Amtsblatt 1903/35 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Steyr, am 27. August. Nr. 35. 1903. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo au¬ Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtio¬ geeignete Inserate angenommen werden Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 24. August 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Unter Einem gelangen die Reichs=Gesetz=Blätter Stück LXXV, LXXVI, LXXVII, LXXIII, LXXIX, LXXX und LXXXI an die Gemeinde=Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Steyr, am 23. August 1903. Z. 13.070. An die Gemeinde=Vorstehungen des Gerichtsbezirkes Steyr. Behufs Besprechung dienstlicher Angelegenheiten ergeht die Einladung, es wollen sich die Herren Gemeindevorsteher oder deren Stellvertreter mit den Gemeindebeamten am Montag den 31. August 1903 um 9 Uhr vormittags in meiner Amtskanzlei einfinden. Zu dieser Besprechung haben die Herren Gemeinde¬ Vorsteher die in ihren Händen befindliche Mobilisierungs¬ Instruktion mitzubringen. Steyr, 20. August 1903. Z. 12.804. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Vosten=Kommanden. Sammlungsbewilligung. Mit dem Dekrete des k. k. Statthalterei=Präsidiums vom 13. August 1903, Z. 3309/Präs., wurde dem Herz¬ Jesu=Kirchenbau=Vereine in Linz-Lustenau für die Zeit vom 1. September 1903 bis 1. März 1904 die Bewilligung er¬ teilt, im Erzherzogtume Oesterreich ob der Enns die Beiträge der Vereinsmitglieder durch Sammlung einzuheben und bei bekannten Wohltätern des Unternehmens um Unterstützungen zu Vereinszwecken anzusuchen. Hiebei ist eine Sammlung von Haus zu Haus und bei Behörden ausgeschlossen. Mit der Durchführung dieser Sammlung ist der Laien¬ bruder der Redemptoristen=Niederlassung in Linz, Fr. Gabriel Stehr, betraut und wurde ihm unter Einem das vorge¬ schriebene, mit seiner Photographie und Personsbeschreibung versehene Sammelbuch hieramts ausgestellt. Steyr, 24. August 1903. Z. 13.039. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Sammlungsbewilligung. Die k. k. Statthalterei für Oberösterreich hat mit dem Erlasse vom 9. November 1902, Z. 4010/Präs., dem katho¬ lischen Schulverein für Oesterreich die angesuchte Bewilligung zur Sammlung milder Gaben in Oberösterreich für die Zwecke des Vereines bei den Mitgliedern und Gönnern des Vereines mit Ausschluß der Sammlung von Haus zu Haus und bei Behörden für die Zeit vom 16. August 1903 bis 16. Oktober 1903 erteilt. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden mit dem Beifügen in Kenntnis gesetzt, daß dem zur Durchführung der Sammlung bevollmächtigten Vereinsorgane Franz Reischl (Statur 168 em., Augen grau, Nase und Mund proportioniert, Haare: trägt blonde Perücke, Alter: 40 Jahre, besondere Merkmale (vidi Haare), geboren am 21. August 1863 in Herrenbaumgarten, N.=Oe., dahin zuständig, katholisch, ver¬ heiratet) am 6. August vom Statthalterei=Präsidium das mit dessen Photographie versehene Sammelbuch ausgestellt wurde. Steyr, 21. August 1903. Z. 12.883. An die Gemeinde=Vorstehungen der Gerichts¬ bezirke Steyr und Weyer. Zerlegung des Fischereirevieres Enns (Steyr) in die Fischereireviere Enns und Steyr. In der Anlage erhalten die Gemeinde=Vorstehungen ein Stück Kundmachung, Amtsblatt der „Linzer Zeitung

