Amtsblatt 1903/11 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Kranken und auch die Umgebung bedeutet. Es soll in solchen Niederösterr. Krankenhaus „St. Ulrichsstiftung“ Allent¬ steig: III. Verpflegsklasse 1 K 70 h Fällen häufig sein, daß der Kranke bis zum Einlangen der K. k. Wohltätigkeitshaus in Baden: III. Verpflegs¬ Aufnahmsbewilligung Tage lang in einem hiezu nicht ge¬ klasse 1 K 20 h. eigneten Raume untergebracht und, wenn er tobsüchtig ist, Rath'sches n.=ö. Krankenhaus in Baden: III. Ver- auch noch mit Stricken und Ketten gefesselt wird. Derartige Vorkommnisse sind in keiner Weise zu recht¬ pflegsklasse 2 K. fertigen aber auch die angedeutete Verzögerung der Abgabe Allgemeines öffentliches Krankenhaus in Eggenburg: I. Verpflegsklasse 3 K, II. Kl. 1 K 80 h. des Kranken in den bestehenden Vorschriften nicht be¬ Allgemeines öffentliches Krankenhaus in Feldsberg: gründet. Der § 19 des Statutes für die o.=ö. Landesirren¬ III. Verpflegsklasse 1 K 26 h. anstalt (L.=G. u. V.=Bl. vom Jahre 1887, Nr. 20) be¬ Allgem. öffentl. Krankenhaus in Gars: III. Ver¬ stimmt, daß die Aufnahme von Geisteskranken in die Landes¬ pflegsklasse 1 K 80 h Allgemeines öffentliches Krankenhaus in Hainburg: irrenanstalt über Ansuchen beim Landesausschusse III. Verpflegsklasse 1 K 80 h. zu erfolgen hat und daß auch die Wiederaufnahme eines Geisteskranken der speziellen Bewilligung des Landesaus¬ Kaiser=Franz=Josef=Hospital in Oberhollabrunn: schusses bedarf. I. Verpflegsklasse 10 K, II. Kl. 6 K, III. Kl. 2 K Im § 20 des Statutes sind die Belege angeführt, Kaiser=Franz=Josef=Bezirkshospital in Horn: I. Ver¬ welche dem Ansuchen um die Aufnahme anzuschließen sind. pflegsklasse 2 K 70 h, II. Kl. 1 K 80 h. Wenn nun auch in der Regel, besonders bei nicht Allgemeines öffentliches Krankenhaus in Klosterneu¬ burg: III. Verpflegsklasse 1 K 70 h. gemeingefährlichen Kranken das Ansuchen an den Landes¬ ausschuß in einer der letztgenannten Vorschrift entsprechenden Allgem. öffentl. Krankenhaus in Korneuburg: 1 K 80 h. Weise wird instruiert werden können, ist doch andererseits Allgemeines öffentliches Krankenhaus in Krems: III. Verpflegsklasse 2 K im § 19 vorgesehen, daß es bei Gefahr am Verzug den k. k. Sicherheitsbehörden gestattet ist, Geisteskranke, Allgem. öffentl. Krankenhaus in Melk: III. Ver¬ die sich oder anderen gefährlich sind, bis zur einlangenden pflegsklasse 1 K 80 h. Aufnahmsbewilligung der Anstalt zu übergeben, wenn solche Allgm. öffentl. Krankenhaus in Mödling: III. Ver¬ Kranke nicht in einer anderen Weise in Sicherheit gebracht pflegsklasse 2 K. Allgemeines öffentliches Krankenhaus in Neunkirchen: werden können. Ebenso kann, wenn wenigstens das ärztliche Attest III. Verpflegsklasse 2 K. vorhanden ist, nach § 8 der Instruktion für den Primar¬ Allgem. öffentl. Krankenhaus in Wiener=Neustadt: III. Verpflegsklasse 2 K arzt der Landesirrenanstalt dieser, beziehungsweise