Amtsblatt 1903/12 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 12. Steyr, am 19. März. 1903. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auc geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtios Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 77/St.=Pr. Steyr, 10. März 1903. Das Präsidium der k. k. Finanz=Direktion in Linz hat auf Grund der Ermächtigung des k. k. Finanz=Mini¬ steriums den k. k. Steuereinnehmer Hubert Kosch anläßlich seiner Versetzung zum Steuerreferate der k. k. Bezirks¬ hauptmannschaft in Steyr zum Mitglied=Stellvertreter der Personal=Einkommensteuer=Schätzungs=Kommissionen für die Schätzungsbezirke Steyr Stadt und Steyr Umgebung, dann der Erwerbsteuer=Kommission IV. Klasse für den Veran¬ lagungsbezirk Steyr Stadt ernannt und gleichzeitig den k. k. Steueramts=Kontrollor Anton Pölz, anläßlich seiner Versetzung zum Steueramte Neuhofen, von den Funktionen eines Mitglied=Stellvertreters der oben angeführten Kom¬ missionen enthoben. Z. 4208. Steyr, 17. März 1903. An die Vorstehungen der Bezirks= und genossenschaftl. Krankenkassen. Statistische Nachweisungen der Krankenkasse. Die Vorstehungen der Bezirks= und genossenschaftlichen Krankenkassen werden eingeladen, die statistischen Nach¬ weisungen für das Jahr 1902 binnen 14 Tagen vor¬ zulegen. Der Termin ist pünktlich einzuhalten, damit die Vor¬ lage des Jahres=Sanitätsberichtes, zu welchem Zwecke die Krankenstatistik benötigt wird, an die k. k. Statthalterei in Linz termingemäß eingehalten werden kann. Z. 530/Sch. Steyr, 17. März 1903. An sämtliche Ortsschulräte. Die Gestehungskosten für die zum Gebrauche der Orts¬ schulräte und öffentlichen Volks= und Bürgerschulen für das Jahr 1902 übersendeten Verordnungsblätter des k. k. Landes¬ schulrates für Oberösterreich betragen per Exemplar 64 h. Die Ortsschulräte werden angewiesen diesen Betrag binnen drei Tagen anher einzusenden. Steyr, 17. März 1093. Z. 3952. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Ausforschung. Josef Waldl, Trödler und Hausbesitzer in Sierning Nr. 20, verließ am Samstag den 1. März 1903 um hall 5 Uhr früh Sierning, angeblich um nach Wels zu fahren. Am Dienstag den 3. März l. J. schrieb Josef Waldl von Linz aus an einen Bekannten in Sierning, daß er am 6. März nach Steyr komme, wo er jedoch nicht eingetroffen sein soll. Seit dieser Zeit gab Josef Waldl kein Lebens¬ zeichen mehr von sich und fehlt von ihm jede Spur. Er¬ hebungen nach dem Verbleib des Genannten sind sofort zu pflegen und ein positives Resultat anher mitzuteilen. Personsbeschreibung: Josef Waldl wurde im Jahre 1875 in Sierning geboren, ist katholisch, ledig, nach Aurach, Bezirk Vöcklabruck zuständig, hat früher die Müller¬ und Bäcker=Profession erlernt, war zuletzt Trödler. Derselbe ist mittelgroß, von schwacher Körperkonstitu¬ tion, hat blaugraue Augen, blonde Augenbrauen, solche Haare, eine ziemlich große, sogenannte Adlernase, gute Zähne, und einen blonden Schnurrbart, und fehlt demselben der Mittelfinger an der rechten Hand vollständig. An der linken Hand am Handgelenk hat derselbe eine auffallende Narbe, von einer Quetschwunde herrührend. Bei seinem Fortgehen trug Waldl am Leibe einen vollständigen, mehr dunkelgrünen Anzug, einen grünen Hut mit einer Feder, Stiefletten, ein weißes Hemd mit Umleg¬ kragen.

