Amtsblatt 1903/44 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Steyr, am 29. Oktober. 1903. Nr. 44. das Amtsblat erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirtshauptnannschaft Steyr bezogen werden, wo au Prännmerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtig¬ geeignete Inserate angenommen werden. Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 26. Oktober 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Unter Einem gelangen die Reichs=Gesetz=Blätter Stück XCVII und XCVIII an die Gemeinde=Vorstehungen zur Hinausgabe Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Steyr, 27. Oktober 1903. Z. 16.237. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Im Monate November 1903 werde ich nachstehende Amtstage abhalten: Donnerstag den 5. November 1903 um ¾ 9 Uhr vormittags zu Steyr für die Gemeinden des Gerichtsbezirkes Steyr in meiner Amtskanzlei Freitag den 6. November 1903 um 10 Uhr vormittags zu Kremsmünster für die Gemeinden des Gerichtsbezirkes Kremsmünster in der Marktgemeindekanzlei zu Kremsmünster. Samstag den 7. November 1903 um 10 Uhr vormittags zu Weyer für die Gemeinden des Gerichts¬ bezirkes Weyer in der Marktgemeindekanzlei zu Weyer. Dies ist in den Gerichtsbezirken Kremsmünster und Weyer sofort zu verlautbaren und werden die Herren Gemeindevorsteher eingeladen, zuversichtlich am Amts¬ tage zu erscheinen. Gegenstand der Besprechung wird vornehmlich die be¬ vorstehende Reichsrats=Ergänzungswahl in der V. Kurie sein, anläßlich welcher ich die Herren Gemeindevorsteher als Wahl¬ Kommissäre zu bestimmen beabsichtige. Steyr, 27. Oktober 1903 Z. 16.252. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ueber Ersuchen des k. k. Landesgerichtes in Linz Vr. VIII 829/3, vom 23. Oktober 1903 werden nach¬ stehende Kurrenden verlautbart: Vr. VIII 829/3. Kurrende. In der hiergerichts anhängigen Strafsache gegen Theresia Hammer wegen Verbrechens des Diebstahls er¬ geht die Aufforderung, den Aufenthalt des zuletzt Stockhof¬ straße Nr. 5 wohnhaft gewesenen Bilderagenten Franz Hummenberger ehestens auszuforschen, da dessen Ver¬ nehmung als Zeuge in dieser Strafsache unbedingt nötig ist Derselbe soll in Oberösterreich mit Heiligenbilder hausieren. Hummenberger steht im 65. Lebensjahre. Im Falle seiner Eruierung wolle hievon telegraphisch an das gefertigte Gericht Mitteilung gemacht, Hummenberger selbst aber angewiesen werden, sich unverzüglich zum Landes¬ gerichte Linz zur Einvernahme zu begeben. K. k. Landesgericht Linz, Abteilung VIII am 12. Oktober 1903. Der Untersuchungsrichter: Rummer. Kurrende. Im Nachhange zu der am 12. Oktober 1903 hinaus¬ gegebenen Kurrende, betreffend die Ausforschung des Zeugen Franz Hummenberger, Bilderagent, zuletzt Stockhofstraße Nr. 5 wohnhaft, wird bekannt gegeben, daß dieser Zeuge bis nun sich nicht zur Einvernahme gemeldet hat. Nachdem der dringende Verdacht besteht, daß Franz Hummenberger von einer hiergerichts verhafteten Frauens¬ person namens Theresia Hammer bestohlen worden ist, übrigens die Möglichkeit nicht ausgeschlossen erscheint, daß an demselben noch ein schweres Verbrechen verübt wurde, so ergeht neuerlich das dringende Ersuchen, alle Nach¬ forschungen zu pflegen, welche zur Eruierung seines der¬ zeitigen Aufenthaltes führen können, bezw. zu ermitteln, wo Hummenberger sich zuletzt im Aufenthalte befunden hat. Ein eventuelles positives Ergebnis wolle sofort telegraphisch dem Landesgerichte Linz mitgeteilt werden. K. k. Landesgericht Linz, Abteilung VIII am 23. Oktober 1903. Der Untersuchungsrichter: Rummer.

