Amtsblatt 1903/5 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Steyr, am 29. Jänner. Nr. 5. 1903. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch — Prännmerationspreis jährlich 5 K; halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtio¬ geeignete Inserate angenommen werden. Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 28. Jänner 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Unter Einem gelangen die Reichs=Gesetz= Blätter Stück CXXIV — CXXVI ex 1902 und VI 1903 an die Gemeinden des Bezirkes zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Steyr, 27. Jänner 1903. Z. 1548. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Aviso über Hafereinkauf. Das k. und k. Militär=Verpflegs=Magazin in Linz, Museumstraße Nr. 29, kauft im Monate Februar 1903 für die Station Linz 41830 Hafer Wels 450 "" im Wege des freihändigen Kaufes Rücksichtlich der näheren Bedingungen wird auf die Kundmachung Nr. 1868 vom 12. September 1902, welche direkte übermittelt, dann in der Nr. 218 vom 21. Sep¬ tember d. I. des „Linzer Volksblatt“ und Nr. 38 vom 20. September d. I. der „Welser Zeitung“ verlautbart wurde, hingewiesen. Vom k. u. k. Militär=Verpflegs=Magazin in Linz. Steyr, 22. Jänner 1903. Z. 1164. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Anempfehlung der Chronik, betreffend die FML. Graf Strozzische Stiftung für invalide Offiziere und Soldaten. Der pensionierte Forst= und Domänenverwalter Josef Krubner in Horitz hat das k. k. Ministerium des Innern um die Anempfehlung einer von ihm verfaßten, der An¬ nahme für die Allerhöchste Familienfideikommiß=Bibliothek allergnädigst gewürdigten Chronik der reaktivierten „Feldmar¬ schall=Leutnant Peter Graf Strozzischen Stiftung zum Unter¬ halte der invalid gewordenen Offiziere und Soldaten“ gebeten Die Gemeindevorstehungen werden zufolge Erlaß der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 24. Dezember 1902, Z. 28.292/II, eingeladen, in Würdigung der diesem Werke zu grunde lie¬ genden patriotischen und humanitären Tendenz, die bestehenden Militär=Veteranenvereine und anderweitigen Korporationen dieser Art auf diese Chronik mit dem Beifügen aufmerksam zu machen, daß ein eventueller Reinertrag aus dem Ver¬ kaufe derselben der Kaiser=Jubiläums=Stiftung für Militär¬ Waisen zugewendet werden würde. Steyr, 19. Jänner 1903. Z. 14.032. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Ausfertigung der Anmeldungen zum Zwecke der Be¬ messung der Reviertaxe und der Ermittlung der Stimmenzahl bei der Wahl des Fischerei=Revieraus¬ schusses. Gemäß § 14 des Fischereigesetzes vom 2. Mai 1895, L.=G.= und V.=Bl. Nr. 32 ex 1896, sind die Besitzer der in die Fischereireviere einbezogenen Fischwässer verpflichtet, zum Zwecke der Bemessung der Reviertaxe und der Ermitt¬ lung der Stimmenzahl bei der Wahl des Fischerei=Revier¬ ausschusses der politischen Bezirksbehörde die zur Ermittlung des Reinertrages erforderlichen Daten wahrheitsgetreu und rechtzeitig zu liefern. Anbei erhalten die Gemeindevorstehungen die bezüg¬ lichen Anmeldeformularien für die Fischereiberechtigten im dortigen Gemeindegebiete mit dem Auftrage, die Fischerei¬ berechtigten zum dortigen Amte vorzuladen und die Ru¬ briken 1—3 der Anmeldungen an der Hand der gemachten Parteiangaben wahrheitsgetreu auszufüllen und sodann unter¬ fertigen zu lassen. Die ausgefüllten Anmeldungen sind binnen 14 Tagen anher in Vorlage zu bringen. Bemerkt wird noch, daß ge¬ mäß §§ 12 und 17 des Fischereigesetzes das Recht zur Teil¬ nahme an der Wahl des nächsten Revier=Fischerei=Ausschusses nachstehende Fischereiberechtigte verloren haben und daher keine Anmeldungen erhalten:

1. Johann Hieslmair, Besitzer der Ahrmühle in Unterrohr Nr. 23 2. Josef Nöbauer, Besitzer der Würzlhub in Brand¬ statt Nr. 39 3. Franz Steinmair, Besitzer des Zwirngutes in Krottendorf Nr. 2 4. Johann Bründl, Besitzer der Kaltenhub in Hasel¬ berg Nr. 11. 5. Anton Dreher, Brauereibesitzer in Schwechat. Steyr, am 23. Jänner 1903. Z. 1126. An alle Gemeinde=Vorstehungen, Genossen¬ schafts=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie Posten=Commanden. Abänderung der Bestimmungen der Gewerbeordnung für Hilfsarbeiter bei Baugewerben und Bauunter¬ nehmungen (Arbeitsordnung und Arbeitszeit.) Nach dem Gesetze vom 22. Juli 1902, R.=G.=Bl. Nr. 155, betreffend die Ergänzung der Gewerbeordnung be¬ züglich der bei Bauunternehmungen beschäftigten Arbeiter finden die Bestimmungen des § 88 a Gewerbeordnung auf alle Eisenbahnunternehmungen und andere, von wen immer betriebene Bauunternehmungen, welche mehr als 20 Arbeiter bei einer Bauführung beschäftigen, Anwendung. Bei den von diesen Unternehmungen auszuführenden Bauten kommen ferner die Bestimmungen der §§ 96 a und 96 b G.