Z. 3806, 3807, 3904, 3905 u. 3906. Steyr, 12. März 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Stellungspflichtiger. Auszuforschen ist: Der am 13. Juni 1881 im Ge¬ bärhause zu Graz als unehelicher Sohn der Magdalena Krug geborene und in Eisenerz im Bezirke Leoben heimat¬ berechtigte Johann Krug. Der am 16. Dezember 1881 in Solenetz geborene, in Widsche im Bezirk Wall.=Meseritsch heimatberechtigte Franz Pavlica, Sohn des Franz und der Johanna Pavlica, geb. Svajda. Der am 5. Juli 1881 in Wien geborene, nach Pro߬ nitz zuständige Heinrich Egyd Přikryl, Sohn der Aloisia Přikryl Der am 30. April 1879 in Poschka im Bezirke Mähr.=Weißkirchen geborene und dahin zuständige Franz Hampel, Sohn des Alois und der Franziska Hampel, geb. Kutschera. Der am 5. Februar 1880 in Olmütz geborene, nach Antlersdorf, Bezirk Proßnitz, zuständige Johann Kastil, Sohn der Maria Kastil. Im Falle eines positiven Ergebnisses der Nach¬ forschungen ist bis 20. Mai l. J. zu berichten. Steyr, 12. März 1903. Z. 3907. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor Unterstützungsschwindler. Der im Jahre 1869 in Neudorf bei Pettau geborene, in Stadtberg heimatzuständige, gewesene Bahnunterbeamte, derzeit Taglöhner, Adolf Soree verursacht seiner Heimat¬ gemeinde dadurch große Auslagen, daß er mit seiner kranken Frau schon seit Monaten in verschiedenen Ländern herum¬ vagiert und sich seitens der Gemeindeämter auf verschiedene Weise, insbesondere unter der Vorspiegelung, er reise in seine Heimatsgemeinde, Unterstützungen nach § 28, Heimats¬ gesetz, zu verschaffen weiß. So erhielt der Genannte von der Stadtgemeinde Bruck a. d. Mur am 31. Juli 1902 einen Vorschuß von 3 K, von der Stadtgemeinde Fürstenfeld am 19. Sep¬ tember 1902 den Betrag von 10 K und am 4. Oktober 1902 von der Gemeinde St. Johann in Pongau 20 K ausgefolgt. Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 23. Februar l. J., Z. 2548/II, werden die Gemeinde=Vorstehungen beauftragt, den Genannten, den Fall unabweislichen Bedürfnisses aus¬ genommen, keinerlei Vorschüsse oder Geldunterstützungen auszufolgen, denselben vielmehr im Falle der Bestimmungs¬ und Ausweislosigkeit schubweise zu behandeln. Steyr, 9. März 1902. Z. 456/B.=Sch.=R. Konkurs-Ausschreibung. An der dreiklassigen Volksschule in Gleink kommt eine Lehrerstelle erster Klasse zur endgültigen Besetzung Bewerber um diese Stelle, mit welcher ein Jahres¬ gehalt von 1400 K, die Dienstalterszulagen per 200 K und ein Naturalquartier oder das gesetzmäßige Quartiergeld ver¬ bunden sind, haben ihre mit dem Reife= und Lehrbefähigungs¬ Zeugnisse und einer Dienstestabelle belegten Gesuche binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs=Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" im vorschriftsmäßigen Dienstwege hieramts einzubringen. Steyr, 16. März 1903. Z. 522/B.=Sch.=R. An alle Ortsschulräte und Schulleitungen. Schulbeschreibung. Die Ortsschulräte und Schulleitungen erhalten hiemit den Auftrag, im Sinne des Erlasses des k. k. Landesschul¬ rates vom 7. März 1877, Z. 779, die Schulbeschreibung von Haus zu Haus vorzunehmen und die Schulbeschreibungs¬ akten: Aufnahmsbogen, Tabelle A und Tabelle B sowie die von den Schulleitungen anzufertigenden summarischen Ausweise nebst den vorgeschriebenen Beilagen bis 15. Mai l. J. vorzulegen. In die Tabelle A dürfen nichtschulpflichtige Kinder nicht aufgenommen werden. Steyr, 16. März 1903. Z. 523/B.=Sch.=R. An sämtliche Schulleitungen. Suppenanstalten. Die Leitungen jener Schulen, an welchen im abge¬ laufenen Winter Suppenanstalten bestanden haben, werden angewiesen, die Berichte über dieselben genau dem hier¬ ämtlichen Erlasse vom 7. April 1893, Z. 552, Amtsblatt Nr. 15 ex 1893, entsprechend abzufassen und bis 8. April l. J. hieher vorzulegen. Eventuell ist ein Fehlbericht einzusenden. Steyr, 16. März 1903. Z. 524/B.=Sch.=R. An sämtliche Schulleitungen. Wechselschuhe. Die Schulleitungen werden angewiesen, bis 8. April l. I. hieher zu berichten, wie viele Paare Wechselschuhe an der dortigen Schule in Verwendung stehen und wie viele Paare im laufenden Schuljahre zugewachsen sind. Eventuell ist ein Fehlbericht einzusenden. Steyr, 16. März 1903. Z. 525/B.=Sch.=R. An sämtliche Schulleitungen. Fortbildungskurse. Die Schulleitungen jener Schulen, an denen im Winterhalbjahre ein Fortbildungskurs besteht, werden ange¬

