Amtsblatt 1902/24 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 24. Steyr, am 12. Juni. 1902. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden. Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. sind nur in eigener staatlicher Regie geführte, nicht aber Steyr, 10. Juni 1902. verpachtete oder an Privatunternehmungen vergebene Betriebe oder Arbeiten. An alle Gemeinde=Vorstehungen. sind, sofern Unbefugte Gewerbebetriebe Unter Einem gelangen die Reichs=Gesetz=Blätter Produktionsgewerbe betreffen, mittels Heimarbeiter¬ Stück XLVIII, XLIX, L, LI und LI an die Gemeinden zur karten zu zählen; unbefugte Handelsbetriebe mit Hinausgabe Betriebsbögen Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zi Personen, welche ohneim Besitze eines Gewerbe¬ berichten. scheines oder einer Lizenz für gewerbliche Arbeiten zu sein, in den Wohnungen von Privatkunden (Kunden, Steyr, 7. Juni 1902 Z. 7811. welche selbst nicht Gewerbetreibende sind) für eigene Rechnung Gewerbsarbeiten verrichten — sogenannte Störarbeiter sind nicht zu zählen, wenn sie ausschließlich außer An alle Gemeinde=Vorstehungen. Hause (bei Kunden) arbeiten; wenn sie jedoch zeitweilig Im Sinne der Landst.=Org.=Vorschrift § 8 und Wehr¬ auch zu Hause Gewerbearbeiten verrichten, sind sie mittel¬ Vorschrift, I. Th., § 21 P. 1, folgen die Matrikel=Auszüg Heimarbeiterkarten zu zählen. Betreffs der Zählung nebst den sonstigen Erhebungsakten über die Landsturm¬ größerer landwirtschaftlicher Unternehmungen wird unter pflichtigen des Geburtsjahres 1883 an die Gemeinde=Vor¬ Bezugnahme auf den hierämtlichen Erlaß vom 22. Mai l. J., stehungen zurück Z. 11.005/II, darauf hingewiesen, daß gemäß der Belehrung Dieselben sind sorgfältig aufzubewahren, um seinerzeit auf Seite 1 des Landwirtschaftsbogens (Formular 6) für bei Verfassung der Stellungs=Verzeichnisse für diesen Jahr jeden einheitlich bewirtschafteten Gutskörper ein eigener Land¬ gang als Grundlage zu dienen. Bis zu diesem Zeitpunkte wirtschaftsbogen selbst dann auszustellen ist, wenn dieser sind die notwendigen Eruierungen über jene Leute eingehend mit anderen unter gemeinsamer Oberleitung steht. zu pflegen, deren gegenwärtiger Aufenthalt und sonst nötiger Demgemäß kann keinesfalls der gesamte landwirtschaft¬ Daten zur Verfassung der Stellungslisten noch unbekannt sind liche Besitz eines Großgrundbesitzers als ein Betrieb an¬ gesehen werden, sofern er nicht etwa einheitlich bewirtschaftet, beziehungsweise geleitet wird. Die in der Person des Besitzers Steyr, 10. Juni 1902. Z. 7923. oder eines oder mehrerer Bevollmächtigten vereinigte Oberleitung des Gesamtbesitzes oder bestimmter Gruppen An alle Gemeinde=Vorstehungen, Zählungs¬ desselben steht der Ausfüllung besonderer Betriebsbogen für jeden einzelnen einheitlich bewirtschafteten Gutskörper (land Kommissäre und Revisoren. wirtschaftlichen Betrieb) nicht im Wege. Betriebszählung. Analog ist auch die Frage der Betriebseinheit bein Bergbau zu entscheiden. Weder die Einheit der Bergbau¬ Das k. k. Handelsministerium hat mit dem Erlass¬ Unternehmung (des Besitzers) noch die einzelne Schachtanlage, vom 3. Juni 1902, Z. 1885/H.=M., eröffnet, daß übe sondern die einheitliche Betriebsleitung bildet das Merkmal mehrere dahin gelangte Anfragen, betreffend einzelne bei de nach welchem die Zahl der auszufüllenden Betriebsbogen zu Betriebszählung aufgetauchte Zweifel, im Einvernehmen der bestimmen sein wird beteiligten Zentralstellen nachfolgende Entscheidungen getroffen Selbstverständlich ist, auch wenn der nämliche Betriebs wurden, von welcher hiemit die Zählungsfunktionäre in leiter mehreren gleichartigen Betrieben vorsteht, deren Eigen¬ Kenntnis gesetzt werden tümer aber von einander verschieden sind, für jeden dieser Als „Staatsbetriebe“ anzusehen und demgemäß Betriebe ein separater Betriebsbogen auszufüllen. mit Ausnahme der militärischen Betriebe — nicht zu zähler

Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen, Zählungs¬ kommissäre und Revisoren zufolge Erlasses der k. k. ober¬ österreichischen Statthalterei in Linz vom 7. Juni 1902, Z. 12.415/II, in die Kenntnis gesetzt. Steyr, 9. Mai 1902. Z. 7682. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Praktische Uebungen der Frequentanten der k. u. k. Kriegsschule. Mit dem Erlasse des k. u. k. Reichskriegs=Ministeriums, Abth. 6, Nr. 4084, vom 9. November 1895 wurde das k. u. k. Kriegsschul=Kommando beauftragt, behufs Vorsorge für Unterkunft und sonstige Erfordernisse während der all¬ jährlich durchzuführenden praktischen Uebungen der Frequen¬ tanten mit den kompetenten Behörden das direkte Einver¬ nehmen zu pflegen. Infolge der Note des genannten Kommandos vom 20. Mai l. J., Res.=Nr. 289, wird den Gemeinde=Vor¬ stehungen somit ein den Bezirk Steyr betreffender Aus¬ zug aus dem Reiseprogramme für die taktische Studien¬ reise des 2. Jahrganges (Beilage I), dann je ein Auszug aus den Uebersichten der Uebungs=Mappierungs=Stationen der Frequentanten des 1. Jahrganges (Beilage II) und der Nächtigungsstationen dieser Frequentanten (Beilage III) zur Kenntnisnahme und entsprechenden weiteren Verständigung mit nachstehenden Bemerkungen übersendet: Die Leiter der Uebungspartien sind angewiesen, die tatsächlich erforderliche Unterkunft, Durchzugskost für die Mannschaft und die etwa notwendigen Vorspannsfuhren bei den Ortsbehörden rechtzeitig vorher anzusprechen. Hinsichtlich der Mappierungs=Uebungen des 1. Jahr¬ ganges wird bekanntgegeben, daß bis zum 19. Juli nur einzelne Offiziere mit ihren Handlangern in den Mappierungs¬ Hauptstationen bleiben, die übrigen jedoch in den Arbeits¬ stationen der Umgebung wohnen werden. Mit 20. Juli werden die Abteilungen neu formiert und haben nunmehr die in der Beilage III angegebenen Nächtigungs=Stationen für alle Offiziere und deren Diener Geltung. Insbesondere wird auch dahin zu wirken sein, daß die von den Offizieren gesetzten Signale und sonstigen Zeichen während der Dauer der Arbeiten von Unberufenen nicht entfernt oder umgeworfen werden. Von den Offizieren wird das zu ihren Arbeiten erforderliche Materiale, wie Stangen, Bretter u. dgl. gegen sofortige Bezahlung gekauft und jede Art von Feldschäden vermieden werden. Sollten sich dennoch Feldschäden ergeben, so werden dieselben im Einvernehmen mit dem Beschädigten sogleich beglichen werden. Auch wird die Beistellung von Vorspanns¬ wägen zur Uebersiedlung der Offiziere in ihre Arbeits¬ stationen und zum Transporte der Instrumente erforder lich sein. Von jeder Mappierungsabteilung wird ein Offizier samt Diener als Quartiermacher bereits am 28. Juni in der Hauptstation eintreffen. Derselbe wird auch die Verein¬ barung wegen der etwa nötigen Erfolgung der Durchzugs¬ verpflegung an die Mannschaft treffen. Beilage I. Stand der Abtheilung: 12 Offiziere, 14 Mann. Reise=Programm für die taktische Studienreise des 2. Jahrganges 1902. 2. Abtheilung Datum Oberstleutnant Anton Bellmond Edler v. Adlershorst 8. Juli Kremsmünster 9. Juli Steyr Steyr 10. Juli Beilage II. Uebersicht der Uebungs=Mappierungs=Stationen der Frequentanten des 1. Jahrganges der k. und k. Kriegsschule im Jahre 1902. Anzahl von Anmerkung Mappierungs=Hauptstatior Mann . Kremsmünster . 700 Beilage III. Uebersicht der Nächtigungsstationen der Frequentanten des 1. Jahr ganges während der Uebungsreise im Jahre 1902. Abteilung Nr. 14 Offiziere 14 Offiziere Stand 28 Mann 28 Mann Kremsmünster Juli 29. „ 30. „ Steyr 1. August Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz vom 1. Juni 1902, Z. 10.992/IV, zur Verständigung der Bevölkerung in die Kenntnis gesetzt.