=O., und zwar die letzteren Bestimmungen auch bezüglich jener Arbeiter zur Geltung, welche nicht unmittelbar von den Bauunternehmungen, sondern von Gewerbetreibenden (Tischler, Schlosser ec.) beschäftigt werden, deren sich die Bau¬ unternehmungen zur Ausführung der betreffenden Arbeiten bedienen. Die Gemeindevorstehungen werden angewiesen, dies ortsüblich-zu verlautbaren und die betreffenden Bauunter¬ nehmungen aufzufordern, ehestens eine dem § 88 a G.=O. entsprechende Arbeitsordnung h. a. zur Vidierung vorzulegen, damit dieselben beim Beginne der Bauperiode vorhanden sind, sowie die Bestimmungen über Arbeitszeit und die Verwendung von Kindern vor vollendetem 14. Lebensjahre sowie jugend¬ licher Hilfsarbeiter einzuhalten. Steyr, 23. Jänner 1903. Z. 1282. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Die inländische Eisen= und Maschinenindustrie befindet sich bedauerlicherweise gegenwärtig in äußerst bedrängter Lage. Die seit der zweiten Hälfte des Jahres 1901 fühlbare Geschäftsstockung hat bereits eine Anzahl großer Maschinen¬ fabriken zu wesentlichen Einschränkungen ihres Betriebes und zu Arbeiterentlassungen in größerem Umfang gezwungen. Von berufener Seite ist nun eine Reihe von Ma߬ regeln behufs Unterstützung dieses Industriezweiges in An¬ regung gebracht, in erster Linie aber die tunlichst beschleu¬ nigte Zuwendung von Bestellungen für öffentliche Zwecke an die in Betracht kommenden Unternehmungen empfohlen worden. In Würdigung der oberwähnten Verhältnisse, insbe¬ sondere auch mit Rücksicht auf die empfindlichen Rückwir¬ kungen der herrschenden Depression auf die Arbeiterschaft der einschlägigen Betriebe ist das k. k. Handelsministerium an die beteiligten Zentralstellen im Sinne der erwähnten Anträge herangetreten und hat nunmehr im Einvernehmen mit dem k. k. Ministerium des Innern den Auftrag erteilt wegen ehester Ausschreibung des zur Sicherstellung bestimmten Bedarfes an Eisenkonstruktionen und maschinellen Anlagen die erforderliche Veranlassung zu treffen. Bei dem Umstande, als die bestehenden Maschinenbau¬ Unternehmungen allgemein unter der mißlichen Geschäfts¬ lage zu leiden haben, wäre bei Hintangabe der betreffenden Lieferungen auf eine angemessene Verteilung der Aufträge besonders Bedacht zu nehmen. Hievon werden die Gemeindevorstehungen im Grunde des Statthalterei=Erlasses vom 13. Jänner 1903, Nr. 287/VI mit der Einladung in die Kenntnis gesetzt, bei Vergebung öffentlicher Lieferungen obigen Vorgang einzuhalten. Ueber den Erfolg der dortämtlichen Maßnahmen ist bis Ende März d. J. zu berichten. Z. 1013. Steyr, 22. Jänner 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Hausierhandel=Verbot. Die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Stadt Jolsva, Komitat Gömör=Kiskont, wurde unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausier=Vor¬ schriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nach¬ trags=Verordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden ge¬ währten Rechte verboten Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge des Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 27. Dezember 1902, Z. 28.047/VIII, mit Beziehung auf § 10 des Hausier¬ patentes in die Kenntnis gesetzt. Steyr, 28. Jänner 1903. Z. 1546. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Aufruf! Seit 17. Dezember vorigen Jahres ist der Lehrer der Gefangenanstalt Amberg, Kasimir Fent, spurlos ver¬ schwunden. Alle bisher gemachten Anstrengungen, den Ver¬ mißten ausfindig zu machen, waren erfolglos. Die Ange¬ hörigen des wahrscheinlich einem Unglück oder Verbrechen zum Opfer gewordenen Lehrers sichern nun demjenigen, der genaue Auskunft über den Verbleib desselben zu geben vermag, 500 Mark Belohnung zu. Erkennungsmerkmale sind: Kräftige, untersetzte Figur, 40 Jahre alt, dunkelblonde Haare und rötlich blonden, spitz¬ zugeschnittenen Vollbart, blaue Augen, als besonderes Zeichen eine Balggeschwulst auf schlecht behaartem Scheitel. Anzug: Schnürschuhe, bräunliche Hose, Weste und Rock, grünlichen Havelok ohne Aermel, weiße oder graue Unterhosen, Trikot¬ hemd, schwarzen, weichen Filzhut. Außerdem trug derselbe

eine silberne Anker=Uhr an einer Talmi=Panzerkette, goldenen Ehering mit der Eingravierung: Bab. Fent d. 7. Juni 1892. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist sofort anher zu berichten. Steyr, 22. Jänner 1903. Z. 1228. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die Nachforschungen nach dem im Jahre 1873 ge¬ borenen, in Spalato heimatberechtigten, stellungspflichtigen Vicko Bukic=Gubernow sind einzustellen, da derselbe be¬ reits am 4. September 1877 gestorben ist. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zufolge Erlaß der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 26. Dezember 1902, Z. 27.747/IV, in die Kenntnis gesetzt. Z. 1169. Steyr, 22. Jänner 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Unterstützungsschwindler. Zufolge Note des k. k. Landes=Präsidenten in Klagen¬ furt vom 11. Jänner 1903, Z. 573/L.