Amtsblatt 1903/3 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

An dürftige und besonders berücksichtigungswürdige Kleinwaldbesitzer kann die Pflanzenabgabe unent¬ geltlich stattfinden, es werden lediglich die Aushebungs¬ und Verpackungskosten in Rechnung gezogen; minderbemit¬ telten bäuerlichen Grundbesitzern wird ein geringerer Preis gewährt; in beiden Fällen ist jedoch die tatsächliche Dürftig¬ keit, beziehungsweise Mittellosigkeit, durch eine von der Ge¬ meindevorstehung ausgestellte Bestätigung nachzuweisen. Einzelne besonders kräftig entwickelte und wegen des hohen Wuchses mit erheblichen Kosten zu verpackende Laub¬ holzpflanzen in der Waldbaumschule in Waldegg können nur an Ort und Stelle zur Abgabe gelangen. Dies wird zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 30. Dezember v. J., Z. 23.841/IX, zur umfassenden Ver¬ lautbarung an die Waldbesitzer mit dem Bemerken kund¬ gemacht, daß Anmeldungen zum Bezuge von Waldpflanzen direkt an die k. k. Bezirks=Forstinspektion in Steyr einzu¬ senden sind. Z. 475. Steyr, 10. Jänner 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Der im Amtsblatte Nr. 44 vom 30. Oktober 1902 zur Ausforschung ausgeschriebene stellungspflichtige Friedrich Kerestesy wurde eruiert und sind die Nachforschungen ein¬ zustellen. Z. 715. Steyr, 14. Jänner 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die Invigilierung nach Johann Parizek ist einzu¬ stellen, da derselbe laut Berichtes des Stadtpolizeiamtes in St. Pölten vom 22. Dezember 1902 bereits eingebracht ist. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden mit Bezug auf die h. ä. Z. 1, vom 2. Jänner 1903, Amtsblatt Nr. 2, in die Kenntnis gesetzt. Steyr, 10. Jänner 1903. Z. 488. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung. Johann Lettenmair, Knecht, 1874 geboren, nach Weißkirchen zuständig, Militärtaxrückständler, ist auszu¬ forschen und über das Ergebnis der Ausforschungen bis 1. März l. J. zu berichten. Steyr, am 10. Jänner 1903. Z. 511. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung. Der Bäckergehilfe Emmerich Fischer, am 19. Oktober 1877 in Ybbs, Niederösterreich, geboren, nach St. Martin am Ybbsfelde, Bezirk Melk, N.=Oe., zuständig, katholisch, ledig, welcher vom Monate Juni bis 29. Dezember 1902 hier als Bäckergehilfe bedienstet und wohnhaft war, hat sich am letztgenannten Tage, und zwar zwischen 8 und 9 Uhr abends von zu Hause entfernt und ist seither nicht mehr zurückgekehrt. Emmerich Fischer ist mittelgroß, hat braune Haare und Augenbrauen, rötlich=blonden Schnurrbart, blaue Augen, längliches Gesicht und ist ohne besondere Kennzeichen. Bekleidet war er bei seiner Entfernung mit brauner Tuchhose, schwarzem Sacco, schwarzer, mit Mehl bestaubter Bäckermütze, vermutlich weißem Schurz und sogenannten Schlappschuhen. Die Beschreibung der Leibwäsche ist nicht bekannt. Fischer dürfte Geld oder Pretiosen nicht bei sich gehabt haben. Da die Vermutung nahe liegt, daß sich der Genannte in den Ennsfluß gestürzt hat, erhalten die Gemeinde=Vor¬ stehungen und Gendarmerieposten=Kommanden den Auftrag, nach dem Abgängigen zu forschen und über das Ergebnis der Nachforschungen bis 1. Februar zu berichten. Steyr, 12. Jänner 1903. Z. 597. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Invigilierung. Die k. k. Statthalterei in Prag hat unterm 19. No¬ vember 1902, Z. 237.826, an die k. k. Bezirkshauptmann¬ schaft in Pilsen einen Erlaß gerichtet, dem folgendes zu entnehmen ist: Ivan Täüma Angelo 20 Jahre alter, lediger Kunst¬ reiter aus Urmi in Persien, ist mit dem Urteile des k. k. Landesgerichtes für Strafsachen in Brünn vom 17. Juli 1902, Vr. IX 1062/2, wegen Verbrechens des Betruges nach § 197, 200, 201 a St.=G. und wegen Uebertretung nach § 320e St.=G. und nach § 1 Vag.=G. zum Kerker in der Dauer von 13 Monaten verurteilt worden. Zugleich wurde gemäß § 25 St.=G. die Verweisung desselben aus sämtlichen im Reichsrate vertretenen Königreichen und Län¬ dern ausgesprochen. Angelo verbüßt die über ihn verhängte Strafe in der Männerstrafanstalt in Pilsen. Ueber die an das Ministerium des Innern gerichtete Requisition um Erwirkung der Zusicherung der Uebernahme des Ivan Täüma Angelo von seinem Heimatsstaate, hat das genannte Ministerium des Aeußern gepflogenem Ein¬ vernehmen mit Erlaß vom 6. November 1902, Z. 45.264, bekannt gegeben, daß davon abgesehen wurde, wegen Fest¬ stellung der Staatsangehörigkeit des landesverwiesenen Ivan Tauma Angelo, sowie wegen Erwirkung der seinerzeitigen Uebernahme desselben an die kaiserlich=persische Regierung heranzutreten, da ein Schüblingsübernahmsverkehr mit Per¬

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2