Amtsblatt 1902/42 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 42. Steyr, am 16. Oktober. 1902. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch - Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 10. Oktober 1902. Da diese Publikation nicht zu jenen zählt, welche der Z. 1.2742. k. k. statistischen Zentral=Kommission nach der Volkszählungs¬ vorschrift oder nach ihrem Statute obliegen, wird die ge¬ Amts=Erinnerung. nannte Arbeit, wie dies auch schon anläßlich der Volks¬ zählungen der Jahre 1880/1 und 1890/1 der Fall war An alle Gemeinde-Vorstehungen, hochw. Pfarrämter, als Privatunternehmung der Firma Alfred Hölder, k. u. k Hof= und Universitätsbuchhandlung in Wien, erscheinen Genossenschaften etc. etc. und es kann daher eine unentgeltliche Verteilung derselben Der h. ä. Erlaß, Z. 12.742, vom 13. September 1902, nicht stattfinden Der Preis eines Exemplares (Ortschaftenverzeichnis Amtsblatt Nr. 38, betreffend Ausgabe der Geschäfts=Vor¬ merkblätter für das Jahr 1903, wird in Erinnerung gebracht samt Namensregister, 700 Druckseiten) beträgt 10 Kronen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, andere autonome Aemter und Körperschaften auf das Erscheinen dieses Werkes auf¬ merksam zu machen und bei denselben anzufragen, ob und in welcher Höhe sich ein Bedarf nach Exemplaren dieser Publi¬ kation ergibt, wobei ich bemerke, daß das Werk nur in deutscher Sprache zur Ausgabe gelangt. Das Resultat dieser Anfragen ist längstens bis 20. Oktober 1902 zur Kenntnis zu bringen. Z. 14.142. Steyr, 11. Oktober 1902. An alle Gemeinde=Vorstehungen und die hochw. Pfarrämter. Bestellung des Ortschaften Verzeichnisses der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder. Zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 3. Oktober 1902, Z. 40.852, hat die k. k. statistische Zentralkommission angezeigt, daß das auf Grund der Volkszählungsergebnisse vom 31. Dezember 1900 bearbeitete „Vollständige Ortschaften Verzeichnis“ der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder, sowie das hiezu gehörig vollständige alphabetische Namensregister fertig gestellt wurde und daß das Erscheinen dieses Werkes unmittelbar bevorsteht Dasselbe enthält im Rahmen der administrativen Ein¬ teilung der einzelnen Verwaltungsgebiete sämtliche Ortschaften und Gemeinden mit der Bevölkerungsziffer für jede Ortschaft und jede Gemeinde. Eine mehr als zwanzigjährige Erfahrung hat bewiesen daß diese authentische Publikation für die Zentralstellen, so¬ wie für die diesen untergeordneten Behörden und Aemter ein unerläßliches Hilfsmittel ist, da sie für eine große Zahl von Amtshandlungen und administrativen Entscheidungen die erforderliche Grundlage bietet. Z. 14.270. Steyr, am 13. October 1902 An alle Gemeinde=Vorstehungen. Vorschriften betreffs Besuches Turkestans durch Ausländer. Zufolge Erlasses des k. und k. Ministeriums des Innern an die k. k. o.=ö. Statthalterei wurde im offiziellen Teile der Nummer 60 vom 28. Juli (11. August d. J der in Taschkent erscheinenden Zeitung „Turkestanskija Wedomosti“ eine Verordnung der russischen Regierung, be¬ treffend den Besuch Turkestans durch Ausländer publiziert Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 7. Oktober l. J. Z. 3465/Präs., unter Anschluß einer Abschrift der deutschen Uebersetzung der erwähnten Verordnung behufs entsprechender Verlautbarung und Informierung von Paßwerbern in die Kenntnis gesetzt.

