Amtsblatt 1903/3 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 3. Steyr, am 15. Jänner. 1903. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch — Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 12. Jänner 1903. Z. 546. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Vergütungsbetrag für die Verpflegung der Militär¬ mannschaft vom Offiziers=Stellvertreter abwärts auf dem Durchzuge vom 1. Jänner --31. Dezember 1903. Im Anschlusse erhalten die Gemeinde=Vorstehungen je ein Exemplar der Kundmachung der k. k. Statthalterei vom 4. Jänner 1903, Z. 28.532/VII/02, betreffend den Vergütungsbetrag für die Verpflegung der Militärmannschaft vom Offiziers=Stellvertreter abwärts auf dem Durchzuge im Jahre 1903 zur Kenntnisnahme und ungesäumten Verlautbarung. Steyr, 12. Jänner 1903. Z 18.497. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Nachweisung der Stellungsauslagen. Behufs Verfassung des Ausweises über die Stellungs¬ auslagen im Jahre 1902, welcher der k. k. Statthalterei in Linz gemäß 154: 1e bis 31. Jänner l. J. vorzulegen ist, werden die Gemeinde=Vorstehungen, welche diese Nach¬ weisung noch nicht vorgelegt haben, aufgefordert, dieselbe sofort anher zu senden oder die Fehlanzeige zu machen. Steyr, 12. Jänner 1903. Z. 705. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Kundmachung der Stellungs=Verzeichnisse und Aus¬ schreibung der Losung für das Jahr 1903. Zugleich mit diesem Amtsblatte werden die Verzeich¬ nisse der dorthin zuständigen Stellungspflichtigen der Ge¬ burtsjahre 1880, 1881 u. 1882 zur Kundmachung übersendet. Gemäß § 30 W.=V., I. Teil, sind dieselben durch 8 Tage im Gemeindeamte zur freien Einsicht aufzulegen und ist dies mittelst öffentlichen Anschlag oder auf sonst ortsübliche Weise zu jedermanns Kenntnis zu bringen. Die Kundmachung hat die genaue Bezeichnung der acht Kalendertage und des Lokales, in welchem die Ver zeichnisse zur freien Einsicht aufliegen werden, endlich den Beisatz zu enthalten, daß jeder, der a) eine Auslassung oder unrichtige Eintragung wahr¬ nimmt, oder b) gegen Ansuchen um die Bewilligung zur Stellung außerhalb des zuständigen Bezirkes oder um eine Begünstigung in der Erfüllung der Dienstpflicht Einwendung erheben will, aufgefordert wird, hierüber die Anzeige bei der Bezirksbe¬ hörde zu erstatten Die Gemeinde=Vorstehungen sind dafür verantwortlich, daß die Verzeichnisse an den hiezu bestimmten Tagen tat¬ sächlich der freien Einsichtnahme zugänglich sind. Den auf den Umschlägen der Verzeichnisse etwa kurz angemerkten Aufträgen ist sofort zu entsprechen, die not¬ wendigen Ergänzungen und Berichtigungen sind vorzunehmen und ist hierüber zu berichten. Die in dem Gemeindegebiete befindlichen Stellungs¬ pflichtigen, welche ihrer Meldepflicht gemäß § 35 Wehrge¬ setzes, nicht oder verspätet entsprochen haben, sind unter Benützung von Strafregistern zur Rechtfertigung einzuver¬ nehmen und sind diese zum Abschluß der Strafamtshandlung sogleich anherzusenden. Endlich sind über jene Stellungspflichtigen, deren Auf¬ enthalt in den Verzeichnissen nicht angegeben ist, eingehende Erhebungen zu pflegen und ist der Erfolg derselben bis längstens 15. Februar l. J. bekanntzugeben. Die diesjährige Losung wird für Dienstag den 3. Februar d. J. um 10 Uhr vormittags anberaumt und wird dieselbe im Sitzungssaale der k. k. Bezirkshauptmann¬ schaft (II. Stock) abgehalten werden Der Tag der Losung ist durch öffentlichen Anschlag oder sonst ortsüblich mit dem Beisatze zu verlautbaren, daß zu derselben jedermann freien Zutritt hat und das persön¬ liche Erscheinen bei derselben den Stellungspflichtigen über¬ lassen bleibt.