wiesen, nach Beendigung des Kurses den Bericht über den¬ selben genau entsprechend dem h. ä. Erlasse vom 7. April 1893, Z. 550, Amtsblatt Nr. 15 ex 1893, anzufertigen und bis spätestens 1. Mai l. J. vorzulegen. Dem Berichte ist das Klassen= und Wochenbuch des Kurses beizuschließen. Z. 526/B.=Sch.=R. Steyr, 28. Februar 1903. An sämtliche Schulleitungen. Lehrbefähigungsprüfungen. Jene Lehrkräfte, welche im Maitermine l. I. haben ihre Lehrbefähigungsprüfung abzulegen beabsichtigen, diesbezüglichen Gesuche im vorschriftsmäßigen Dienstwege welche die bis 25. März hieramts einzubringen. Jene, Prüfung im Novembertermine ablegen wollen, haben ihre Gesuche bis 25. September vorzulegen. Z. 459/Sch. Steyr, 10. März 1903. An sämtliche Schulleitungen. Bienenzucht=Lehrkurse. Der Zentralverein für Bienenzucht in Oesterreich hält heuer an der österreichischen Imkerschule in Wien zwei Bienenzuchts=Lehrkurse, u. zw. einen ganztägigen in der Zeit vom 8. bis 21. Juni, und einen geteilten, der nur am 3., 6., 24., 27. Juni 1., 4., 8., 11. Juli und 19. und 23. September d. J., nachmittags von 4 bis halb 8 Uhr, stattfindet, ab. Zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 12. Februar d. J., Z. 3649, intimiert mit dem Erlasse des k. k. Landesschulrates vom 3. März 1903, Z. 746, wird im Anhange das Programm dieser Kurse mit dem Bemerken verlautbart, daß jene Lehrer, die an einem dieser Kurse teilnehmen wollen, sich den Urlaub im vorge¬ schriebenen Dienstwege zu erwirken haben. Programm der Bienenzucht-Lehrkurse an der österreichischen Imkerschule in Wien. An der anläßlich des 50 jährigen Regierungsjubiläums des Kaisers Franz Josef I. gegründeten österreichischen Imkerschule des Zentralvereines für Bienenzucht in Oester¬ reich finden im Jahre 1903 statt: 1. Ein Haupt=Kurs, welcher die Heranbildung von Bienenzuchtmeistern und Bienenzuchtlehrern bezweckt; derselbe ist ganztägig und be¬ ginnt am Montag den 8. Juni d. J. um 7 Uhr früh und endet am Sonntag den 21. Juni d. I Der Unterricht erstreckt sich auf das gesamte Gebiet der Bienenzucht in Theorie und Praxis. Jeder Kursist erhält nach regelmäßigem Besuche ein Frequentations=Zeugnis. Jene, welche sich an diesem Hauptkurse beteiligen wollen, müssen das 20. Lebensjahr zurückgelegt und die Fähigkeiten für den theoretischen und praktischen Unterricht haben. Solche, welche bereits längere Praxis in der Bienen¬ zucht besitzen, werden bevorzugt. Es werden bloß 15 bis 20 Kursteilnehmer aufgenommen. Anmeldungen sind mit Angabe des Nationales bis längstens den 1. Mai an die Vereinskanzlei, Wien, I., Schauflergasse 6, zu richten, worauf bis 15. Mai den An¬ suchenden Nachricht über die Aufnahme oder Nichtaufnahme zukommen wird Der Verein hat bereits Schritte unternommen, um für Unbemittelte bei den hohen Landesvertretungen Stipen¬ dien zu erwirken. Am 20. eventuell 21. Juni wird eine Imkerprüfung abgehalten, zu welcher nicht allein Kursisten, sondern auch andere Imker Zutritt haben. Das Prüfungs=Zeugnis dokumentiert die Befähigung zum Bienenzuchtmeister, even¬ tuell zum Bienenzuchtlehrer. Unterricht und Prüfung sind unentgeltlich. Programm und Näheres durch die Vereinskanzlei. 2. Ein Neben=Kurs, und zwar am 3., 6., 24., 27. Juni, 1., 4., 8., 11. Juli und 19. und 23. September dieses Jahres. Dieser geteilte Kurs findet an obbezeichneten 10 Tagen nachmittags von 4 bis halb 8 Uhr statt und bezweckt haupt¬ sächlich die Einführung von Anfängern und Laien in das gesamte Gebiet der Bienenwirtschaft. Die Kursisten erhalten nach regelmäßigem Besuche ein Frequentations=Zeugnis. Teilnehmer dieses Nebenkurses müssen das 18. Lebens¬ jahr zurückgelegt haben, unbescholten sein und haben ihre Teilnahme bis längstens den 2. Juni in der Vereinskanzlei schriftlich oder mündlich zu melden. Der Unterricht ist unentgeltlich. Z. 2945. Steyr, 13. März 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausstellung von Viehpässen für Tiere fremder Provenienz. Von