Amtsblatt 1903/42 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Ortschaft Gmunden; Gemeinde und Ortschaft Kirchham; Gemeinde und Ortschaft Pinsdorf; Gemeinde Viechtwang, Ortschaft Mühldorf. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ortschaften Manndorf, Möderndorf 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Lustenau. Steyr, 9. Oktober 1903. Z. 15.375. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden werden hiemit auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung“ Nr. 112 enthaltene Kundmachung der k. k. Statthalterei in Linz vom 4. Oktober 1903, Nr. 21.148/X, betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus Ungarn und Kroatien=Slavonien in die diesseitige Reichshälfte zur be sonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Steyr, 11. Oktober 1903. Z. 15.485. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Einfuhr von geräuchertem und gesalzenem Fleisch. Laut Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 15. September d. I, Z. 38.207, hat das in Italien beste¬ hende Verbot der Einfuhr von geräuchertem und gesalzenem Fleische der österr.=ung. Monarchie gegenüber keine Geltung und muß solche Ware nur bei der Einfuhr mittelst Post¬ paketen von Ursprungszertifikaten begleitet sein. Hievon setze ich die Gemeindevorstehungen infolge Er¬ lasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 27. September 1903, Nr. 20.224/X, unter Bezug auf den im Amtsblatte Nr. 31 hinausgegebenen Statthalterei=Erlaß vom 15. Juli 1903, Nr. 14.974/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Steyr, 6. Oktober 1903. Z. 15.510. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 7. Oktober 1903, Z. 44.066, enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern Auf Grund der wegen des Bestandes der Maul= und Klauenseuche von den k. k. Bezirkshauptmannschaften Un¬ garisch=Brod und Wallachisch=Meseritsch erlassenen Verfü¬ gungen ist die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus dem Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Pucho (Komitat Trencsen) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten Hievon werden aufgehoben die Verbote, welche gerichtet sind gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Grenz=Stuhl¬ gerichtsbezirken Mura=Szombat (Komitat Vas), Homonna (Komitat Zemplen) in Ungarn Das nunmehr kraft des bestehenden Uebereinkommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial=Verordnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179) bis zum vierzigsten Tage nach dem Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Schweinen aus der durch Stäbchenrotlauf ver seucht gewesenen Gemeinden Sürühaza (Stuhlgerichtsbezir Mura=Szombat) und aus der durch Schweinepest verseucht gewesenen Gemeinde Kudloc (Stuhlgerichtsbezirk Homonna) und deren Nachbargemeinden wird durch die Aufhebung der gegen die genannten Bezirke bestandenen Verbote nicht berührt Dies wird im Nachhange zu den h. o. Kundmachungen vom 1. Oktober 1903, Z. 43.458 (vide Amtsblatt zur „Linzer Zeitung“ vom 3. Oktober d. J., Nr. 112), zur allgemeinen Kenntnis gebracht Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 8. Oktober 1903, Nr. 21.449/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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