. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr.- Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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