Amtsblatt 1902/34 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Steyr, am 21. August. Nr. 34. 1902. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auf — Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Tagen, ohne es auf eine Betreibung ankommen zu lassen, Z. 11.394. Steyr, 14. August 1902. einen Ausweis nach dem unten folgenden Formulare anher vorzulegen In demselben sind speziell in der Rubrik III mit An alle Gemeinde=Vorstehungen. besonderer Genauigkeit alle einzelnen Gewerbe bezw. Gewerbekategorien anzuführen, welche laut des §2 des von Das Ergebnis der im Auftrage der k. k. Statthalterei der k. k. Statthalterei genehmigten Original=Statutes in Linz vom 24. Juni 1902, Nr. 2094, h. ä. Erlasses in die Genossenschaft einbezogen sind vom 26. Juni 1902, Z. 8731, Amtsblatt Nr. 27, ein¬ In der Rubrik V sind die aus dem Original=Statute geleiteten Sammlung für den durch Feuer heimgesuchten ersichtlichen Daten der Genehmigung seitens der k. k. Statt Markt Hofkirchen beträgt 2034 K 86 h, und haben sich balterei mit Zahl und Datum anzugeben hieran beteiligt die Gemeinden wie folgt: In der Anmerkungsrubrik ist Zahl und Datum des Eberstallzell K 60 —, Bad Hall 51•34, Kremsmünster h. ä. Bescheides anzugeben, mit welchem das genehmigte Land 120•—, Kremsmünster Markt 80 —Pfarrkircher Originalstatut der Genossenschaft übermittelt worden ist. Die 29•84, Ried 4•30, Rohr 24•52, Sipbachzell 20•—, Wart Ausfüllung der Rubriken I, II und IV bedarf keiner be¬ berg 20•—, Allhaming 50•70, Egendorf 12•08, Kematen sonderen Belehrung. 80 St. Marien 23•—, Neuhofen 77•53, Piberbach Die Herren Genossenschafts=Kommissäre wollen die 20—Pucking 15•—, Weißkirchen 10 - Aschach 40“- Genossenschafts=Vorstehungen bei dieser Arbeit unterstützen Garsten 31•24, Gleink 170·32, Losensteinleiten 143“ (hievon 52•30 für Dienstboten), Sierning 303•11, Tern¬ Gemeinde: berg 70•—, Thanstetten 20•—, St. Ulrich 20“ Gaflenz 185•—, Großraming 20•72, Lausa 14•—, Losenstein 36•46 Neustift 39•40, Reichraming 15•10, Weyer Land 50——, Ausweis Weyer Markt 178•20. der Genossenschaften und ihrer Genehmigungs=Daten. Indem ich den Gemeinden namens der Hilfsbedürftigen hiermit meinen Dank für ihre Unterstützung und Mühe¬ Benennung de einzelnen Ge¬ waltung ausspreche, teile ich mit, daß diese Sammelbeträge Zahl und Sitz Territor. werbe (Gew.=K. Datum der unter Einem der k. k. Bezirkshauptmannschaft Rohrbach zur tegorier Anmerkung Umfang der Statth.=Ge¬ welche in di Verteilung übersendet werden. Genossenschaft nehm. Klause Genossenschaften nossenschaft ein bezogen sind Steyr, 16. August 1902. Z. 9696. An die Vorstehungen der sämtlichen Genossenschaften des politischen Bezirkes Steyr Land. Die Vorstehungen der sämtlichen Genossenschaften des polit. Bezirkes Steyr Land werden beauftragt, auf Grund der Original=Genossenschaftsstatuten binnen fünf

Steyr, 20. August 1902. Z. 11.627. An die Gemeinde=Vorstehungen des Gerichtsbezirkes Weyer. Ueber Mitteilung der Lokalaufsicht der Laussaer Landesstraße vom 18. August 1902 wird den Gemeinde¬ Vorstehungen zu weiteren Bekanntmachung eröffnet, daß die Laussaer Landesstraße wegen Brückenreparaturen vom 24. bis 31. August d. J. in der Zeit von 6 Uhr früh bis 6 Uhr abends auf der Strecke von der Wagner¬ brücke in Unterlaussa bis zur Kastenbrücke in Oberlaussa unfahrbar sein wird. Steyr, 13. August 1902. Z. 10.534. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Infolge der Note des k. u. k. 14. Korps=Kommandos zu Innsbruck vom 5. d. M., Präs. Nr. 1059, werden die Gemeinde=Vorstehungen eingeladen, von den im Gemeinde¬ gebiete ansässigen, nicht mehr landsturmpflichtigen Zivil¬ ärzten eine Erklärung einzuholen, ob und unter welchen Bedingungen sie in Militär=Sanitätsanstalten des Korps¬ Bereiches oder außerhalb des letzteren im Mobilisierungsfalle während des Jahres 1903 ärztlichen Dienst übernehmen würden. In diesen Erklärungen wären die aus dem ange schlossenen Muster ersichtlichen Fragen zu beantworten. Hiebei wird zu Punkt 4 bemerkt, daß zunächst nur Linz und Wels als Stationen für solche Dienstleistungen in Aussicht genommen sind. Das Korps=Kommando ist ermächtigt, graduierten Aerzten bis zu 16 K, den diplomierten bis zu 10 K Diäten, ferner Vergütung der Reise vom Domizile in den Anstellungs¬ ort und zurück (nach den für Geschäftsreisen der Personen der X. Rangsklasse im Frieden geltenden Bestimmungen und freie Wohnung nach dem bei vorübergehender Ein¬ quartierung einem k. u. k. Oberarzt gebührenden Ausmaße Z. 10.571. Steyr, 12. August 1902. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend die Anerkennung des Krankenhauses in Kirchdorf als eine allgemeine öffentliche Kranken¬ anstalt und die Verpflegsgebühr in derselben. Infolge der mit dem Beschlusse des obderennsischen Landtages vom 14. September 1901 erteilten Zustimmung und mit Genehmigung des k. k. Ministeriums des Innern vom 14. Juli l. J., Z. 28.521, wird das Krankenhaus in Kirchdorf im Sinne des Ministerialerlasses vom 4. Dezember 1856, Z. 26.641, als eine allgemeine öffentliche Kranken anstalt anerkannt. Dies wird im Grunde der Statthalterei=Kundmachung vom 20. Juli 1902, Nr. 16.050/V, mit dem Beisatze zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß auf Grund des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 10. April 1857, Z. 10.946, nach gepflogenem Einvernehmen mit dem o. d. e Landesausschusse die Verpflegsgebühr in der gedachten öffent¬ lichen Krankenanstalt auf 1 K 60 h (eine Krone und sechzig Heller) per Kopf und Tag festgesetzt wurde. Z. 11.454. Steyr, 16. August 1902. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Sammlungs=Bewilligung. Mit dem Dekrete des k. k. Statthalterei=Präsidiums in Linz vom 10. August 1902, Z. 2790/Pr., wurde dem „Herz=Jesu=Kirchenbauverein in Linz=Lustenau“ für die Zeit vom 1. September 1902 bis 1. März 1903 die Bewilligung erteilt, in Oberösterreich die Beiträge der Vereinsmitglieder durch Sammlung einheben zu lassen und bei bekannten Wohltätern des Unternehmens Unterstützungen zum Vereins zwecke anzusuchen Hiebei ist eine Sammlung von Haus zu Haus und bei Behörden ausgeschlossen. Mit der Durchführung dieser Sammlung ist der Laienbruder der Redemptoristen=Niederlassung in Lustenau, Fr. Gabriel Stehr, betraut und wurde demselben das vor¬ geschriebene Sammelbuch ausgestellt. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden in Kenntnis gesetzt. zu gewähren. Im Falle des Ablebens solcher Aerzte während der übernommenen Dienstleistung erhalten ihre Witwen und Waisen eine Gnadengabe. Für hervorragende Dienstleistungen wird eine entsprechende Anerkennung erwirkt Die ordnungsmäßig ausgefertigten Bereitwilligkeits¬ Erklärungen sind gesammelt bis längstens 28. August l. I hieher zu senden, beziehungsweise wäre nötigenfalls bis dahin die Fehlanzeige zu erstatten. Erklärung. 1. Titel (Grad), Vor= und Zuname; Z. 11.455. Steyr, 16. August 1902. Geburtsjahr Wohnort (nebst Bezirk, Land); An alle Gemeinde=Vorstehungen und 4. Ort der Dienstleistung; 5. Ob mit den in der Zuschrift hekannt gegebenen k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Bedingungen einverstanden, beziehungsweise unter welchen Bedingungen sich der Unterfertigte bereit Ausforschung von Stellungspflichtigen, und zwar: erklärt. des am 19. Juni 1880 in Freudenthal geborenen, nach Karlsberg zuständigen Karl Schmidt, Sohnes der Aloisia Datum Schmidt, und Unterschrift. des am 17. Juli 1880 in Mödling geborenen, nach Zerawitz im Bezirke Prerau heimatberechtigten Anton Horäk, Sohnes des Florian und der Barbara Hordk, geb. Skřeček.