Nr. 90/1903, enthaltend die Abänderung der Statthalterei¬ Kundmachung vom 21. März 1899, Amtsblatt der „Linzer Zeitung Nr. 34, betreffend die Entscheidung über die Bildung der Fischerei=Reviere im hiesigen Bezirke (Amts¬ blatt der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr Nr. 15, Erlaß vom 10. April 1899, Z. 5013), mit dem Auftrage, dieselbe in der dortigen Gemeinde mittels Anschlag kundzumachen. Kundmachung betreffend die Abänderung der Statthalterei=Kundmachung vom 21. März 1899 (Amtsblatt der „Linzer Zeitung Nr. 34) infolge der Zerlegung des Fischereirevieres Enns (Steyr) in die Fischereireviere Enns (Steyr) und Steyr (Steyr). Im Zuge der Einteilung der Fischereireviere wurde die untere Steyrstrecke aus dem mit der hierämtlichen Kund¬ machung vom 21. März 1899 gebildeten Fischereireviere Enns (Steyr) ausgeschieden und die Bildung eines eigenen Revieres Steyr (Steyr) angeordnet. Hiernach hat für jene Gewässer, welche in der er¬ wähnten Kundmachung zu dem Fischereireviere Enns ein¬ bezogen wurden, zu besteben: a) das Fischereirevier Enns (Steyr) für den Enns¬ fluß vom Eintritte in Oberösterreich mit allen Zuflüssen am rechten und linken Ufer und deren Zuflüssen bis zum Fahrnstein mit Ausnahme des Steyrflusses: b) Das Fischereirevier Steyr (Steyr) für den Steyr¬ fluß nebst Zuflüssen von der Scharmühlwehre abwärts bis zur Einmündung in den Ennsfluß Als Reviergenossen kommen in diesen Revieren unter Bedachtnahme auf den in der Zwischenzeit eingetretenen Wechsel im Besitze von Fischereirechten in Betracht. Für das Fischereirevier Enns (Steyr): Fideikommißherrschaft Steyr Bischöfliche Dotationsgüter Garsten und Gleink; 3. Oberösterreichisches Religionsfondsgut Reichraming und Kleinreifling 4. Steiermärkisches Religionsfondsgut Laussa; 5. Pfarrpfründe Gaflenz; 6. Kajetan und Anna Schoißwohl in Unterlaussa Nr. 28; 7. Anton Dreber, Brauereibesitzer in Schwechat; 8. Kajetan Schnabl in Unterlaussa. Für das Fischereirevier Steyr (Steyr): Fideikommißherrschaft Steyr 2. Bischöfliche Dotationsgüter Garsten und Gleink 3. Karoline Freifrau von Imhof, Besitzerin der Herr¬ schaft Dorf a. d. Enns 4. Otto Christ und Friedrich Bauernebel, Messer¬ fabrikanten in Neuzeug 5. Bertold Koppler in Sierning Nr. 117 (Stiegl¬ mühle); 6. Johann Mühlberger, Besitzer der Ursprung= und Schieferlmühle in Sierning; Karl Platzer, Besitzer der Brücklmühle in Sierning; 8. Johann Georg Ealseer, Besitzer der Jungmühle in Sierning 9. Josef Pfusterschmied, Besitzer der Grubmühle in Sierning; 10. Michael Pissenberger in Sierning: 11. Franz Jäger von Waldau, Besitzer der Wahl¬ mühle in Sierninghofen; 12. Sylvester Bichlmüller, Besitzer der Krennmühle in Sierninghofen; 13. Katharina Wöll in Sierninghofen Nr. 70: 14. Graf Lamberg und Firma Franz Werndls Nach¬ folger in Unterhimmel. Linz, am 20. Juli 1903. Für den k. k. Statthalter: Wickenburg m. p. Z. 1555/B.=Sch.=R. Steyr, 23. August 1903. An sämtliche Schulleitungen. Die Schulleitungen werden im Grunde des landes¬ schulrätlichen Erlasses vom 13. August 1903, Nr. 3461, auf die nachstehende Kundmachung betreffs Heilkurse für stotternde Kinder mit dem Beisügen aufmerksam gemacht, daß im Falle der Beteiligung vorher h. a. der nötige Urlaub anzusprechen ist. Kundmachung. In der Zeit vom 5. Oktober bis 7. November 1903 werden an vier öffentlichen Volksschulen in Wien in von der Gemeinde Wien zur Verfügung gestellten Lokalitäten Heilkurse für stotternde Schulkinder von Volksschullehrern abgehalten werden. In diesen wird die Heilung des obbezeichneten Sprach¬ gebrechens nach der bewährten Methode des Professors Léon Berquand durch dessen unmittelbare Schüler mittels alleiniger Anwendung vädagogischer Maßnahmen und Sprech¬ übungen durchgeführt und es können auch mit Zustimmung des hohen k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht owie des k. k. n.