=Sch.=R., an die k. k. o.=ö. Statthalterei treibt sich der zur Gemeinde Sitters¬ dorf, Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt zuständige Bäcker¬ gehilfe Ignaz Horei, seit längerer Zeit in verschiedenen Kronländern beschäftigungslos herum und läßt sich auf Kosten seiner Heimatsgemeinde Unterstützungen angeblich zum Zwecke der Heimreise gewähren. Der Genannte ist laut des von seiner Heimatsge¬ meinde ausgestellten Arbeitsbuches ddto. 28. Mai 1901, Z. 1174, (3. Ausfertigung) am 30. Juni 1872 geboren, von mittlerer Statur, ovalem Gesichte, hat braune Haare und ebensolche Augen und besitzt keine besonderen Kennzeichen Da dieses arbeitsscheue Individuum der Heimatsge¬ meinde große Kosten verursacht, werden die Gemeinden zufolge Statthalterei=Erlasses vom 17. Jänner 1903. Z. 1173/II, auf den Genannten mit dem Auftrage aufmerk¬ sam gemacht, demselben, den Fall dringendster Notwendigkeit ausgenommen, keinerlei Unterstützung zu verabfolgen, sondern ihn der schubpolizeilichen Behandlung zu unterziehen. Steyr, 21. Jänner 1903. Z. 317. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung. Johann Lengauer, Knecht, 1872 geboren, nach Pfarrkirchen, Bezirk Steyr zuständig, Militärtaxrückständler, ist auszuforschen und über das Ergebnis der Ausforschung bis 1. April 1903 zu berichten. Z. 1292. Steyr, 26. Jänner 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung. Laut des Erlasses des k. k. Ministeriums für Landes¬ verteidigung vom 6. Dezember d. J., Z. 46.900/III, hat sich in der bei der k. k. Statthalterei für Böhmen an¬ hängigen Verhandlung über die Taufbuchberichtigung und die damit im Zusammenhange stehende Heimatsrechts=Fest¬ stellung des stellungspflichtigen Karl Olschadek die Not¬ wendigkeit seiner Ausforschung ergeben. Derselbe ist am 18. Oktober 1872 in Saaz als unehe¬ licher Sohn der Josefine Olschadek, unehelichen Tochter der verstorbenen Josefine Olschadek, Hausbesitzerin in Wien Nr. 95, geboren, unrichtigerweise jedoch im Taufbuche der Pfarre Saaz als ehelicher Sohn der angeblich zu Bielitz in Ostschlesien am 18. April 1869 mit Julius Schober, Schau¬ spieler, damals in Saaz Nr. 116 wohnhaft, ehelichem Sohne des Ignaz Schober, Lottokollektanten in Wien, und der Anna, geborenen Markl aus Wien, getrauten, obgenannten Josefine Olschadek verzeichnet. Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 21. Dezember 1902, Z. 27.465/IV, sind die Nachforschungen nach dem Ge¬ nannten einzuleiten, und ist insbesondere zu erheben, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs¬ pflichtigen einer Gemeinde aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 20. März 1903 hieher zu berichten. Steyr, am 22. Jänner 1903. Z. 1168. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Militärtaxpflichtiger, u. zw.: des am 21. Juni 1869 in Znorow, Bez. Göding, als Sohn der Eheleute Johann Studnička und der Marianne Smistik, geborenen und dahin heimatberechtigten Johann Studnička; des am 4. Oktober 1875 in Gilschwitz als Sohn der Ehe¬ leute Johann Kudela und Marie Bola geborenen, nach Jakubschowitz im Bezirke Wagstadt heimatberechtigten und zuletzt in Kindberg wohnhaft gewesenen Johann Kudela; des am 13. Juni 1866 in Kunnowitz, Bezirk Wallalisch¬ Messeritsch, als Sohn der Rosalia Franta geborenen und dahin heimatberechtigten Johann Franta; des Ferdinand Schmalz aus Domstadl, geboren am 4. Jänner 1873 in Wien, Sohn des Ferdinand und der Agnes Schmalz, geb. Kolarz; des Rudolf Schwanzer, geboren am 1. Oktober 1874 und zuständig nach Geppertsan, Sohn des Ignaz und der Rosalie Schwanzer, geb. Jordan. des im Jahre 1877 in Srbetz, Bezirk Prerau, als Sohn der Eheleute Josef Přecechtél und Anna Zapletal geborenen und dahin heimatberechtigten Franz Přecechtel; des am 4. Juni 1875 in Klantendorf, Bezirk Neutitschein, als Sohn der Eheleute Matthias Irmler und Marie Liebischer geborenen und dort heimatberechtigten Willibald Irmler;

des Ferdinand Cechal aus M. Křizanky, geboren am 26. Jänner 1873 in Wall.=Meseritsch, Sohn des Josef und der Barbara Cechal, geb. Novak. des Alois Chrast, zuständig und am 2. August 1874 ge¬ boren in Rad.=Svratka, Sohn des Wenzel und der Anna Chrast; des Alois Koudela aus Neudorf, geboren am 8. De¬ zember 1877 in Teesdorf (N.