Amtsblatt 1903/16 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Amts-Blatt k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 16. Steyr, am 16. April. 1903. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtios geeignete Inserate angenommen werden. Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 13. April 1903. Z. 5818. Amts=Erinnerung. Jene Gemeinde=Vorstehungen, welche die Mitglieder der Pferdeklassifikations-Kommission sowie die Schreibkraft bisher noch nicht bekannt gegeben haben, werden unter Be¬ zugnahme auf den h. ä. Erlaß vom 22. Dezember 1902, Z. 17.919, Amtsblatt Nr. 52 ex 1902, aufgefordert, diesem Auftrage binnen drei Tagen zuversichtlich Folge zu leisten. Steyr, 10. April 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Unter Einem gelangen die Reichs=Gesetz=Blätter Stück XXII. XXIII. XXIV. XXV. XXVI. XXVII. XXVIII, XXIX und XXX an die Gemeinden des Bezirkes zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Z. 30. Steyr, 14. April 1903 An alle Gemeinde=Vorstehungen. Aenderungen in den Ortschaften=Verzeichnissen pro 1902. Die Gemeinde=Vorstehungen, welche die Berichte über die Aenderungen in dem Ortschafts=Verzeichnisse pro 1902 noch nicht vorgelegt haben, werden unter Bezugnahme auf den h. ä. Erlaß vom 23. September 1901, Z. 12.371, Amtsblatt Nr. 39, angewiesen, dieselben unter Anschluß einer Konsianation sofort anher zur Kenntnis zu bringen oder die Fehlanzeige zu erstatten. Steyr, 9. April 1903. Z. 5495. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Militärtaxpflichtiger, und zwar: des im Jahre 1867 in Judenburg als Sohn des Leopold Falheier geborenen, nach Groß=Olbersdorf, Bezirk Wagstadt, heimatberechtigten Adolf Falheier; des am 7. Oktober 1869 in Klein=Ellgoth als Sohn der zuletzt in Neudorf, Bezirk Mähr.=Ostrau, wohnhaften Ehe¬ leute Johann und Theresia Klasek geborenen und dahin heimatberechtigten Anton Klasek; des am 14. März 1872 in Orlau als Sohn der Eheleute Augustin Schneider und Barbara Siamund geborenen und nach Botenwald im Bezirke Neutitschein heimatberechtigten Otto Schneider; des Anton Mahel, am 14. September 1869 geboren in Ober=Rozinka und dahin zuständig. Sohn des Josef und der Maria Mahel, geborenen Krytinar. des Anton Zitka, am 1. September 1876 geboren in Lhota und dahin zuständig, Schlosser, Sohn des Franz und der Josefa Zitka, geborenen Kalina; des Johann Kolousek, im Jahre 1876 geboren in Ole¬ schinky und dahin zuständig; des Wilhelm Hohenberger aus Kostel, geboren am 10. Mai 1872 in Rakwitz, Sohn des Gabriel und der Rebekka Hohen¬ berger, geborenen Löwi; des Franz Mensik, zuständig und am 6. September 1873 geboren in Göding, Sohn der Antonie Mensik; Stellungspflichtiger, und zwar: des am 2. Mai 1878 geborenen, in Uhričitz, Bezirk Prerau, zuständigen Heinrich Confalik, Sohn des Franz und der Marie Confalik, geborene Skácel; des am 9. Mai 1880 in Novosady geborenen, nach Ober¬ Stefanau, Bezirk M.=Trübau, zuständigen Josef Blach, Sohnes des Franz und der Marie Blach, geborenen Hartl. Ueber ein positives Ergebnis ist bis 20. Mai l. I zu berichten.