Steyr, 23. Oktober 1903. Z. 15.953. An alle Genossenschafts=Vorstehungen. Das k. k. Handelsministerium hat mit dem Erlasse vom 1. d. M., Z. 38.336, der k. k. Statthalterei Nach¬ stehendes eröffnet: Die im Jahre 1900 vom Handelsministerium durch¬ geführte Enquête über das kleingewerbliche Kreditwesen ergab als zunächst dringend notwendige Maßnahmen die Hebung der kaufmännischen Bildung der Gewerbetreibenden. Im Verlaufe der Enquête wurde festgestellt, daß ein großer Teil der Kleingewerbetreibenden weder Bücher zu führen, noch richtig zu kalkulieren imstande ist. Solange diesen Mängeln nicht abgeholfen wird, können die Geschäfts¬ verhältnisse der betreffenden Kleingewerbetreibenden nicht mit Sicherheit beurteilt werden, wodurch eine Verbesserung der Kreditverhältnisse der Kleingewerbetreibenden ungemein er schwert wird. Um eine Besserung dieser Verhältnisse herbeizuführen, hat das Handelsministerium die Abhaltung von gesonderten Buchhaltungskursen für die Meister aller wichtigen Gewerbs¬ zweige in den Kreis seiner Gewerbeförderungsaktion ein¬ bezogen.Zu diesem Ende wurde ein Fachkomitee gebildet, welchem hervorragende Fachmänner auf dem Gebiete des gewerblichen Buchhaltungswesens angehören. Auf Grund des Beschlusses dieses Komitees wurden nach Einvernahme von Angehörigen die betreffenden Ge¬ werbe=Lehrgänge für die fachgewerbliche Buchhaltung durch einen Fachmann verfaßt. Bis jetzt sind im Verlage der Firma Pichlers Witwe & Sohn in Wien vier derartige Hilfsbücher, welche die Buchhaltung im Tischler=, Schneider=, Schuhmacher= und Schlossergewerbe behandeln, erschienen. Diese Lehrbücher, welche nebst dem nächsten Zwecke, Hilfsbücher für die fachgewerbliche Buchhaltung zu sein, auch den Gewerbetreibenden selbst als Handbücher dienen sollen, aus denen sich der Gewerbetreibende für die Führung seiner Geschäftsbücher Rat zu holen vermag, sind praktisch durch Abhaltung eines Kurses für Buchhaltung der Tischler beim Gewerbeförderungsdienste des Handelsministeriums in Wien erprobt und haben ein sehr gutes Resultat ergeben, indem fast alle Besucher eine musterhafte Buchhaltung in ihrem Geschäfte eingeführt haben. Das Handelsministerium ist geneigt, die Errichtung solcher fachlich gesonderter Buchhaltungskurse für erwerbs¬ tätige Gewerbetreibende, welche im Sinne obiger Lehrgänge veranstaltet werden, durch Gewährung von Subventionen unter folgenden Bedingungen zu fördern: 1. Das k. k. Handelsministerium bewilligt Zuschüsse zu den Kosten nur solcher Buchhaltungskurse, die für Meister oder Gehilfen einzelner Gewerbe veranstaltet werden.2. Dem Unterrichte in den Kursen sind die vom Ge¬ werbeförderungsdienste des k. k. Handelsministeriums heraus¬ gegebenen Lehrgänge als Lehrbehelf zugrunde zu legen. 3. Die Zahl der Unterrichtsstunden soll nicht weniger als 30 und nicht mehr als 45 betragen. Der Unterricht wird in der Regel in den Abendstunder zwei= bis dreimal wöchentlich stattfinden. 4. Die Zahl der Teilnehmer soll in der Regel 10 bis 20 betragen. Bei der Auswahl der Teilnehmer erhalten die Meister vor den Gehilfen den Vorzug, unter den letzteren wieder solche, die die Absicht haben, bald Meister zu werden, oder die in einem gewerblichen Betriebe die Buchführung besorgen sollen. 