Amtsblatt 1903/45 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Steyr, 30. Oktober 1903. Z. 1882, B.=Sch.=R. Personal=Nachricht. Der k. k. Landesschulrat hat zum fachmännischen Mit¬ gliede des k. k. Bezirksschulrates für die nächste dreijährige Funktionsperiode den Oberlehrer Josef Winkler an der Kaiser=Franz=Josef=Volksschule in Sierning ernannt und wurde der Ernannte zufolge Note des k. k. o.=ö. Statthalterei¬ Präsidiums vom 23. Oktober d. I., Z. 4301/Präs., im Sinne des § 21 des Gesetzes vom 21. Februar 1870 bestätigt. Steyr, am 30. Oktober 1903. Z. 16.400. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Um den Bedarf an Legitimationskarten und Stimm¬ zetteln für die Reichsrats=Ersatzwahl der V. Kurie am 9. Dezember l. J. rechtzeitig beschaffen zu können, ergeht der Auftrag, auf Grund der mittlerweile angelegten Wähler¬ listen binnen drei Tagen die Zahl der verzeichneten Wahlberechtigten ohne Terminsüberschreitung anher bekannt zu geben Zum Zwecke der richtigen Zusammenstellung der Wahlstatistik werden die Gemeinde=Vorstehungen auf¬ merksam gemacht, daß in den Drucksorten für die Wähler¬ listen unter andern aufscheinen die Kolonnen mit der Kopf¬ rubrik: „In anderen Wählerklassen wahlberechtigt“; „Nur in der allgemeinen Wählerklasse wahlberechtigt als Gemeinde¬ Nichtgemeindewähler“. wähler - Diese Rubriken sind bei Anlegung der Wählerliste nur mit Bleistift — durch Einsetzung eines Vertikalstriches aus¬ zufüllen, und zwar unter Berücksichtigung nachfolgender Ge¬ sichtspunkte: Jeder Wahlberechtigte, der auf Grund der Steuer¬ leistung oder aus anderem Titel das Recht zur Wahl in die Landesvertretung hat, ist in der Kolonne „In anderen Wählerklassen wahlberechtigt“ zu zählen. Wer eine Steuerleistung unter 8 K entrichtet, ist in der Rubrik „Gemeindewähler“, alle anderen, bloß au Grund der Seßhaftigkeit Wahlberechtigten sind in der Rubrik „Nichtgemeindewähler“ der Kolonne „Nur in der allgemeinen Wählerklasse wahlberechtigt“ zu zählen. Schließlich ergeht im Grunde des § 25, Schlußabsatz, der Reichsrats=Wahlordnung der Auftrag, ein Pare der samt den Behelfen fertiggestellten Wählerliste bis längstens insbesondere der Gemeindewählerlisten 9. November l. J. anher vorzulegen. Gleichzeitig mit dieser Vorlage ist das zweite Exemplar der Wählerliste im Amtslokale der Gemeinde zu jedermanns Einsicht aufzulegen und ist dies unter Anbe¬ raumung einer achttägigen, vom Tage der geschehenen Kund¬ machung zu berechnenden Reklamationsfrist öffentlich bekannt zu machen. Die bei der Gemeinde=Vorstehung gemäß § 26, leg. c, etwa angebrachten oder einlangenden Reklamationen sind innerhalb drei Tagen anher zur Entscheidung vor¬ zulegen. Im Vorlageberichte hat der Gemeinde=Vorsteher einen motivierten Antrag zu stellen. Steyr, 28. Oktober 1903 Z. 16.128. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Verbot des Verkaufes von „Echt Schleithner Beatrice¬ Likör. Aus einer dem k. k. Ministerium des Innern vorge¬ legten Anpreisung einer im Auslande (Zittau in Sachsen) erzeugten und in Verkehr gesetzten arzneilichen Zubereitung, genannt „Echter Schleithners Beatrice=Likör hat dasselbe entnommen, daß diese ausländische arzneiliche Zubereitung in mehreren inländischen Apotheken vorrätig gehalten und verkauft wird, ohne daß hiezu von einem inländischen Apotheker die Zulassungsbewilligung im Sinne der Ministerial¬ Verordnung vom 16. April 1901, R.=G.=Bl. Nr. 40, er¬ wirkt worden wäre. Da die Bereitungsvorschrift, welche dieser fälschlich als diätetisches Kräftigungsmittel ausgegebenen Arzneibereitung zugrunde liegt, unzulänglich, die Art des Vertriebes unan¬ gemessen und auf das Publikum irreführende Reklamschriften gegründet ist, darf dieses Mittel gemäß § 1, alin. 2, der Ministerial=Verordnung vom 17. September 1883, R.=G.=Bl Nr. 152, überhaupt nicht, also auch nicht in Apotheken, feil¬ gehalten und verkauft werden. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Er lasses der k. k. oberösterr. Statthalterei, Nr. 21.446/V, vom 10. Oktober 1903 mit der Einladung in Kenntnis gesetzt, von diesem Erlasse die im Gemeindegebiete ansässigen Herren Apotheker zu verständigen. Steyr, 28. Oktober 1903. Z. 16.130. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Spitalsverweisung des Alois Pichner. Laut Note der k. k. Statthalterei in Böhmen vom 28. September 1903, Z. 198.600, an die k. k. o.=ö. Statt¬ halterei ist Alois Pichner, Schneidergeselle, geboren am 21. Juni 1864 in der Gemeinde Slabetz, Bezirk Rakonitz, dortselbst zuständig, Witwer, ungebührlicher Inanspruchnahme der Pflege in öffentlichen Krankenanstalten verdächtig Infolgedessen fand die k. k. Statthalterei in Böhmen die Spitalsverweisung des Genannten auszusprechen. Derselbe ist mittlerer Statur, besitzt rundes Gesicht, blaue Augen und ergrautes Haar. Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 10. Oktober 1903. Z. 21.465/V, werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden hievon mit dem Auftrage verständigt, sich bezüglich dieses Individuums nach den ein¬ schlägigen Vorschriften zu benehmen. Steyr, 28. Oktober 1903 Z. 16.129. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung des Stellungsflüchtlings Josef Vollmuth. Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 17. Oktober 1903, ist auszuforschen der im Jahre 1877 ge¬ Z. 21.643/IV borene Josef Vollmuth, Sohn des Leopold und der Leontine Schnur aus Gurahumora, Taglöhner, da derselbe seines

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