Amtsblatt 1903/39 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Steyr, am 24. September. 1903. Nr. 39. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtigs geeignete Inserate angenommen werden. Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, am 9. September 1903. Z. 128/V. P. Versonal=Nachricht. Das Präsidium der k. k. Finanz=Direktion hat sich aus Dienstesrücksichten bestimmt gefunden, den k. k. Steuer¬ inspektor Karl Schneider über sein Gesuch mit 31. Oktober 1903 in gleicher Eigenschaft zur k. k. Bezirkshauptmannschaft Linz zu versetzen. Zum Nachfolger Schneiders wurde der gegenwärtige Leiter des Steuerreferates Linz, Finanzrat Julius Nitsch, bestimmt. Steyr, 21. September 1903. Z. 1702/B.=Sch.=R. Konkurs Ausschreibung. An der fünfklassigen Volksschule in Reichraming kommt die Lehrerstelle II. Klasse für männliche Bewerben zur definitiven Besetzung. Mit dieser Stelle sind ein Jahresgehalt von 1200 K. die Dienstalterszulagen per 100 K und ein Naturalquartier verbunden. Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Reife= und Lehrbefähigungszeugnisse und einer Dienstestabell beleaten Gesuche binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs=Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" im vorschriftsmäßigen Dienstwege hier¬ amts einzubringen. Steyr, 19. September 1903. Z. 14.402. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Seine k. und k. Apostolische Majestät haben mit Aller¬ höchster Entschließung vom 31. August l. J. die Errichtung einer Bezirkshauptmannschaft mit dem Amtssitze in Urfahr allergnädigst zu genehmigen geruht, deren Amtsbezirk die Gerichtsbezirke Urfahr, Ottensheim und Leonfelden zu um¬ fassen hat. Gleichzeitig werden die aus den gegenwärtigen poli¬ tischen Bezirken Perg, beziehungsweise Steyr auszuscheiden¬ den Gerichtsbezirke Prägarten, beziehungsweise Neuhofen den politischen Bezirken Freistadt, beziehungsweise Linz (Umgebung) zugewiesen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zur ent¬ sprechenden Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt. Steyr, 22. September 1903. Z. 14.432. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Einrückung der heurigen Rekruten und ermäßigte Bahntarife für dieselben betreffend. Das k. k. Ministerium für Landesverteidigung mit Erlaß vom 18. September d. J., Z. 2046/XIV, öffnet, daß — bei dem Umstande, als diese Wehrpflichtigen im Besitze von Einberufungskarten nicht sind — deren Be¬ förderung auf den österreichischen Eisenbahnen gegen Ent¬ richtung der Gebühren nach dem gegenüber dem Ziviltarife wesentlich ermäßigten Militärtarife auch gegen Vorweisung des Widmungsscheines (Muster 20 zu § 99 der Wehrvorschriften, 1. Teil) erfolgen wird, wenn letzterer vom Gemeindevorsteher der Aufenthaltsgemeinde des betreffenden Wehrpflichtigen mit nachstehender Klausel versehen ist „Gesehen beim Abgehen in die Ergänzungsbezirks¬ (Datum, Gemeindesiegel und Unter station schrift des Gemeindevorstehers.) Als Ergänzungsbezirksstation ist der Amtsort jenes Ergänzungsbezirkskommandos einzusetzen, zu welchem die Aufenthaltsgemeinde des Wehrpflichtigen gehört, und zu welchem letzterer auch einzurücken hat. Weiters hat das k. u. k. Reichs=Kriegs=Ministerium mit dem Erlasse vom 4. September l. J., Nr. 9803, gestattet, daß die Einjährig=Freiwilligen und Freiwilligen mit der gesetzlichen Dienstpflicht des Stellungsjahres sowie die heuer im Wege der Stellung assentierten Rekruten insoferne zum Präsenzdienste heranzuziehen sind, als sie sich freiwillig hiezu melden, und zwar die Einjährig=Freiwilligen mit 3. Oktober, alle übrigen mit 5. Oktober 1903. Da den Ergänzungsbezirkskommanden für früher ein¬ rückende Rekruten nicht die nötigen Unterkunftsräume zur Verfügung stehen, ist ein Einrücken vor dem erwähnten Termine hintanzuhalten. Hievon werden die Gemeinde=Vorsteher zufolge Statt¬ halterei-Erlasses vom 19. September l. J., Nr. 3823/Prs., zur sofortigen Verlautbarung in Kenntnis gesetzt.