=ö. Landesschulrates mehrere an Volks¬ schulen der österreichischen Kronländer angestellte Lehrer an diesen Kursen behufs Erwerbung der Kenntnis dieser Methode und Einführung in deren praktischen Betrieb unentgeltlich teilnehmen. Lehrer, welche an diesen Instruktionskursen sich zu be¬ teiligen gedenken, haben sich zur Anwesenheit während der ganzen fünfwöchentlichen Dauer des von ihnen zu besuchenden Kurses zu verpflichten, weil nur in diesem Falle ein voll¬ kommenes Eindringen in das Wesen der angewendeten Methode möglich ist und die Befähigung zu deren richtigen Anwendung gewonnen werden kann. (Nur in besonders be¬ rücksichtigenswerten Fällen könnte eine vierwöchentliche Teil¬ nahme an einem solchen Kurse — Nachsicht der Anwesenheit während der letzten Kurswoche — zugestanden werden.) Die Anmeldung der beabsichtigten Teilnahme hat seitens der Lehrer im Wege ihrer Schulleitung beim Bezirksschul¬ rate der Stadt Wien bis spätestens am 30. September 1903 zu geschehen, worauf die Zuteilung der Angemeldeten an einen der Kurse und die Einberufung im kurzen Wege der direkten Verständigung des betreffenden Teilnehmers selbst erfolgen wird. Da nach den bisherigen Erfahrungen noch niemals eine Anmeldung zurückgewiesen werden mußte, son¬ dern Plätze für alle angemeldeten Lehrpersonen vorhanden waren, so kann jeder Angemeldete auf Zuweisung sicher rechnen. Um jedoch den Schwierigkeiten, welche sich aus dem mitunter vorgekommenen Ausbleiben einzelner Angemeldeter und den Kursen Zugewiesener wegen Nichterhaltung des er¬ betenen Urlaubes für eine zweckmäßige Verteilung der Kurs¬ teilnehmer an die verschiedenen Kurse ergeben haben, zu be¬ gegnen, können nur Anmeldungen solcher Lehrpersonen be¬ rücksichtigt werden, welche den erforderlichen Urlaub zum Besuche der Instruktionskurse von ihrer vorgesetzten Schul¬

behörde erhalten haben, was entweder durch Beilegung des Urlaubsdokumentes selbst oder durch Bestätigung der Tat¬ sache durch die Schulleitung auf dem Anmeldungsschreiben nachzuweisen ist. Vom Bezirksschulrate der Stadt Wien am 10. Juli 1903. Der Bürgermeister als Vorsitzender: Dr. Karl Lueger. Steyr, 20. August 1903. Z. 12.615. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Laut Note der k. k. n.=ö. Statthalterei vom 20. Juli 1903, Z. 61.304, wurde die Taxe für die Verpflegung und Behandlung von Kranken nach der III. Klasse in den neun Wiener k. k. Krankenanstalten, u. zw.: Dem k. k. allgemeinen Krankenhaus, dem k. k. Krankenhaus Wieden der k. k. Krankenanstalt Rudolfstiftung, dem k. k. Kaiser=Franz=Josef=Spital, dem k. k. Kaiserin=Elisabeth=Spital, dem k. k. Kronprinzessin=Stephanie=Spital, dem k. k. Wilhelminen=Spital (mit dem Kaiser-Franz¬ Josef=Regierungs=Jubiläums=Kinderspitale der Gemeinde Wien und dem Georg Hellmannschen Kinderspitale), dem k. k. St. Rochus=Spital, der k. k. Krankenanstalt „Erzherzogin=Sophie=Spital¬ Stiftung vom 1. August 1903 angefangen mit zwei (2) Kronen 40 Heller für den Kopf und Tag bestimmt. Die Verpfleastare II. Klasse wird vom gleichen Tage angefangen auf sechs (6) Kronen, die 1. Klasse auf zwölf (12) Kronen erhöht. Z. 1502/B.=Sch.