=Oe.), Sohn des Alois und Bělský; der Anna Koudela, geb. des Franz Rek aus M. Křižanky, geb. am 15. Dezember 1877 in Lischna, Sohn der Josefa Rek; des Franz Novotný aus Chroustov, geboren am 8. No¬ vember 1872 in Ingrowitz, Sohn des Franz und der Franziska Novotný, jeb. Koudela; des Josef Novotný aus Chroustov, geb. am 5. März 1874 in Ingrowitz, Sohn des Franz und der Franziska Novotný, geb. Koudela; des Heinrich Vejvoda aus Kotlas, geb. am 13. Juli 1877 in Tischnowitz, Sohn des Josef und der Anastasia Vej¬ voda, jeb. Castolicky; des Franz Prokes, zuständig und am 23. Juli 1878 ge¬ boren in Březi, Sohn des Johann und der Antonia Prokes, geb. Soska, des Josef Málek, zuständig und am 25. Februar 1876 geboren in Skleny, Sohn des Josef und der Marie Málek, geb. Popela; des Johann Cermák, zuständig und am 2. Oktober 1868 geboren in Neu=Wessely, Sohn des Franz und der Franziska Cermák; des Alois Sájtar aus Kleinolbersdorf, dortselbst geboren am 1. November 1868, Sohn des Josef und der Johanna Sájtar, geb. Monsport; des Johann Nakládal aus Neutitschein, geboren in Mähr Ostrau am 23. September 1874, Sohn des Ernst und der Anna Nakládal, geb. Kolik; des Otto Knöbel aus Neutitschein, geboren in Wien am 18. August 1875, Sohn des Adolf und der Anna Knöbel, geb. Pavlist; des Josef Kratochvil, zuständig und am 13. August 1875 geboren zu Neutitschein, Sohn des Alois und der Magdalena Kratochvil, geb. Schwamm; des Alois Demel, zuständig und am 22. März 1874 ge¬ boren in Botenwald, Sohn des Franz und der Rosina Demel, geb. Roscher. des Julius Kraus aus Freiberg, geb. am 10. Juli 1875 in Neutitschein, Sohn des Julius und der Anna Maria Kraus, geb. Smolik; des Franz Konsal aus Bystritz, geb. am 18. Oktober 1874 in Mähr.=Weißkirchen, Sohn des Alois und der Sophie Kousal, geb. Fitz; des Johann Nesnidal aus Rosoch, geboren am 21. No¬ vember 1869 in Klein=Domanin, Sohn des Kaspar und der Anna Nesnidal; des Anton Holý aus Rosoch, geboren am 9. Mai 1872 in Blažejowitz, Sohn des Ignaz und der Josefa Holý, geb. Vakny; des Franz Dvořák, zuständig und im Jahre 1868 ge¬ boren in Pisecny, Sohn der Elisabeth Dvořak; des Martin Petrjanos, am 13. November 1874 geboren zu Neudorf und dahin zuständig, Sohn des Johann und der Franziska Petrjonos; des Michael Kostrhun, am 1. Juni 1875 geboren zu Neudorf und dahin zuständig, Sohn des Johann und der Franziska Kostrhun, jeb. Dvořáček; des Ferdinand Riha, am 30. Mai 1869 geboren Landshut und dahin zuständig, Sohn des Stephan und der Veronika Riha, geb. Kaua; des Friedrich König aus Kostel, geboren zu Wien am 1. Juli 1878, Sohn des Adolf und der Julie König, geb. Weiß; des am 14. Jänner 1869 in Pardorf als Sohn der Ehe¬ leute Andreas Fischer und Juliana Maschka geborenen, nach Deutsch=Jaßnitz im Bezirke Neutitschein heimatberechtigten Matthias Fischer; des Anton Svoboda aus Oberlholla, geboren am 2. No¬ vember 1867 in Tassov, Sohn des Peter und der Anna Svoboda, geb. Glosa; des Franz Pavlica aus Oberlholla, geb. 9. August 1870 in Tassov, Sohn des Martin und der Marianne Pavlica, geb. Rihacek; des Anton Mraz, zuständig und am 24. November 1877 geboren in Landshut, Sohn des Johann und der Barbara Mraz, geb. Cerny; Stellungspflichtiger, u. zw.: des am 4. Oktober 1881 in Wien geborenen, nach Libusch im Bezirke Sternberg heimatberechtigten Karl Pospisil, Sohn des Franz und der Marie Pospisil, geb. Kitzmantel; des am 20. Oktober 1881 in Göding geborenen, unbe¬ kannten Ortes zuständigen Karl Knap, Sohn des Josef und der Barbara Knap, geb. Ráž; 7 in Wien geborenen, in Böhm.=Rudoletz des im Jahre 1 im Bezirke Datschitz heimatberechtigten Anton Broutschek, Sohn der Antonia Broutschek; des am 29. Juli 1880 in Tiegelhammer geborenen, in Frendel, im Bezirk Neustadtl heimatberechtigten Bohuslav Hlavka, Sohn des Anton und der Franziska Hlavka, geb. Holzmann; des am 8. Mai 1880 in Wien geborenen, nach Lodenitz im Bezirke Mähr. =Kromau heimatberechtigten Vinzenz Zwirschitz, rekte Dobek, Sohn der Marie Zwirschitz, ver¬ ehelichten Dobek. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 25. März l. J. anher zu berichten. Steyr, 26. Jänner 1903. Z. 1335. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung. Die k. k. Bezirkshauptmannschaft Ried hat um die Ausforschung des wiederholt zu den Waffenübungen erfolglos einberufenen Ersatzreservisten Franz Josef Ratzinger gebeten. Der Genannte wurde am 23. April 1898 zum k. und k. 59. Infanterie=Regimente assentiert, ist aus Chaux de Fonds in der Schweiz gebürtig, in Mehrnbach, Bezirk Ried zuständig, Bäcker von Profession, 27 Jahre alt,

73m groß, hat blonde Haare, graue Augen, braune Augenbrauen, proportionierte Nase und Mund, ovales Kinn und Gesicht. Derselbe dürfte vielleicht auch als Kellner, Marqueur oder Lohndiener irgendwo in Verwendung stehen. Zufolge Statthalterei=Erlaß vom 5. Jänner 1903, Z. 28.197/IV/1902, ist der Genannte auszuforschen und über ein positives Ergebnis der Ausforschung bis 25. Fe¬ bruar 1903 anher Bericht zu erstatten. Steyr, 26. Jänner 1903. Z. 1938/Sch. An alle Ortsschulräthe und Schulleitungen. Das k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht hat mit dem Erlasse vom 29. Juli 1902, Z. 24.189, den k. k. Landesschulrat angewiesen, die politische Verwaltung bei der Bekämpfung der Tuberkulose sowohl durch Veranlassung einer strikten Durchführung der betreffenden Sanitätsma߬ nahmen in den