Steyr, 15. September 1903 Z. 13.356. An sämtliche Gemeinde=Vorstehungen und die k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden in Steyr. Weyer. Losenstein. Siernina. Krems¬ münster und Neuhofen. Unter Einem wird die Kundmachung über die heurige Kontroll=Versammlung des Heeres und der Krieas¬ marine sowie Landwehr im Sinne des § 36, W.=B. III. Teil und Anhang hiezu, verlautbart und bemerkt, daß etwaige Enthebungs=Gesuche, in welchen die Enthebungs¬ gründe von der Gemeinde=Vorstehung bestätigt und mit 1-Kronen=Stempel versehen sein müssen, rechtzeitig hier einzubringen sind. Die Herren Gemeinde=Vorsteher der Kontrollstationen haben für die Unterbringung der Herren Kontrolls=Offiziere des Landwehr-Evidenz-Beamten, dann der zugeteilten Mannschaft, bei dieser auch für die Verköstigung, entsprechend vorzusorgen. Die Gendarmerie=Posten=Kommanden der Kontroll¬ Stationen werden angewiesen, an den betreffenden Tagen zur festgesetzten Stunde je zwei Gendarmen als Assistenz beizustellen. Kundmachung betreffend die Kontroll=Versammlungen im Jahre 1903. Auf Grund der Bestimmungen des V. Abschnittes der Wehrvorschriften, III. Teil, für das k. u. k. Heer und Anhang hiezu für die k. k. Landwehr, und im Einvernehmen mit dem k. u. k. Ergänzungsbezirks=Kommando Nr. 14 und dem k. k. Landwehr=Ergänzungsbezirks=Kommando Nr. 2 in Linz wird wegen Abhaltung der Kontroll=Versammlungen für die nichtaktive Mannschaft des Heeres, der Kriegsmarine und der Landwehr im Jahre 1903 Nachstehendes verlautbart: I. Zu den Kontroll=Versammlungen ist die nicht aktive Mannschaft des Heeres, der Kriegsmarine und der Landwehr aller Jahrgänge und ohne Unterschied, ob dieselben in ihrem Aufenthaltsorte zuständig sind oder sich nur zeitweilig dort aufhalten, an dem für diesen Ort bezeichneten Tag zu erscheinen verpflichtet und haben hiezu ihre Militär=, bezw. Landwehr=Pässe mitzubringen. Ausgenommen hievön sind: die Kandidaten und Zöglinge des geistlichen Standes; jene, welche im Laufe des Jahres in aktiver Dienst¬ leistung gestanden sind, die militärische Ausbildung oder eine Waffenübung mitgemacht haben; jene, welche zu einer ad b erwähnten Dienstleistung eingerückt sind, aber krankheitshalber oder behufs Vor¬ stellung einer Superarbitrierungs=Kommission oder wegen Standesüberzahl wieder beurlaubt wurden, u. zw. selbst dann, wenn ihre Präsentierung unterblieb; die mit Zertifikat beteilten, dauernd beurlaubten Unter¬ offiziere, welche auf öffentlichen Bedienstungen definitir oder provisorisch angestellt sind; die in Straf= oder Untersuchungshaft sich Befindlichen, dann die einer Zwangsarbeitsanstalt Ueberwiesenen; die mit Seereisebewilligung oder mit Auslands=Reise¬ Pässen Beteilten, wenn solche tatsächlich eingeschifft sind oder im Auslande sich befinden: die zur Zeit der Kontroll=Versammlung in Dienstleistung bei der Gendarmerie Stehenden die Rekruten und Ersatzreservisten des heurigen Assent¬ jahrganges; i) jene