Amtsblatt 1903/36 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Schule zunächst vorgesetzte Schulbehörde von den Prüfungs¬ taxen ganz oder teilweise dispensieren. Diese Anordnungen haben mit Beginn des Schul¬ jahres 1903/04 in Wirksamkeit zu treten. Dies wird infolge Landesschulrat=Erlasses vom 28. Au¬ gust 1903, Nr. 3520, mit dem Beifügen verlautbart, daß die interessierten Parteien entsprechend zu belehren sind. Steyr, 31. August 1903. Z. 13.359. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Infolge des Erlasses des k. k. Ministeriums für Landes¬ verteidigung vom 7. August 1903, Z. 33.545/XV, sind die mit dem h. ä. Erlasse vom 21. Oktober 1902, Z. 14.459 und 14.576, Amtsblatt Nr. 44, angeordneten Nachforschungen nach Franz Peregrin, reete Perger, einzustellen. Steyr, 27. August 1903. Z. 13.174. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor Unterstützungsschwindler. Laut Erlaß der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 2. August l. J., Z. 16.436/III. verursacht der in der Gemeinde Ober¬ neuberg zuständige, im Jahre 1858 in Hopfau geborene Bäckergehilfe Josef Bauer seiner Heimatsgemeinde durch ungebührliche Inanspruchnahme der öffentlichen Wohltätigkeit und der Spitalspflege sowie durch Herauslockung von Reise unterstützungen bedeutende Auslagen. Der Genannte ist mittelgroß, hat längliches Gesicht, proportionierten Mund und ebensolche Nase, graue Augen, gute Zähne sowie blondes Haupt= und Barthaar. Er besitzt ein vom Gemeindeamte Oberneuberg am 20. November 1901 unter Nr. 18 ausgefertigtes Arbeitsbuch. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden mit dem Auftrage in Kennt¬ nis gesetzt, den Genannten, den Fall unabweislichen Bedürf¬ nisses ausgenommen, keinerlei Vorschüsse oder Geldunter¬ stützungen auszufolgen, vielmehr denselben im Falle der Bestimmungs= und Ausweislosigkeit schubweise zu behandeln Steyr, 31. August 1903. Z. 13.355. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor Unterstützungsschwindlern. Laut Note der k. k. schlesischen Landesregierung vom 15. Juli 1903, Z. 15.078, haben die Eheleute Gustat Herzel, geboren 1869, zuständig in Zuckmantel, von Profession Weber, und Sophie Herzel, geb. Böhm, früher verwitwete Brosselt, 1858 zu Thomasdorf geboren, die Stadt Freiwaldau verlassen, um auswärts ihren Erwerb zu suchen. Da die genannten Eheleute bereits seit längerer Zeit trotz allseitigen Entgegenkommens wegen ihrer Trägheit und Renitenz keinen dauernden Erwerb zu finden imstande waren und von den Arbeitsgebern stets bald wieder ent¬ lassen werden mußten, liegt bei dem Umstande, als seit der Abreise der Eheleute Herzel bereits Forderungen um Unter¬ stützungsersätze eingelangt sind, die Befürchtung nahe, daß die Genannten durch fortgesetzte Inanspruchnahme von Unter¬ stützungen ihrer Heimatsgemeinde ungebührliche Kosten ver¬ ursachen. Gustav Herzel ist im Besitze eines Arbeitsbuches dto. Zuckmantel 29. April 1902, Z. 47, und Sosie Herzel im Besitze eines solchen dto. Zuckmantel 17. Mai 1903, Z. 34. Zufolge Erlasses der k. k. o.=0. Statthalterei vom 18. August 1903, Z. 17,.475/II, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden be¬ auftragt, den Genannten, außer im Falle dringender Not, keinerlei Geldunterstützungen mehr zu verabfolgen, sondern dieselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Vor aussetzungen der schubpolizeilichen Behandlung zu unterziehen. Steyr, 31. August 1903. Z. 13.360. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Vosten=Kommanden. Ausforschung. Das k. k. Bezirksgericht Wien Innere Stadt I hat sich als Vormundschaftsgericht über die am 14. November 1885 außerehelich geborene Barbara Gruber, welche im Dezember 1902 die Stadt Brünn in unbekannter Richtung verlassen hat und sich der Prostitution ergeben haben dürfte, wegen Ausforschung der Genannten behufs Abgabe derselben in eine Besserungsanstalt an das k. k. Ministerium des Innern gewendet Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 21. August 1903, 3. 17.880/II, werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten-Kommanden angewiesen, die Nach¬ forschungen nach Barbara Gruber sofort einzuleiten und über das Ergebnis derselben bis 20. September 1903 an¬ her zu berichten. Steyr, 26. August 1903. Z. 13.119. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 18.012/X. Kundmachung betreffend Einfuhrsbeschränkungen bezüglich des Verkehres mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete nach Oberösterreich. Auf Grund des letzten offiziellen Tierseuchenausweises der Landesregierung in Sarajevo findet die k. k. Statthalterei zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 17. August d. J., Z. 37.361, unter Aufrechthaltung der mit der hierämtlichen Kundmachung vom 13. Jänner 1900, Z. 510/II, hinsichtlich der Einfuhr von lebenden und ge¬ schlachteten Schweinen aus dem Okkupationsgebiete mittels Eisenbahn festgesetzten Bestimmungen, betreffend den Verkehr

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