5. Auf eine feierliche mündliche Schlußprüfung soll kein besonderer Wert gelegt werden, dagegen bleibt es dem Kursleiter unbenommen, eine schriftliche Schlußübung in der Absicht zu veranstalten, um über den Erfolg des Unter¬ richtes Aufschlüsse zu erhalten. 6. Der Kursleiter soll womöglich für den Buch¬ haltungsunterricht an Handelsschulen ge¬ prüft sein. In Ausnahmsfällen können auch andere geeignete Lehrpersonen oder im Buch¬ haltungsfache besonders geeignete Gewerbe¬ treibende gewählt werden. 7. Eine Voranzeige von der Abhaltung des Kurses muß mindestens vier Wochen vor dem Kursbeginne dem Ge¬ werbeförderungsdienste des k. k. Handels =Ministeriums, Wien IX./2, Severingasse 9, eingesendet werden Dabei ist der Kursleiter und der Lehrbehelf, der dem Unterrichte zugrunde gelegt werden soll, bekanntzugeben. Ferner sollen in dieser Voranzeige Angaben darüber enthalten sein, an welchen Wochentagen, zu welcher Zeit und an welchem Orte der Kurs veranstaltet werden soll, wie viele und welche Gewerbetreibende an dem Kurse teilnehmen werden, endlich wie groß voraussichtlich die Kosten der Ver¬ anstaltung sein werden. Das k. k. Handelsministerium wird hierauf den Ver¬ staltern des Kurses die Mitteilung zukommen lassen, ob es unter den in jener Voranzeige angegebenen Umständen einen Zuschuß gewähren wird. 8. Das k. k. Handelsministerium behält sich das Recht vor, die von ihm subventionierten Kurse inspizieren zu lassen. 9. Nach dem Schluß des Kurses ist ein ausführlicher Bericht über den Verlauf des Kurses an den Gewerbeförderungs¬ dienst des k. k. Handelsministeriums zu senden. In diesem Berichte sind u. a. der Name, Alter, Stand und Wohnort jedes einzelnen Kursteilnehmers bekanntzugeben 10. Zu den in diesem Berichte nachgewiesenen Kosten für die Lehrkraft u. a., Beheizung, Beleuchtung, Beschaffung von Lehrbehelfen, wird vom Handelsministerium eventuell ein Zuschuß im Höchstbetrage von 100 K gewährt werden. Der Rest der Auslagen ist durch Beiträge der Lokalfaktoren zu decken, von denen auch die unentgeltliche Beistellung eines Unterrichtslokales vorausgesetzt wird 11. Längstens ein Jahr nach dem Schlusse des Kurses soll der Kursleiter oder eine andere geeignete Person bei den Teilnehmern Erhebungen über den praktischen Erfolg der Veranstaltungen insbesondere darüber anstellen, ob und in welcher Weise die Teilnehmer in ihren Betrieben Geschäfts¬ bücher eingeführt haben. Hievon werden die Genossenschafts=Vorstehungen im¬ grunde des Statthalterei=Erlasses vom 12. Oktober 1903, Nr. 21.383/VIII, mit der Einladung in die Kenntnis ge¬ setzt, gelegentlich der genossenschaftl. Versammlungen und in sonst geeigneter Weise die Gewerbetreibenden auf diese für die Förderung des Kleingewerbes wichtige Institution der gewerblichen Buchhaltungskurse aufmerksam zu machen. Die o.=ö. Handels= und Gewerbekammer erhielt seitens des Handels=Ministeriums bereits die entsprechende Mit¬ teilung.Sollte sich an einem Orte die erforderliche Zahl der Kursteilnehmer finden, so können sich dieselben behufs der Aufstellung eines Buchhaltungskurses mit dem Antrage hie¬ her wenden, in welchem die Frage der durch den Zuschuß nicht bedeckten Kosten des Kurses klar zu stellen sein wird.