Nichtaktiven, welche sich im Auslande aufhalten und infolge Ansuchens von der heurigen Waffenübung enthoben waren. Weiters auch die im Verbande des Heeres (der Kriegs¬ marine) befindlichen Mitglieder des Reichsrates und Reichs¬ tages, insofern der Reichsrat, bzw. der Reichstag, zur Zeit der Kontrollversammlung versammelt ist, dann für die Dauer der Verhandlungen der Delegationen und der Landtage, der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder, bezw. des kroatisch-slavonisch-dalmatinischen Landtages auch die Mitglieder dieser Körverschaften. II. Die Kontroll=Versammlungen finden statt: Für die Mannschaft des k. u. k. Heeres und der Kriegsmarine: In Weyer im Gasthause des David Ziebermayr Nr. 19. Samstag den 17. Oktober für die Gemeinden Gaflenz, Großraming und Neustist. Montag den 19. Oktober für die Markt= und Landgemeinde Weyer. In Losenstein im Gasthause „Zur alten Post" des Ludwig Brandstätter. Dienstag den 20. Oktober für die Gemeinden Lausa, Losenstein, Reichraming und Ternberg. In Steyr im Turnsaale der Jägerkaserne. Freitag den 23. Oktober für die Gemeinden Garsten, Gleink, Losensteinleiten und St. Ulrich. In Sierning im Gasthause des Franz Zachl Nr. 78. Samstag den 24. Oktober für die Gemeinden Aschach, Sierning und Thanstetten. In Kremsmünster im Gasthause „Zur Sonne" des Emil Schuel. Montag den 26. Oktober für die Ge¬ meinden Eberstallzell, Markt und Land Kremsmünster. Siv¬ bachzell und Wartberg. Dienstag den 27. Oktober für die Gemeinden Bad Hall, Pfarrkirchen, Ried und Rohr. In Neuhofen im Gasthause der Biktoria Jenner Nr. 25. Mittwoch den 28. Oktober für die Ge¬ meinden Allhaming, Eagendorf, Kematen und St. Marien. Donnerstag den 29. Oktober für die Gemeinden Neuhofen, Piberbach, Puking und Weißkirchen. Beginn der Amtshandlung in Losenstein um halb 10 Uhr, in allen übrigen Kontrollorten um 9 Uhr vormittags. Die Nachkontrolle findet am 1. und 2. Dezember in Linz in der Fabrikskaserne um 9 Uhr früh statt. Für die Mannschaft der k. k. und k. ung. Landwehr: In Neuhofen im Gasthause der Viktoria Jenner Nr. 25. Samstag den 17. Oktober für alle Gemeinden des Gerichtsbezirkes Neuhofen. In Kremsmünster im Gasthause des Matthias Huth¬ mair, Markt Nr. 64. Montag den 19. Oktober für alle Gemeinden des Gerichtsbezirkes Kremsmünster. In Weyer im Gasthause des Ignaz Krenn Nr. 55, Samstag den 24. Oktober für die Gemeinden Gaflenz. Großraming, Neustift, Weyer Markt und Land. In Losenstein im Gasthause des Johann Wenk. Montag den 26. Oktober für die Gemeinden Lausa, Losenstein, Reichraming und Ternberg. In Sierning im Gasthause des Franz Zachl Nr. 78. Mittwoch den 28. Oktober für die Gemeinden Aschach, Sierning und Thanstetten. In Steyr im Turnsaale der Jägerkaserne. Don¬ nerstag den 29. Oktober für die Gemeinden Garsten, Gleink, Losensteinleiten und St. Ulrich. Beginn der Amtshandlung in Losenstein um halb 10 Uhr in allen anderen Kontrollorten um 9 Uhr vormittags.