Bei der Losung haben die Herren Gemeinde=Vor¬ steher oder deren Stellvertreter gegenwärtig zu sein; es wird ihnen empfohlen, behufs Vormerkung der Losnummern ein alphabetisches Verzeichnis der Namen der zuständigen Stellungspflichtigen der I. Altersklasse mitzubringen. Steyr, 9. Jänner 1903. Z. 362. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Verpflegskosten im öffentl. Krankenhause in Kirchdorf. Kundmachung der k. k. oberösterreichischen Statthalterei vom 31. De¬ zember 1902, Z. 28.344, betreffend die Verpflegstaxen für die 1. und 2. Klasse im allgemeinen öffentlichen Kranken¬ hause in Kirchdorf. Auf Grund des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 10. April 1857, Z. 10.946, wird nach ge¬ flogenem Einvernehmen mit dem oberösterreichischen Landes¬ ausschusse im allgemeinen öffentlichen Krankenhause Kirchdorf die Verpflegsgebühr per Kopf und Tag für die 1. Klasse mit 4 K., für die 2. Klasse mit 2 K. 40 h fest¬ gesetzt.Die mit der h. ä. Kundmachung vom 20. Juli 1902, Z. 16.050, festgesetzte Verpflegstaxe per 1 K 60 h per Kopf und Tag für die 3. Klasse bleibt unverändert. Steyr, 9. Jänner 1903. Z. 474. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Verpflegskosten im St. Johannesspitale in Salzburg. Ueber Note der k. k. Landesregierung in Salzburg vom 13. Dezember 1902, Z. 17.315, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen in Kenntnis gesetzt, daß die Verpflegstaxen im St. Johannesspitale in Salzburg für das Jahr 1903 in der 1. Verpflegsklasse mit 6 K, in der 2. Klasse mit 4 K und in der 3. Klasse mit 2 K 10 h; ferner in der Landesgebäranstalt in Salzburg in der 1. Verpflegsklasse mit 10 K, in der 2. Klasse mit 6 K, und in der 3. Klasse mit 2 K 60 h per Kopf und Tag von der k. k. Landesregierung im Einvernehmen mit dem dortigen Landesausschusse bekannt gegeben werden. Steyr, 14. Jänner 1903. Z. 751. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Vorlage der Nachweisungen über Irrsinnige, Taub¬ stumme, Blinde 2c. 2c. zum Jahres=Sanitätsberichte pro 1902. Die Gemeinde=Vorstehungen werden eingeladen, die Nachweisungen über Irrsinnige, Taubstumme, Blinde ec. ec. zum Jahres=Sanitätsbericht pro 1902 ehestens anher vor¬ zulegen. Z. 203. Steyr, 7. Jänner 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Kundmachung betreffend die Abgabe von Waldpflanzen im Frühjahre 1903 aus den vom Staate und vom Lande subventionierten Forstpflanzgärten in Oberösterreich. Zu den Frühjahrskulturen pro 1903 gelangen aus den Forstpflanzgärten in Oberösterreich zur Abgabe: 1. Ausder Landeswaldbaumschule in Wald¬ egg bei Linz: a) verschultes Materiale, Nadelhölzer: zirka 100.000 3 jähr. Fichten, 150.000 2 jähr. und 18.000 3 jähr. Weißföhren, 100.000 2 jähr. und 3300 3 jähr. Schwarzkiefern, 13.000 2jähr. Bergkiefern (Pinus mon¬ tana), 19.000 2 jähr. Lärchen, ferner eine geringere Anzahl von Sitka=Fichten, Bankskiefern, Weymouths¬ föhren, Seestrandkiefern und Douglastannen. Laubhölzer: 15.000 2= und 3 jähr. Weiß= und Schwarz=Erlen, weiters Eichen, Ahorn, Eschen, Rot¬ buchen, eschenblättriger Ahorn, Vogelbeeren, Akazien und Birken; b) unverschultes Materiale: 25.000 2 jähr. Berg¬ kiefern. Endlich werden zirka 120.000 Stück Weidensteck¬ linge von 29 erprobten, für verschiedene Boden= und Stand¬ ortsverhältnisse geeigneten Sorten hintangegeben. 2. Aus dem ärarischen Forstpflanzgarten in Käfermarkt: 34.000 3 jähr. verschulte, 1000 3 jähr. und 8000 2 jähr: unverschulte Fichten, 16.000 2 jähr. unverschulte Weißföhren und 1200 Weidenstecklinge. 3. Aus dem ärarischen Forstpflanzgarten in Tummeltsham bei Ried: 30.000 3 jähr. verschulte und 70.000 3 jähr. unver¬ schulte Fichten. 4. Aus dem ärarischen Forstpflanzgarten in Attnang=Puchheim: 7100 3 jähr. verschulte und 6300 2 jähr. Fichten und 1200 Weißföhren. 5. Aus dem ärarischen Forstpflanzgarten in Garsten: 35.000 3 jähr. verschulte Fichten, 26.000 2 jähr. ver¬ schulte Schwarzföhren, 57.000 2 jähr. verschulte Weißföhren und 8000 Weidenstecklinge. Anmeldungen zum Bezuge des vorstehenden Pflanzmateriales sind bis Ende Jänner 1903 unmittel¬ bar, hinsichtlich der Waldbaumschule in Waldegg an die k. k. Landesforstinspektion in Linz, Museumstraße Nr. 10, betreffs der unter 2, 3, 4 und 5 benannten Forst¬ pflanzgärten an die k. k. Bezirkforstinspektionen in Linz, Ried, Vöcklabruck und Steyr ungestempelt einzu¬ bringen. Berücksichtigt werden in erster Linie nur bäuerliche Grundbesitzer, erst ein allfälliger Ueberschuß kann an anderweitige Groß=Waldeigentümer hintangegeben werden. Die Uebernahmen von Pflanzen im Vermittlungswege und Wiederverkäufe sind ausgeschlossen Die Bekanntgabe des mäßigen Durchschnittspreises für die einzelnen Holzarten nach Alter und deren Beschaffen¬ heit erfolgt durch die Forstinspektionen.