Schulgebäuden und Erziehungsanstalten als auch durch Aufbietung des erziehlichen Einflusses der Lehrer¬ schaft auf die Jugend in den Lehrerbildungsanstalten, Mittel=, Fach= und Volksschulen zu unterstützen. Der oberösterreichische Landessanitätsrat hat nunmehr für Schulen nachstehende Maßnahmen zur Bekämpfung der Tuberkulose angefordert: 1. Die Anbringung von Aufschriften mit dem Verbote des Ausspuckens auf den Boden der Lehrzimmer, Gänge und Stiegen. — (Es er¬ scheint nicht zweckmäßig, eigene Belehrungen in kleineren Schriften an die Schüler zu verteilen, es soll vielmehr den Lehrern obliegen, an der Hand der im Ministerialerlasse vom 14. Juli 1902, Z. 29.949, hinausgegebenen Belehrungen und Vorschriften den Kindern die entsprechenden Belehrungen wiederholt zu erteilen.) 2. In sämtlichen Räumen des Schulge¬ bäudes sollen Spucknäpfe aufgestellt werden. In den Lehrzimmern sind entsprechend viele Spucknäpfe in den Fensternischen unterzubringen (Nachdem unter den Bänken Spucknäpfe nicht unterzu¬ bringen sind, wird den Schülern in der Nähe des Spuck¬ napfes der Sitz anzuweisen sein, falls sie von einem stär¬ keren Husten mit Auswurf behaftet sind. Bei andauerndem Husten eines Schülers hat der Lehrer dafür zu sorgen, daß ärztlicher Rat in Anspruch genommen wird.) 3. Die Lehrzimmer sind besonders rein zu halten und die Fußböden täglich feucht aufzu¬ wischen. 4. Von größter Wichtigkeit ist eine gründ¬ liche Ventilation der Lehrzimmer behufs Her¬ haltung einer reinen Luft. — (Trockene Spucknäpfe mit trockener Füllung [Torf, Sägespäne, Kaffeesatz 2c.] sind vorzuziehen. Die Füllung der trockenen Spuck¬ näpfe ist zu verbrennen. Der Gebrauch von Sack¬ tüchern beim Husten und Spucken kann nicht untersagt werden; in die Hand zu husten aber, durch Vorhalten der¬ selben, ist direkt schädlich, weil das Kind die feuchte Hand an den Kleidern trocknen würde.) Zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 6. Dezember 1902, Z. 3865, werden den Schulleitungen demnächst die entsprechende Zahl von Exemplaren der er¬ wähnten, mit dem Erlasse des k. k. Ministeriums des Innern vom 14. Juli 1902, Z. 29.949, hinausgegebenen Vorschriften über die Bekämpfung der Tuberkulose mit dem Auftrage übersendet, diese Vorschriften, welche als Inventarstücke der Schule zu behandeln sind, an die Lehrpersonen mit dem Auftrage zu verteilen, den Kindern an der Hand dieser Vorschriften die entsprechenden Belehrungen wiederholt zu erteilen und die übrigen vom Landessanitätsrate empfohlenen Maßnahmen genau zu beobachten. Die Ortsschulräthe werden beauftragt, die Anbringung von Aufschriften mit dem Verbote des Ausspuckens auf den Boden der Lehrzimmer, die Gänge und Stiegen, sowie die Aufstellung von Spucknäpfen in der angegebenen Weise zu veranlassen und über den Vollzug dieses Auftrages binnen 4 Wochen hieher zu berichten. Steyr, 22. Jänner 1903. Z. 718. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 412 X. Kundmachung betreffend den Viehverkehr vom Zentralviehmarkte in Sankt Marx in Wien. Mit Rücksicht auf den derzeitigen Stand der Maul¬ und Klauenseuche hat die k. k. Statthalterei in Wien unter Behebung ihrer Kundmachung vom 28. November 1902, Z. 120.780, verlautbart in der hierämtlichen Kundmachung vom 3. Dezember 1902, Z. 26.397/X mit der Kundmachung vom 3. Jänner 1903, Z. 955, außer den vom Wiener Magistrate getroffenen lokalen Sicherungsmaßregeln zur Hint¬ anhaltung der Verschleppung dieser Tierseuche durch den Viehverkehr am Zentralviehmarkte in St. Marx auf Grund des § 3 des Tierseuchengesetzes vom Jahre 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35, bis auf weiteres folgendes angefordert Die am Zentralviehmarkte in St. Marx an einem Markttage angekauften Rinder müssen von dort längstens innerhalb 48 Stunden nach Marktschluß entfernt werden. 2. Am Montagmarkte unverkauft gebliebene Rinder sind sofort nach Marktschluß in die von der Marktbehörde hiezu bestimmten Ställe zu bringen, woselbst sie einer be¬ sonderen amtstierärzlichen Ueberwachung unterzogen werden müssen und von einem von amtswegen bestellten Personale zu betreuen sind. Bei unbedenklichem Gesundheitszustande können derlei Rinder am nächstfolgenden Donnerstagmarkte, sedoch getrennt von den für diesen Markt neu eingelangten Rindern, zum Verkaufe aufgestellt werden. 3. Die am Montagmarkte unverkauften, für den Donnerstagmarkt zugelassenen Rinder und die für letzteren Markt neu zugeführten Rinder sind, wenn sie am Donnerstag¬ markte unverkauft blieben, sofort nach Marktschluß auf den Kontumazmarkt zu bringen und dort bei befriedigendem Ge¬ sundheitszustande längstens am nächstfolgenden Samstag zu vermarkten. 4. Am Kontumazmarkte verkaufte und unverkaufte Tiere müssen, deren befriedigender Gesundheitszustand voraus¬ gesetzt, noch am selben Tage von dort entfernt werden, und zwar sind die verkauften Tiere entweder nach den Schlacht¬ häusern in Hernals, Gumpendorf, Meidling oder Nußdorf unter amtlicher Ueberwachung mittelst Wagen und Pferde¬ bespannung abzuführen oder nach dem Schlachthause in St. Marx abzutreiben, die unverkauften Tiere aber, behufs deren ehester Schlachtung, nach dem Schlachthause in Sankt Marx zu bringen.