Steyr, 22. Oktober 1903. Z. 16.019. An alle Gemeinde=Vorstehungen und die hochw. Pfarrämter. Regelung der Bezugsmodalitäten hinsichtlich der zum Ressort der k. k. o.=ö. Statthalterei gehörigen Stiftungen. Z. 20.360/VII. Kundmachung. Auf Grund des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 18. September 1903, Z. 32.976, wird behufs einheitlicher Regelung der Bezugsmodalitäten hinsichtlich der zum h. ä. Ressort gehörigen Stiftungen Nachstehendes verfügt: Bei Quittungen über derartige Stiftungsbezüge sind in Hinkunft die Bestätigungen des Lebens, der Armut, der Mittellosigkeit, der sonstigen Vermögensverhältnisse und Um¬ stände nur von den hiezu gesetzlich berufenen Organen ein¬ zuholen. So haben die mit der Matrikenführung betrauten zu ständigen Seelsorgeämter nur das Leben, den ledigen, ver¬ waisten oder Witwenstand sowie die Angehörigkeit zur be¬ treffenden Konfession, soferne solche Nachweise speziell ange¬ ordnet sind, zu bestätigen, während die Bestätigungen der Armut, der Mittellosigkeit, der Dürftigkeit, Würdigkeit, des unversorgten Standes und der Vermögensverhältnisse den Gemeinde=Vorstehungen, jene der Erwerbsunfähigkeit (der Unfähigkeit, sich selbst zu erhalten) den Amtsärzten zu ob¬ liegen hat. Bei diesem Anlasse wird in Erinnerung gebracht, daß die fraglichen Bestätigungen genau nach den in den bezüg¬ lichen Erlässen (Dekreten, Intimationen) enthaltenen Bestim mungen ausgestellt zu sein haben, wobei auf eine möglichst gekürzte, jedoch allen Zweifel ausschließende Fassung Bedacht genommen werden soll. Da die Liquidierung von Stiftungsbezügen nur unter den vorgeschriebenen Behebungsmodalitäten stattfinden kann, haben die Parteien im eigenen Interesse auf die genaue Erfüllung der Bezugsbedingungen zu achten und etwaige ungerechtfertigte Hindernisse bei Einholung von Bestätigungs¬ klauseln der k. k. Statthalterei sofort zur Kenntnis zu bringen. Diese Kundmachung, welche sofort in Kraft tritt, er¬ geht an den k. k. o.=ö. Landesschulrat, an das bischöfliche Ordinariat in Linz, an die evangelische Superintendentur A. B. in Wallern, an die israelitischen Kultusgemeinden in Linz und Steyr, an die Gemeindevorstehungen der Landes¬ hauptstadt Linz und Stadt Steyr, an alle k. k. Bezirkshaupt¬ mannschaften, an die k. k. Finanzlandeskasse in Linz, an alle k. k. Hauptsteuerämter und Steuerämter in Oberöster¬ reich und an die Salzverschleißkassen in Ebensee und Hallstatt. Von der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. Linz, am 15. Oktober 1903. Für den k. k. Statthalter: Wickenburg m. p. Steyr, 27. Oktober 1903. Z. 16.200. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Seit dem Bestande der Rettungsabteilung der freiw Feuerwehr Linz wurde dieselbe wiederholt zur Hilfeleistung nach den Bahnhöfen in Linz und Urfahr gerufen, um von dort mit der Bahn dorthin gebrachte Verletzte oder Erkrankte entweder in das allgemeine Krankenhaus oder in sonst ein Spital von Linz zu überführen. Die Rettungsabteilung, welche als humanitäres Institut der Stadt Linz nur bei Verunglückungen oder plötzlichen Erkrankungen im Stadtgebiete oder in den Vororten die unentgeltliche Hilfeleistung auf sich genommen, bei allen anderen Ueberführungen aber, namentlich bei den angesuchten Krankentransporten, die Vergütung der ihr selbst erwachsenen Kosten beanspruchen muß, hat nun vielfach die Erfahrung gemacht, daß den nach Linz gebrachten erkrankten oder verletzten Personen seitens der die Ueberführung nach Linz veranlassenden Aerzten oder Gemeindevorsteher der unentgeltliche Transport durch die Rettungsabteilung vom Bahnhof weg in Aussicht gestellt wurde. Nachdem nun in den Fällen der Mittellosigkeit solcher von auswärts nach Linz gebrachter und von der Rettungs¬ abteilung in ein Spital überbrachter Personen die freiw Feuerwehr Linz den Ersatz der ihr durch diese Transporte erwachsenen Kosten von den Heimats= bezw. Aufenthalts¬ gemeinden jener überführten Personen beanspruchen mußte, diese Gemeinden