Militärtaxrestanten des am 16. Februar 1873 zu Deutschhause, Bezirk Stern¬ berg, als Sohn der Eheleute Karl Reichert und Maric Polzer, geborenen und dort heimatberechtigten Josef Reichert; des Johann Darmvozal, zuständig und geboren in Mikuleitz am 8. Mai 1870, Sohn des Josef und der Theresia Darmvozal, geborenen Prihoda; des Leo Marek, zuständig und geboren in Göding am 30. Juni 1869, Sohn des Theodor und der Anna Marek, geborenen Wallisch; des Johann Vanèk, zuständig und geboren in Welka am 21. März 1865, Sohn des Georg und der Elisabeth Vaněk, geborenen Slovak; des Raimund Polzer, geboren in Altendorf am 17. De¬ zember 1872 und dahin zuständig, Sohn des Alois und der Therese Polzer, geborenen Losert; des Hubert Gellner, geboren in Bautsch am 12. Oktober 1870 und dahin zuständig, Sohn des Leopold und der Aloisia Gellner, geborenen Band; Landsturmpflichtigen des am 18. Februar 1883 in Wsetin, im Bezirke Wallachisch¬ Meseritsch geborenen, unbekannten Ortes zuständigen August Hofbauer, Sohn des Anton und der Anna Hofbauer, geborenen Kislinger; des am 31. Oktober 1882 in Wetzow geborenen Franz Maleček, Sohn des Vinzenz und der Olympie Aloisie Josefa Maleček, geborenen Chmelař. Ueber ein positives Ergebnis ist zu berichten. Steyr, 16. August 1902. Z. 11.269. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Der im Amtsblatte Nr. 21 vom 22. Mai 1902, sub Z. 6245, beschriebene Ludwig Stöffler wurde eruiert Steyr, am 14. August 1902. Z. 1272/Sch. An alle Ortsschulräte und Schulleitungen. Sammlung von Volksliedern. Der k. k. Landesschulrat hat mit dem Erlasse vom 12. Juli l. J., Z. 15.105/III, folgendes anher eröffnet: „Die Universal=Edition=Aktiengesellschaft in Wien Maximilianstraße Nr. 11, beabsichtigt im Rahmen ihres mustergiltigen Unternehmens eine Reihe von Bänden zu veröffentlichen, deren Gesamtheit „Das Volkslied in Oesterreich“ eine musikalisch nationale Sammlung in einzelnen Bänden darstellen soll, wie sie bisher in so voll¬ ständiger Weise noch nicht existiert. Die Perlen des öster¬ reichischen Volksliedes sollen auf diese Weise nicht allein im Lande selbst, sondern der internationalen Vertriebstätigkeit der „Universal=Edition“ entsprechend der gesamten musi¬ kalischen Welt zugänglich gemacht werden. „Die Gesellschaft beabsichtigt, die Lieder sowohl mit dem Original=Nationaltext als auch in guter deutscher Ueber setzung erscheinen zu lassen. „Da dieses auf die Erhaltung der Volkslieder und deren weiteste Verbreitung gerichtete Unternehmen nicht nur ein patriotisches Werk darstellt, sondern auch der heimatlichen Kunst und dem österreichischen Volkscharakter ein unver¬ gängliches Denkmal zu setzen bestimmt erscheint, haltet das k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht dasselbe in jeder Beziehung für förderungswürdig „Die Beschaffung des umfangreichen Materials würde jedoch der Gesellschaft bedeutende Schwierigkeiten bereiten und könnte, wenn dies derselben allein überlassen bliebe, die Vollständigkeit der Sammlung leicht Schaden nehmen „Das Ministerium beabsichtigt daher die Gesellschaft hierin nach Kräften zu unterstützen. „Am zweckmäßigsten erscheint in dieser Beziehung, wenn die Mitwirkung der Schulbehörden insbesonders auch des Lehrpersonals des Landes, weiters die einzelnen Musiklehr¬ anstalten (hiebei in erster Linie die staatlich subventionierten), endlich die einzelnen musikalischen Vereine und sonst als Sammler von Volksliedern bekannte Persönlichkeiten heran¬ gezogen würden. „Der k. k. Bezirks=Schulrat wurde über Auftrag des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 23. Juni d. I., Z. 20.526, aufgefordert, von obigem die unterstehenden Schulleitungen zu verständigen und deren Mitwirkung an dem Gelingen des Werkes zu veranlassen sowie die übrigen in Betracht kommenden Faktoren auf das Unternehmen entsprechend aufmerksam zu machen und den¬ selben die möglichste Mitwirkung ans Herz zu legen. „Als Material für das Werk wären zunächst die bereits in Druck erschienenen Ausgaben der betreffenden nationalen Volkslieder, weiters Manuskriptesolcher Volkslieder und Abschriften derselben aus Sammlungen und musikalischen Archiven zu betrachten. „Die aus der Beschaffung dieses Materials sich er¬ gebenden Kosten ist die genannte Gesellschaft bereit, aus eigenem zu tragen, doch wird dort, wo es sich um die Be¬ willigung namhafterer Beträge handelt, vorher die Zu¬ stimmung des k. k. Ministeriums einzuholen sein." Die Ortsschulräte und Schulleitungen und das sämt¬ liche Lehrpersonale werden angewiesen, sich die Förderung dieses Unternehmens im Sinne des vorstehenden Erlasses