Amtsblatt 1902/36 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Mit dem Erlasse vom 25. August 1902, Nr. 2725 Prs., wurden die Diurnisten Peter Hubmer und Julius Manz nach Maßgabe der Bestimmungen der Verordnung de¬ Gesammtministeriums vom 19. Juli 1902, R.=G.=Bl Nr. 145, zu Kanzleigehilfen mit der Diensteszuweisung zur k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr ernannt. Steyr, 29. August 1902. Z. 11.921. An alle Gemeinde=Vorstehungen zur Verlautbarung. K. und k. 14. Corps=Commando. J.=Nr. 4545 v. 1902. Konkurs-Ausschreibung über einen erledigten Theresianischen Militär=Waisen Stiftungsplatz für Mädchen. Die Stiftung besteht in jährlichen 60 Kronen, wird in halbjährigen dekursiven Raten vom oberösterreichischer Landesausschusse erfolgt und erlischt das Bezugsrecht mit dem vollendeten 15. Lebensjahre der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 36. Steyr, am 4. September. 1902. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch — Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 28. August 1902. Linz oder Nr. 59 in Salzburg einzubringen; später ein¬ Z. 118/V. P. langende Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Innsbruck, im August 1902. Personal=Nachricht. Steyr, am 30. August 1902 Z. 1346/Sch. An alle Ortsschulräte und Schulleitungen. Zufolge landessch. Erlasses vom 25. August 1902, Nr. 3454, wurden die k. k. Bezirksschulräte ermächtigt, jene Lehrpersonen, welche Mitglieder einer Feuerwehr sind und den VI. österreichischen Feuerwehrtag in Salzburg besuchen wollen, hinsichtlich der Erteilung eines Urlaubes für den 6. und 9. September d. I. tunlichst zu berücksichtigen Selbstverständlich ist der Urlaub rechtzeitig vorher h. a. anzusprechen. Z. 12.232 Steyr, am 2. September 1902. An alle Gemeinde=Vorstehungen und die Herren Gemeinde=Aerzte. Betreffend Anspruch auf diese Stiftung hat eine mittellose Militär¬ Waise, welche durch eine Urkunde nachzuweisen vermag, daß der Vater einmal dem aktiven Verbande der Wehrmacht angehört, in einer Gemeinde des Landes Oberösterreich ihr Heimatsrecht, oder doch wenigstens ihren ordentlichen Wohn¬ sitz hat, und im Alter von 7 bis 10 Jahren steht. Mütter oder Vormünder, welche sich für ihre Waisen um diese Stiftung bewerben, haben die Gesuche mit dem Taufscheine des Mädchens, dem Armutszeugnisse, Impfungs¬ zeugnisse und dem letzten Schulzeugnisse zu belegen und anzugeben, ob und welche anderweitige Unterstützung die Waise vom Staate oder aus einem anderen Fonde bezieht Diese Gesuche sind bis längstens 25. Oktober 1902 beim k. u. k. Ergänzungs=Bezirks=Kommando Nr. 14 in die Abhaltung der diesjährigen Hebammenamtstage Das k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Erlaf vom 10. September 1897, Z. 5555, die alljährliche Ein¬ berufung der Hebammen zu ämtlichen Versammlungen (Hebammenamtstagen) angeordnet. Demnach finde ich die Hel ammenamtstage für das Jahr 1902 für nachstehende Tage anzuberaumen. 1. Gerichtsbezirk Kremsmünster: a) Für die Hebammen der Gemeinden Bad Hall und Pfarrkirchen am 22. September, 9 Uhr vormittags, in der Gemeindekanzlei zu Bad Hall. b) Für die Hebammen der Gemeinden Kremsmünster Markt und Kremsmünster Land, Sipbachzell, Rohr und Wartberg am 22. September, halb 3 Uhr nachmittags, in Gasthofe „Zur Sonne“ des Emilian Schuel.

