Amtsblatt 1903/42 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 42. Steyr, am 15. Oktober. 1903. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch - Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 12. Oktober 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Unter Einem gelangen die Reichs=Gesetz=Blätter Stück XCIV, XCV und XCVI an die Gemeinde=Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Z. 151/V. P. Steyr, am 8. Oktober 1903. Personal=Nachricht. Se. Exzellenz der k. k. Statthalter von Oberösterreich haben laut des Erlasses vom 24. September 1903, Nr. 3887/Prs., den Statthalterei=Konzipisten Karl Ruff zum Bezirkskommissär ernannt und ihn zur ferneren Dienstleistung der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn zugewiesen. Steyr, 7. Oktober 1903 Z. 1787/B.=Sch.=R. An den Zweiglehrerverein Weyer. Der k. k. Bezirksschulrat Steyr erteilt jenen Mit¬ gliedern des Zweiglehrervereines Weyer, welche die am 7. November 1903 zu Großraming stattfindende Versammlung besuchen wollen, den hiezu nötigen Urlaub. Z. 15.104. Steyr, am 6. Oktober 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen, Ortsschul¬ räte und Schulleitungen rc. Einladung zum Abonnement auf das Werk „Die österreichisch=ungarische Monarchie in Wort und Bild“ Das von Weiland Seiner kaiserlichen und königlichen Hoheit dem Kronprinzen Erzherzog Rudolf ins Leben ge rufene Werk „Die österreichisch=ungarische Monarchie in Wort und Bild“ ist mit dem im Juni v. J. erschienenen 24. Bande zum Abschlusse gelangt und erscheint im Hinblicke auf die hochpatriotische Tendenz des Werkes dessen größtmöglichste Verbreitung in der ganzen Monarchie wünschenswert. Ueber Ansuchen der Direktion der k. k. Hof=und Staats=Druckerei werden die Gemeindevorstehungen, Orts¬ schulräte und Schulleitungen zur Anschaffung des kompletten Werkes oder des Bandes „Oberösterreich und Salzburg für ihre Bibliotheken eingeladen Der Preis sämtlicher 24 Bände bei freier Zustellung beträgt für ein broschiertes Exemplar 240 K, für ein Exemplar in Leinwand gebunden mit Goldpressung 300 K. Der Preis des einzelnen Bandes „Oberösterreich und Salzburg (604 Seiten) beträgt geheftet K 11.40, gebunden K 14.20, halbfrz. geb. K 14.70 Die erwähnte Direktion hat sich bereiterklärt, von den oben angegebenen Ladenpreisen bei direktem Bezuge vom Verlage der k. k. Hof= und Staatsdruckerei einen 40%igen Nachlaß zu gewähren. Steyr, 8. Oktober 1903 Z. 1759/B.=Sch.=R. An sämtliche Schulleitungen. Die Schulleitungen werden aufmerksam gemacht, daß der Lehrerhausverein die Bändchen 6, „Das kalte Herz von W. Hauff, Preis 1 K, und das Doppelbändchen 7/8, „Grimms Märchen“, 1. Auswahl, Preis 2 K, in Neuorthographie neu aufgelegt hat. Steyr, 8. Oktober 1903. Z. 1796/B.=Sch.=R. An sämtliche Schulleitungen. Die Berichte über die im Wintersemester 1903/04 ab¬ zuhaltenden landwirtschaftlichen und gewerblichen Fort¬ bildungskurse sind bis 1. November l. J. zu erstatten. Die¬ selben haben zu enthalten: 1. Name des Kursleiters. 2. Art des Kurses. 3. Beginn und Dauer desselben. 4. Wöchent¬ liche Stundenzahl. 5. Tag und Stunde des Unterrichtes. 6. Unterrichtslokale. Eventuell ist ein Fehlbericht zu erstatten.