=R. Steyr, 20. August 1903. An alle Ortsschulräte und Schulleitungen. Zufolge landesschulrätlichen Erlasses vom 28. Juli 1903, Nr. 3109, werden die Ortsschulräte und Schulleitungen auf das Buch: „Ein österreichischer General, Leopold Frei¬ berr v. Unterberger, k. k. Feldzeugmeister, ein Lebensbild von Theresia Rak", im Verlage von Heinrich Hirsch in Wien, I., Singerstraße 7 (deutsches Haus), Preis 2 K 40 h. mit dem Beifügen aufmerksam gemacht, daß dieses Buch für die Schülerbibliotheken zu empfehlen ist. Z. 12.502. Steyr, 20. August 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Im Verlage des k. u. k. Hof= und Universitäts=Buch¬ händlers Wilhelm Braumüller in Wien ist vor kurzem ein vom Dozenten August Postolka, Amtstierarzt der Stadt Wien, verfaßtes „Lehrbuch der allgemeinen Fleischhygiene erschienen. Das bezügliche Werk, welches nicht allein den Zweck eines Unterrichtsbuches verfolgt, sondern vornehmlich auch als Amtsbehelf für den politischen und gemeindeämt¬ lichen Verwaltungsdienst sowie für die Gerichtspraxis dienen soll, entspricht dem Inhalte nach seiner Bestimmung im vollsten Maße. Mit der Herausgabe des Buches ist einem tatsächlichen Bedürfnisse entsprochen, da bisher kein Werk bestand, welches den durch das Lebensmittelgesetz vom 16. Jänner 1896, R.=G.=Bl. Nr. 89 ex 1897, geänderten Verhältnissen auf dem Gebiete der Fleischhygiene angepaßt worden wäre. Nebst einer gediegenen und umfassenden wissenschaft¬ lichen Bearbeitung des Stoffes erfolgte auch die Aufnahme der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und sonstigen Verordnungen. Nach dem Vorgesagten, insbesondere aber mit Rücksicht auf die enthaltene Normaliensammlung, stellt sich das in Rede stehende Werk als ein sehr brauchbarer Behelf nicht nur für Tierärzte, bezw. Sanitätsbeamte, sondern auch für die politischen Verwaltungsbehörden, Gemeindeämter rc. dar, weshalb zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 24. Juli 1903, Z. 9945, die Gemeinde=Vorstehungen auf das Erscheinen desselben zur weiteren Empfehlung auf¬ merksam gemacht werden. Steyr, 25. August 1903. Z. 12.826. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Von dem in Bad Hall und Pfarrkirchen wohnhaft gewesenen und am 18. April 1903 im Garnisons=Spitale Nr. 1 in Wien verstorbenen Pensions=Invaliden Infanteristen Karl Weidmann ist dessen Pensions=Urkunde nicht vor¬ gefunden worden. Dieser Verlust ist in allen Gemeinden sofort ortsüblich zu verlautbaren und binnen 4 Wochen über das Resultat hierüber anher zu berichten. Steyr, 22. August 1903. Z. 12.976. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung des Müllergehülfen Valentin Kersch¬ baumer. Laut Note der k. k. steiermärkischen Statthalterei vom 16. Juli 1903, Z. 28.594, ist in einer Verpflegskosten¬ Angelegenheit die Einvernehmung des Müllergehülfen Valentin Kerschbaumer aus St. Jakob i. R., pol. Bezirk Villach, bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft Hartberg unerläßlich. Derselbe ist in Feistritz bei Paternion am 17. Februar 1865 oder 1868 geboren, in St. Jakob i. R. heimat¬ berechtigt, ledig, katholisch, von großer Statur, hat braune Haare, Mund und Nase proportioniert und keine besonderen Kennzeichen. Er ist im Besitze eines von der Gemeinde St. Jakob i. R. ausgestellten Arbeitsbuches (ohne Datum und Zahl). Im Monate März l. J. war Kerschbaumer durch einige Zeit beim Bahnbaue im Rosentale beschäftigt hat sich von dort Ende März l. J. unbekannt wohin begeben und soll seither verschiedene Provinzen Oesterreichs durch¬ wandert haben.