Steyr, 9. April 1903. Z. 5497. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Ausweis über die Verpflegskostengebühren in den Wohltätigkeitsanstalten Oberösterreichs. Allgemeine öffentliche Krankenanstalt in Linz: 2 K. Allgem. öffentl. Krankenanstalt in Ischl: 2 K. Allgemeine öffentliche Krankenanstalt in Sulzbach-Ischl (Kinderhospiz): 1 K 68 h. Alla. öffentl. Krankenanstalt in Schärding: 2 K, al 1. Oktober 1902. Alla. öffentl. Krankenanstalt in Vöcklabruck: 1 K 36 h. Allg. öffentl. Krankenanstalt in Windischgarsten: 1 K20 h. Allgem. öffentl. Krankenanstalt in Steyr (St. Anna¬ spital): 2 K. Allgem. öffentl. Krankenanstalt in Braunau am Inn: 1 K 56 h. Allgem. öffentl. Krankenanstalt in Linz (Isabellen¬ Kinderspital): 1 K. Allgem. öffentl. Krankenanstalt in Kirchdorf: 1 K 60 h. Landesgebäranstalt in Linz: I. Verpflegsklasse 4 K. II. Kl. III. Kl. 2 K. Kinder täglich 40 h. Für die aus dem Anstaltsvorrate den austretenden Müttern mitzugebende Kinderwäsche sind die Gestehungskosten an den o.=ö. Landes¬ fond zu ersetzen. Landes=Irrenanstalt zu Niedernhart bei Linz mit Filiale in Gschwendt bei Neuhofen: I. Verpflegsklasse 5 K, II. Kl. 3 K 20 h. III. Kl. 1 K 80 h. Steyr, 13. April 1903. Z. 5737. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Abwehr und Tilgung der Geflügelcholera. In dem am 31. März l. J. ausgegebenen Stücke Nr. 25 des Reichsgesetzblattes ist die Verordnung der Mini¬ sterien des Innern, der Justiz, des Handels, der Eisenbahnen und des Ackerbaues vom 29. März l. J., betreffend die Ab¬ wehr und Tilgung der Geflügelcholera, samt der hiezu ge¬ hörigen Belehrung verlautbart worden. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden mit dem Auftrage in die Kenntnis, die beiliegende Kundmachung der k. k. o.=ö. Statt¬ halterei vom 8. April 1903, Z. 6978/X, betreffend die Ab¬ wehr und Tilgung der Geflügelcholera, sowie die Belehrung über die Geflügelcholera (Geflügeltyphoid) und die Maßregeln zu deren Bekämpfung in der ausgedehntesten Weise zu ver¬ lautbaren und die Geflügelbesitzer auf die Anzeigeverpflichtung der ausgebrochenen Seuchenerkrankung an die Gemeinde¬ Vorstehung aufmerksam zu machen. Ebenso sind hievon die Vieh= und Fleischbeschauer und die Wasenmeister in die Kenntnis zu setzen. Behufs entsprechenderer Verlautbarung dieser zitierten Kundmachung und Belehrung über die Geflügelcholera folgen weitere Exemplare zur eventuellen Verteilung an Geflügel¬ züchter und sonstige Interessenten nach. Steyr, 13. April 1903. Z. 5736. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 7300/X. Kundmachung enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn und Kroatien=Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirken Ceserhat (Komitat Abauj Torna), Eger, Mezöcsat (Komitat Borsod), Nezsider (Komitat Moson), Karansebes, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde, Resicza (Komitat Krasso¬ Szöreny), Antalfalva (Komitat Torontal) in Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der Verfügung der k. k. Be¬ zirkshauptmannschaft Göding wegen des Bestandes der Maul¬ und Klauenseuche die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus dem Grenz=Stuhlgerichts¬ bezirke Szakolcza, einschließlich der gleichnamigen Stadt¬ gemeinde (Komitat Nvitra), sowie auf Grund der Verfügungen der k. k. Bezirkshauptmannschaften Feldbach, Lussin, Lutten¬ berg, Radkersburg wegen des Bestandes der Schweinepest die Einfuhr von Schweinen aus den Grenz=Stuhlgerichts¬ bezirken Szent=Gotthard (Komitat Vas) in Ungarn, Cirkvenica (Komitat Modrus=Rieka) in Kroatien=Slavonien und wegen Bestandes des Rotlaufes der Schweine und der Schweinepest die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz=Stuhlgerichts¬ bezirke Muraszombat (Komitat Vas) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen werden die gegen die Einfuhr von Klauen¬ tieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus dem Grenz¬ Stuhlgerichtsbezirke O=Lublo, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Szepes), sowie die gegen die Ein¬ fuhr von Schweinen aus den Grenz=Stuhlgerichtsbezirken Miava (Komitat Nyitra), O-Lublo, einschließlich der gleich¬ namigen Stadtgemeinde (Komitat Szepes) und aus den Stuhlgerichtsbezirken Nagyhalmagy (Komitat Arad), Gyoma, Szarvas (Komitat Bekes), Szekelyhid (Komitat Bihar), Bar¬ kany (Komitat Esztergom) Hatszeg, einschließlich der Stadt¬ gemeinde Puj (Komitat Hunyad), Tisza-Közey, einschließlich der Stadtgemeinde Mezötur (Komitat Jasz=Nagy-Kun=Szol¬ nok), Ersekujvar, einschließlich der gleichnamigen Stadt¬ gemeinde (Komitat Nyitra), sowie aus der Munizipalstadt Pozsony in Ungarn und aus den Bezirken Ogulin, Vojnic, Vrbovsko (Komitat Modrus=Rieka), Glina, Karlovac, ein¬ schließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde, Pisarovina, Vrginmost (Komitat Zagreb) in Kroatien=Slavonien ge¬ richteten Verbote aufgehoben. Das nunmehr kraft des bestehenden Uebereinkommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial=Verordnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179) bis zum vierzigsten Tage nach dem Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Klauentieren aus den durch Maul= und Klauen¬ seuche verseucht gewesenen Gemeinde Szepesjakabfalva (Stuhl¬ gerichtsbezirk O=Lubla), ferner der Einfuhr von Schweinen aus der durch Schweinepest verseucht gewesenen Gemeinde Tirnovicza (Stuhlgerichtsbezirk Nagyhalmagy) in Ungarn

und aus der Gemeinde Draganic (Bezirk Karlovac) in Kroatien=Slavonien, sowie deren Nachbargemeinden wird durch die Aufhebung der gegen die genannten Bezirke be¬ standenen Verbote nicht berührt. Dies wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 1. April 1903, Z. 14.213, im Nach¬ bange zur hierämtlichen Kundmachung vom 30. März 1903, Z. 6614, zur allgemeinen Kenntnis gebracht Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Linz, am 8. April 1903. Der k. k. Statthalter: Bylandt m. p. Steyr, 11. April 1903. Z. 5607. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 27. März bis 2. April 1903. 1. Bläschenausschlag an den Genitalien der Rinder. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Ried: Gemeinde Waldzell, Ortschaft Roderer. 2. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde u. Ortschaft Sandl. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde u. Stadt Gmunden. 3. Bezirk Ried: Gemeinde und Stadt Ried. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Ried: Gemeinde Rottenbach, Ortschaft Watzing. 2. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ort¬ schaft Steyrdorf. 3. Schweinepest. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Gramastetten, Ortschaft Lassersdorf. 2. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde und Ortschaft Mondsee. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Z. 653/B.=Sch.=R. Steyr, 11. April 1903. An sämtliche Schulleitungen. Laut Mitteilung der Direktion der k. k. Lehrerinnen¬ Bildungsanstalt in Linz werden die Lehrbefähigungs=Prüfungen für Arbeitslehrerinnen an Volksschulen und an Bürgerschulen an der k. k. Lehrerinnen=Bildungsanstalt in der Zeit vom 8. bis 10. Junil. J. abgehalten. Die erforderlichen Dokumente a) der Tauf= oder Geburtsschein behufs Nachweises über das vollendete 18. Lebensjahr, b) das letzte Schulzeugnis, e) das Sittenzeugnis und d) ein Zeugnis über die physische Tüchtig¬ keit, sind gleichzeitig mit der Anmeldung zur Prüfung bis längstens 2. Juni l. J. an die Direktion der k. k. Lehrerinnen¬ Bildungsanstalt in Linz einzusenden. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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