5. Seuchenkranke und seuchenverdächtige Tiere, sowie infizierte Objekte unterliegen der veterinärpolizeilichen Be¬ handlung nach den Bestimmungen des § 36 des Tierseuchen¬ gesetzes vom Jahre 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35, und der be¬ züglichen Durchführungsverordnung. 6. Auf dem Markte darf nur solches Helferpersonale in Verwendung genommen werden, welches mit dem vor¬ geschriebenen reinen Dienstkleide versehen ist. Bei Rindern schon in Benützung gewesene Geräte, so z. B. Anhängestricke, Blenden 2c. müssen vor ihrer Wiederbenützung gereinigt und desinfiziert werden. 7. Der Abtrieb von Rindern vom Zentralviehmarkte aus dem Stadtgebiete Wien darf nur nach vorheriger neuer¬ licher Untersuchung bei vollkommen unbedenklichem Gesund¬ heitszustande und nur nach solchen auf dem betreffenden Viehpasse angegebenen Bestimmungsorten erfolgen, welche innerhalb der an das Stadtgebiet Wien unmittelbar gren¬ zenden politischen Bezirke gelegen sind. Dies sind die poli¬ tischen Bezirke Tulln, Hietzing=Umgebung, Mödling, Bruck a. d. L., Floridsdorf und Korneuberg. 8. Nach den übrigen politischen Bezirken Niederöster¬ reichs, das sind die politischen Bezirke Amstetten, Baden Unter=Gänserndorf, Gmünd, Oberhollabrunn, Horn, Krems, Lilienfeld, Melk, Mistelbach, Neunkirchen, Wiener=Neustadt (Stadt und Landbezirk), Pöggstall, St. Pölten, Scheibbs Waidhofen a. d. Thaya, Waidhofen a. d. Ybbs (Stadtbezirk) und Zwettl, müssen die Rinder vom Wiener Markte mittels Eisenbahn transportiert werden. 9. Ueber Niederösterreich hinaus nach anderen Pro¬ vinzen wird der Abtransport der Rinder vom Wiener Markte gleichfalls nur mittels der Eisenbahn und nur unter der Bedingung zugelassen, wenn derselbe nach einem öffentlichen Schlachthause erfolgt. 10. Alle vom Wiener Zentralviehmarkte abzuführenden Rinder unterliegen unmittelbar vor ihrem Abtransporte einer neuerlichen amtstierärztlichen Untersuchung und dürfen nur bei vollkommen unbedenklichen Befunde abgelassen werden. 11. Der Bahntransport der Rinder vom Wiener Markte nach den Bestimmungsorten hat nach der diesen Orten zu¬ nächst gelegenen Eisenbahnstation stattzufinden, von wo aus die Tiere direkt nach dem Bestimmungsorte gebracht werden müssen. 12. Die vom Wiener Markte zum Abtriebe und zur Abfuhr mittels Eisenbahn zugelassenen Rinder sind, am Be¬ stimmungsorte eingelangt, sofort in die betreffenden Schläch¬ tereien unter vollkommener Isolierung von dem einheimischen Viehe aufzustellen und ohne Wechsel des Standortes inner¬ halb dreier Tage, gerechnet vom Zeitpunkte der Aufstellung der Tiere, zu schlachten. Der Viehpaß für die betreffenden Rinder, auf welchem von der Marktbehörde die dreitägige Schlachtungsfrist auf¬ fallend vermerkt werden muß, ist sofort nach ihrem Einlangen am Bestimmungsorte der Gemeindevorstehung zu übergeben. Dieselbe hat den Zeitpunkt des Einlangens der Tiere auf der Rückseite des Viehpasses vorzumerken, letzteren aufzu¬ bewahren und in geeigneter Weise die Einhaltung der Schlachtungsfrist zu überwachen, beziehungsweise im Ueber¬ tretungsfalle unter Anzeigeerstattung an die politische Bezirks¬ behörde die Schlachtung sofort zu veranlassen. 13. Vor dem Abtriebe, beziehungsweise vor der Abfuhr der Rinder von St. Marx ist der Marktbehörde der Be¬ stimmungsort des Transportes sowie der Gerichts= und po¬ litische Bezirk, in welchem dieser Ort gelegen ist, genau an¬ zugeben. Die Marktbehörde hat diese Angaben zu kontrollieren und zu verzeichnen und die politische Behörde des betreffenden Bezugsortes von dem Einlangen der Tiere sofort telegraphisch zu verständigen, wogegen die politische Bezirksbehörde ver¬ pflichtet ist, ihrerseits die entsprechende Kontrolle auszuüben. Eine gleiche Verständigung hat hinsichtlich der nach in an¬ deren Provinzen gelegenen Schlachthäusern abtransportierten Tiere stattzufinden 14. Hinsichtlich des Verkehres mit Schafen vom Zentral¬ viehmarkte über Niederösterreich hinaus haben die Bestim¬ mungen der Punkte 9 und 10 dieser Kundmachung analoge Anwendung zu finden. 15. Das bestehende Verbot des Wegbringens von Schweinen im lebenden Zustande aus dem Stadtgebiete Wien, mit Ausnahme nach jenen außerhalb Wiens gelegenen Schlacht¬ stätten, für welche Spezialbezugsbestimmungen erteilt wurden, bleibt bis auf weiteres aufrecht. Diese Kundmachung tritt sofort in Wirksamkeit. Uebertretungen derselben werden nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51, bestraft. Dies wird zufolge der Note der k. k. Statthalterei in Wien vom 3. Jänner 1903, Z. 955, allgemein verlautbart. Linz, am 30. Dezember 1902. Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. 836. Steyr, 23. Jänner 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 648/X. Kundmachung enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn und Kroatien=Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus der Munizipalstadt Versecz in Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen König¬ reichen und Ländern. Ferner ist wegen des Bestandes der Maul= und Klauenseuche im Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Rajka (Komitat Moson) in Ungarn die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus diesem Verwaltungsbe¬ zirke auf Grund der von der k. k. Bezirkshauptmannschaft Bruck a. d. Leitha getroffenen Verfügungen nach dem dies¬ seitigen Gebiete verboten Hingegen werden die Verbote gegen die Einfuhr von Klauentieren aus dem Stuhlgerichtsbezirke Malaczka (Ko¬ mitat Pozsony), sowie gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirken Karansebes, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde Resicza (Komitat Krasso¬ Szöreny) in Ungarn und aus den Bezirken Nova=Gra¬ diska, Pozega, einschließlich der gleichnamigen Stadtge¬ meinde (Komitat Pozega), Djakovo, Nasice (Komitat Virovitica) in Kroatien=Slavonien hiemit aufgehoben. Das nunmehr kraft des bestehenden Uebereinkommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial=Verordnung

vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179) bis zum vierzigsten Tage nach dem Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Klauentieren aus der durch Maul¬ und Klauenseuche verseucht gewesenen Gemeinde Lozorno (Stuhlgerichtsbezirk Malaczka) sowie deren Nachbarge¬ meinden wird durch die Aufhebung des gegen den genannten Bezirk bestandenen Verbotes nicht berührt. Dies wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 6. Jänner d. I., Z. 61, im Nach¬ hange zur hierortigen Kundmachung vom 5. Jänner 1903, Z. 22, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Linz, am 11. Jänner 1903. Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. Steyr, 24. Jänner 1903. Z. 1287. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Einfuhr von Renn= und Trabrennpferden nach Ungarn. Laut des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 19. Dezember d. J., Z. 51.484, hat das königl.=ung. Ackerbauministerium die Verfügung getroffen, daß Renn¬ und Trabrennpferde, welche mit Zertifikaten gedeckt sind, die das Siegel und das Visum des Wiener Jockey=Klubs oder des Wiener Trabrenn=Vereines, beziehungsweise des Klubs der Herrenfahrer in Wien tragen, aus diesseitigen Gebieten nach Ungarn unter denselben Bedingungen ausgeführt werden können, welche mit dem h. o. Erlasse vom 14. Nov. 1902, Z. 24.471, hinsichtlich der Einfuhr derartiger Pferde aus Ungarn festgesetzt worden sind. Hievon setze ich die Gemeindevorstehungen infolge Er¬ lasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 31. Dezember 1902, Nr. 28.398 X, mit Bezugnahme auf den h. a. Erlaß vom 27. November 1902, Z. 16.319, Amtsblatt Nr. 49, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Steyr, 22. Jänner 1903. Z. 919. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 2. Jänner bis 10. Jänner 1903. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaft Eggmayr. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Gleink, Ort¬ schaft Stein. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Altendorf, Ort¬ schaften Oberbayring, Schwarzendorf; Gemeinde Enger¬ witzdorf, Ortschaft Innertreffling; Gemeinde Lorch, Ort¬ schaft Einsiedel. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Pfarrkirchen, Ortschaften Bad Hall, Antheil; Gemeinde und Ortschaft Neustift. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Erlöschen der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Gleink, Ortschaft Winkling; Gemeinde Sierning, Ortschaft Gründberg; Ge¬ meinde Ternberg, Ortschaft Trattenbach. Steyr, 22. Jänner 1903. Z. 1015. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Z. 875/X. Kundmachung betreffend Einfuhrsbeschränkungen bezüglich des Verkehres mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete nach Oberösterreich. Auf Grund des letzten offiziellen Tierseuchen=Aus¬ weises der Landesregierung in Sarajevo findet die k. k. Statthalterei zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 9. Jänner 1903, Z. 1247, unter Auf¬ rechthaltung der mit der hierämtlichen Kundmachung vom 13. Jänner 1900, Z. 510/II, hinsichtlich der Einfuhr von lebenden und geschlachteten Schweinen aus dem Okkupations¬ gebiete mittels Eisenbahn festgesetzten Bestimmungen, be¬ treffend den Verkehr mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete, nachstehende Sperrmaßnahmen zu erlassen: Wegen des Bestandes der Schweinepest das Ver¬ bot der Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken: Cazin, Bos.