Da die bisherigen Aufenthaltserhebungen erfolglos waren, werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gen¬ darmerie=Posten=Kommanden zufolge Erlasses der k. k. o.=5. Statthalterei vom 2. August 1903, Z. 16.461/II, be¬ auftragt, den Genannten auszuforschen und ein positives Resultat hierher anzuzeigen. Steyr, am 21. August 1903. Z. 12.930. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Vosten=Kommanden. Laut Berichtes der Gemeinde=Vorstehung Admont vom August 1903, Z. 489, ist der beim vulgo Thorwartl in Admont wohnhaft gewesene Auszügler Josef Föttinger seit anfangs April l. J. abgängig und man vermutet, daß ihm ein Unglück zugestoßen ist. Föttinger hat sich in der Richtung gegen Kaiserau¬ Bärndorf entfernt. Derselbe ist zirka 70 Jahre alt, von großer Statur, kahlköpfig, hat längliches Gesicht, blaue Augen, grauen Voll¬ bart, schlechte Zähne und war mit moosgrünem Hute, grauem Lodenrocke mit Hirschbeinknöpfen, schwarzgrauer Hose und Weste, guten Lederschuhen ohne Strümpfe, blau= und rotkarriertem Orfordhemde und blaugestreifter Unterhose be¬ kleidet. Ueber die Schultern gehängt trug er eine Ledertasche mit rauhem Deckel, in welcher er seinen Militär=Abschied verwahrt hat. Zufolge Ersuchens der k. k. Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 17. August 1903, Z. 13.080, werden die Ge¬ meinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Komman¬ den beauftragt, nach dem Aufenthalte des Genannten ein¬ gehend zu forschen und ein positives Resultat unmittelbar der k. k. Bezirkshauptmannschaft Liezen bekanntzugeben. Z. 12.875. Steyr, 21. August 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor Unterstützungsschwindler. Zufolge Erlaß der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 24. Juli 1903, Z. 15.718 II, treibt sich der im Jahre 1857 in Brunndorf geborene und dahin zuständige, bereits 13 mal gerichtlich abgestrafte Wilhelm Roschker arbeits¬ und beschäftigungslos berum und läßt sich auf Kosten seiner Heimatsgemeinde Unterstützungen und Vorschüsse verabfolgen. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten-Kommanden werden beauftragt, den Fall dringender Notwendigkeit ausgenommen, dem Genannten keine Unter¬ stützung zu verabreichen, sondern denselben vielmehr der schubpolizeilichen Behandlung zu überführen. Steyr, 23. August 1903. Z. 12.962. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Vosten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 11. August bis 17. August 1903. 1. Pferderäude. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Braunau: Gemeinde Feldkirchen, Ort¬ schaft Aich. 2. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Gschwandt, Ort¬ schaft Oberweis: Gemeinde Pinsdorf, Ortschaft Innergrub. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ort¬ schaften Manndorf und Möderndorf: Gemeinde Steinbach, Ortschaften Steinbach u. Zehetner; Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaft Eggmair. 3. Bezirk Linz (Land): Gemeinde St. Florian, Ortschaft Bruck bei Hausleiten: Gemeinde Wilhering, Ort¬ schaft Höf. 4. Bezirk Ried: Gemeinde Hohenzell, Ortschaft Lanastall. 5. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Pfarrkirchen, Ort¬ schaften Altenhof, Grettenbach, Polmannsdorf, Pfarrkirchen und Werbach. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Altmünster, Ort¬ schaften Eben, Nachdemsee, Traunleiten: Gemeinde und Stadt Gmunden: Gemeinde Gschwandt, Ortschaft Oberweis: Ge¬ meinde und Ortschaft Ischl: Gemeinde und Ortschaft Vorchdorf. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Grünburg, Ort¬ schaft Untergrünburg: Gemeinde Pettenbach, Ortschaften Lungendorf und Pettenbach. 3. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Hofkirchen, Ort¬ schaften Egelsberg und Hofkirchen. 4. Bezirk Schärding: Gemeinde Zell a. d. P., Ortschaft Brawinkl. 3. Schweinepest. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Hellmonsödt. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Erlöschen der Seuche: Bezirk Freistadt: Gemeinde Neumarkt, Ortschaft Baumgarten und Schallersdorf. Steyr, 23. August 1903. Z. 12.979. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Vosten=Kommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 17.706/X. Kundmachung betreffend den Viehverkehr vom Zentral=Viehmarkte zu St. Marx in Wien.

