Amtsblatt 1902/44 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 44. Steyr, am 30. Oktober. 1902. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden. Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 27. Oktober 1902 Bezirkshauptmannschaften, sondern für alle Pfarr= und Gemeindeamter, Krankenanstalten, Sparkassen und Schul¬ behörden ist. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Dieses Nachschlagebuch wolle von den Gemeinden zum eigenen Gebrauche angeschafft werden, und ist zugleich sofort Unter Einem gelangen die Reichs=Gesetz-Blätter dieser Ankauf in entsprechender Weise den interessierten Stück LXXXXVI, LXXXXVII. LXXXXVIII, XXXXIX. Aemtern und Korporationen zu empfehlen, da hiedurch einem C, CI, CI, C und CV an die Gemeinden zur Hinausgabe lange gefühlten Bedürfnisse abgeholfen werden kann Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu Dieses Buch wird gegen Voreinsendung des Betrages berichten. von vier Kronen portofrei von der genannten Firme abgegeben werden. Steyr, 28. Oktober 1902. Z. 15.022. Steyr, 22. Oktober 1902 Z. 14.511. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Plakatierungsbewilligung. k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Se. Exzellenz der Herr k. k. Statthalter hat die Sammlungsbewilligung. Bewilligung zur Plakatierung des Wahlergebnisses in den Im Nachhange zum h. ä. Erlasse vom 9. d. M. Landgemeinden im Lande erteilt. Z 14.045, werden die Gemeinde=Vorstehungen in Kenntnis gesetzt, daß zur Durchführung der dem Presbyterium der evangelischen Kirchengemeinde A. B. in Ruzenmoos be willigten Sammlung zur Erbauung eines neuen Pfarrhauses Steyr, 28. Oktober 1902. Z. 14.818. auch dem evangelischen Pfarrer Wilhelm Oertel in Ruzen¬ moos ein Sammelbuch unter Nr. 13, am 15. Oktober 1902, An alle Gemeinde=Vorstehungen rc. rc. Z. 3700 Präs., vom k. k. Statthalterei=Präsidium in Linz, ausgestellt wurde. Ausgabe eines Sach= und Nachschlage=Registers zu den Landesgesetzen und Verordnungen für Oester¬ reich ob der Enns vom Jahre 1849 angefangen bis Ende 1900. Steyr, 22. Oktober 1902. Z. 14.604. Im Verlage der k. u. k. Hofbuchdruckerei und Verlags¬ anstalt Josef Feichtingers Erben des Hanns Drouot ist ein An alle Gemeinde=Vorstehungen und Sach= und Nachschlage=Register zu den Landesgesetzen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Verordnungen für Oesterreich ob der Enns vom Jahre 1849 angefangen bis Ende 1900 vom Gemeinde=Sekretär Franz Ausforschung von Erbberechtigten. Wühl in Kremsmünster verfaßt, nach Materien chronologisch und diese alphabetisch geordnet, soeben erschienen, welches Laut Schreibens des k. u. k. General=Konsulates in ein höchst notwendiges Hilfsbuch nicht nur für die k. k. London an die k. k. Seebehörde vom 31. Mai 1

Z. 2013, wurde seitens des dortigen „Board of Prade dem General=Konsulate mitgeteilt, daß der angeblich österr Staatsangehörige Franz Hausdorf, der an Bord des englischen Dampfers „Craigmore" als Leichtmatrose einge¬ schifft war, infolge eines Sturzes gestorben ist. — Derselbe hinterließ an Lohnguthaben L. 3, 18, 6 und einen Sack mit Effekten ohne Wert. Das „Board of Prade“ ist bereit, diesen Betrag sowie die Effekten dem k. u. k. General=Konsulate, gegen die Erklärung auszufolgen, daß die Erbberechtigten in Oester¬ reich ansässige österreichische Staatsangehörige sind. Der Verstorbene hinterließ keine Legitimationspapiere, soll 25 Jahre alt gewesen sein und konnte weder Geburts= noch Zuständig keitsort ausfindig gemacht werden. Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 13. Oktober 1902, Z. 22.812, sind behufs Ermöglichung der in Rede stehenden Erklärung die Erhebungen zu pflegen und ist über ein positives Resultat bis längstens 15. November 1902 zu berichten Steyr, am 21. Oktober 1902. Z. 14.671. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Richtigstellung. Mit Beziehung auf den hierämtlichen Erlaß vom 17. März d. J., Z. 3484, wird den Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden eröffnet, daß der auszuforschende Stellungspflichtige nicht Franz, sondern Ferdinand Armann heißt und in Pürkau im Bezirke Römerstadt heimatberechtigt ist. Ein positives Ergebnis der nunmehr nach diesem Stellungspflichtigen einzuleitenden Nachforschungen ist bis 1. Dezember 1902 anher anzuzeigen. Z. 14459, 14.576, 14.673, 14.674, 14.675, 14.676 14.577, 14.672. Steyr, 21. Oktober 1902. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Stellungspflichtiger, und zwar: des am 25. August 1881 in Nikolsburg geborenen und heimatberechtigten Kellners Friedrich Kerestesy, Sohn des Friedrich und der Rosalia Kerestesy, geb. Gallus; des am 29. Jänner 1877 in Ladanje geborenen, in der Gemeinde Koratschitz im Bezirke Pettau heimatberechtigten Franz Peregrin recte Perger, Hilfsarbeiter; des am 15. Juli 1881 in Budapest geborenen, in Liebenthal im Bezirke Sternberg heimatberechtigten Max Lux, Sohn der Aloisia Lux; des am 8. September 1879 geborenen, in der Gemeinde Oberpeistova im Bezirke Petta heimatberechtigten Ant. Wrabl; des am 25. Oktober 1881 in Göding geborenen, unbe¬ kannten Ortes heimatberechtigten Oswald Stepanek, Sohn der Johanna Stěpánek; des am 12. November 1881 in Mißlitz im Bezirke Mähr. Kromau geborenen und heimatberechtigten Leopold Foltin, Sohn der Therese Foltin; weiters Militärtaxpflichtiger, und zwar: des Eduard Pavlik aus Tobitschau, geboren im Jahre 1872 Sohn des bereits verstorbenen Josef und der Theresia Pavlik, derselbe soll sich vor einiger Zeit als Schlosserge¬ hilfe nach Budapest begeben haben und wurde demselben vom Stadtvorstande Tobitschau am 20. Dezember 1889 sub Z. 59, ein Arbeitsbuch ausgestellt; der Gesuchte ist mittel¬ groß, mittelstark, hat Mund und Nase ebenmäßig, ovales Kinn, Haare, Augen, Brauen und Schnurrbart braun und gesunde Zähne; des Richard Jemelka aus Suschitz, geboren im Jahre 1875, Sohn des bereits verstorbenen Josef und der Marie Jemelka, Maurergehilfe; der Gesuchte ist mittelgroß, hat rundes Gesicht, graue Augen und Augenbrauen, stumpfe Nase, blondes Haar und ebenmäßigen Mund, des Johann Krämar aus Kojetein, geboren im Jahre 1868, Sohn des bereits verstorbenen Anton und der Maria Krämar, Schuhmachergehilfe; der Gesuchte ist mittelgroß, mittelstark, hat braune Haare und Augenbrauen, rötlichen Schnurrbart, stumpfe Nase und ebenmäßigen Mund; des am 22. September 1867 zu Botenwald im Bezirke Neutitschein, als Sohn der Eheleute Josef Gebauer und Johanna Gold geborenen und dahin heimatberechtigten Eduard Gebauer. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 20. De¬ zember 1902 anher zu berichten. Z. 14.578. Steyr, 21. Oktober 1902. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Im Nachhange zur hierämtlichen Ausschreibung vom 2. Oktober 1902, Z. 13.734, wird bekanntgegeben, daß laut Erlaß der k. k. o.ö. Statthalterei vom 15. Oktober l. J., Z. 22.681/II, die seinerzeit entwichenen Korrigenden Kaspar Franz Graßner und Eduard Feilmair sich in Cilli selbst gestellt haben und vom Stadtamte daselbst am 9. l. M. in die Zwangsarbeitsanstalt rückeingeliefert wurden. Steyr, 21. Oktober 1902. Z. 14.414. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Verpflegskosten. Laut Note der k. k. Statthalterei in Brünn vom 17. September l. J., Z. 45.466, an die k. k. o.ö. Statt¬ halterei, wurde das Krankenhaus in Deutsch=Liebau als allgemeine öffentliche Krankenanstalt erkärt und wurden im Einvernehmen mit dem mährischen Landesausschusse die Verpflegskosten in dieser Anstalt mit 1 K 60 h per Tag und Kopf festgesetzt.

Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 2. Oktober 1902, Z. 21.867/X, in Kenntnis gesetzt. Steyr, 25. Oktober 1902. Z. 1617/Sch. An alle Ortsschulräthe und Schulleitungen. Aus Anlaß wiederholt vorgekommener Fälle, daß Ortsschulräte den Beginn und das Ende der geteilten Haupt¬ ferien nach eigenem Ermessen festsetzten und überdies dem Bezirksschulrate keinerlei Mitteilung hievon machten, ferner daß einerseits Oberlehrer an zwei- und mehrklassigen, und Lehrer an einklassigen Schulen den Schulort während der Ferien auf längere Zeit verließen, ohne dem Orts= und Bezirksschulrate ihre Abwesenheit anzuzeigen, sah sich der Landesschulrat laut des Erlasses vom 11. Oktober 1902, Nr. 4410, veranlaßt, Nachstehendes anzuordnen: „1. Die Ortsschulräte sind unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 8 der Schul= und Unterrichtsordnung aufzufordern, um die Anberaumung der geteilten Ferien unter Angabe der Ortsbedürfnisse rechtzeitig beim Bezirks¬ schulrate anzusuchen. „Jedwede willkürliche Abänderung des vom Bezirks¬ schulrate festgesetzten Beginnes und Endes der Ferienzeit ist unzulässig. „2. Den Oberlehrern an zwei- und mehrklassigen, sowie den Lehrern an einklassigen Schulen ist die h. ä. Ver¬ ordnung vom 11. Jänner 1878, Z. 4435, (V.=Bl. d. L.=Sch.=R., 1878 I. Stück, Nr. 2) in Erinnerung zu bringen, wonach diese Lehrpersonen verpflichtet sind, für den Fall, als sie sich während der Ferien vom Schulorte auf mehr als drei Tage entfernen, dem Orts= und dem Bezirks¬ schulrate anzuzeigen, auf wie lange und wohin sie verreisen, ferner daß sie in den letzten 14 Tagen vor Beginn des Schuljahres auch zur Ferienzeit nur mit einem ordentlichen Urlaube vom Schulorte abwesend sein dürfen. Zuwider¬ handelnde sind disziplinariter zu behandeln. Hievon werden die Ortsschulräte und Schulleitungen zur künftigen strengen Darnachachtung in die Kenntnis gesetzt. Steyr, 26. Oktober 1902. Z. 14.823. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 23.202 X. Kundmachung enthaltend veterinär polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn und Kroatien¬ Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Auf Grund der wegen des Bestandes der Schweinepest von der kompetenten k. k Grenz-Bezirkshauptmannschaft Rann getroffenen Verfügung ist die Einfuhr von Schweinen aus dem Bezirke Zagreb (Komitat Zagreb) in Kroatien¬ Slavonien nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen wird das gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirken Belenyes, Vaskoh (Komitat Bihar), Dicsö-Szent=Marton, Radnot (Komitat Kis-Küküllö) Szakolcza, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Nyitra), Maros-Ludas (Komitat Torda-Aranyos), sowie aus der Munizipalstadt Maros=Vasarhely in Ungarn gerichtete Verbot aufgehoben. Das nunmehr kraft des bestehenden Veterinär=Ueberein¬ kommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial=Ver¬ ordnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179 bis zum vierzigsten Tage nach dem Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Schweinen aus der durch Stäbchenrotlauf versucht gewesenen Gemeinde Kopesant (Stuhlgerichtsbezirk Szakocza), ferner aus den durch Schweine¬ pest versucht gewesenen Gemeinden Karbunar (Stuhlge¬ richtsbezirk Belenyes), Magyar=Saros