Die Nachkontrolle findet in Linz am Freitag den 20. November für die in Linz und Urfahr sich auf¬ haltende Mannschaft, Samstag den 21. November 1903 für die übrigen, und zwar Beginn jedesmal um 9 Uhr vormittags, in der alten Landwehrkaserne statt. III. Die Herren Gemeinde=Vorsteher oder deren Stellvertreter haben bei den Kontrollen gegenwärtig zu sein, die Kontrollpflichtigen nach Aufenthaltsorten gesammelt vor¬ zuführen und das Evidenz=Verzeichnis, das Aufenthals=Melde¬ buch und die Aufenthalts=Veränderungen mitzubringen, welche seit der zuletzt erfolgten regelmäßigen Einsendung der Aufenthalts=Meldeblätter an die politische Bezirksbehörde bis zu jenem Tage erstattet wurden, an welchen die Kontroll¬ pflichtigen der betreffenden Gemeinde bei der Kontrollver¬ sammlung zu erscheinen haben. IV. Die Kontrollpflichtigen sind aufzufordern, am Kontrollplatze rechtzeitig zu erscheinen, und sind die Nicht¬ erschienenen oder verspätet Eingetroffenen zur Nachkontrolle verpflichtet und unterliegen überdies, soferne sie sich nicht stichhältig zu rechtfertigen vermögen, unnachsichtlich der militärischen Bestrafung Die ohne genügende Rechtfertigung auch von der Nachkontrolle Wegbleibenden werden mittels Einberufungs¬ karte zur besonderen Nachkontrolle vorgeladen, wo sie dann ihr Weableiben zu rechtfertigen haben oder bestraft werden. V. Einberufungskarten werden für die Kontroll=Ver¬ sammlung und zur Nachkontrolle nicht ausgegeben. Diese Kundmachung ist durch öffentlichen Anschlag oder durch sonstige Verlautbarung in ortüblicher Weise bekannt zu machen. Steyr, 21. September 1903. Z. 1704/B.=Sch.=R. An sämtliche Schulleitungen. Mit Bezugnahme auf die Verordnung des k. k. Mini¬ steriums für Kultus und Unterricht vom 24. Februar 1902, Z. 36.991 ex 1901, mit welcher eine neue veränderte Auf¬ lage der „Regeln für die deutsche Rechtschreibung nebst Wörterverzeichnis" veröffentlicht worden ist, wird auf die im k. k. Schulbücherverlage in Wien erschienene, zum Gebrauche für Lehrer und Schulen bestimmte Ausgabe des oben ge¬ dachten Regel= und Wörterverzeichnisses mit einheitlichen Schreibweisen, Preis broschiert 90 h, gebunden 1 K, mit dem Beifügen aufmerksam gemacht, daß die Verwendung dieser Ausgabe neben der ursprünglichen amtlichen Ausgabe desselben Hilfsmittels zulässig ist, und daß eine bezügliche Publikation in dem Verordnungsblatte des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 15. d. M. erfolgte. Zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 16. September l. J., Z. 3937, werden die Schulleitungen hievon mit Bezug auf den landesschulrätlichen Erlaß vom 10. März 1902, Z. 873, in Kenntnis gesetzt. Steyr, 17. September 1903. Z. 14.204. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Aviso. Die k. u. k. Intendanz des 14. Korps in Innsbruck kauft nach kaufmännischer Usanze 19.700 Meter=Zentner Hafer magazinsmäßiger Qualität. vember und Dezember 1903 zur Abstellung gelangenden Lieferpartien erfolgt erst im Jänner 1904, jene der übrigen Lieferpartien aber nach bewirkter Einlieferung jeder Rate durch die betreffenden Militär=Verpflegsmagazine. Wegen Bezahlung im Wege des Scheck= und Clearing=Verkehres der Postsparkassenämter wird auf den Artikel X des Usanzen¬ heftes, ddto. Innsbruck am 10. September 1903, besonders aufmerksam gemacht. Die näheren Bedingungen sind in dem bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Steyr aufliegenden Usanzenheft innerhalb der Amtsstunden einzusehen. Steyr, am 17. September 1903. Z. 14.270. