Amtsblatt 1902/34 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

wesentlichen die Volks= und Bürgerschulen betreffenden Daten, so namentlich den Standort der einzelnen Schulen, deren Klassenzahl und Unterrichtssprache, den Bestand eines eigenen Schulhauses und Schulgartens, Angaben über spezielle Lehrkurse, Schulbesuchserleichterungen und Wieder¬ holungsunterricht, über die Schülerzahl nach dem Geschlechte, Glaubensbekenntnisse und nach der Sprache ec. Ueber Auftrag des k. k. Ministeriums für Kultus¬ und Unterricht vom 5. d. M., Z. 18.737, wird auf das Erscheinen dieses Buches mit dem Beifügen aufmerksam gemacht, daß laut des Landesschulrats=Erlasses vom 17. Juli 1902, Nr. 2912, allfällige Bestellungen an die genannte Verlagsbuchhandlung zu richten sind, welche in Falle des im Wege des k. k. Landesschulrates erfolgenden Bezuges einer größeren Anzahl von Exemplaren einen Rabatt von 10% zu gewähren bereit ist. Steyr, 16. August. 1902. Z. 11.450. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden werden hiemit auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung“ Nr. 89 enthaltene Kundmachung der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 11. August 1902, Nr. 17.715/X, betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus Ungarn Kroatien und Slavonien in die diesseitige Reichshälfte, zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Steyr, 16. August 1902. Z. 11.448. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Steyr, 16. August 1902. Z. 11449. k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Zur Kenntnisnahme k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich zur Kenntnisnahme. Z. 17.975 X. in der Kundmachung Berichtsperiode vom 2. August bis 10. August 1902. betreffend das Verbot der Einfuhr von Rindvieh aus den 1. Rothlauf der Schweine. von der Lungenseuche betroffenen Sperrgebieten des Deutschen Reiches. Bestand der Seuche. Das k. k. Ministerium des Innern fand mit dem Bezirk Linz (Land): Gemeinde Kronsdorf, Ortschaft Erlasse vom 9. August d. J., Z. 33.982, auf Grund des Schieferegg Artikels 5 des Viehseuchenübereinkommens mit dem Deutschen Erlöschen der Seuche. Reiche vom 6. Dezember 1891 und des Punktes 5 des zugehörigen Schlußprotokolles (R.=G.=Bl. Nr. 16 ex 1892) Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft die Einfuhr von Rindvieh in die im Reichsrate vertretenen Nußbach. Königreiche und Länder aus nachstehenden von der Lungen¬ 2. Schweinepest. seuche betroffenen Sperrgebieten des Deutschen Reiches bis Bestand der Seuche. auf weiteres unbedingt zu verbieten, und zwar: Aus den Regierungsbezirken Oppeln und Magdeburg des Königreiches Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Stadt Urfahr. Preußen sowie aus der Kreishauptmannschaft Leipzig des Erlöschen der Seuche. Königreiches Sachsen. Dieses Verbot tritt an die Stelle des mit dem Erlasse Bezirk Freistadt: Gemeinde Königswiesen, der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 13. Juni d. I., Z. 12.772 Ortschaft Hörzenschlag verfügten Verbotes mit dem Tage der Verlautbarung in Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Stadt dem Amtsblatte zur „Linzer Zeitung“ in Wirksamkeit Urfahr. Uebertretungen desselben werden nach den Bestim¬ 3. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Prägarten. mungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.=G.= Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ort¬ Bl. Nr. 51, und des § 46 des allgemeinen Tierseuchen¬ schaft Steyrdorf. gesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35, geahndet 3. Rauschbrand der Rinder. Linz, am 11. August 1902. Für den k. k. Statthalter: Erlöschen der Seuche. Hein m. p Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Rosenau, Weißen¬ steinalpe. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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