Z. Zl. 6781/M. J. Vorschriften betreffs des Besuches Turkestans durch Ausländer. 1. Der Besuch unserer zentralasiatischen Besitzungen ist allen Ausländern gestattet, sofern gegen dieselben weder ein Verhaftsbefehl der russischen Administrativ= oder Gerichts¬ behörde noch eine Anzeige des betreffenden Konsuls vorliegt. Unbedingt verboten ist der Besuch der Orte Kuschk, Termes, Kerki und der vom letzteren aufwärts längs des Amu=Darja Untersagt ist ferner der Besuch gelegenen Grenzposten. von Tschikischlar, Tschatta, der Posten von Atrek und an der Linie Kuschk — Ak Rabat, sowie die Fahrt auf der Eisenbahn=Zweiglinie nach Kuschk. 2. Die inhaftierten Ausländer werden unverzüglich zur weiteren Verfügung nach dem Sitz der Behörde, die der Haftbefehl erlassen hat, oder, falls dieser vom Orte der Ver haftung weit entfernt ist, in die nächste Stadt befördert. 3. Ausländer, die im Turkestan (einschließlich der Chanate Buchara und Chiwa) bei Auskundschaftungen oder anderen, nach den bestehenden Gesetzen für verbrecherisch geltenden Handlungen ertappt worden sind, werden ver¬ haftet und dem zuständigen Staatsanwalts=Gehilfen über¬ antwortet, der sich an der Stichhältigkeit der gegen dieselben erhobenen Anklage überzeugt und sie eventuell zuständigen Ortes abliefert, und zwar im Chanate Buchara an den politischen Agenten in Buchara, im Chanate Chiwa an den Chef des Amu-Darja-Bezirkes und im übrigen Teile des Landes an den Chef und die Militär=Gouverneure der be¬ treffenden Gebiete. (Gezeichnet): General=Leutnant Ussakowsky. Auf dem Originale steht geschrieben: Allerhöchst be¬ stätigt am 29. Juni 1902. (Gezeichnet): Der Kriegs=Minister General=Adjutant Kuropotkin. Publiziert in Nr. 60/2085 der Zeitung „Turkestanskija Medomosti“ vom 28. Juli (11. August) 1902. K. und k. österr.=ung. Konsulat in Tiflis. Steyr, 9. Oktober 1902. Z. 14.045. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Sammlungsbewilligung. Der k. k. Statthalter für Oberösterreich hat dem Presbyterium der evangelischen Kirchengemeinde A. B. in Ruzenmoos die angesuchte Bewilligung zur Sammlung milder Gaben bei den evangelischen Glaubensgenossen in Oberösterreich zum Zwecke der Erbauung eines neuen Pfarr¬ hauses in Ruzenmoos für die Zeit bis Ende Dezember 1902 erteiltHievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zufolge Statthalterei=Er¬ lasses vom 5. Oktober 1902, Z. 3528/Präs., mit dem Beifügen in Kenntnis gesetzt, daß den zur Durchführung der Sammlung bevollmächtigten Personen, u. zw. Franz Blank Gastwirt in Ruzenmoos, Gottlieb Jungwirth, Bauer in Oberregau, Matthias Kreuzer, Bauer in Illingbuch, Leopold Wimmer, Bauer in Pilling, Franz Starzinger, Bauer in Raschbach, Karl Plank, Bauer in Pundorf, und Josef Biber¬ hofer, Krämer in Desselbrunn, vom k. k. Statthalterei¬ Präsidium die Sammelbücher Nr. 6—12 ausgestellt wurden. Z. 13.421. Steyr, 8. Oktober 1902. An die Landgemeinden des Gerichts¬ bezirkes Steyr. Laut einer h. a. eingelangten Anzeige des k. k. Aich¬ amtes in Steyr, wurde in den Landgemeinden des Gerichts¬ bezirkes Steyr seit länger als 3 Jahren keine Revision auf Maße und Gewichte unter Assistenzleistung des k. k. Aich¬ meisters vorgenommen. Die Landgemeinden werden sohin unter Hinweis auf den h. ä. Erlaß vom 17. Mai 1901, Z 5511, Amtsblatt Nr. 21, beauftragt, diese Revision unter Zuziehung des k. k Aichmeisters in Steyr noch vor Ablauf des Jahres 1902 vorzunehmen und über das Ergebnis anher zu berichten. Steyr, 9. Oktober 1902 Z. 14.046. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Unterstützungsschwindler. Laut der an die k. k. Landesregierung in Klagenfurt erstatteten Berichte der k. k. Bezirkshauptmannschaft Völker¬ markt vom 31. Juli 1902, Z. 18.573, und vom 9. Sep¬ tember 1902, Z. 20.633, treibt sich der zur Gemeinde Ruden, Bezirk Völkermarkt zuständige Bergarbeiter Ulrich Stroinigg, geboren am 4. Juli 1872 zu Lippitzbach, kath. ledig, bereits zehnmal wegen Landstreicherei abgestraft, beschäftigungslos herum und läßt sich auf Kosten seiner Heimatsgemeinde Reisevorschüsse und Unterstützungen aus¬ folgen und in Krankenhäusern verpflegen. Der Genannte ist mit einem von der Gemeinde=Vor¬ stehung Ruden am 13. September 1892 unter Z. 193 ausgestellten Arbeitsbuche versehen, wovon demselben am 16. Jänner 1897 ein Duplikat und am 23. Jänner 1898 ein Triplikat ausgestellt wurde. Personsbeschreibung: Statur: mittel; Gesicht: oval; Haare: braun; Augen: blau; Mund und Nase: regulär; besondere Kennzeichen: Krummer Zeigefinger an der linken Hand. Infolge dessen hat diese Landesregierung in Klagenfurt laut der Note vom 20. September 1902, Z. 17.554, im Einvernehmen mit dem kärntn. Landesausschusse über den Genannten die Spitalsverweisung ausgesprochen Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 6. Oktober 1902. Z. 22.052/II, werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden auf dieses Individuum mit der Weisung aufmerksam gemacht, demselben, den Fall eines unabweisbaren Bedürfnisses ausgenommen, keinerlei Geld¬ unterstützungen zu erfolgen, vielmehr zu veranlassen, daß

Ulrich Stroinigg im Betretungsfalle bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen der schubpolizeilichen Behandlung unterzogen werde. Steyr, 13. Oktober 1902. Z. 14.227. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Militärtaxpflichtiger, und zwar: des am 2. März 1869 zu Wall=Meseritsch als Sohn der Eheleute Raimund Mayer und Theresia Střidlovsky ge borenen und dahin heimatberechtigten Josef Mayer. Der Genannte ist mittelgroß und stark, hat läng¬ liches Gesicht, braune Haare und Augenbrauen, stumpfe Nase, gewöhnlichen Mund; Josef Schwab aus Wall=Meseritsch, geboren am 21. Dezember 1869 in Wien, Sohn des Josef und der Henriette Schwab, geb. Gläser; Personsbeschreibung fehlt. 2. Josef Hruska aus Přiluk, geb. am 27. Jänner 1876. Sohn des Josef und der Franziska Hruska, geb. Horak, Der Gesuchte ist ziemlich groß, schlank, hat längliches Gesicht, blonde Haare und Augenbrauen, ebensolchen Schnurr¬ bart, spitze Nase und blaue Augen; des am 27. März 1872 zu Neutitschein als Sohn der Ehe¬ leute David Herz und Franziska Wittenberg geborenen, nach Trnawka Bezirk Neutitschein heimatberechtigten Wilh. Herz¬ Derselbe ist mittelgroß, hat blonde Haare und Augen¬ brauen, ovales Gesicht, trägt einen Schnurrbart und schielt etwas am linken Auge. Ueber ein positives. Ergebnis ist bis 20. Jänner 1903 zu berichten. Z. 14.266 u. 14.269. Steyr, 13. Oktober 1902. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Verbot des Hausierhandels. Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 6. Oktober 1902 Z. 22.045/VIII, und vom 6. October, Z. 22.046/VIII wurde die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiet der Gemeinde Pata=Tovaros, Komitat Komárom, und auf dem Gebiete der Stadt Kis=Kun=Felegyhaza, Komitat Pest, unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausier Vorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtrags=Verordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, verboten. Steyr, 9. Oktober 1902. Z. 14.034. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Buch über die Gefahren des Fleischgenusses und ihre Verhütung. Der Stadttierarzt Oskar Oppenheim in Lundenburg (Mähren) hat dem Ministerium des Innern eine von ihm unter dem Titel: „Die Gefahren des Fleischgenusses und ihre Verhütung“ verfaßte Broschüre mit der Bitte um Förderung der Verbreitung dieser Publikation vorgelegt. Diese gemeinverständliche, für weite Bevölkerungskreise bestimmte Schrift verfolgt den Zweck, die Fleischkonsumenten über die unter Umständen beim Genusse von Fleisch und Fleischwaren entstehenden Gefahren zu belehren, zur not¬ wendigen Vorsicht zu mahnen und ihnen den Weg zu zeigen, wie der Fleischgenuß gefahrlos gestaltet werden kann. Da dieses Buch geeignet erscheint, zur Belehrung und Unterweisung der Bevölkerung beizutragen und Gesundheits¬ schädigungen durch krankhaft verändertes oder verdorbenes Fleisch hinanzuhalten, werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern von 18. September 1902, Z. 29.694, und Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 27. September l. J., Z. 21.320/V, auf diese im Selbstverlage des Verfassers erschienene Publi¬ kation zur weiteren Empfehlung derselben in den interessierten Kreisen aufmerksam gemacht. Der Ladenpreis beträgt zwei Kronen und wird bei Abnahme einer größeren Anzahl von Exemplaren eine Ermäßigung des Kaufpreises zugestanden werden. Steyr, 9. October 1902. Z. 14.044. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Zur Kenntnisnahme Tierseuchen Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 27. September bis 4. Oktober 1902. 1. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Pinsdorf, Ort¬ schaft Kufhaus. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaften Eggmair, Nikola, Waldneukirchen. 3. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Steyregg, Ort¬ schaft Plesching Bezirk Wels: Gemeinde Fraham, Ortschaft Steinholz. Erlöschen der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde Dietrichschlag, Ortschaft Elmegg 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde Vorchdorf, Ort¬ schaft Schart 3. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Kronstorf, Ort¬ schaft Kronstorfberg. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Römerstraße. Erlöschen der Seuche Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Gall¬ neukirchen.

Steyr, 12. Oktober 1902. weiteren Veranlassung darauf aufmerksam gemacht, daß Z. 14.272. gemäß § 86 des Gesetzes vom 1. Dezember 1901 nur jenen Handarbeitslehrerinnen eine Provision bewilligt werden An alle Gemeinde=Vorstehungen. kann, welche vom Landesschulrate das Anstellungsdekret erhalten haben. Nr. 22.403/X. Es sind daher jene geprüften Handarbeitslehrerinnen Kundmachung welche nicht im Besitze eines vom k. k. Landesschulrate aus¬ gefertigten Anstellungsdekretes sind, anzuweisen, ordnungs¬ der k. k. o.ö. Statthalterei, betreffend die Abhaltung der mäßig belegte Kompetenzgesuche um die betreffende Stelle zweiten diesjährigen Prüfung aus dem Hufbeschlage. im Dienstwege hieramts einzubrigen, worauf dann die Aus¬ fertigung eines Anstellungsdekretes durch den k. k. Landes¬ Die zweite diesjährige Prüfung aus dem Hufbeschlage schulrat veranlaßt werden wird. wird im Sinne der Verordnung des k. k. Ministeriums des Innern vom 27. August 1873 (R.=G.