Mit Rücksicht auf den derzeitigen Stand der Maul¬ und Klauenseuche hat die k. k. Statthalterei in Wien mit der Kundmachung vom 13. August 1903, Z. 7551, unter Behebung ihrer Kundmachung vom 27. Mai 1903, Z. 57.286, auf Grund des 8 3 des Tierseuchengesetzes vom Jahre 1880. R.=G.=Bl. Nr. 35, folgendes angeordnet: 1. Vom Wiener Zentralviehmarkte dürfen Rinder nur zu Schlachtungszwecken nach öffentlichen Schlachthäusern oder privaten Schlächtereien abgetrieben, mittels Wagen= und Pferdebespannung geführt oder mittels Eisenbahn befördert werden. Der Abtrieb ist nur für am Montag= oder Donnerstaamarkte angekaufte Rinder zulässig, welche entweder für öffentliche Schlachthäuser im Stadtgebiete Wien oder für private Schlächtereien innerhalb der an Wien grenzenden Gerichtsbezirke Floridsdorf, Groß=Enzersdorf, Hietzing, Kloster¬ neuburg, Korneuburg, Mödling, Purkersdorf und Schwechat bestimmt sind. Der Trieb darf nur direkt nach dem Bestimmungs¬ orte und ohne Einstellung erfolgen. Weiters dürfen Rinder auch vom Samstagmarkte, bezw. Kontumazmarkte, nach dem Schlachthause zu St. Mar, getrieben werden. 3. Die Abfuhr von Rindern vom Montag= oder Donnerstagmarkte mittels Wagen und Pferdebespannung ist nur hinsichtlich jener Tiere gestattet, welche entweder für öffentliche Schlachthäuser in Wien oder für private Schläch tereien innerhalb der Gerichtsbezirke Atzenbruck, Bruck a. d. Leitha. Ebreichsdorf, Floridsdorf, Groß=Enzersdorf, Hainburg Hietzing, Klosterneuburg, Korneuburg, Kirchberg am Wagram, Mödling, Purkersdorf, Neulengbach, Stockerau, Schwechat Tulln und Wolkersdorf bestimmt sind. Die Abfuhr dieser Tiere mittels Wagen und Pferde¬ bespannung darf nur im direkten Verkehre ohne Ausladung, Umladung oder Einstellung während des Weges erfolgen. Vom Samstagmarkte, bezw. Kontumazmarkte, müssen die nicht in das Schlachthaus zu St. Marx abgetriebenen Rinder unter ämtlicher Aufsicht nach den Schlachthäusern in Hernals, Gumpendorf, Meidling oder Nußdorf ebenfalls mittels Wagen und Pferdebespannung überführt werden. 4. Die Abfuhr der Rinder vom Montag= oder Donners¬ taamarkte mittels Eisenbahn hat stattzufinden, wenn sie nach öffentlichen Schlachthäusern oder privaten Schlächtereien innerhalb der nicht an Wien grenzenden politischen Bezirke Amstetten, Baden, Unter=Gänserndorf, Gmünd, Ober=Holla¬ brunn, Horn, Krems, Lilienfeld, Melk, Mistelbach, Neun¬ kirchen, Wiener=Neustadt (Stadt= und Landbezirk), Pöagstall, St. Pölten, Scheibbs, Waidhofen a. d. Thava, Waidhofer a. d. Ybbs (Stadtbezirk) und Zwettl transportiert werden sollen. Der Transport von Rindern im Eisenbahnverkehre ist nur nach der dem Bestimmungsorte zunächst gelegenen Station gestattet. Die volitischen Bezirksbehörden werden aber hiemit er¬ mächtigt, für Rindertransporte, welche von mehreren Käufern einer Gegend am Wiener Markte erworben und in einem Waggon verladen wurden, über Ersuchen der Parteien die gemeinsame Ausladestation zu bestimmen. 