Für die Hebammen der Gemeinden Eberstallzell und Ried am 23. September um 8 Uhr vormittags in der Gemeindekanzlei zu Ried. II. Gerichtsbezirk Neuhofen: Für die Hebammen der Gemeinden Neuhofen Kematen, Pieberbach und St. Marien am 24. September um halb 9 Uhr in der Gemeindekanzlei zu Neuhofen. Für die Hebammen der Gemeinden Allhaming, Egendorf, Pucking und Weißkirchen am Freitag den 26. Sep¬ tember um 9 Uhr vormittags in der Gemeindekanzlei zu Weißkirchen III. Gerichsbezirk Weyer: a) Für die Hebammen der Gemeinden Weyer Markt und Land, Gaflenz am Montag den 29. September um 10 Uhr vormittags in der Gemeindekanzlei zu Weyer Markt. b) Für die Hebammen der Gemeinden Großraming und Neustift am Dienstag den 30. September um 9 Uhr vormittags in Schwaigers Gasthaus. c) Für die Hebammen der Gemeinden Losenstein, Reichraming und Lausa am Donnerstag den 2. Oktober um 9 Uhr vormittags in Blasels Gasthaus zu Losenstein. IV. Gerichsbezirk Steyr: a) Für die Hebammen der Gemeinden St. Ulrich, Garsten, Gleink, Ternberg und Losensteinleithen am Freitag den 3. October um 9 Uhr vormittags in der Kanzlei des k. k. Amtsarztes. b) Für die Hebammen der Gemeinden Sierning, Thanstetten und Aschach am Montag den 6. Oktober um 9 Uhr vormittags in der Gemeindekanzlei in Sierning. Bei der vorzunehmenden Ueberprüfung der Hebammen werden folgende Fragen zu beantworten sein: 1. Die Fruchtlagen, ihre Einteilung und Erkennung 2. Wann hat die Hebamme auf die Berufung eines Arztes zu dringen. Persönliche Desinfektion der Hebamme und Be reitung der Desinfektions=Flüssigkeiten Ein ungünstiges Resultat bei dieser Ueberprüfung zieht die Teilnahme am Hebammen=Wiederholungskurse nach sich. Zu diesen Amtstagen haben die Hebammen jedes Gerichtsbezirkes mit ihren Geräten, Desinfektionsmitteln, Tagebüchern, Dienstesvorschriften, sowie den Fassungsbücheln über bezogene Desinfektionsmittel, dem Lehrbuche für Hebammen, pünktlich und unausbleiblich zu erscheinen. Die Gemeindevorstehungen werden angewiesen, jede im Gemeinde¬ gebiete praktizierende Hebamme von diesem Erlasse zu ver ständigen und über die erfolgte Verständigung anher zu berichten. Steyr, 3. September 1902. Z. 12.281. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Abänderung und Ergänzung der Gewerbe=Ordnung Die Gemeinde=Vorstehungen werden auf das im Reichsgesetzblatte Nr. 49 erschienene Gesetz vom 25. Fe bruar 1902, betreffend die Abänderung und Ergänzung der Gewerbe=Ordnung mit der Weisung aufmerksam ge¬ macht, sich mit dem Inhalte dieser am 15. September d. I. in Wirksamkeit tretenden Bestimmungen vertraut zu machen und die interessierten Parteien und Gewerbetreibenden nach Tunlichkeit zu belehren. Hiebei werden die Gemeinde=Vorstehungen insbesondere noch darauf aufmerksam gemacht, daß nach § 60 dieses Gesetzes das Feilbieten von Waren im Umherziehen von Ort zu Ort 2c. seitens der Gewerbetreibenden mit Aus¬ nahme der im § 60, Absatz 2 und 5, erwähnten Fälle unbedingt verboten ist, und daß auch nach § 60a des zitierten Gesetzes das Feilbieten von Brot und sonstigen Bäckerwaren von Haus zu Haus oder auf der Straße mit Ausnahme der im § 60, Absatz 1 und 5, angeführten Fälle nicht gestattet und die Zustellung dieser Bäckerwaren an die Kunden nur über die Bestellung durch den Gewerbe¬ treibenden selbst, seine Angehörigen, sowie durch seine Hilfs¬ arbeiter zulässig ist. Auch ist nach § 60b dieses Gesetzes die Verwendung von Kindern unter 14 Jahren zu den in den §§ 60 und 60 a erwähnten Feilbietungen verboten. Steyr, 30. August 1902. Z. 12.082. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 7. August 1902, Nr. 17.032/I, ergeht der Auftrag, über den Erfolg der mit dem Statthalterei=Erlasse vom 5. Mai 1902, Z. 8462, h. ä. Erlaß vom 19. Mai 1902, Nr. 6902, A.=Bl. Nr. 21, zum Zwecke der Verhinderung des Ueberhandnehmens der Eichhörnchen angeordneten Maßnahmen, bezw. über etwa neuerdings durch Eichhörnchen verursachten Schäden an Wald= und Obstbäumen bis 15. Juni 1903, erneuert zu berichten. Steyr, 2. September 1902. Z. 12.222. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Sammlungsbewilligung. Mit dem Erlasse der k. k. o.=ö. Statthalterei vom März l. I., Z. 1070/Pr., wurde dem katholischen Schulverein für Oesterreich die angesuchte Bewilligung zur Sammlung milder Gaben in Oberösterreich für die Zwecke des Vereines bei den Mitgliedern und den bekannten Gönnern des Vereines mit Ausschluß der Samm lung von Haus zu Haus und bei Behörden für die Zeit vom 1. September 1902 bis 31. Oktober 1902 erteilt. Dem zur Durchführung der Sammlung bevollmäch¬ tigten Vereinsorgane Oskar Hochberger Personsbeschreibung: Geburtsort und Jahr: Wien, 29. März 1877; Zuständigkeit: Wien; Statur: mittel Gesicht: länglich; Augen: braun; Nase und Mund: regulär; Haare: dunkelbraun; besondere Kennzeichen: keine. wurde das mit dessen Photographie versehene Sammelbuch Nr. 5 ausgestellt. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden in Kenntnis gesetzt.

Steyr, 2. September 1902. Z 12.145. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Laut Mitteilung der Direktion der Landeszwangsarbeits¬ anstalt in Laibach vom 13. August 1902, Z. 2038, sind am selben Tage, zirka 7 Uhr früh, von den bei den Neubauten in der Nähe des neuen Justizgebäudes in Laibach beschäftigter Zwänglingsabteilungen, vom dichtesten Nebel begünstigt, entwichen: 1. Der mit Erlaß der k. k. Statthalterei Linz vom 15. Jänner 1901, Z. 811/II, notionierte, seit 25. Mai 1902 in der Zwangsarbeitsanstalt detenierte und in die I. Di¬ sziplinarklasse noch nicht eingereihte, nach Klaffer im polit Bezirke Rohrbach heimatsberechtigte, 25 Jahre alte, ober österreichische Zwängling Schmid Ludwig. Derselbe ist mittlerer Statur, kräftigen Körperbaues, hat ein ovales Gesicht, braune Haare, Augenbrauen und braune Augen, niedere Stirne, proport. Nase und Mund, gute Zähne einen braunen Schnurrbart, und hat an der linken Halsseite eine Drüsennarbe. Er spricht deutsch und ist Knecht. 2. Der mit Erlaß der k. k. Statthalterei Graz vom 4. April 1902, Z. 11.567, notionierte, seit 25. Mai 1902 detenierte und in die I. Disziplinarklasse noch nicht einge¬ reihte, nach Gutaring im polit. Bezirke St. Veit heimat¬ berechtigte, 20 Jahre alte Kärntnerzwängling Konrad Kilian. Derselbe ist mittlerer Statur, kräftigen Körperbaues, hat ein ovales Gesicht, blonde Haare und Augenbrauen, graue Augen, eine hohe Stirne, proport. Nase und Mund, gute Zähne, ein ovales Kinn und trägt einen blonden Schnurrbartanflug. Er spricht deutsch, ist Knecht und ist auch nachstellungspflichtig Bekleidet waren diese Zwänglinge mit der Zwilchmontur ferner mit Hemd, Gattie, Schnürschuhen und sonstigen Kleinigkeiten ausgerüstet, welche Sorten alle die Marke „Zwangsarbeitsanstalt Laibach“ tragen. Zufolge des Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 27. August d. I., Z. 19.210/II, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden an gewiesen, nach den Genannten zu fahnden und dieselben im Betretungsfalle behufs Einlieferung an die genannte Anstalt zu verhaften Z. 11.898. Steyr, 1. September 1902. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung von Militärtaxrestanten und zwar: des am 1. Mai 1876 zu Krasna, Bezirk Wall.=Meseritsch, als Sohn der Eheleute Moriz Cerný und Angela Kiese¬ wetter geborenen und dort heimatberechtigten Joh. Cerny; des am 26. Juli 1873 in Troubek, Bezirk Prerau, als Sohn der Barbara Valchař geborenen und zu Unter¬ Becwa im Bezirke Wall.=Meseritsch heimatberechtigten Alexander Valchar; des am 12. Februar 1870 zu Welkà, im Bezirke Göding, als Sohn der Eheleute Johann Watzhal und der Evc Južena geborenen und dort heimatberechtigten Paul Watzhal; des am 16. April 1869 zu Groß=Karlowitz, Bezirk Wall.¬ Meseritsch, als Sohn der Eheleute Georg Bosák und Anna Třetina, geborenen und dort heimatberechtigten Paul Bosak; des am 25. November 1868 in Lipthal, Bezirk Wall.¬ Meseritsch, als Sohn der Eheleute Stefan Hučik und Anna Trtica, geborenen und dort heimatberechtigten Josef Hucik; des am 22. Jänner 1871 in Straßnitz geborenen und dahin zuständigen Franz Malik, Sohnes des Wenzel und der Anna Malik, geborene Mučka; des am 16. August 1866 in Sternberg als Sohn der Ehe¬ leute Theodor Passinger und Eleonore Göbel, geborenen und dort heimatberechtigten Theodor Passinger; des am 5. Oktober 1872 in Freudenthal als Sohn der Eheleute Franz Krist und der Therese Görlich, geborenen und zu Karlsberg, Bezirk Wall.=Meseritsch heimatberechtigten Franz Krist; des am 11. April 1870 zu Olmütz als Sohn der Eheleute Josef Filipek und Franziska Kroch geborenen, zu Nemètitz im Bezirke Wall.=Meseritsch heimatberechtigten Rudolf Filipek; des Josef Krätschmer aus Schmeil, geboren am 27. Fe¬ bruar 1868 in Stadt Liebau, Sohn des Johann und der Aloisia Krätschmer, geb. Gans; des Johann Greipel aus Hof, geboren am 27. Fe¬ bruar 1869 in Rautenberg, Sohn des Alois und Karoline Greipel, geb. Richter; des Franz Profata, geboren zu Straßnitz im Jahre 1875, dahin zuständig, Sohn des Franz und der Katharina Profata; des Moriz Polehna, geboren am 18. Mai 1873 in Brünn, zuständig nach Straßnitz, Sohn des Moritz und der Marie Polehna. geb. Stara; des Johann Nowak, geboren am 9. Juni 1878 zu Wien, zuständig nach Kostel, Sohn der Anna Nowak; Franz Supik, geboren am 28. Februar 1871 zu Kostel, zuständig nach Rampersdorf, Sohn des August und der Franziska Supik, geb. Nosál; des Michael Riha, geborenen am 2. September 1864 zu Lundenburg, dahin zuständig, Sohn des Martin und der Katharina Riha, geb. Trěcla; des Johann Svehla, geboren am 15. Oktober 1872 in Unter=Bojanowitz, dorthin zuständig, Sohn des Franz und der Marie Svehla, geb. Schwab. Ueber ein positives Ergebnis ist zu berichten. Steyr, 29. August 1902. Z. 11.949. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Spitals=Simulant. Josef Kousal, 59 Jahre alt, katholisch, verheiratet, Eisenbahnarbeiter, geboren und zuständig in Beneschau (Bezirk Semil), und Johann Kousal, Sohn des Genannten geboren im Jahre 1876 in Beneschau (Bezirk Semil) und dortselbst zuständig, ledig, Eisenbahnarbeiter, sind der unge¬ bürlichen Inanspruchnahme der Pflege in öffentlichen Kranken¬ anstalten verdächtig. Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 8. August 1902, Z. 17.479/V, werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k.