aber vielfach die Rückvergütung dieser Kosten verweigerten, sieht sich das gefertigte Kommando zu der Verlautbarung veranlaßt, daß Ueberführungen aus¬ wärtiger Personen durch die Rettungsabteilung vom Staats¬ bahnhof in Linz oder vom Bahnhof der Mühlkreisbahn in Urfahr weg stets vergütet werden müssen, sei es nun ent¬ weder von der Partei selbst oder von Seite der betreffenden Ge¬ meinde, des Arztes oder überhaupt von jener Person, welche um die Ueberführung in irgend einer Weise angesucht hat. Telegraphische und briefliche Ansuchen um Ueber¬ führungen sind, um Irrungen zu vermeiden, deutlich mit dem Namen und der Adresse des die Ueberführung Ver¬ langenden zu versehen. Am einfachsten wäre es wohl, wenn die Ueberführungskosten (7 K 50 h) gleich bei der Ankunft der zu transportierenden Person an die Rettungsabteilung entrichtet werden könnten. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen über Er¬ suchen des Kommandos der freiw. Feuerwehr in Linz vom 25. Oktober 1903 zur eigenen Kenntnis und Darnachachtung sowie zur Verständigung der praktizierenden Aerzte in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 21. Oktober 1903. Z. 15.920. An alle Gemeinde=Vorstehungen und hochw. Pfarrämter rc. Abnahme von Losen für die XXIII. Staatslotterie. Nach einer Mitteilung der k. k. Lotto=Gefällsdirektion in Wien vom 11. September 1903, Z. 8796/D, an die k. k. oberöst. Statthalterei wird zufolge der Allerhöchsten Entschließung Seiner k. u. k. apostolischen Majestät vom 5. August 1903 das Reinerträgnis der im II. Semester 1903 zur Durchführung gelangenden XXIII. Staatslotterie für gemeinsame Militär=Wohltätigkeitszwecke gewidmet: a) zur Vermehrung der Plätze in der „Giselastiftung“ b) als Aushilfe für den Zentralverein zur Erhaltung der Kriegerdenkmale vom Jahre 1866 in Böhmen, c) als Subvention des humanitär-militärischen Vereines „Oesterreichisch=ungarischer Invalidendank“ zur Sanierung der Bauschuld des Marien=Institutes in Krakau, e) zur Gründung eines Fonds zur Kreierung von halben

Freiplätzen für Offizierswaisen in der „Pension für Offizierswitwen und =Waisen zu Lainz" zur teilweisen Sanierung des Schuldenstandes bei dem Pferdebeschaffungsvereine der k. u. k. Fußtruppen, als Gründungskapital für den Krankenunterstützungs¬ fonds der k. u. k. Armee= und Marine=Diener, zur Errichtung neuer Plätze in der Kaiser=Jubiläums¬ stiftung für Militärwaisen und zur Schaffung neuer Plätze bei der Staatslotterien=Militärstiftung I. Ab¬ teilung, Gruppe C2 („für Offizierswitwen und =Waisen“ und Gruppe E („für Witwen und Waisen von Militär¬ beamten"). Hievon werden die Gemeindevorstehungen und hochw. Pfarrämter mit dem Ersuchen in Kenntnis gesetzt, diesem Unter¬ nehmen die tunlichste Unterstützung angedeihen zu lassen, da die Erreichung der humanitären Zwecke nur dann ermög¬ licht wird. Die etwa gewünschte Anzahl von Losen wolle h. a. angesprochen werden. Steyr, 21. Oktober 1903. Z. 15.844, 15.845. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Stellungspflichtiger und zwar: Oskar Klampfl, Kommis, 1867 in Wien, Leopold¬ stadt, geboren, nach Köflach zuständig, Sohn der Maria Klampfl. Karl Rainer, 1869 in Voitsberg geboren, nach Kowald zuständig, Sohn des Franz Rainer. Josef Reinisch, Bergarbeiter, 1873 in Lankowitz geboren, nach Köflach zuständig, Sohn des Josef und der Maria Reinisch, geb. Weiß. Anton Hammer, Taglöhner, 1877 in Judenburg geboren, nach Oberwald zuständig, Sohn des Josef Hammer. Matthias Schmidt, Knecht, 1879 in Gößnitz geboren, dorthin zuständig, Sohn des Erhardt und der Barbara Schmidt, geb. Hatzl. Ernst Franz Burgstaller, 1880 in Graz, St. Andrä, geboren, nach Oswaldgraben zuständig, Sohn des Vinzenz und der Franziska Burgstaller, geb. Kotnauer. Josef Diala, Schlosser, 1879 in Voitsberg geboren, dorthin zuständig, Sohn der Katharina Diala. Michael Pignitter, 1880 in Bärnbach geboren nach Kainach zuständig, Sohn des Peter und der Christina Pignitter, geb. Siegl. Anton Hois, 