An dürftige und besonders berücksichtigungswürdige Kleinwaldbesitzer kann die Pflanzenabgabe unent¬ geltlich stattfinden, es werden lediglich die Aushebungs¬ und Verpackungskosten in Rechnung gezogen; minderbemit¬ telten bäuerlichen Grundbesitzern wird ein geringerer Preis gewährt; in beiden Fällen ist jedoch die tatsächliche Dürftig¬ keit, beziehungsweise Mittellosigkeit, durch eine von der Ge¬ meindevorstehung ausgestellte Bestätigung nachzuweisen. Einzelne besonders kräftig entwickelte und wegen des hohen Wuchses mit erheblichen Kosten zu verpackende Laub¬ holzpflanzen in der Waldbaumschule in Waldegg können nur an Ort und Stelle zur Abgabe gelangen. Dies wird zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 30. Dezember v. J., Z. 23.841/IX, zur umfassenden Ver¬ lautbarung an die Waldbesitzer mit dem Bemerken kund¬ gemacht, daß Anmeldungen zum Bezuge von Waldpflanzen direkt an die k. k. Bezirks=Forstinspektion in Steyr einzu¬ senden sind. Z. 475. Steyr, 10. Jänner 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Der im Amtsblatte Nr. 44 vom 30. Oktober 1902 zur Ausforschung ausgeschriebene stellungspflichtige Friedrich Kerestesy wurde eruiert und sind die Nachforschungen ein¬ zustellen. Z. 715. Steyr, 14. Jänner 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die Invigilierung nach Johann Parizek ist einzu¬ stellen, da derselbe laut Berichtes des Stadtpolizeiamtes in St. Pölten vom 22. Dezember 1902 bereits eingebracht ist. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden mit Bezug auf die h. ä. Z. 1, vom 2. Jänner 1903, Amtsblatt Nr. 2, in die Kenntnis gesetzt. Steyr, 10. Jänner 1903. Z. 488. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung. Johann Lettenmair, Knecht, 1874 geboren, nach Weißkirchen zuständig, Militärtaxrückständler, ist auszu¬ forschen und über das Ergebnis der Ausforschungen bis 1. März l. J. zu berichten. Steyr, am 10. Jänner 1903. Z. 511. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung. Der Bäckergehilfe Emmerich Fischer, am 19. Oktober 1877 in Ybbs, Niederösterreich, geboren, nach St. Martin am Ybbsfelde, Bezirk Melk, N.=Oe., zuständig, katholisch, ledig, welcher vom Monate Juni bis 29. Dezember 1902 hier als Bäckergehilfe bedienstet und wohnhaft war, hat sich am letztgenannten Tage, und zwar zwischen 8 und 9 Uhr abends von zu Hause entfernt und ist seither nicht mehr zurückgekehrt. Emmerich Fischer ist mittelgroß, hat braune Haare und Augenbrauen, rötlich=blonden Schnurrbart, blaue Augen, längliches Gesicht und ist ohne besondere Kennzeichen. Bekleidet war er bei seiner Entfernung mit brauner Tuchhose, schwarzem Sacco, schwarzer, mit Mehl bestaubter Bäckermütze, vermutlich weißem Schurz und sogenannten Schlappschuhen. Die Beschreibung der Leibwäsche ist nicht bekannt. Fischer dürfte Geld oder Pretiosen nicht bei sich gehabt haben. Da die Vermutung nahe liegt, daß sich der Genannte in den Ennsfluß gestürzt hat, erhalten die Gemeinde=Vor¬ stehungen und Gendarmerieposten=Kommanden den Auftrag, nach dem Abgängigen zu forschen und über das Ergebnis der Nachforschungen bis 1. Februar zu berichten. Steyr, 12. Jänner 1903. Z. 597. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Invigilierung. Die k. k. Statthalterei in Prag hat unterm 19. No¬ vember 1902, Z. 237.826, an die k. k. Bezirkshauptmann¬ schaft in Pilsen einen Erlaß gerichtet, dem folgendes zu entnehmen ist: Ivan Täüma Angelo 20 Jahre alter, lediger Kunst¬ reiter aus Urmi in Persien, ist mit dem Urteile des k. k. Landesgerichtes für Strafsachen in Brünn vom 17. Juli 1902, Vr. IX 1062/2, wegen Verbrechens des Betruges nach § 197, 200, 201 a St.=G. und wegen Uebertretung nach § 320e St.