Amtsblatt 1903/43 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Pettenbach, Ort¬ schaften Gundendorf, Hammerdorf 3. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Allerheiligen, Gemeinde Mitterkirchen, Ortschaft Pitzing. 4. Bezirk Ried: Gemeinde und Ortschaft Aisters¬ heim. Erlöschen der Seuche: Bezirk Gmunden: Gemeinde und Ortschaft Vorchdor 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Kirch¬ dorf; Gemeinde und Ortschaft Klaus; Gemeinde und Ort¬ schaft Molln; Gemeinde Steinbach a. d. Steyr, Ortschaft Zehetner Bezirk Perg: Gemeinde Windegg, Ortschaft Winden. 4. Bezirk Wels: Gemeinde Steinhaus, Ortschaft Oberhart. 2. Milzbrand. Erlöschen der Seuche. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Rohrbach. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k Statthalterei in Linz vom 12. Oktober 1903, Nr. 21.620/X, in die Kenntnis. Steyr, 18. Oktober 1903 Z. 15.693. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Kundmachung der k. k. o.=ö. Statthalterei, betreffend die Abhaltung der zweiten diesjährigen Prüfung aus dem Hufbeschlage Die zweite diesjährige Prüfung aus dem Hufbeschlage wird im Sinne der Verordnung des k. k. Ministeriums des Innern vom 27. August 1873 (R.=G.=Bl. Nr. 140) am Montag den 14. und Dienstag den 15. Dezember l. I. von der o.=ö. Prüfungskommission für Hufschmiede abge¬ halten werden. Diejenigen Hufschmiede, welche behufs Erlangung der Berechtigung zum selbständigen Betriebe des Hufschmied¬ gewerbes sich dieser Prüfung zu unterziehen gedenken, haben ihre mit dem Lehrzeugnisse (Lehrbriefe) über das erlernte Hufschmiedgewerbe (Handwerk) und dem Arbeitszeugnisse über eine wenigstens 3 jährige Verwendung als Hufschmied¬ gehilfe (§ 6 der vorzitierten Ministerial=Verordnung) be¬ legten Gesuche bis 20. November l. J. im Wege der poli¬ tischen Bezirksbehörde ihres Aufenthaltsortes an die k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz zu richten. Die Gesuchsteller werden besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die Lehrbriefe nach dem Jahre 1883 von der zuständigen Genossenschafts=Vorstehung ausgestellt und von der betreffenden Gemeinde=Vorstehung bestätigt sein müssen Desgleichen muß auch den Arbeitszeugnissen die Be¬ stätigung der Gemeinde= und Genossenschafts=Vorstehung beigesetzt sein. Linz, am 7. Oktober 1903. Der k. k. Statthalter: Bylandt m. p. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 7. Oktober 1903, Z. 21.232/X, zur entsprechenden Verlautbarung mit der Weisung in die Kenntnis, daß solche Gesuchsteller, welche den in der Kundmachung angeführten Bedingungen, worunter die nach dem Jahre 1883 von der Genossenschafts=Vorstehung bestätigten Lehrbriefe und die vorschriftsmäßigen Arbeits¬ zeugnisse zu verstehen sind, nicht vollkommen entsprochen haben, zur Beibringung der erforderlichen Dokumente zu verhalten, dagegen jene, welche denselben überhaupt nicht zu entsprechen vermögen, abweislich zu bescheiden sind Z. 15.749. Steyr, 18. Oktober 1903 An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 8. Oktober 1903, Z. 44.511, enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen Ziegen, Schweinen) aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Maul= und Klauen¬ seuche nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen Ziegen, Schweinen) aus den Stuhlgerichtsbezirken Csakova, Központ (Komitat Temes), Banlak, Modos, Pardany (Komitat Torontal) in Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern Dies wird im Nachhange zu den h. o. Kundmachungen vom 1. und 7. Oktober 1903, ZZ. 43.458 und 44.066 (vide Amtsblatt zur „Linzer Zeitung“ vom 8. und 11. Oktober d. J., Nr. 112 und 114), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehende Verfügung tritt sofort in Kraft. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 10. Oktober 1903, Nr. 21.600/X zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt. Z. 1837 B.=Sch.=R. Steyr, 19. Oktober 1903 An den Zweiglehrerverein Sierning. Der k. k. Bezirksschulrat erteilt jenen Mitgliedern des Zweiglehrervereines Sierning, welche an der am 5. November in Sierning stattfindenden Versammlung teilnehmen l. I wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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