1880 in Rosental geboren, nach Puch¬ bach zuständig, Sohn des Peter und der Maria Hois, geb. PuntigamFranz Richard Burgstaller, 1881 in Graz, Sankt Andrä, geboren, nach Oswaldgraben zuständig, Sohn des Vinzenz und der Franziska Burgstaller, geb. Kotnauer. Augustin Leiß, 1881 in Gratwein geboren, nach Kainach zuständig, Sohn der Maria Leiß. Andreas Baumann, 1881 in Fohnsdorf geboren, nach Piber zuständig, Sohn des Franz und der Anna Bau¬ mann, geb. Blažek. Karl Binter, 1881 in Knittelfeld geboren, nach Oswaldgraben zuständig, Sohn des Simon und der Theresia Binter, geb. Jäger. Leopold Graz, Schuhmacher, 1881 in Edelschratt geboren, dorthin zuständig, Sohn des Johann und der Maria Graz, geb. Nestler. Der am 20. Jänner 1878 in Wien als Sohn der Eheleute Emanuel Ertel und Anna Seidl geborene, zu Bautsch im Bezirke Sternberg heimatberechtigte, militärtax¬ pflichtige Kellner Karl Ertel. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 20. De¬ zember d. J. hieher zu berichten. Z. 15.230, 15.587 und 15.640. Steyr, 21. Oktober 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Militärtaxpflichtiger. Auszuforschen sind und zwar: Jakob Blümelhuber, 1877 geboren, Knecht, nach St. Ulrich, Bezirk Steyr, zuständig Josef Windischbauer, 1877 geboren, Schuster, nach Ried bei Kremsmünster zuständig, und Franz Hambek, 1878 geboren, Tischler, nach Mitter¬ kirchen, Bezirk Perg, zuständig. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 20. November l. J. anher zu berichten. Steyr, 21. Oktober 1903. Z. 15.919. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 16. Februar 1903 Z. 2501, Amtsblatt Nr. 8, angeordneten Nachforschungen nach Peter Salfellner sind einzustellen. Z. 16.084. Steyr, 24. Oktober 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 13. Oktober 1903, Z. 44.627, enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus dem Stuhlgerichts¬ bezirke Sokoro=Alja (Komitat Györ) sowie aus der Munizipal¬ stadt Györ in Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern Ferner ist auf Grund der wegen des Bestandes der Maul= und Klauenseuche von der k. k. Bezirkshauptmann¬ schaft Göding erlassenen Verfügung die Einfuhr von Wieder¬ käuern und Schweinen aus dem Grenzbezirke Szenicz (Komitat

Nyitra) und auf Grund der wegen des Bestandes des Stäbchenrotlaufes von der k. k. Bezirkshauptmannschaf Nowytarg erlassenen Verfügung die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Szepesofalva (Komitat Szepes) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten Dies wird im Nachhange zu den h. o. Kundmachungen vom 1., 7. und 8. Oktober 1903, ZZ. 43.458, 44.066 und 44.51 (vide Amtsblatt zur „Linzer Zeitung“ vom 8., 11. und 18. Oktober d. J., Nr. 112, 114, und 116), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehende Verfügung tritt sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k Statthalterei in Linz vom 19. Oktober 1903, Nr. 22.043/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Steyr, 24. Oktober 1903. Z. 16.085. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 11. Oktober bis 17. Oktober 1903. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Stadt Gmunden; Gemeinde und Ortschaft Pinsdorf 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Pettenbach, Ort¬ schaften Dürndorf, Gundendorf, Hammersdorf, Mitterndorf; Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaft Steinersdorf. 3. Bezirk Perg: Gemeinde Mitterkirchen, Ortschaft Pitzing; Gemeinde und Ortschaft Pabneukirchen. 4. Bezirk Urfahr: Gemeinde Walding, Ortschaft Pösting. Erlöschen der Seuche: Bezirk Gmunden: Gemeinde Gmunden, Ort¬ schaften Gmunden und Schlager. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Aller¬ heiligen 3. Bezirk Ried: Gemeinde und Ortschaft Aisters¬ heim. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 19. Oktober 1903, Nr. 22.180/X, in die Kenntnis gesetzt. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr

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