sein Stell¬ vertreter, auch vor eingeholter Bewilligung des Landes¬ Kaiser=Franz=Josef=Krankenhaus in St. Pölten: III. Verpflegsklasse 2 K ausschusses einen eingebrachten Geisteskranken provisorisch auf¬ Allgemeines öffentliches Krankenhaus in Stockerau: nehmen. Es kann sohin bei der Gepflogenheit des Landes¬ III. Verpflegsklasse 1 K 60 h Allgemeines ausschusses, Gesuche um die Aufnahmsbewilligung in die öffentliches Krankenhaus in Waidhofen Thaya: III. Verpflegsklasse 1 K 44 h. Landesirrenanstalt noch am Tage des Einlangens zu erle¬ a. d. digen, nicht nur die Aufnahmsbewilligung schnellstens even¬ öffentliches Krankenhaus in Waidhofen Allgemeines a. d. Ybbs: III. Verpflegsklasse 1 K 70 h. tuell unter Benützung des Telegraphen erlangt werden, Allgemeines sondern es kann bei einziger Erfüllung der Grundbedingung: öffentliches Krankenhaus in Zwettl: III. Verpflegsklasse 1 K 80 h. Zeugnis zweier Aerzte bei Neuaufnahme und eines Arztes bei Wiederaufnahme, in dringlichen Fällen der K. k. Kranken-Anstalten in Wien: Kranke auch vor eingeholter Bewilligung des Landesaus¬ Allgemeines Krankenhaus: I. Verpflegsklasse 10 K, schusses in die Anstalt aufgenommen werden. II. Kl. 5 K, III. Kl. 2 K. Immer aber wird die ärztliche Konstatierung der Krankenhaus Wieden: I. Verpflegsklasse 10 K, Geistesstörung zu dokumentieren sein. II. Kl. 5 K, III. 2 K. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Krankenanstalt Rudolfstiftung: III. Verpflegsklasse 2 K. Statthalterei=Erlasses vom 26. Februar 1903, Nr. 1056/ Kaiser=Franz=Josef=Spital: I. Verpflegsklasse 10 K, mit dem Beifügen zur strengen Darnachachtung in die II. Kl. 5 K, III. Kl. 2 K. Kenntnis gesetzt, daß dieselben für alle aus der Nichtbeob¬ Kaiserin=Elisabeth=Spital: II. Verpflegsklasse 5 K, achtung dieser Vorschriften bei Unterbringung von Geistes¬ III. Kl. 2 K. kranken in die Landesirrenanstalt sich ergebenden Unzukömm¬ Kronprinzessin =Stephanie=Spital: III. Verpflegs¬ lichkeiten verantwortlich gemacht werden. klasse 2 K Wilhelminen=Spital: III. Verpflegsklasse 2 K. St. Rochus=Spital: III. Verpflegsklasse 2 K. Steyr, 4. März 1093. Z. 3207. Sophien=Spital: III. Verpflegsklasse 2 K. Niederösterr. Landes=Gebär=Anstalt in Wien: I. Ver¬ An alle Gemeinde=Vorstehungen. pflegsklasse 8 K, II. Kl. 4 K; Klinik: III. VerpflegsDie Gemeinde=Vorstehungen werden über Note der klasse 2 K 60 h. k. k. n.- ö. Statthalterei vom 8. Februar 1903, Z. 9533, Niederösterr. Landes=Findel=Anstalt in Wien: I. Ver¬ in Kenntnis gesetzt, daß in den allgemeinen öffentlichen pflegsklasse 80 h, vom 1. Jänner 1902 II. Kl. 42 h, Kranken= und Landeswohltätigkeits=Anstalten Niederösterreichs III. Kl. 32 h; für die bei Blutsverwandten in Pflege pro Kopf und Tag folgende Verpflegstaxen für das befindlichen Findlinge 2/2 5. Gebühr bis zu 6 Jahren im Jahr 1903 festgesetzt wurden: Verpflegsstande.

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