5. Die vom Wiener Markte nach privaten Schlächtereien zum Abtriebe, zur Abfuhr mittels Wagen und Pferde¬ bespannung oder zum Transporte mittels der Eisenbahn zu¬ gelassenen Rinder müssen am Bestimmungsorte vom ein¬ heimischen Vieh vollkommen isoliert aufgestellt und ohne Wechsel des Standortes bis längstens Dienstag, 12 Uhr mittags, nach der Bezugswoche geschlachtet werden. Dieser Schlachtungstermin ist seitens des Veterinär¬ amtes in St. Marx auf den Viehvässen ersichtlich zu machen. Die Viehbesitzer sind verpflichtet, die Viehpässe unmittelbar nach dem Einlangen des Viehes am Bestimmungsorte bei der Gemeinde=Vorstehung abzugeben, welch letzterer die Kon¬ trolle über die Einhaltung der Schlachtungsfrist und der übrigen veterinär=polizeilichen Maßnahmen in erster Linie oblieat. Wahrgenommene Außerachtlassungen sind sofort ab¬ zustellen und der politischen Bezirksbehörde anzuzeigen, die auch sonst zur Ueberwachung dieser Anordnungen durch die hiezu berufenen Organe verpflichtet ist. 6. Die Entfernung der am Montag= oder Donners¬ tagmarkte zu St. Marx angekauften Rinder von dort muß längstens innerhalb 48 Stunden nach Marktschluß, jene der am Samstagmarkte (Kontumazmarkte) angekauften Rinder noch am selben Tage geschehen. Die Anordnung weiterer lokaler veterinär=polizeilicher Vorsichtsmaßregeln und speziell die veterinär=polizeiliche Be¬ handlung der am Montag= oder Donnerstagmarkte unver¬ kauften Rinder bleibt bis auf weiteres dem Wiener Magistrat überlassen. Ueber Niederösterreich hinausnach anderen Ländern wird der Transport von Rindern vom Wiener Markte nur mittels der Eisenbahn zugelassen. 8. Das bestehende Verbot des Wegbringens von Schweinen im lebenden Zustande aus dem Stadtgebiete Wien, mit Ausnahme nach jenen außerhalb Wiens gelegenen Schlachtstätten, für welche Sonderbezugsbewilligungen erteilt wurden, bleibt bis auf weiteres aufrecht. Diese Kundmachung tritt sofort in Wirksamkeit. Uebertretungen derselben werden nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51, bestraft. Dies wird mit Bezugnahme auf die hierämtliche Kundmachung vom 29. Mai d. J., Z. 11.657/X, allgemein verlautbart. Linz, am 17. August 1903. Für den k. k. Statthalter: Wickenburg m. p. Steyr, 23. August 1903. Z. 12.980. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Vosten=Kommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 13. August 1903, Z. 36.175, enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Schweinen) aus Ungarn nach den im Reichsrate Ziegen, vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Maul= und Klauen¬ seuche nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus den Stuhlgerichtsbezirken Nezsider (Komitat Moson), Csepreg, Kapuvar (Komitat Sopron) und aus der Munizipalstadt Sopron in Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern.

Ferner ist auf Grund der Verfügung der k. k. Be¬ zirkshauptmannschaft Stryi wegen des Bestandes der Schweine¬ pest die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz=Stuhl¬ gerichtsbezirke Oekörmezö (Komitat Maramaros) sowie auf Grund der Verfügung der k. k. Bezirkshauptmannschaft Neu¬ Sandec wegen Bestandes des Rotlaufes der Schweine die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Szekesö, einschließlich der Stadtgemeinde Bartfa (Komitat Saros), in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Dies wird im Nachhange zu den Kundmachungen vom 31. Juli und 4. August 1903, 33. 34.359 und 35.253 Amtsblatt zur „Linzer Zeitung" vom 6. und 11. August 1903. Nr. 91 und 92), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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