Amtsblatt 1903/39 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

triebe von Losen gegen Ratenzahlungen oder der Bildung von Serienlosgesellschaften und bedient sich zum Zustande¬ kommen von Geschäftsabschlüssen der Vermittlung durch Hausierer und reisende Agenten. Der Abschluß derartiger Raten= und Serienlosge¬ schäfte, welche in der Regel gegen eines oder mehrere der in den Reichsratsländern über den Verkehr mit Losen be¬ stehenden Gesetze (Promessengesetz, Losratengesetz, Lossperr¬ gesetz) verstoßen, zieht stets die gefällsstrafrechtliche Verfolgung der die Geschäfte vermittelnden Agenten, häufig aber auch der beteiligten Käufer nach sich. Abgesehen von den Straf¬ folgen verursachen solche Geschäfte mit Rücksicht auf die unreellen Bedingungen ihres Zustandekommens, wie z. B. die Vereinbarug unverhältnismäßig zahlreicher und hoher Raten oder die Bestimmung des Verlustes der bereits erworbenen Ansprüche bei unpünktlicher Einhaltung auch nur einer Rate, ferner im Hinblicke auf die oft mitunter¬ laufenden betrügerischen Vorspiegelungen seitens der Agenten sowie zufolge der durch die Aehnlichkeit bloßer Prospekte und Mitgliedsscheine mit Wertpapieren herbeigeführten Ver¬ wechslungen dem kaufenden Publikum großen materiellen Schaden. Es wird daher unter Hinweis auf die Aufklärungen, welche die Presse des Landes zu wiederholtenmalen in dieser Angelenheit brachte, neuerlich auf den schwindelhaften Charakter derartiger Losunternehmungen aufmerksam gemacht und sowohl vor der Uebernahme einschlägiger Agenturen, als auch vor dem Ankaufe von Papieren unter den gekenn¬ zeichneten Umständen auf das Nachdrücklichste gewarnt. Diese Warnung ist über Ersuchen der k. k. Finanz¬ Direktion vom 12. September 1903, Z. 19.991/VI, in orts¬ üblicherweise zu mehrerenmalen zu verlautbaren. Steyr, 17. September 1903. Z. 14.161. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Sammlungsbewilligung. Zufolge Ermächtigung Sr. Exzellenz des Herrn Ministerpräsidenten als Leiters des k. k. Ministeriums des Innern vom 4. März 1903, Z. 1389/M. J., hat Sr. Ex¬ zellenz der k. k. Statthalter für Oberösterreich dem Vereine zur Erziehung kaholischer Lehrlinge in Wien die angesuchte Bewilligung zur Sammlung milder Gaben in Oberösterreich für die Zwecke des Vereines bei bekannten Wohltätern und Gönnern des Vereines mit Ausschluß der Sammlung von Haus zu Haus und bei Behörden für die Zeit vom 15. Sep¬ tember 15. Oktober 1903 erteilt. Hievon werden zufolge Statthalterei=Erlasses vom 14. September 1903, Z. 3733/Präs., die Gemeinde=Vor¬ stehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden mit dem Beifügen in Kenntnis gesetzt, daß dem zur Durchführung der Sammlung bevollmächtigten Vereinsoraane Maria Drtil, am 14. September vom oberösterreichischen Präsidium die Sammelbewilligung in ihr von der k. k n.=ö. Statthalterei ausgestelltes, mit ihrer Photographie versehenes Sammelbuch Nr. 213 eingetragen wurde. Steyr, 18. September 1903. Z. 1607/Sch. An sämtliche Ortsschulräte. Formalingas=Desinfektions=Methode in Schulen. Das hohe k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht hat bereits mittelst Erlaß vom 28. Jänner 1899 an die Landes=Schulbehörden die Desinfektion von Schulräumen mit Formaldehyt angeordnet und wird darauf hingewiesen, daß die Scheringsche Vergasungs=Methode die absolut zu¬ verlässigste ist. Ueber eine h. a. vorgebrachte Bitte nehme ich keinen Anstand zu bestätigen, daß die Formalinlampe Hygiea ganz außerordentliche Dienste leistet, wo es sich darum handelt, der weiteren Verbreitung und Fortentwicklung von Infek¬ tionskrankheiten zu steuern. Die Kosten der Anschaffung sind: 1 Desinfektor „Aeculap" K 10.— K 5.— Formalinlampe „Hygiea" 100 Stück Formalin=Pastillen K 2.50 franko, ohne Abzug. Druckschriften hierüber versendet kostenlos die Firma Hermann Weiß und Sohn in Prag, Jerusalemsgasse 15. Z. 14.539. Steyr, 22. September 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und die Herren Gemeinde=Aerzte. Abhaltung der diesjährigen Hebammenamtstage. Das k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Erlaß vom 10. September 1897, Z. 5555, die alljährliche Ein¬ berufung der Hebammen zu ämtlichen Versammlungen (Hebammenamtstagen) angeordnet. Demnach finde ich die Heb¬ ammenamtstage für das Jahr 1903 für nachstehende Tage anzuberaumen. I. Gerichtsbezirk Neuhofen: a) Für die Hebammen der Gemeinden Neuhofen Kematen, Pieberbach und St. Marien am 28. September um 10 Uhr in der Gemeindekanzlei zu Neuhofen. b) Für die Hebammen der Gemeinden Allhaming, Egendorf, Pucking und Weißkirchen am Dienstag den 29. September um 10½ Uhr vormittags in der Gemeinde¬ kanzlei zu Weißkirchen. II. Gerichtsbezirk Kremsmünster: a) Für die Hebammen der Gemeinden Bad Hall und Pfarrkirchen am 2. Oktober, 9 Uhr vormittags, in der Gemeindekanzlei zu Bad Hall. b) Für die Hebammen der Gemeinden Kremsmünster Markt und Kremsmünster Land, Sipbachzell, Rohr und Wartbera zu Markt Kremsmünster am 3. Oktober 1903, halb 10 Uhr nachmittags, im Gasthof „Zur Sonne" des Emilian Schuel. III. Gerichtsbezirk Weyer: a) Für die Hebammen der Gemeinden Weyer Markt und Land. Gaflenz am Donnerstag den 8. Oktober um 10½ Uhr vormittags in der Gemeindekanzlei zu Weyer Markt. b) Für die Hebammen der Gemeinden Großraming und Neustift am Freitag den 9. Oktober um 9 Uhr vor¬ mittags zu Großraming in Schwaigers Gasthaus. e) Für die Hebammen der Gemeinden Losenstein, Reichraming und Lausa am Samstag den 10. Oktober um 9 Uhr vormittags in Blasels Gasthaus zu Losenstein. IV. Gerichtsbezirk Steyr: a) Für die Hebammen der Gemeinden St. Ulrich, Garsten, Gleink, Ternberg und Losensteinleiten am Diens¬ tag den 13. Oktober um 9 Uhr vormittags zu Steyr in der Kanzlei des k. k. Amtsarztes.

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