=Bl. Nr. 140) am Montag den 15. und Dienstag den 16. Dezember l. J. von der oberösterr. Prüfungs=Kommission für Hufschmiede Z. 1565/Sch. Steyr, 13. Oktober 1902. abgehalten werden. Diejenigen Hufschmiede, welche behufs Erlangung der Berechtigung zum selbständigen Betriebe des Hufschmied¬ An den Zweiglehrerverein Weyer. gewerbes sich dieser Prüfung zu unterziehen gedenken, haben ihre mit dem Lehrzeugnisse (Lehrbriefe) über das erlernte Der k. k. Bezirksschulrat Steyr erteilt jenen Mit¬ Hufschmiedgewerbe (Handwerk) und dem Arbeitszeugnisse gliedern des Zweiglehrervereines Weyer, welche der am (Arbeitsbuch) über eine wenigstens 3 jährige Verwendung als 8. November l. J. in Schweigers Gasthause in Großraming Hufschmiedgehilfe (§ 6 der vorzitierten Ministerial=Ver¬ stattfindenden Versammlung beiwohnen wollen, den hiezu ordnung) belegten Gesuche bis 20. November 1902 im erforderlichen Urlaub. Wege der politischen Bezirksbehörde ihres Aufenthaltsorte an die k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz zu richten. Die Gesuchsteller werden besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die Lehrbriefe nach dem Jahre 1883 von der Steyr, 1. Oktober 1902 zuständigen Genossenschafts=Vorstehung ausgestellt und von der betreffenden Gemeinde=Vorstehung bestätigt sein müssen. An die Genossenschafts= und Krankenkassen¬ Desgleichen muß auch den Arbeits=Zeugnissen die Be¬ stätigung der Gemeinde und Genossenschafts=Vorstehung bei¬ Vorstehungen gesetzt sein. zur Kenntnisnahme. Linz, am 7. Oktober 1902. A. Gewerbeverleihungen pro September 1902. Der k. k. Statthalter: Bylandt m. p. Johann Wittenberger, Schuhmachergewerbe in Sierning Nr. 14. 2. Max Lochner, Bäckergewerbe in Weich¬ Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge stetten Nr. 7, Gemeinde St. Marien. 3. Franz Feucht¬ Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 7. Okober 1902, mayr, Bäckergewerbe in Markt Weyer Nr. 137. 4. August Nr. 22.403/X, zur entsprechenden Verlautbarung mit der Eckhardt, Krämereigewerbe in Hammersdorf Nr. 49, Weisung in die Kenntnis gesetzt, daß Gesuchsteller, welche Gemeinde Ried. 5. Josef Wieser, Dresch= und Futter¬ den in der Kundmachung angeführten Bedingungen, wo¬ schneidmaschinengewerbe in Thann Nr. 16, Gemeinde Gleink. runter die nach dem Jahre 1883 von der Genossenschafts¬ 6. Leopold Straßmair, landwirtschaftlicher Produktenhandel Vorstehung bestätigten Lehrbriefe und die vorschriftsmäßigen in Voitsdorf Nr. 10, Gemeinde Ried. 7. Karl Vögerl jun., Arbeits=Zeugnisse zu verstehen sind, nicht vollkommen ent Hackenschmiedgewerbe in Stiedelsbach Nr. 73, Gemeinde sprochen haben, zur Beibringung der erforderlichen Doku¬ Losenstein. 8. Karl Vögerl jun., Hufschmiedgewerbe in Stiedels¬ mente zu verhalten, dagegen jene, welche demselben über¬ bach Nr. 73, Gemeinde Losenstein. 9. Franz Baumberger, haupt nicht zu entsprechen vermögen, abweislich zu be¬ Gast= und Schankgewerbe in Nöstlbach Nr. 17, Gemeinde scheiden sind. St. Marien (Berechtigung § 16 lit. a, b, c, d, f und g. G.-O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39). 10. Oswald Weiß, Gas= und Wasserleitungs=Installation in Markt Z. 1519. Steyr, 8. Oktober 1902. Weyer. 11. Johann Hauser, Gast= und Schankgewerbe in Pachersdorf Nr. 23, Gemeinde St. Marien, Bahnhaltestelle (Berechtigung § 16 lit. a, b, c, d, fund g, G.-O. vom An alle Ortsschulräthe und Schulleitungen. 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39). 