recht angelegen sein zu lassen und über das erzielte Ergebnis bis 1. November l. J. im Wege des Ortsschulrates hieher zu berichten, eventuell einen Fehlbericht zu erstatten. Nr. 1313/Sch. Steyr, 20. August 1902. An alle Ortsschulräte und Schulleitungen. Auf Grund des Ergebnisses der statistischen Aufnahme der Volksschulen mit dem Zeitpunkte vom 15. Mai 1900, hat die k. k. statistische Zentral=Kommission eine Publikation ausgearbeitet, welche nunmehr unter dem Titel: Schematismus der allgemeinen Volksschulen und Bürgerschulen in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern, Wien 1902 im Verlage von Alfred Hölder, k. u. k. Hof= und Univer¬ sitätsbuchhändler, erschienen ist. Dieses Buch, dessen Ladenpreis geheftet 16 K 80 h in Halbfranz gebunden 18 K 60 h beträgt, enthält alle

wesentlichen die Volks= und Bürgerschulen betreffenden Daten, so namentlich den Standort der einzelnen Schulen, deren Klassenzahl und Unterrichtssprache, den Bestand eines eigenen Schulhauses und Schulgartens, Angaben über spezielle Lehrkurse, Schulbesuchserleichterungen und Wieder¬ holungsunterricht, über die Schülerzahl nach dem Geschlechte, Glaubensbekenntnisse und nach der Sprache ec. Ueber Auftrag des k. k. Ministeriums für Kultus¬ und Unterricht vom 5. d. M., Z. 18.737, wird auf das Erscheinen dieses Buches mit dem Beifügen aufmerksam gemacht, daß laut des Landesschulrats=Erlasses vom 17. Juli 1902, Nr. 2912, allfällige Bestellungen an die genannte Verlagsbuchhandlung zu richten sind, welche in Falle des im Wege des k. k. Landesschulrates erfolgenden Bezuges einer größeren Anzahl von Exemplaren einen Rabatt von 10% zu gewähren bereit ist. Steyr, 16. August. 1902. Z. 11.450. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden werden hiemit auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung“ Nr. 89 enthaltene Kundmachung der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 11. August 1902, Nr. 17.715/X, betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus Ungarn Kroatien und Slavonien in die diesseitige Reichshälfte, zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Steyr, 16. August 1902. Z. 11.448. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Steyr, 16. August 1902. Z. 11449. k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Zur Kenntnisnahme k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich zur Kenntnisnahme. Z. 17.975 X. in der Kundmachung Berichtsperiode vom 2. August bis 10. August 1902. betreffend das Verbot der Einfuhr von Rindvieh aus den 1. Rothlauf der Schweine. von der Lungenseuche betroffenen Sperrgebieten des Deutschen Reiches. Bestand der Seuche. Das k. k. Ministerium des Innern fand mit dem Bezirk Linz (Land): Gemeinde Kronsdorf, Ortschaft Erlasse vom 9. August d. J., Z. 33.982, auf Grund des Schieferegg Artikels 5 des Viehseuchenübereinkommens mit dem Deutschen Erlöschen der Seuche. Reiche vom 6. Dezember 1891 und des Punktes 5 des zugehörigen Schlußprotokolles (R.=G.=Bl. Nr. 16 ex 1892) Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft die Einfuhr von Rindvieh in die im Reichsrate vertretenen Nußbach. Königreiche und Länder aus nachstehenden von der Lungen¬ 2. Schweinepest. seuche betroffenen Sperrgebieten des Deutschen Reiches bis Bestand der Seuche. auf weiteres unbedingt zu verbieten, und zwar: Aus den Regierungsbezirken Oppeln und Magdeburg des Königreiches Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Stadt Urfahr. Preußen sowie aus der Kreishauptmannschaft Leipzig des Erlöschen der Seuche. Königreiches Sachsen. Dieses Verbot tritt an die Stelle des mit dem Erlasse Bezirk Freistadt: Gemeinde Königswiesen, der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 13. Juni d. I., Z. 12.772 Ortschaft Hörzenschlag verfügten Verbotes mit dem Tage der Verlautbarung in Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Stadt dem Amtsblatte zur „Linzer Zeitung“ in Wirksamkeit Urfahr. Uebertretungen desselben werden nach den Bestim¬ 3. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Prägarten. mungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.=G.= Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ort¬ Bl. Nr. 51, und des § 46 des allgemeinen Tierseuchen¬ schaft Steyrdorf. gesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35, geahndet 3. Rauschbrand der Rinder. Linz, am 11. August 1902. Für den k. k. Statthalter: Erlöschen der Seuche. Hein m. p Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Rosenau, Weißen¬ steinalpe. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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