Amtsblatt 1902/44 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 2. Oktober 1902, Z. 21.867/X, in Kenntnis gesetzt. Steyr, 25. Oktober 1902. Z. 1617/Sch. An alle Ortsschulräthe und Schulleitungen. Aus Anlaß wiederholt vorgekommener Fälle, daß Ortsschulräte den Beginn und das Ende der geteilten Haupt¬ ferien nach eigenem Ermessen festsetzten und überdies dem Bezirksschulrate keinerlei Mitteilung hievon machten, ferner daß einerseits Oberlehrer an zwei- und mehrklassigen, und Lehrer an einklassigen Schulen den Schulort während der Ferien auf längere Zeit verließen, ohne dem Orts= und Bezirksschulrate ihre Abwesenheit anzuzeigen, sah sich der Landesschulrat laut des Erlasses vom 11. Oktober 1902, Nr. 4410, veranlaßt, Nachstehendes anzuordnen: „1. Die Ortsschulräte sind unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 8 der Schul= und Unterrichtsordnung aufzufordern, um die Anberaumung der geteilten Ferien unter Angabe der Ortsbedürfnisse rechtzeitig beim Bezirks¬ schulrate anzusuchen. „Jedwede willkürliche Abänderung des vom Bezirks¬ schulrate festgesetzten Beginnes und Endes der Ferienzeit ist unzulässig. „2. Den Oberlehrern an zwei- und mehrklassigen, sowie den Lehrern an einklassigen Schulen ist die h. ä. Ver¬ ordnung vom 11. Jänner 1878, Z. 4435, (V.=Bl. d. L.=Sch.=R., 1878 I. Stück, Nr. 2) in Erinnerung zu bringen, wonach diese Lehrpersonen verpflichtet sind, für den Fall, als sie sich während der Ferien vom Schulorte auf mehr als drei Tage entfernen, dem Orts= und dem Bezirks¬ schulrate anzuzeigen, auf wie lange und wohin sie verreisen, ferner daß sie in den letzten 14 Tagen vor Beginn des Schuljahres auch zur Ferienzeit nur mit einem ordentlichen Urlaube vom Schulorte abwesend sein dürfen. Zuwider¬ handelnde sind disziplinariter zu behandeln. Hievon werden die Ortsschulräte und Schulleitungen zur künftigen strengen Darnachachtung in die Kenntnis gesetzt. Steyr, 26. Oktober 1902. Z. 14.823. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 23.202 X. Kundmachung enthaltend veterinär polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn und Kroatien¬ Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Auf Grund der wegen des Bestandes der Schweinepest von der kompetenten k. k Grenz-Bezirkshauptmannschaft Rann getroffenen Verfügung ist die Einfuhr von Schweinen aus dem Bezirke Zagreb (Komitat Zagreb) in Kroatien¬ Slavonien nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen wird das gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirken Belenyes, Vaskoh (Komitat Bihar), Dicsö-Szent=Marton, Radnot (Komitat Kis-Küküllö) Szakolcza, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Nyitra), Maros-Ludas (Komitat Torda-Aranyos), sowie aus der Munizipalstadt Maros=Vasarhely in Ungarn gerichtete Verbot aufgehoben. Das nunmehr kraft des bestehenden Veterinär=Ueberein¬ kommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial=Ver¬ ordnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179 bis zum vierzigsten Tage nach dem Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Schweinen aus der durch Stäbchenrotlauf versucht gewesenen Gemeinde Kopesant (Stuhlgerichtsbezirk Szakocza), ferner aus den durch Schweine¬ pest versucht gewesenen Gemeinden Karbunar (Stuhlge¬ richtsbezirk Belenyes), Magyar=Saros Stuhlgerichtsbezirk Dics-Szent=Marton), Hadrev Stuhlgerichtsbezirk Maros¬ Ludas), sowie deren Nachbargemeinden wird durch die Auf¬ hebung des gegen die genannten Bezirke bestandenen Ver¬ botes nicht berührt Dies wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 16. Oktober 1902, Z. 43.393, im Nach¬ hange zu der h. ä. Kundmachung vom 11. Oktober 1902, Z. 22.557 X, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Linz, am 21. Oktober 1902. Der k. k. Statthalter Bylandt m. p. Steyr, 23. October 1902. Z. 14.728. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Zur Kenntnisnahme. Tierseuchen Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 13. Oktober bis 19. Oktober 1902. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche Bezirk Gmunden: Gemeinde und Stadt Gmunden 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaft Eggmair. 3. Bezirk Wels: Gemeinde Fraham, Ortschaft Steinholz 2. Schweinepest. Bestand der Seuche Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Waldegg. Erlöschen der Seuche Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Römerstraße.

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