Stuhlgerichtsbezirk Dics-Szent=Marton), Hadrev Stuhlgerichtsbezirk Maros¬ Ludas), sowie deren Nachbargemeinden wird durch die Auf¬ hebung des gegen die genannten Bezirke bestandenen Ver¬ botes nicht berührt Dies wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 16. Oktober 1902, Z. 43.393, im Nach¬ hange zu der h. ä. Kundmachung vom 11. Oktober 1902, Z. 22.557 X, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Linz, am 21. Oktober 1902. Der k. k. Statthalter Bylandt m. p. Steyr, 23. October 1902. Z. 14.728. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Zur Kenntnisnahme. Tierseuchen Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 13. Oktober bis 19. Oktober 1902. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche Bezirk Gmunden: Gemeinde und Stadt Gmunden 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaft Eggmair. 3. Bezirk Wels: Gemeinde Fraham, Ortschaft Steinholz 2. Schweinepest. Bestand der Seuche Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Waldegg. Erlöschen der Seuche Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Römerstraße.

3. Rauschbrand der Rinder. Erlöschen der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Vorderstoder, Ort¬ schaften Vorderstoder, Vordertambergau. Steyr, 28. Oktober 1902. Z. 14.933 An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 23.445/X. Kundmachung betreffend Einfuhrsbeschränkungen bezüglich des Verkehres mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete nach Oberösterreich Auf Grund der letzten offiziellen Tiersuchen=Aus¬ weise der Landesregierung in Sarajevo findet die k. k. Statthalterei zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 20. Oktober 1902, Z. 44.215, unter Auf¬ rechthaltung der mit der hierämtlichen Kundmachung vom 13. Jänner 1900, Z. 510/II, hinsichtlich der Einfuhr von Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haasische Buchdruckerei in Steyr lebenden und geschlachteten Schweinen aus dem Okkupations¬ gebiete mittels Eisenbahn festgesetzten Bestimmungen, be treffend den Verkehr mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete, nachstehende Sperrmaßnahmen zu erlassen: Wegen des Bestandes der Schweinepest das Ver¬ bot der Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken: Ban¬ jaluka (Land), Bjelina, Breka, Casin, Dervert, Bos.=Dubica, Bos. Gradiska, Kljuc, Bos.-Novi, Priedor, Prajavor Srebrenica und Blasenica und wegen des Bestandes der Schafpockenseuche die Einfuhr von Schafen aus dem Bezirke Sanskimost. Die Bestimmungen über die Einfuhr von geschlachteten Schweinen im unzerteilten Zustande, sowie von lebenden Schweinen aus den wegen Versuchung gesperrten und von untergewichtigen Schweinen aus seuchenfreien Gebieten nach dem Schlachthause in Linz bleiben auch fernerhin in Kraft. Uebertretungen dieser Verfügungen, welche an Stelle der hierämtlichen Kundmachung vom 9. Juli d. J., Z. 14.994/X, sofort in Wirksamkeit treten, werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, (R.=G.=Bl. Nr. 52), beziehungsweise des § 46 des allge¬ meinen Tierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.= Bl. Nr. 35) geahndet. Linz, am 24. Oktober 1902. Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pittner.

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