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Warnung vor unerlaubten Losgeschäften. Eine Anzahl ausländischer (darunter auch ungarischer) Bankfirmen befaßt sich seit mehreren Jahren mit dem Ver¬

triebe von Losen gegen Ratenzahlungen oder der Bildung von Serienlosgesellschaften und bedient sich zum Zustande¬ kommen von Geschäftsabschlüssen der Vermittlung durch Hausierer und reisende Agenten. Der Abschluß derartiger Raten= und Serienlosge¬ schäfte, welche in der Regel gegen eines oder mehrere der in den Reichsratsländern über den Verkehr mit Losen be¬ stehenden Gesetze (Promessengesetz, Losratengesetz, Lossperr¬ gesetz) verstoßen, zieht stets die gefällsstrafrechtliche Verfolgung der die Geschäfte vermittelnden Agenten, häufig aber auch der beteiligten Käufer nach sich. Abgesehen von den Straf¬ folgen verursachen solche Geschäfte mit Rücksicht auf die unreellen Bedingungen ihres Zustandekommens, wie z. B. die Vereinbarug unverhältnismäßig zahlreicher und hoher Raten oder die Bestimmung des Verlustes der bereits erworbenen Ansprüche bei unpünktlicher Einhaltung auch nur einer Rate, ferner im Hinblicke auf die oft mitunter¬ laufenden betrügerischen Vorspiegelungen seitens der Agenten sowie zufolge der durch die Aehnlichkeit bloßer Prospekte und Mitgliedsscheine mit Wertpapieren herbeigeführten Ver¬ wechslungen dem kaufenden Publikum großen materiellen Schaden. Es wird daher unter Hinweis auf die Aufklärungen, welche die Presse des Landes zu wiederholtenmalen in dieser Angelenheit brachte, neuerlich auf den schwindelhaften Charakter derartiger Losunternehmungen aufmerksam gemacht und sowohl vor der Uebernahme einschlägiger Agenturen, als auch vor dem Ankaufe von Papieren unter den gekenn¬ zeichneten Umständen auf das Nachdrücklichste gewarnt. Diese Warnung ist über Ersuchen der k. k. Finanz¬ Direktion vom 12. September 1903, Z. 19.991/VI, in orts¬ üblicherweise zu mehrerenmalen zu verlautbaren. Steyr, 17. September 1903. Z. 14.161. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Sammlungsbewilligung. Zufolge Ermächtigung Sr. Exzellenz des Herrn Ministerpräsidenten als Leiters des k. k. Ministeriums des Innern vom 4. März 1903, Z. 1389/M. J., hat Sr. Ex¬ zellenz der k. k. Statthalter für Oberösterreich dem Vereine zur Erziehung kaholischer Lehrlinge in Wien die angesuchte Bewilligung zur Sammlung milder Gaben in Oberösterreich für die Zwecke des Vereines bei bekannten Wohltätern und Gönnern des Vereines mit Ausschluß der Sammlung von Haus zu Haus und bei Behörden für die Zeit vom 15. Sep¬ tember 15. Oktober 1903 erteilt. Hievon werden zufolge Statthalterei=Erlasses vom 14. September 1903, Z. 3733/Präs., die Gemeinde=Vor¬ stehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden mit dem Beifügen in Kenntnis gesetzt, daß dem zur Durchführung der Sammlung bevollmächtigten Vereinsoraane Maria Drtil, am 14. September vom oberösterreichischen Präsidium die Sammelbewilligung in ihr von der k. k n.