= Gradiska und Kljuc, und wegen des Bestandes der Schafpockenseuche die Einfuhr von Schafen aus dem Bezirke Sanskimost. Die Bestimmungen über die Einfuhr von geschlachteten Schweinen im unzerteilten Zustande, sowie von lebenden Schweinen aus den wegen Verseuchung gesperrten und von untergewichtigen Schweinen aus seuchenfreien Gebieten nach dem Schlachthause in Linz bleiben auch fernerhin in Kraft. Uebertretungen dieser Verfügungen, welche an Stelle der hierortigen Kundmachung vom 1. Dezember 1902, Z. 26.191/X, sofort in Wirksamkeit treten, werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51), beziehungsweise des § 46 des allge¬ meinen Tierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.¬ Bl. Nr. 35), geahndet. Linz, am 14. Jänner 1903. Für den k. k. Statthalter: Hein m. p.

Steyr, 22. Jänner 1903. Z. 1167. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 10. Jänner bis 17. Jänner 1903. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Gleink, Ortschaft Stein. Erlöschen der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Wald¬ neukirchen. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde Reichental, Ort¬ schaft Niederreichental. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Engerwitzdorf, Ortschaft Innertreffling; Gemeinde Lorch, Ortschaft Einsiedel. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Neustift; Gemeinde Pfarrkirchen, Ortschaften Bad Hall, Antheil. 4. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Erlöschen der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Altenberg. Steyr, 24. Jänner 1903. Z. 1288. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 1146 X. Kundmachung enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen Schweinen) aus Ungarn und Kroatien=Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Auf Grund der wegen des Bestandes der Schweine¬ pest von der kompetenten k. k. Grenz=Bezirkshauptmannschaft Unter=Gänserndorf getroffenen Verfügung ist die Einfuhr von Schweinen aus dem Stuhlgerichtsbezirke Malaczka (Ko¬ mitat Pozsony) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verbotenHingegen werden die Verbote, welche gerichtet sind wegen des Bestandes der Maul= und Klauenseuche gegen die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus dem Stuhlgerichtsbezirke Kesmark, ein¬ schließlich der Stadtgemeinde Kesmark, Leibicz, Szepes=Bela (Komitat Szepes), sowie gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirken Elesd (Komitat Bihar), Ujarad (Komitat Temes), dann aus den Munizipalstädten Arad, Debreczen, Zombor in Ungarn und aus den Bezirken Gares¬ nica, Kuttina (Komitat Bjelovar-Krizevci), Daruvar, Novska, Pakrac (Komitat Pozega) in Kroatien=Slavonien aufgehoben. Das nunmehr kraft des bestehenden Uebereinkommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial=Verordnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179) bis zum vierzigsten Tage nach dem Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Klauentieren aus der durch Maul= und Klauen¬ seuche verseucht gewesenen Gemeinde Nagylomnicz (Stuhl¬ gerichtsbezirk Kesmark) und der Einfuhr von Schweinen aus den durch Schweinepest verseucht gewesenen Gemeinden Melzö=Telki (Stuhlgerichtsbezirk Elesd), Rethat (Stuhlge¬ richtsbezirk Ujarad) in Ungarn und Vel=Ludina (Bezirk Kutina) in Kroatien-Slavonien, sowie deren Nachbarge¬ meinden wird durch die Aufhebung der gegen die genannten Bezirke bestandenen Verbote nicht berührt. Dies wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 13. Jänner 1903, Z. 1521, im Nach¬ hange zu den hierämtlichen Kundmachungen vom 5. und 11. Jänner d. J., Z. 22 und 668, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Linz, am 20. Jänner 1903. Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. Z. 1344. Steyr, 25. Jänner 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Z. 1165/X. Kundmachung betreffend die Lizenzierung der Privatbeschälhengsten Jahre 1903. Für die Lizenzierung der Privatbeschälhengste im Jahre 1893 werden in Gemäßheit des Gesetzes vom 23. November 1883 (Landesgesetz= und Verordnungsblatt Nr. 27 ex 1883) in Oberösterreich fünf Körungs=Kom¬ missionen bestellt, welche in Linz im Kaplanhofe am 26. Jänner, in Wels in Hochmayers Gasthaus zum wilden Mann am 10. Februar, in Schärding im Hotel Lorenz am 11. Februar, in Ried im Hotel Huber am 12. Februar, in Braunau am Inn im Gasthause zur Post am 13. Fe¬ bruar 1903, jedesmal um 9 Uhr vormittags, die Amts¬ handlung beginnen werden. Zu dieser Zeit sind die angemeldeten Hengste der Körungskommission vorzuführen. Linz, am 20. Jänner 1903. Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 20. Jänner 1903, Nr. 1165/X, zur sofortigen entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner.

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