Gendarmerie=Posten=Kommanden auf dieses Individuum ein positives Ergebnis der erfolgten Nachforschung nach der Identität des Ertrunkenen anher zu berichten. aufmerksam gemacht. Steyr, 1. September 1902 Z. 12.083. Steyr, 1. September 1902. Z. 12.059. An alle Gemeinde=Vorstehungen. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Hausierhandel. k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Laut der an das k. k. Ministerium des Innern ge¬ Am 25. August 1902, abends, fiel der nach langten Mitteilung des königl.= ungarischen Handels¬ Bernhardschlag zuständige, am 11. Dezember 1871. ge¬ ministeriums vom 5. Juni 1902, Z. 33.601, wurde die borene, ledige Fabriksarbeiter Johann Schilcher, welcher Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Gemeinde bei der Firma Anton Poschacher beim Wasserbaue beschäftigt Budafok, Komitat Pest=Pilis=Solt=Kiskun in Ungarn unter war, in der Nähe der Spielbergerau aus einer Zille, in der Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervor er sich allein befand, in die Donau und ertrank. Der schriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nach¬ Leichnam konnte bis nun nicht gefunden werden. trags=Verordnungen den Bewohnern gewisser Gegender Schilcher ist mittelgroß, hat blondes Haar, solchen gewährten Rechte verboten kleinen Schnurrbart, graue Augen, rundes Gesicht und Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Sommersprossen. des Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 4. August d. I. Bekleidet war derselbe mit braun= und weißkarrierten Z. 15.770/VIII, mit Beziehung auf § 10 des Hausier¬ Jacke, braungestreifter Hose, grauem Trikothemde und Stief¬ patentes in die Kenntnis gesetzt. letten. Besondere Merkmale hatte Schilcher nicht. Ueber Ersuchen der k. k. Bezirkshauptmannschaft Perg ist die Invigilierung des Leichnames einzuleiten und über Steyr, 27. August 1902 Z. 11.942. ein positives Ergebnis anher zu berichten. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden Steyr, 1. September 1902. Z. 12.164. zur Kenntnisnahme. Nr. 18.789/X. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Kundmachung k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. enthaltend eine veterinär=polizeiliche Verfügung in Betref der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen Identitätssicherstellung einer angeschwemmten Leiche. Schweinen) aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Laut Note der k. k. Bezirkshauptmannschaft Amstetten Königreichen und Ländern. Z. 18.626, vom 28. August 1902, wurde am 23. August 1902 Wegen erfolgter Einschleppung der Maul= und Klauen¬ um 7 Uhr früh nächst Albing, Gemeinde St. Pantaleon, seuche nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministeriun von der Donau eine männliche Leiche angeschwemmt des Innern die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen Dieselbe ist 168 cm. groß, hat starken Körperbau Ziegen, Schweinen) aus dem Stuhlgerichtsbezirke Központ ovales Gesicht, hohe Stirne, braunes Haar, rötlichen Voll¬ (Komitat Bihar), sowie aus der Munizipalstadt Nagy¬ bart, stumpfe Nase und im Oberkiefer schadhafte Zähne Varad und wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest Bekleidet war die Leiche mit schwarzem Rocke, blau¬ die Einfuhr von Schweinen aus dem Stuhlgerichtsbezirke und weißgestreiftem Futter, schwarz= und lichtgestreifter Hose Nagy=Szent=Miklos (Komitat Torontal) in Ungarn nach blau= und weißgestreiftem Hemde, brauner Unterhose, brauner den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Weste, schadhaften Stiefletten und starkem Leibriemen. Dies wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums Der Körper dürfte zirka 45 bis 50 Jahre alt, und des Innern vom 10. August 1902, Z. 34.926, im Nachhange zirka 6 Wochen im Wasser gelegen sein. zu den hierämtlichen Kundmachungen vom 11. August 1902 Spuren einer Gewalttat waren nicht ersichtlich Z. 17.813, und vom 16. August 1902, Z. 18.356, zur Nach Ausspruch des Gemeinde=Arztes Dr. Anton allgemeinen Kenntnis gebracht. Weibel ist der Tod infolge Ertrinkens eingetreten. Die Beerdigung der Leiche erfolgte am 24. August 1902 Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft auf dem Ortsfriedhofe zu St. Pantaleon Linz, am 22. August 1902. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden mit dem Auftrage in die Für den k. k. Statthalter: Kenntnis gesetzt, die Nachforschungen einzuleiten und über Hein m. p. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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