Seite der Beschautierärzte wurde wiederholt die Wahrnehmung gemacht und kam auch in letzter Zeit ein Fall zur amtlichen Behandlung, daß die Viehhändler, insbe¬ sondere die Schlacht= und Stechviehhändler für das aus verschiedenen Gemeinden, beziehungsweise Orten ange¬ kaufte Handelsvieh sich bei der Gemeinde=Vorstehung ihres Wohnsitzes Viehpässe ausstellen lassen. Hiebei kommt es auch häufig vor, daß der Ausstellung von Viehpässen für Rinder oder Kälber, die zum Tran¬ sporte mittelst der Bahn bestimmt sind, eine Beschau durch den bestellten Viehbeschauer nicht vorausgeht. Nachdem dieser Vorgang ein ganz gesetzwidriger ist und von den Händlern nur aus Bequemlichkeitsrücksichten betrieben wird, so beauftrage ich die Gemeinde=Vorstehungen sofort Sorge zu treffen, daß diese Ordnungswidrigkeiten in Hinkunft vermieden werden. Demnach sind die Viehbeschauer zu belehren, daß nach den Durchführungs=Bestimmungen zu § 8 des allgemeinen Tierseuchengesetzes die Viehpässe in der Regel von dem Ge¬ meinde=Vorstand jenes Ortes, woher das Vieh kommt, aus¬ zustellen sind. In dem Falle, als Tiere ohne Viehpaß be¬ troffen werden, können Viehpässe von anderen Gemeinden ausgestellt werden, nachdem vorerst die Tiere auf Kosten der Eigentümer einer Beschau durch einen Tierarzt unterzogen und hiebei gesund und rücksichtlich ihrer Provenienz unver¬ dächtig befunden worden sind.

In diesem Falle ist der stattgehabte Vorgang auf dem Viehpasse zu bemerken. Von dem Inhalte dieses Erlasses sind die Vieh= ins¬ besondere die Schlacht= und Stechviehhändler in die Kenntnis zu setzen. Die k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden werden beauftragt, diesen Erlaß besonders zu beachten. Steyr, am 12. März 1903. Z. 3856. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden werden hiemit auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung“ Nr. 29 enthaltene Kundmachung der k. Statthalterei in Linz vom 7. März 1903, Nr. 4899/X, betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone in die diesseitige Reichshälfte, zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Steyr, 18. März 1903. Z. 4117. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 3. März bis 10. März 1903. 1. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Waldegg. Erlöschen der Seuche. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Rohrbach. 2. Rotlauf der Schweine. Erlöschen der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde u. Ortschaft Waldburg. Steyr, 18. März 1903. Z. 4118. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 5181/X. Kundmachung enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn und Kroatien=Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirken Göncz, Szikszo (Komitat Abauj=Torna), Belenyes, Vaskoh (Komitat Bihar), Bega, Lugos, einschließlich der gleich¬ namigen Stadtgemeinde, Temes (Komitat Krassa=Szöreny) Tokaj (Komitat Zemplen) in Ungarn und aus den Bezirken Ivanec, Novimarof, Varasdin, Zlatar (Komitat Varasdin), sowie aus der Munizipalstadt Varasdin in Kroatien=Sla¬ vonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der wegen des Bestandes der Maul= und Klauenseuche von der k. k. Bezirkhauptmann¬ schaft Wiener=Neustadt erlassenen Verfügung die Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen aus den Grenz=Stuhlgerichts¬ bezirken Felsöpulya, Kis=Marton, einschließlich der gleich¬ namigen Stadtgemeinden Kis=Marton und Ruszt (Komitat Sopron) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen wird das gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirken Alvincz, einschließlich der Stadtgemeinde Gyula=Fehervar, Magyar=Igen (Komitat Also=Feher), Szasz=Sebes, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Szeben), Fehertemplom, einschlie߬ lich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Temes) in Ungarn gerichtete Verbot hiemit aufgehoben. Dies wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 6. März d. I., Z. 9782, im Nach¬ hange zur hierämtlichen Kundmachung vom 7. März d. I., Z. 4899, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Linz, am 12. März 1903. Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2