12. Eduard Feichtl, Gast= und Schankgewerbe in Kleinraming Nr. 21, Gemeinde Der k. k. Landesschulrat hat mit dem Erlasse vom St. Ulrich (Berechtigung §. 16 lit. b, c, d und g ohne 26. September l. J., Z. 4117, folgendes anher eröffnet: Billard, G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39). „Bei dem Umstande, als an einzelnen Schulen Hand¬ 13. Johann Hoheneder, Schneidergewerbe in Leombach arbeitslehrerinnen in Verwendung stehen, welche auf Grund Nr. 7, Gemeinde Sipbachzell. 14. Ignaz Lösch, Bäcker¬ des Gesetzes vom 25. Februar 1890, § 14, al. 4, (V.-B. gewerbe in Unterburgfried Nr. 11, Gemeinde Land Krems¬ d. L.=Sch.=R. Nr. 4) vom Bezirksschulrate, beziehungsweise münster. 15. Eva Schweigl, Gemischtwaren=Verschleiß mit Stadtschulrate angestellt wurden, wird zur entsprechenden Zucker und Kaffee in Markt Weyer Nr. 6. 16. Eva Schweigl,

Handel mit gebrannten geistigen Getränken in verschlossenen Gefäßen in Markt Weyer Nr. 6. 17. Magdalena Danzinger, Mühle und Sägewerk in Kleinreisling Nr. 75, Gemeinde Land Weyer, 18. Maria Pollhammer, Dampfresch= und Futterschneidmaschinengewerbe in Hilbern Nr. 84, Gemeind Thanstetten. 19. Michael Kormann, Flößergewerbe auf der Enns von Weyer nach Steyr. 20. Martin Forkl in Ba¬ Hall Nr. 17, Pensionat zur Aufnahme von Kinder (bis zu 14 Jahren) zum Kurgebrauche bei Gewährung von Unter¬ kunft und Verpflegung ohne Ausschank von geistigen Getränken. B. Gewerbelöschungen. 1. Leopold Pillmann, Bäckergewerbe in Weichstetten Nr. 7, Gemeinde St. Marien. 2. Michael Danzinger Gemischtwarenhandel in Kleinreifling Nr. 75, Gemeinde Land Weyer, 3. Peter Spernbauer, Müllergewerbe in Egen¬ dorf Nr. 5, Gemeinde Land Kremsmünster. 4. Michael Danzinger, Müllergewerbe in Kleinreifling Nr. 75, Gemeinde Land Weyer. 5. Michael Danzinger, Sägegewerbe in Klein¬ reifling Nr. 75, Gemeinde Land Weyer. 6. Friedrich Pribitzer, Erzeugung und Handel von Tafelfarben und „Unicum für Schultafel und die dazu gehörige Fleckseife, in Kematen. 7. Therese Forsthuber, Gemischtwarenhandel in Ternberg Nr. 7. 8. Johann Hochhauser, Gast= und Schank¬ Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haasische Buchdruckerei in Steyr. gewerbe in Pachersdorf Nr. 23, Gemeinde StMarien 9. Georg Skuly, Seilergewerbe in St. Marien Nr. 33. 10. Leopold Huemer, Kohlenhandel in Gries Nr. 33 Gemeinde Neuhofen. 11. Wenzel Singer, Hufschmiedgewerbe in Weichstetten Nr. 70, Gemeinde St. Marien. 12. Kar Gattermayr, Gast= und Schankgewerbe in Sierninghofen Nr. 82, Gemeinde Sierning. 13. Karl Gattermayr, Krämerei mit Zucker, Kaffee, Salz, Petroleum, denaturiertem Spiritus Gemeinde und Selchwaren in Sierninghofen Nr. 82, Sierning. 14. Anna Maderthaner, Gast= und Schankge¬ werbe in Unterlaussa Nr. 26, Gemeinde Land Weyer 15. Anna Maderthaner, Gemischtwarenhandel in Unter¬ laussa Nr. 26, Gemeinde Land Weyer, 16. Ferdinand Hüthmair, Fleischergewerbe in Ried Nr. 6. 17. Josef Wein gartsberger, Frachtentransportgewerbe in Sierning Nr. 87. 18. Franz Obermann, Handel mit Samen, Gemüse, Obst und sonstigen Viktualien in Sierning Nr. 82. C. Sonstige Gewerbeveränderungen. 1. Maria Mandl, Fleischhauerei in Ternberg Nr. 10; Geschäftsführer Karl Mandl. 2. Martin Geßwagner, Bäckerei in Rosenegg Nr. 9, Gemeinde Garsten; Geschäfts¬ führer Vitus Demberger. 3. Ludwig Fischill, Lohnkutscher¬ gewerbe in Bad Hall Nr. 12; Standortsverlegung: Unter¬ burgfried Nr. 31, Gemeinde Land Kremsmünster. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner,

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