Amtsblatt 1903/12 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

In diesem Falle ist der stattgehabte Vorgang auf dem Viehpasse zu bemerken. Von dem Inhalte dieses Erlasses sind die Vieh= ins¬ besondere die Schlacht= und Stechviehhändler in die Kenntnis zu setzen. Die k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden werden beauftragt, diesen Erlaß besonders zu beachten. Steyr, am 12. März 1903. Z. 3856. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden werden hiemit auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung“ Nr. 29 enthaltene Kundmachung der k. Statthalterei in Linz vom 7. März 1903, Nr. 4899/X, betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone in die diesseitige Reichshälfte, zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Steyr, 18. März 1903. Z. 4117. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 3. März bis 10. März 1903. 1. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Waldegg. Erlöschen der Seuche. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Rohrbach. 2. Rotlauf der Schweine. Erlöschen der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde u. Ortschaft Waldburg. Steyr, 18. März 1903. Z. 4118. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 5181/X. Kundmachung enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn und Kroatien=Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirken Göncz, Szikszo (Komitat Abauj=Torna), Belenyes, Vaskoh (Komitat Bihar), Bega, Lugos, einschließlich der gleich¬ namigen Stadtgemeinde, Temes (Komitat Krassa=Szöreny) Tokaj (Komitat Zemplen) in Ungarn und aus den Bezirken Ivanec, Novimarof, Varasdin, Zlatar (Komitat Varasdin), sowie aus der Munizipalstadt Varasdin in Kroatien=Sla¬ vonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der wegen des Bestandes der Maul= und Klauenseuche von der k. k. Bezirkhauptmann¬ schaft Wiener=Neustadt erlassenen Verfügung die Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen aus den Grenz=Stuhlgerichts¬ bezirken Felsöpulya, Kis=Marton, einschließlich der gleich¬ namigen Stadtgemeinden Kis=Marton und Ruszt (Komitat Sopron) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen wird das gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirken Alvincz, einschließlich der Stadtgemeinde Gyula=Fehervar, Magyar=Igen (Komitat Also=Feher), Szasz=Sebes, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Szeben), Fehertemplom, einschlie߬ lich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Temes) in Ungarn gerichtete Verbot hiemit aufgehoben. Dies wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 6. März d. I., Z. 9782, im Nach¬ hange zur hierämtlichen Kundmachung vom 7. März d. I., Z. 4899, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Linz, am 12. März 1903. Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner.

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