Z. 15.423. Steyr, am 11. Oktober 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, die nachfolgende Kundmachung ortsüblich zu verlautbaren und die Interessenten hievon zu verständigen. Kundmachung. Der gewesene Reichsratsabgeordnete Dr. Wilhelm Schaup hat ein Kapital von 100.000 K als Stiftung für die Unfallversicherung des Kleingewerbes in Oberösterreich gewidmet. Hiebei sind in erster Linie die Unternehmer von freiwillig versicherten Betrieben, weiters aber auch Bewerber, deren Betriebe der Versicherungspflicht unterliegen, anspruchsberechtigt und zwar werden aus der Stiftung die würdigsten und be¬ dürftigsten Bewerber je nach der Höhe ihrer Erwerbsteuer mit Zuschüssen bedacht. Die Stiftungsleistung besteht in der Zahlung eines Teiles der Prämie, und zwar: 1. Im Falle der freiwilligen Versicherung: a) Bei Betrieben mit einer Erwerbsteuervorschreibung bis zu 24 K von höchstens 75%der Jahresprämie; b) bei Betrieben mit einer solchen Steuervorschreibung bis zu 56 K von höchstens 50 % der Jahresprämie. 2. Im Fallederobligatorischen Versicherung: a) Bei Betrieben mit einer Erwerbsteuervorschreibung bis zu 24 K von höchstens 50 % der Jahresprämie; b) bei Betrieben mit einer solchen Steuervorschreibung bis zu 56 K von höchstens 25 % der Jahresprämie. Jene Kleingewerbetreibenden, welche auf eine Zuschu߬ leistung aus dieser Stiftung Anspruch machen, haben ein alle in Betracht kommenden Verhältnisse ausweisendes Zeugnis, für welches Formularien hieramts vorrätig sind, bis längstens Ende Oktober l. J. hieher einzusenden. Bewerbungen, welche nach dem 31. Oktober l. J. ein¬ langen, werden nicht berücksichtigt. Es wird besonders bemerkt, daß der Stiftungsgenuß ausschließlich den Kleingewerbetreibenden zugute kommen soll, und daß Unternehmern, in deren Betrieben Motoren zur Verwendung gelangen, durch die Stiftung die Möglichkeit gegeben ist, die Wohltaten der Versicherung unter besonders günstigen Gegenleistungen zu genießen. Z. 15.382. Kundmachung. Die Ortsgemeinde Losensteinleiten verpachtet das Jagdrecht auf dem Gemeindegebiete mit 3258•505 Hektar im Wege der öffentlichen Versteigerung am 19. Oktober 1903 um 9 Uhr vormittags in der Gemeindekanzlei zu Wolfern für die Zeit vom 1. Jänner 1904 bis 31. Dezember 1909 Der Ausrufspreis ist 1010 K und hat jeder Lizitant das Vadium im Betrage von 101 K zu erlegen. Die Jagdpachtbedingnisse können hieramts eingesehen werden. Die Jagd wird unter dem Ausrufspreis nicht hintan¬ gegeben. Wenn infolge der endgiltigen Entscheidung über etwa noch anhängige Rekurse oder im Sinne weiterer Bestim¬ mungen des Gesetzes ein Zuwachs oder Abfall an dem Gemeindejagdgebiete eintritt, so erfährt der bei der Ver¬ steigerung erzielte Pachtschilling eine Erhöhung oder Herab¬ minderung im Verhältnisse des Flächenmaßes des Zuwachses oder Abfalles. Gemeinde=Vorstehung Losensteinleiten am 4. Oktober 1903. Der Gemeinde=Vorsteher: Kampenhuber m. p. Steyr 9. Oktober 1903. Z. 15.413. An die Gemeinde=Vorstehungen des Gerichtsbezirkes Weyer. Schurfbewilligung. Das k. k. Revierbergamt zu Wels hat am 30. Sep¬ tember 1903, sub Z. 1260, dem Herrn Josef Haala, Bergbau==Inspektor in Tata=Tovaros, Ungarn, über dessen Gesuch de präsentato 30. September 1903, Z. 1260, hiemit die Bewilligung erteilt, im Steuerbezirke Weyer nach den Bestimmungen des allgemeinen Berggesetzes vom 23. Mai 1854 auf die Dauer Eines Jahres vom heutigen Tage, d. i. bis 30. September 1904, zu schürfen. Das Schurfgebiet umfaßt die sämtlichen Katastral¬ gemeinden des Steuerbezirkes Weyer im polit. Bezirke Steyr des Kronlandes Oberösterreich. Bei der Ausübung dieser Bewilligung ist der Schürfer verpflichtet, sich genau an die Vorschriften des oberwähnten Berggesetzes zu halten und allen diesfälligen Anordnungen der zuständigen Bergbehörde unweigerlich nachzukommen, widrigens die in dem Berggesetze auf die Unterlassung dieser Pflichten verhängten Folgen einzutreten haben. Nach Ablauf obiger Frist und insoferne eine Ver¬ längerung derselben bei der zuständigen Bergbehörde nicht erwirkt wurde, erlischt gegenwärtige Schurfbewilligung mit allen auf deren Grundlage erworbenen Schurfrechten vor selbst. Steyr, 9. Oktober 1903. Z. 15.422. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Hausierhandel=Verbot. Die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Stadt Rozsnyo, Komitat Gömör=Kishont, wurde unter Aufrechthaltung der in § 17 der bestehenden Hausiervor¬ schriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nach¬ tragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden ge¬ währten Rechte verboten. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 25. September 1903, Z. 19.973/VIII, mit Beziehung auf § 10 des Hausier¬ patentes in Kenntnis gesetzt. Steyr, 10. Oktober 1903. Z. 15.498. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden an der Enns. Widerruf. Der laut Amtsblatt Nr. 40 vom 1. Oktober l. J., Z. 14.766, zur Ausforschung ausgeschriebene ertrunkene

Flößer Anton Hochrieser ist laut Bericht des k. k. Gen¬ darmerie=Posten=Kommandos in Kleinreifling zirka ½ Stunde stromaufwärts von Weißenbach (Steiermark) entfernt, am linken Ennsufer aus dem Wasser gezogen worden Es sind demnach die etwaigen Nachforschungen nach dem Genanten einzustellen. Steyr, 9. Oktober 1903. Z. 15.376. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung des entwichenen Zwänglings Johann Laherstorfer. Am 28. September 1903, zirka 5 Uhr nachmittags, ist von der in der Anstalts=Schottergrube beschäftigten Zwäng¬ lingsarbeitsabteilung entwichen: Der mit dem Statth.=Erlasse vom 20. April 1903, Z. 8196/II, dorthin notionierte, seit 7. Mai 1903 dortanstalts detenierte und in die I. Diszi¬ plinarklasse noch nicht eingereihte, nach Laakirchen im poli¬ tischen Bezirke Gmunden zuständige, 46 Jahre alte Ober¬ österreicher=Zwängling Johann Laherstorfer. Derselbe ist von großer Statur, starkem Körperbau, hat ein längliches Gesicht, blonde Haare, ebensolche Augenbrauen und ein graublaues Auge, eine niedere Stirne, Nase und Mund proportioniert, schadhafte Zähne, ein rundes Kinn und trägt einen blonden Schnurrbart. Derselbe hat das rechte Auge erblindet (Augenhöhle leer). Er spricht deutsch und ist seiner Beschäftigung Taglöhner. Bekleidet war dieser Zwängling mit der Zwänglingszwilchmontur, ferner mit Hemd, Gattie, Schnürschuhen und sonstigen Kleinigkeiten, welche Sorten mit der Märke: „Zwangsarbeitsanstalt“ versehen sind Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 2. Oktober 1903, Z. 21.008/II, werden die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden angewiesen, den Genannten auszuforschen und selben im Betretungsfalle in die krai¬ nische Landeszwangsarbeitsanstalt rückeinliefern zu lassen. Steyr, 10. Oktober 1903. Z. 15.486. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung des am 12. September 1882 in Gniebing geborenen stellungs¬ pflichtigen Felizian Broszkowicz, Sohnes des Sebastian Broszkowicz und der Johanna Stranzl. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 20. De¬ zember d. I. hieher zu berichten. Steyr, 10. Oktober 1903. Z. 15.487. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Landsturmpflichtiger aus dem Bezirke Pola. Karl Nikolaus Brolich, geboren am 8. Juli 1884 in Fasana, katholisch, legitimer Sohn des Gregor sel. Peter und der Maria sel. Dominik. Franz Heidinger, geboren am 27. Mai 1884 in Pola, katholisch, illegitimer Sohn der Margherita Heidinger, Tochter der Soppolia. Humbert Heusser, geboren am 31. Dezember 1884 in Pola, katholisch, legitimer Sohn des Emerich und der Mathilde Greuser. Franz Horn, geboren am 22. Juli 1884 in Pola, katholisch, legitimer Sohn des Richard und der Anna, geb. Cerchinelli. Theodor Defiume, geboren am 11. November 1884 in Dignano, katholisch, illegitimer Sohn der Dominika Defiume. Franz Josef Karl Dinäker, geboren am 4. Oktober 1884 in Pola, katholisch, illegitimer Sohn der Ludmilla Dinäker, sel. Franz. Creste Valentich, geboren am 17. September 1884 in Dignano, katholisch, illegitimer Sohn der Maria Valentich, verehelicht an Matthäus Brojan. Steyr, 12. Oktober 1903. Z. 15.509. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschungen. Auszuforschen ist der am 20. Dezember 1880 in Birnbaum geborene und eben dahin zuständige, stellungs¬ pflichtige Taglöhner Thomas Betas, Sohn des Franz Betas und der Theresia Matusek. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 25. De¬ zember 1903 hierher zu berichten. Z. 15.373. Steyr, 8. Oktober 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 26. September bis 2. Oktober 1903. 1. Milzbrand. Bestand der Seuche. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Rohrbach. 2. Rauschbrand. Erlöschen der Seuche: Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Weyer Land, Ortschaft Kleinreifling. 3. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Ortschaft Vorchdorf Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Kirchdorf; Gemeinde und Ortschaft Klaus; Gemeinde und Ortschaft Molln; Gemeinde Pettenbach, Ortschaft Gunden¬ dorf; Gemeinde Steinbach a. d. Steyr, Ortschaft Zehetner. 3. Bezirk Wels: Gemeinde Steinhaus, Ortschaft Oberhart.

Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Ortschaft Gmunden; Gemeinde und Ortschaft Kirchham; Gemeinde und Ortschaft Pinsdorf; Gemeinde Viechtwang, Ortschaft Mühldorf. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ortschaften Manndorf, Möderndorf 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Lustenau. Steyr, 9. Oktober 1903. Z. 15.375. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden werden hiemit auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung“ Nr. 112 enthaltene Kundmachung der k. k. Statthalterei in Linz vom 4. Oktober 1903, Nr. 21.148/X, betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus Ungarn und Kroatien=Slavonien in die diesseitige Reichshälfte zur be sonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Steyr, 11. Oktober 1903. Z. 15.485. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Einfuhr von geräuchertem und gesalzenem Fleisch. Laut Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 15. September d. I, Z. 38.207, hat das in Italien beste¬ hende Verbot der Einfuhr von geräuchertem und gesalzenem Fleische der österr.=ung. Monarchie gegenüber keine Geltung und muß solche Ware nur bei der Einfuhr mittelst Post¬ paketen von Ursprungszertifikaten begleitet sein. Hievon setze ich die Gemeindevorstehungen infolge Er¬ lasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 27. September 1903, Nr. 20.224/X, unter Bezug auf den im Amtsblatte Nr. 31 hinausgegebenen Statthalterei=Erlaß vom 15. Juli 1903, Nr. 14.974/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Steyr, 6. Oktober 1903. Z. 15.510. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 7. Oktober 1903, Z. 44.066, enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern Auf Grund der wegen des Bestandes der Maul= und Klauenseuche von den k. k. Bezirkshauptmannschaften Un¬ garisch=Brod und Wallachisch=Meseritsch erlassenen Verfü¬ gungen ist die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus dem Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Pucho (Komitat Trencsen) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten Hievon werden aufgehoben die Verbote, welche gerichtet sind gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Grenz=Stuhl¬ gerichtsbezirken Mura=Szombat (Komitat Vas), Homonna (Komitat Zemplen) in Ungarn Das nunmehr kraft des bestehenden Uebereinkommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial=Verordnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179) bis zum vierzigsten Tage nach dem Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Schweinen aus der durch Stäbchenrotlauf ver seucht gewesenen Gemeinden Sürühaza (Stuhlgerichtsbezir Mura=Szombat) und aus der durch Schweinepest verseucht gewesenen Gemeinde Kudloc (Stuhlgerichtsbezirk Homonna) und deren Nachbargemeinden wird durch die Aufhebung der gegen die genannten Bezirke bestandenen Verbote nicht berührt Dies wird im Nachhange zu den h. o. Kundmachungen vom 1. Oktober 1903, Z. 43.458 (vide Amtsblatt zur „Linzer Zeitung“ vom 3. Oktober d. J., Nr. 112), zur allgemeinen Kenntnis gebracht Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 8. Oktober 1903, Nr. 21.449/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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