Amtsblatt 1903/11 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Steyr, 10. März 1903. Z. 3612. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Rotlaufschutzimpfung. Unter Bezug auf den h. a. Erlaß vom 19. bruar 1903, Nr. 2800, Amtsblatt Nr. 9, betreffend Vornahme der Rotlaufschutzimpfung in diesem Jahre, ich die Gemeinde=Vorstehungen infolge Erlasses der k. k Statthalterei in Linz vom 2. März 1903, Nr. 4312/X, in die Kenntnis, daß die Bestellung und der unentgeltliche Bezug der Impfstoffe gegen Schweinerotlauf beim oberösterr. Landes=Kulturrate, sowie die Durchführung dieser Impfungen nach den bereits hinausgegebenen Weisungen sofort erfolgen kann.Hievon sind die landwirtschaftlichen Kreise durch Ver¬ lautbarung mit der Einladung zu verständigen, sich recht zahlreich an dieser Impfung zu beteiligen. Die Gemeinde=Vorstehung Neuhofen hat hievon auch den Tierarzt Anton Eidherr in die Kenntnis zu setzen. Steyr, 5. März 1903 Z. 3482. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 4358/X. Kundmachung betreffend Einfuhrsbeschränkungen bezüglich des Verkehres mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete nach Oberösterreich Auf Grund des letzten offiziellen Tierseuchen=Aus¬ weises der Landesregierung in Sarajevo findet die k. k. Statthalterei zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 25. Februar d. I., Z. 8588, unter Auf¬ rechthaltung der mit der hierämtlichen Kundmachung vom 13. Jänner 1900, Z. 510/II, hinsichtlich der Einfuhr von lebenden und geschlachteten Schweinen aus dem Okkupations¬ gebiete mittels Eisenbahn festgesetzten Bestimmungen, be¬ treffend den Verkehr mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete, nachstehende Sperrmaßnahmen zu erlassen: Wegen des Bestandes der Schweinepest das Ver¬ bot der Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken: Dervent, Cazin und Kljuc und wegen des Bestandes der Schaf¬ pockenseuche das Verbot der Einfuhr von Schafen aus dem Bezirke Sanskimost. Die Bestimmungen über die Einfuhr von geschlachteten Schweinen im unzerteilten Zustande, sowie von lebenden Schweinen aus den wegen Verseuchung gesperrten und von untergewichtigen Schweinen aus seuchenfreien Gebieten nach dem Schlachthause in Linz bleiben auch fernerhin in Kraft. Uebertretungen dieser Verfügungen, welche an Stelle der hierämtlichen Kundmachung vom 14. Jänner d. I., Z. 875, sofort in Wirksamkeit treten, werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51), beziehungsweise des § 46 des allge¬ meinen Tierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.¬ Bl. Nr. 35), geahndet. Linz, am 28. Februar 1903. Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. Steyr, 7. März 1903. Z. 3532. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Z. 4357/X. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Rindvieh aus den von der Lungenseuche betroffenen Sperrgebieten des Deutschen Reiches. Ministerium des Innern fand mit dem Das k. k. Frlasse vom 25. Februar 1903, Z. 8587, auf Grund des Artikels 5 des Viehseuchenübereinkommens mit dem Deutschen Reiche vom 6. Dezember 1891 und des Punktes 5 des zugehörigen Schlußprotokolles (R.=G.=Bl. Nr. 16 ex 1892) die Einfuhr von Rindvieh in die im Reichsrate vertretener Königreiche und Länder aus nachstehenden, von der Lungen¬ seuche betroffenen Sperrgebieten des Deutschen Reiches bis auf weiteres unbedingt zu verbieten, und zwar: Aus dem Regierungsbezirke Magdeburg des König¬ reiches Preußen. Dieses Verbot tritt an Stelle des mit dem Erlasse der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 13. Februar 1903, Z. 3133, verfügten Verbotes mit dem Tage der Verlautbarung in dem Amtsblatte zur „Linzer Zeitung“ in Wirksamkeit. Uebertretungen desselben werden nach den Bestim¬ mungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.=G.= Bl. Nr. 51, und des § 46 des allgemeinen Tierseuchen¬ gesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35, geahndet. Linz, am 2. März 1903. Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. Z. 3611 Steyr, 7. März 1903. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 25. Februar bis 2. März 1903. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde u. Ortschaft Waldburg. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Rohrbach 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Waldegg. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner.

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