=ö. Statthalterei ausgestelltes, mit ihrer Photographie versehenes Sammelbuch Nr. 213 eingetragen wurde. Steyr, 18. September 1903. Z. 1607/Sch. An sämtliche Ortsschulräte. Formalingas=Desinfektions=Methode in Schulen. Das hohe k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht hat bereits mittelst Erlaß vom 28. Jänner 1899 an die Landes=Schulbehörden die Desinfektion von Schulräumen mit Formaldehyt angeordnet und wird darauf hingewiesen, daß die Scheringsche Vergasungs=Methode die absolut zu¬ verlässigste ist. Ueber eine h. a. vorgebrachte Bitte nehme ich keinen Anstand zu bestätigen, daß die Formalinlampe Hygiea ganz außerordentliche Dienste leistet, wo es sich darum handelt, der weiteren Verbreitung und Fortentwicklung von Infek¬ tionskrankheiten zu steuern. Die Kosten der Anschaffung sind: 1 Desinfektor „Aeculap" K 10.— K 5.— Formalinlampe „Hygiea" 100 Stück Formalin=Pastillen K 2.50 franko, ohne Abzug. Druckschriften hierüber versendet kostenlos die Firma Hermann Weiß und Sohn in Prag, Jerusalemsgasse 15. Z. 14.539. Steyr, 22. September 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und die Herren Gemeinde=Aerzte. Abhaltung der diesjährigen Hebammenamtstage. Das k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Erlaß vom 10. September 1897, Z. 5555, die alljährliche Ein¬ berufung der Hebammen zu ämtlichen Versammlungen (Hebammenamtstagen) angeordnet. Demnach finde ich die Heb¬ ammenamtstage für das Jahr 1903 für nachstehende Tage anzuberaumen. I. Gerichtsbezirk Neuhofen: a) Für die Hebammen der Gemeinden Neuhofen Kematen, Pieberbach und St. Marien am 28. September um 10 Uhr in der Gemeindekanzlei zu Neuhofen. b) Für die Hebammen der Gemeinden Allhaming, Egendorf, Pucking und Weißkirchen am Dienstag den 29. September um 10½ Uhr vormittags in der Gemeinde¬ kanzlei zu Weißkirchen. II. Gerichtsbezirk Kremsmünster: a) Für die Hebammen der Gemeinden Bad Hall und Pfarrkirchen am 2. Oktober, 9 Uhr vormittags, in der Gemeindekanzlei zu Bad Hall. b) Für die Hebammen der Gemeinden Kremsmünster Markt und Kremsmünster Land, Sipbachzell, Rohr und Wartbera zu Markt Kremsmünster am 3. Oktober 1903, halb 10 Uhr nachmittags, im Gasthof „Zur Sonne" des Emilian Schuel. III. Gerichtsbezirk Weyer: a) Für die Hebammen der Gemeinden Weyer Markt und Land. Gaflenz am Donnerstag den 8. Oktober um 10½ Uhr vormittags in der Gemeindekanzlei zu Weyer Markt. b) Für die Hebammen der Gemeinden Großraming und Neustift am Freitag den 9. Oktober um 9 Uhr vor¬ mittags zu Großraming in Schwaigers Gasthaus. e) Für die Hebammen der Gemeinden Losenstein, Reichraming und Lausa am Samstag den 10. Oktober um 9 Uhr vormittags in Blasels Gasthaus zu Losenstein. IV. Gerichtsbezirk Steyr: a) Für die Hebammen der Gemeinden St. Ulrich, Garsten, Gleink, Ternberg und Losensteinleiten am Diens¬ tag den 13. Oktober um 9 Uhr vormittags zu Steyr in der Kanzlei des k. k. Amtsarztes.