=G. und nach § 1 Vag.=G. zum Kerker in der Dauer von 13 Monaten verurteilt worden. Zugleich wurde gemäß § 25 St.=G. die Verweisung desselben aus sämtlichen im Reichsrate vertretenen Königreichen und Län¬ dern ausgesprochen. Angelo verbüßt die über ihn verhängte Strafe in der Männerstrafanstalt in Pilsen. Ueber die an das Ministerium des Innern gerichtete Requisition um Erwirkung der Zusicherung der Uebernahme des Ivan Täüma Angelo von seinem Heimatsstaate, hat das genannte Ministerium des Aeußern gepflogenem Ein¬ vernehmen mit Erlaß vom 6. November 1902, Z. 45.264, bekannt gegeben, daß davon abgesehen wurde, wegen Fest¬ stellung der Staatsangehörigkeit des landesverwiesenen Ivan Tauma Angelo, sowie wegen Erwirkung der seinerzeitigen Uebernahme desselben an die kaiserlich=persische Regierung heranzutreten, da ein Schüblingsübernahmsverkehr mit Per¬

sien nicht besteht und die persische Regierung, wenn sie über¬ haupt in die Heimbeförderung des Genannten willigen sollte, jedenfalls eine Uebernahmsstation an der persischen Grenze namhaft machen würde, bis zu der der zu Repatrierende durch das Gebiet eines dritten Staates geleitet werden müßte, dessen Bewilligung hinzu wohl nur gegen Zusicherung des Ersatzes der keinesfalls unbedeutenden Durchlieferungskosten zu erlangen wäre. Es wurde sonach der k. k. Statthalterei in Prag über¬ lassen, seinerzeit hinsichtlich des in Rede stehenden Indivi¬ duums die geeignet erscheinende Behandlung eintreten zu lassen Infolge dessen wurde die genannte Bezirkshauptmann¬ schaft beauftragt, den Genannten nach Abbüßung der Strafe unter Hinweis auf die strafgesetzlichen Folgen zum sofortigen Verlassen Böhmens, beziehungsweise sämtlicher im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder aufzufordern und auf das Befolgen des Auftrages in geeigneter Weise invigilieren zu lassen. Zufolge Statthalterei=Erlaß vom 9. Dezember 1902, Z. 26.781/II, werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Darnachachtung in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 12. Jänner 1903. Z. 598. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Stellungspflichtiger aus Triest. Francesco Tomich, geboren am 14. November 1881 in Triest, kath., unehel. Sohn der Maria. Francesco Kuß, geboren am 30. April 1881 in Triest, kath., unehel. Sohn der Elisabetta. Giuseppe Filipo Giacomo Cardich, geboren am 1. März 1882 in Triest, kath., unehel. Sohn der Caterina. Carlo Mario Massimilian Dovzan, geboren am 6. November 1882 in Triest, kath., unehel. Sohn der Maria. Giovanni Zapuder, geboren am 11. April 1882 in Triest, kath., ehel. Sohn des Giuseppe und der Cirilla Bratina. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 1. März l. J. zu berichten. Steyr, 12. Jänner 1903. Z. 683. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung von Stellungspflichtigen. Nachstehende Jünglinge sind zur Stellung im Jahre 1902 nicht erschienen und konnte deren Aufenthalt trotz der gepflogenen Erhebungen bisher nicht eruiert werden. 1. Josef Untermair, geboren am 11. Jänner 1879 in Kremsdorf (Ansfelden), Sohn der Eheleute Ignaz und Elisabeth, geb. Hametner, zuständig nach Pucking, Hilfs¬ arbeiter. 2. Franz Schlader, geboren am 2. Oktober 1880 in Gmunden, Sohn der Marie Schlader, zuständig nach Garsten. 3. Raimund Schacherlehner, geb. am 14. August 1880 in Gründberg, Sohn der Eheleute Eduard und Susanna, geb. Wachter, zuständig nach Sierning. 4. Viktor Hofer, geboren am 3. August 1881 in Sarning, Sohn der Eheleute Johann und Franziska, geb. Scherschern, zuständig nach Losenstein. 5. Heinrich Salcher, geboren am 3. Juli 1881 in Stadt Steyr, Sohn der Eheleute Anton und Magaretha Zemann, zuständig nach Losenstein. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden werden daher angewiesen, den Auf¬ enthalt derselben auszuforschen und über ein positives Resultat anher zu berichten. Z. 211. Steyr, 7. Jänner 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 28.559/X. Kundmachung betreffend die Aufhebung der Beschränkungen im Verkehre mit Schweinen aus Oberösterreich nach Böhmen. Die k. k. Statthalterei in Prag hat laut der Note vom 23. Dezember 1902, Z. 272.682, die mit ihrer Kund¬ machung vom 6. August 1900, Z. 152.077, verfügten Be¬ schränkungen im Verkehre mit Schweinen aus Oberösterreich nach Böhmen aufgehoben und die Einfuhr der genannten Tiergattung aus diesen Ländern gegen Einhaltung der Be¬ stimmungen der Kundmachung vom 11. April 1902, Z. 65.105, betreffend die Regelung des Verkehres mit Handelsschweinen wieder freigegeben. Dies wird unter Bezugnahme auf die hierämtliche Kundmachung vom 11. August 1901, Z. 15.959, allgemein verlautbart. Linz, am 30. Dezember 1902. Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. Steyr, 10. Jänner 1903. Z. 412. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 218/X. Kundmachung betreffend die Einfuhr von geschlachtetem Vieh nach Dresden. Zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 31. Dezember 1902, Z. 52.904, haben die Stadt¬ verordneten in Dresden mit dem Beschlusse vom 27. No¬ vember 1902 das Ortsgesetz zur Durchführung der landes¬ gesetzlichen Vorschriften für die Schlachtvieh= und Fleisch¬ beschau, nach welchem geschlachtetes Vieh nur dann einge¬ führt werden konnte, wenn dasselbe vor der Schlachtung

und unmittelbar nach derselben von einem im Deutschen Reiche geprüften und verpflichteten Fleischbeschau¬ beamten untersucht worden war, durch Streichung der Worte „im Deutschen Reiche“ des vorangeführten Absatzes abgeändert. Demnach ist nunmehr bei Einhaltung der auf die Ausfuhr von geschlachtetem Vieh nach dem Deutschen Reiche sonst bestehenden Vorschriften die Einfuhr derartigen Viehes nach Dresden gestattet, wenn die Untersuchung derselben im lebenden und geschlachteten Zustande überhaupt von einem geprüften und behördlich bestellten Vieh= und Fleischbeschauer vorgenommen worden ist. Dies wird allgemein verlautbart. Linz, am 5. Jänner 1903. Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. Z. 413. Steyr, 10. Jänner 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 26. Dezember 1902 bis 2. Jänner 1903. 1. Rauschbrand der Rinder. Erlöschen der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Weyer Land, Ortschaft Küpfern. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Altenberg, Ort¬ schaften Oberbayring, Schwarzendorf; Gemeinde Lorch, Ortschaft Einsiedel. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Gleink, Ort¬ schaft Winkling; Gemeinde und Ortschaft Neustift; Gemeinde Pfarrkirchen, Ortschaften Bad Hall, Antheil; Gemeinde Sier¬ ning, Ortschaft Gründberg; Gemeinde Ternberg, Ortschaft Trattenbach. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Stadt Urfahr; 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Aschach; Gemeinde Garsten, Ortschaften Christkindl, Lahrn¬ dorf; Gemeinde Sierning, Ortschaft Sierninghofen; Gemeinde St. Ulrich, Ortschaft Ebersegg. Steyr, 11. Jänner 1903. Z. 548. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden werden hiemit auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung“ Nr. 3 enthaltene Kundmachung der k. k. Statthalterei in Linz vom 5. Jänner 1903, Nr. 22/X, betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone in die diesseitige Reichshälfte, zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner.

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