Amtsblatt 1902/42 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Z. Zl. 6781/M. J. Vorschriften betreffs des Besuches Turkestans durch Ausländer. 1. Der Besuch unserer zentralasiatischen Besitzungen ist allen Ausländern gestattet, sofern gegen dieselben weder ein Verhaftsbefehl der russischen Administrativ= oder Gerichts¬ behörde noch eine Anzeige des betreffenden Konsuls vorliegt. Unbedingt verboten ist der Besuch der Orte Kuschk, Termes, Kerki und der vom letzteren aufwärts längs des Amu=Darja Untersagt ist ferner der Besuch gelegenen Grenzposten. von Tschikischlar, Tschatta, der Posten von Atrek und an der Linie Kuschk — Ak Rabat, sowie die Fahrt auf der Eisenbahn=Zweiglinie nach Kuschk. 2. Die inhaftierten Ausländer werden unverzüglich zur weiteren Verfügung nach dem Sitz der Behörde, die der Haftbefehl erlassen hat, oder, falls dieser vom Orte der Ver haftung weit entfernt ist, in die nächste Stadt befördert. 3. Ausländer, die im Turkestan (einschließlich der Chanate Buchara und Chiwa) bei Auskundschaftungen oder anderen, nach den bestehenden Gesetzen für verbrecherisch geltenden Handlungen ertappt worden sind, werden ver¬ haftet und dem zuständigen Staatsanwalts=Gehilfen über¬ antwortet, der sich an der Stichhältigkeit der gegen dieselben erhobenen Anklage überzeugt und sie eventuell zuständigen Ortes abliefert, und zwar im Chanate Buchara an den politischen Agenten in Buchara, im Chanate Chiwa an den Chef des Amu-Darja-Bezirkes und im übrigen Teile des Landes an den Chef und die Militär=Gouverneure der be¬ treffenden Gebiete. (Gezeichnet): General=Leutnant Ussakowsky. Auf dem Originale steht geschrieben: Allerhöchst be¬ stätigt am 29. Juni 1902. (Gezeichnet): Der Kriegs=Minister General=Adjutant Kuropotkin. Publiziert in Nr. 60/2085 der Zeitung „Turkestanskija Medomosti“ vom 28. Juli (11. August) 1902. K. und k. österr.=ung. Konsulat in Tiflis. Steyr, 9. Oktober 1902. Z. 14.045. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Sammlungsbewilligung. Der k. k. Statthalter für Oberösterreich hat dem Presbyterium der evangelischen Kirchengemeinde A. B. in Ruzenmoos die angesuchte Bewilligung zur Sammlung milder Gaben bei den evangelischen Glaubensgenossen in Oberösterreich zum Zwecke der Erbauung eines neuen Pfarr¬ hauses in Ruzenmoos für die Zeit bis Ende Dezember 1902 erteiltHievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zufolge Statthalterei=Er¬ lasses vom 5. Oktober 1902, Z. 3528/Präs., mit dem Beifügen in Kenntnis gesetzt, daß den zur Durchführung der Sammlung bevollmächtigten Personen, u. zw. Franz Blank Gastwirt in Ruzenmoos, Gottlieb Jungwirth, Bauer in Oberregau, Matthias Kreuzer, Bauer in Illingbuch, Leopold Wimmer, Bauer in Pilling, Franz Starzinger, Bauer in Raschbach, Karl Plank, Bauer in Pundorf, und Josef Biber¬ hofer, Krämer in Desselbrunn, vom k. k. Statthalterei¬ Präsidium die Sammelbücher Nr. 6—12 ausgestellt wurden. Z. 13.421. Steyr, 8. Oktober 1902. An die Landgemeinden des Gerichts¬ bezirkes Steyr. Laut einer h. a. eingelangten Anzeige des k. k. Aich¬ amtes in Steyr, wurde in den Landgemeinden des Gerichts¬ bezirkes Steyr seit länger als 3 Jahren keine Revision auf Maße und Gewichte unter Assistenzleistung des k. k. Aich¬ meisters vorgenommen. Die Landgemeinden werden sohin unter Hinweis auf den h. ä. Erlaß vom 17. Mai 1901, Z 5511, Amtsblatt Nr. 21, beauftragt, diese Revision unter Zuziehung des k. k Aichmeisters in Steyr noch vor Ablauf des Jahres 1902 vorzunehmen und über das Ergebnis anher zu berichten. Steyr, 9. Oktober 1902 Z. 14.046. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Unterstützungsschwindler. Laut der an die k. k. Landesregierung in Klagenfurt erstatteten Berichte der k. k. Bezirkshauptmannschaft Völker¬ markt vom 31. Juli 1902, Z. 18.573, und vom 9. Sep¬ tember 1902, Z. 20.633, treibt sich der zur Gemeinde Ruden, Bezirk Völkermarkt zuständige Bergarbeiter Ulrich Stroinigg, geboren am 4. Juli 1872 zu Lippitzbach, kath. ledig, bereits zehnmal wegen Landstreicherei abgestraft, beschäftigungslos herum und läßt sich auf Kosten seiner Heimatsgemeinde Reisevorschüsse und Unterstützungen aus¬ folgen und in Krankenhäusern verpflegen. Der Genannte ist mit einem von der Gemeinde=Vor¬ stehung Ruden am 13. September 1892 unter Z. 193 ausgestellten Arbeitsbuche versehen, wovon demselben am 16. Jänner 1897 ein Duplikat und am 23. Jänner 1898 ein Triplikat ausgestellt wurde. Personsbeschreibung: Statur: mittel; Gesicht: oval; Haare: braun; Augen: blau; Mund und Nase: regulär; besondere Kennzeichen: Krummer Zeigefinger an der linken Hand. Infolge dessen hat diese Landesregierung in Klagenfurt laut der Note vom 20. September 1902, Z. 17.554, im Einvernehmen mit dem kärntn. Landesausschusse über den Genannten die Spitalsverweisung ausgesprochen Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 6. Oktober 1902. Z. 22.052/II, werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden auf dieses Individuum mit der Weisung aufmerksam gemacht, demselben, den Fall eines unabweisbaren Bedürfnisses ausgenommen, keinerlei Geld¬ unterstützungen zu erfolgen, vielmehr zu veranlassen, daß

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