b) Für die Hebammen der Gemeinden Sierning, Thanstetten und Aschach am Mittwoch den 14. Oktober um 9 Uhr vormittags in der Gemeindekanzlei in Sierning. Bei der vorzunehmenden Ueberprüfung der Hebammen werden folgende Fragen zu beantworten sein: Die Fruchtlagen, ihre Einteilung und Erkennung Wann hat die Hebamme auf die Berufung eines Arztes zu dringen. Persönliche Desinfektion der Hebamme und Be¬ reitung der Desinfektions=Flüssigkeiten. 4. Vortrag des k. k. Amtsarztes über das Kindbett¬ fieber und dessen Verhütung. Ein ungünstiges Resultat bei dieser Ueberprüfung zieht die Teilnahme am Hebammen=Wiederholungskurse nach sich. Zu diesen Amtstagen haben die Hebammen jedes Gerichtsbezirkes mit ihren Geräten, Desinfektionsmitteln, Tagebüchern, Dienstesvorschriften sowie den Fassungsbücheln über bezogene Desinfektionsmittel, dem Lehrbuche Hebammen, pünktlich und unausbleiblich zu erscheinen. Die Gemeindevorstehungen werden angewiesen, jede im Gemeinde¬ gebiete praktizierende Hebamme von diesem Erlasse zu ver¬ ständigen und über die erfolgte Verständigung anher zu berichten. Die Herren Gemeindeärzte sind zu diesen Ver¬ sammlungen einzuladen. Steyr, am 18. September 1903. Z. 14.350. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Vosten=Kommanden. Identitätserforschung einer bei Aggstein ange¬ schwemmten Mädchenleiche. Am 15. Juli 1903 wurde eine unbekannte Mädchen¬ leiche aus der Donau an das Ufer bei Aggstein, Gemeinde Dorf Aggsbach, gezogen. Diese Leiche ist 15 bis 18 Jahre alt, mittelgroß, hat braune Haare, rundes Gesicht und gute Zähne. Sie war mit weißem Hemde, einer lilafärbigen, mit weißen Zeichnungen versebenen Jacke und zwei blauen, mit weißen Streifen ver¬ sehenen Jacken und einem am linken Fuße befindlichen schwarzen, mit Gummi-Einsätzen versehenen Hausschuhe bekleidet. Diese Leiche dürfte zirka fünf Tage im Wasser gelegen sein, und waren an derselben äußere Merkmale oder Spuren einer Gewalttat nicht ersichtlich, sie wurde am 15. Juli 1903 abends beerdigt Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt. über zweckdienliche Angaben zur Eruierung der Identität der aufgefundenen Leiche umgesäumt zu be¬ richten. Steyr, 21. September 1903. Z. 14.407. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Vosten=Kommanden. Ausforschung des Josef Baumgartner. Der im Jahre 1863 in Blasenstein geborene, nach Bruck=Waasen, polit. Bezirk Schärding, Oberösterreich, zu¬ ständige Knecht Josef Baumgartner, fälschlich Baumgartinger, zuletzt in Redlham bedienstet, jetzt unbekannten Aufenthaltes, ist der Uebertretung des § 460 St.=G.=B. verdächtig. Derselbe ist im Besitze eines Dienstbotenbuches, aus¬ gestellt von der Gemeinde Bruck=Waasen vom 21. Septem¬ ber 1900, ziemlich groß, kräftig, hat blonde Haare, solchen starken Schnurrbart, graue Augen, breites Kinn, proportio¬ nierten Mund und Nase. Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 26. August 1903, Z. 17.476/II, werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden angewiesen, den Genannten auszuforschen und ein positives Resultat bis 10. Oktober 1903 anher bekannt zu geben. Steyr, 21. September 1903 Z. 14.408. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Lorenz Neuhofer. Der verehelichte Korbflechter und Taglöhner Lorenz Neuhofer, am 13. Juni 1871 zu Salzburg geboren, zur Gemeinde Frankenmarkt zuständig, von großer starker Statur ovalem Gesichte, gesunder Gesichtsfarbe, blonden Haaren und Augenbrauen, blauen Augen, proportionierter Nase und Mund, blondem Schnurrbart und ohne besonderen Kenn¬ zeichen, mit Arbeitsbuch der Gemeinde Traunkirchen Nr. 148 vom 16. Juni 1903 versehen, zieht samt seiner schwangeren Gattin Anna Neuhofer und einem Kinde herum und nimmt für Rechnung der dortigen Gemeinde Reisevorschüsse heraus, ohne bisber nach Frankenmarkt rückgekehrt zu sein. Nachdem Lorenz Neuhofer eine bereits siebenmal und wegen verschiedener Delikte abgestrafte, arbeitsscheue Persön¬ lichkeit ist, welche ihrer Heimatsgemeinde bereits große Kosten verursacht hat, hat die k. k. Bezirkshauptmannschaft Böckla¬ bruck mit dem Berichte vom 13. August 1903, Z 19.283, dessen Kurrendierung als Unterstützungsschwindler in Antrag gebracht. Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 26. August l. J., Z. 17.728, werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden verständigt, daß außer dem Falle erwiesener Notlage seitens der Gemeinden an den Korbflechter Lorenz Neuhofer wie auch an dessen Gattin Anna Neuhofer aus Frankenmarkt künftighin kein Reise¬ vorschuß für Rechnung der Gemeinde in Frankenmarkt ver¬ abfolat werden darf, sondern derselbe nach Zulaß der gesetz¬ lichen Bestimmungen der schubpolizeilichen Behandlung zu unterziehen ist. Steyr, 21. September 1903. Z. 14.390. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Stellung unter Polizeiaufsicht. Marie Eder, geboren am 29. Jänner 1884 in Wien zuständig nach St. Ulrich, polit. Bezirk Steyr, Dienstmagd, wird auf Grund des rechtskräftigen Urteiles des k. k. Kreis¬ gerichtes St. Pölten vom 22. April 1903, Z. 14.813/18, womit gemäß § 4 des Gesetzes vom 10. Mai 1873, R.-=G.=Bl. Nr. 108, die Zulässigkeit der Stellung unter Polizeiaufsicht ausgesprochen wurde, unter Anweisung der Ortsgemeinden

St. Ulrich und Garsten als Aufenthalts=Rayon auf die Dauer von einem Jahre unter Polizeiaufsicht gestellt. Der¬ elben werden hiedurch in Anwendung des § 9 des Gesetzes vom 10. Mai 1873, R=G.=Bl. Nr. 108 folgende Be¬ schränkungen und Verpflichtungen auferlegt 1. Darf dieselbe den ihr zugewiesenen Aufenthaltsravon obne Bewilligung der k. k. Bezirkshauptmannschaft Stey nicht verlassen. 2. Dieselbe ist verpflichtet, jeden Wechsel der Wohnung noch am selben Tage der Gemeinde=Vorstehung sowohl des rüberen als des neuen Aufenthaltsortes behufs sofortiger Anzeige an die k. k. Bezirkshauptmannschaft zu melden. 3. Dieselbe ist verpflichtet, sich am 1. Sonntage eines jeden Monates bei der Gemeinde=Vorstehung ihres jeweiligen Aufenthaltsortes versönlich zu melden und über Unterhalt oder Erwerb auszuweisen. 4. Es kann bei ihr zum Zwecke der polizeilichen Auf¬ sicht jederzeit eine Haus= oder Personsdurchsuchung vorge¬ nommen werden. Die Polizeiaufsicht beginnt am 22. Oktober 1903 und endet am 21. Oktober 1904. Wer unter Polizeiaufsicht gestellt ist und den ihm hie¬ durch auferlegten Beschränkungen und Verpflichtungen zu¬ widerhandelt, wird gemäß § 6 des Gesetzes vom 24. Mai 1885, R.=6.=Bl. Nr. 89, von dem Gerichte mit strengem, eventuell auch verschärftem Arrest von acht Tagen bis zu drei Monaten bestraft. Auch kann gemäß § 7 desselben Gesetzes im Urteile die Zulässigkeit der Abgabe in eine Zwangsarbeitsanstalt ausgesprochen werden. Steyr, 17. September 1903. Z. 14.237. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 3. September bis 10. September 1903. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Sandl, Ortschaft Hundsberg. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Ortschaft Vorchdorf. Bezirk Perg: Gemeinde Saxen, Ortschaft Watzelsdorf: Gemeinde Weinzierl, Ortschaft Zeitling. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ort¬ schaft Manndorf. 5. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Großraming; Ortschaft Oberplaißa. Erlöschen der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Steinbach a. d. Steyr. Ortschaften Steinbach und Zehetner. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Grein. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Rohrbach. 4. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. 5. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ortschaft Steyrdorf. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Windhag. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Altenberg, Ort¬ schaft Kulm. Steyr, 20. September 1903. Z. 14.308. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Vosten=Kommanden. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten-Kommanden werden hiemit auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung" Nr. 103 enthaltene Kundmachung der k. k. Statthalterei in Linz vom 14. September 1903, Nr. 19.570/X. betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone in die diesseitige Reichshälfte zur be¬ sonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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