Amtsblatt 1902/24 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Steyr, 4. Juni 1902. Z. 931/B.=Sch.=R. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Schulleitungen. Verwendung der Lehrer zur Betriebszählung. Zufolge Erlasses des k. k. o.=ö. Landesschulrathes vom 28. Mai 1902, Z. 2038, wird auf Grund des Erlasse¬ des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 21. Mai d. J., Z. 1176, gestattet, daß bei Vornahme der Zählung der gewerblichen und landwirtschaftlichen Betriebe Lehrer an Volks= und Bürgerschulen über Ansuchen der zu¬ ständigen politischen Bezirks=, bezw. Gemeinde=Behörden, im Falle dringenden Bedarfes unter der Bedingung verwende werden können, daß die durch Ausübung dieser Funktionen seitens der genannten Lehrkräfte versäumten Unterrichts¬ stunden eingebracht werden. forderung, der Kunde jede 14 Tage den nach Qualität nd Quantität angegebenen Bedarf an Ware zuzustellen Abgesehen von jenem Mißbrauche, welcher bei der be¬ zeichneten Betriebseinrichtung dadurch herbeigeführt werden kann, daß — wie dies in einem Falle konstatiert wurde die Vollmacht zum Aufsuchen von Bestellungen und die Vollmacht zum Austragen bestellter Waare ein und derselben Person erteilt wird, liegt die Vermutung nahe, daß die Bediensteten des Eduard König die durch die Ausführung der Bestellungen gebotene Gelegenheit insbesondere zum Betriebe eines unbefugten Hausierhandels in der Weise mi߬ brauchen, daß sie an Kunden andere oder mehr als die bestellte Ware, beziehungsweise die bestellte Ware in kürzeren Zeiträumen als in der Bestellung angegeben ist, verkaufen, oder daß sie Waren auch an Personen absetzen die keine Bestellungen gemacht haben. Der in Rede stehenden Betriebsweise wird allerdings soweit es sich wenigstens um den Verkehr mit dem Publikum handelt, in der Zukunft durch die Bestimmungen der im Reichsgesetzblatte des laufenden Jahres unter Nummer 49 kundgemachten Gewerbenovelle vom 25. Februar l. J. ein Ende gesetzt. Es empfiehlt sich jedoch zum Schutze der stabilen Gewerbetreibenden auch dafür zu sorgen, daß in der Zeit bis zum Eintritte der Wirksamkeit des bezogenen Gesetzes die Bediensteten Königs sorgfältig überwacht und im Falle Steyr,. 6. Juni 1902. Z. 7747. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Warnung. von Uebertretungen mit der gebotenen Strenge zur Ver¬ Laut einer an das k. k. Ministerium des Innern ge¬ antwortung gezogen werden. langten Mitteilung des k. u. k. Generalkonsulates in Frank Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. furt a. M. hat das „I. Zentral=Stellenbureau für land¬ Gendarmerie=Posten=Commanden zufolge des Erlasses der wirtschaftliche Dienstboten“ von Anton Peschke in Frankfurt k. k. o.-ö. Statthalterei vom 13. Mai l. I., Z. 8396/VIII, a. M., Paulsplatz 19, unter der Vorspiegelung der Be¬ mit der Weisung in die Kenntnis gesetzt, jedwede Wahr¬ schaffung von lohnender Arbeit etwa 100 deutschredende nehmung im Sinne der obigen Ausführungen behufs Personen aus Süd=Ungarn nach Frankfurt gelockt, wo sich weiterer Amtshandlung sogleich anher zur Anzeige zu in Wirklichkeit für 4 Personen Beschäftigung bringen. ergab, die anderen aber in Not gerieten, so daß 70 durch das genannte General=Konsulat auf Kosten des Ministeriums des Innern in Budapest repatriier Z. 999/B.=Sch.=R. Steyr, am 8. Juni 1902. werden mußten. Da es nicht ausgeschlossen ist, daß das genannte An sämmtliche Schulleitungen. „Bureau“ seine Thätigkeit auch auf Oesterreich erstrecke, Professor Anton Rolleder=Stiftung. werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Statthalterei¬ Erlasses vom 23. Mai 1902, Z. 10.762/II, angewiesen, Die Interessen aus der Professor Anton Rolleder¬ in geeigneter Weise dafür zu sorgen, daß gegebenenfalls Stiftung für in bedrängter Lage befindliche, eine tadellose die heimischen Arbeiter auf die Gefahr einer Benachteiligung dienstliche Verwendung ausweisende Volksschul=Lehrpersonen aufmerksam gemacht werden. der Bezirke Steyr Stadt und Land kommen heuer im Land¬ bezirke Steyr zur Verleihung. Bewerber um dieselben haben ihre gestempelten, mit einer Dienstestabelle belegten Gesuche im vorschriftsmäßigen Steyr, 3. Juni 1902. Z. 7163. Dienstwege bis 25. Juni l. J. hieramts einzubringen. Hie¬ bei wird bemerkt, daß die in der Vorrede zur Heimatkunde An alle Gemeinde=Vorstehungen und von Steyr angeführten Lehrpersonen des Bezirkes in erster Linie berücksichtigt werden. k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Laut des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 10. April 1902, Z. 5787, betreibt den gepflogenen Erhebungen zufolge der Kaffee=Surrogat=Erzeuger und Steyr, 9. Juni 1902. Z. 7289. Gemischtwarenhändler Eduard König in Schwechat den Ab¬ satz von Kaffee=Surrogaten und Spezerei=Artikeln in der An alle Gemeinde=Vorstehungen und diesseitigen Reichshälfte in namhaftem Umfange auf die k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Weise, daß er durch Agenten beim Publikum Bestellungen sammeln und diese durch bevollmächtigte Austräger aus¬ Ausforschung führen läßt. des am 9. November 1878 in Ratzlawitz, Bezirk Prerau Die Bestellscheine enthalten in der Regel die an der Gewerbsinhaber gerichtete und bis auf Widerruf giltige Auf¬ geborenen und heimatsberechtigten, stellungspflichtigen Anton

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