Amtsblatt 1903/51 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Steyr, 15. Dezember 1903. Z. 19.051. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Das k. k. Reichskriegsministerium hat mit dem an die unten genannten Kommanden ergangenen Reichskriegs¬ ministerialerlasse vom 8. November 1903, Präs. Nr. 7431, bezüglich der Evidenthaltung der in Privatbenützung aus¬ gegebenen Dienstpferde gleichartige Verfügungen getroffen, wie dieselben mit dem h. ä. Erlasse vom Heutigen, Z. 19.052, bezüglich der Landwehr verlautbart wurden. Diese Verzeichnisse werden den Gemeinde=Vorstehungen von den Kommanden der Kavallerie=Ersatzkader, welche in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern disloziert sind, zukommen. Die Versendung der Verzeichnisse nach jeder beendeten Hinausgabe der Dienstpferde hat jährlich spätestens Ende April zu erfolgen. Jene Ersatzkader, welche Urlauberpferde auch anderer Kavallerie=Regimenter in Evidenz führen, haben auch über diese die Verzeichnisse zu verfassen und zu versenden. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Statthalterei=Erlasses vom 1. Dezember 1903, Nr. 24.457/IV. zur sogleichen Verständigung der Pferdebesstzer in die Kennt¬ nis gesetzt. Steyr, 10. Dezember 1903. Z. 10.949. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Aus Anlaß der Neuwahlen der Gemeinde=Vertretungen dürfte auch die Neuwahl der Mitglieder (Vertrauensmänner) des Gemeinde=Vermittlungsamtes notwendig geworden sein. Mit Bezug auf das Landesgesetz vom 6. Jänner 1889, Nr. 3, ergeht daher der Auftrag woferne dies nicht bereits geschehen sein sollte — unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen der §§ 5 und 6, leg. cit., die Wahl der Vertrauensmänner vorzunehmen und das Ergebnis kund zu machen und anher und an den o.=ö. Landesausschuß zu berichten. Z. 18.610. Steyr, 9. Dezember 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Kundmachung betreffend die Waffenübungen der Landwehr pro 1904. Kundmachung der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 3. Dezember 1903, be¬ treffend die Waffenübungen der Landwehr im Jahre 1904. Zur Waffenübung der k. k. Landwehr im Jahre 1904 sind die in der folgenden Uebersicht bezeichneten Assentjahr¬ gänge sowie Angehörige des Mannschaftsstandes der Assent¬ jahrgänge von 1893 herwärts, welche eine Waffenübung nachzutragen haben, einzuberufen. Dies wird infolge des Erlasses des k. k. Ministeriums für Landesverteidigung vom 23. Oktober 1903, Nr. 43.656/II, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. F 36 . 88 G. Z. 10.524/St. Steyr, 11. Dezember 1903. Kundmachung betreffend die Vornahme der Wahlen in die Personal¬ Einkommensteuer=Schätzungskommission für den Schätzungs¬ bezirk Steyr=Umgebung. Das k. k. Finanzministerium hat mit dem Erlasse vom 19. Oktober 1903, Z. 57.450, aus Anlaß der infolge Neu¬ errichtung der k. k. Bezirkshauptmannschaft Urfahr einge¬ tretenen territorialen Aenderung des Personal=Einkommen¬

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