Steyr, 4. Juni 1902. Z. 931/B.=Sch.=R. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Schulleitungen. Verwendung der Lehrer zur Betriebszählung. Zufolge Erlasses des k. k. o.=ö. Landesschulrathes vom 28. Mai 1902, Z. 2038, wird auf Grund des Erlasse¬ des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 21. Mai d. J., Z. 1176, gestattet, daß bei Vornahme der Zählung der gewerblichen und landwirtschaftlichen Betriebe Lehrer an Volks= und Bürgerschulen über Ansuchen der zu¬ ständigen politischen Bezirks=, bezw. Gemeinde=Behörden, im Falle dringenden Bedarfes unter der Bedingung verwende werden können, daß die durch Ausübung dieser Funktionen seitens der genannten Lehrkräfte versäumten Unterrichts¬ stunden eingebracht werden. forderung, der Kunde jede 14 Tage den nach Qualität nd Quantität angegebenen Bedarf an Ware zuzustellen Abgesehen von jenem Mißbrauche, welcher bei der be¬ zeichneten Betriebseinrichtung dadurch herbeigeführt werden kann, daß — wie dies in einem Falle konstatiert wurde die Vollmacht zum Aufsuchen von Bestellungen und die Vollmacht zum Austragen bestellter Waare ein und derselben Person erteilt wird, liegt die Vermutung nahe, daß die Bediensteten des Eduard König die durch die Ausführung der Bestellungen gebotene Gelegenheit insbesondere zum Betriebe eines unbefugten Hausierhandels in der Weise mi߬ brauchen, daß sie an Kunden andere oder mehr als die bestellte Ware, beziehungsweise die bestellte Ware in kürzeren Zeiträumen als in der Bestellung angegeben ist, verkaufen, oder daß sie Waren auch an Personen absetzen die keine Bestellungen gemacht haben. Der in Rede stehenden Betriebsweise wird allerdings soweit es sich wenigstens um den Verkehr mit dem Publikum handelt, in der Zukunft durch die Bestimmungen der im Reichsgesetzblatte des laufenden Jahres unter Nummer 49 kundgemachten Gewerbenovelle vom 25. Februar l. J. ein Ende gesetzt. Es empfiehlt sich jedoch zum Schutze der stabilen Gewerbetreibenden auch dafür zu sorgen, daß in der Zeit bis zum Eintritte der Wirksamkeit des bezogenen Gesetzes die Bediensteten Königs sorgfältig überwacht und im Falle Steyr,. 6. Juni 1902. Z. 7747. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Warnung. von Uebertretungen mit der gebotenen Strenge zur Ver¬ Laut einer an das k. k. Ministerium des Innern ge¬ antwortung gezogen werden. langten Mitteilung des k. u. k. Generalkonsulates in Frank Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. furt a. M. hat das „I. Zentral=Stellenbureau für land¬ Gendarmerie=Posten=Commanden zufolge des Erlasses der wirtschaftliche Dienstboten“ von Anton Peschke in Frankfurt k. k. o.-ö. Statthalterei vom 13. Mai l. I., Z. 8396/VIII, a. M., Paulsplatz 19, unter der Vorspiegelung der Be¬ mit der Weisung in die Kenntnis gesetzt, jedwede Wahr¬ schaffung von lohnender Arbeit etwa 100 deutschredende nehmung im Sinne der obigen Ausführungen behufs Personen aus Süd=Ungarn nach Frankfurt gelockt, wo sich weiterer Amtshandlung sogleich anher zur Anzeige zu in Wirklichkeit für 4 Personen Beschäftigung bringen. ergab, die anderen aber in Not gerieten, so daß 70 durch das genannte General=Konsulat auf Kosten des Ministeriums des Innern in Budapest repatriier Z. 999/B.=Sch.=R. Steyr, am 8. Juni 1902. werden mußten. Da es nicht ausgeschlossen ist, daß das genannte An sämmtliche Schulleitungen. „Bureau“ seine Thätigkeit auch auf Oesterreich erstrecke, Professor Anton Rolleder=Stiftung. werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Statthalterei¬ Erlasses vom 23. Mai 1902, Z. 10.762/II, angewiesen, Die Interessen aus der Professor Anton Rolleder¬ in geeigneter Weise dafür zu sorgen, daß gegebenenfalls Stiftung für in bedrängter Lage befindliche, eine tadellose die heimischen Arbeiter auf die Gefahr einer Benachteiligung dienstliche Verwendung ausweisende Volksschul=Lehrpersonen aufmerksam gemacht werden. der Bezirke Steyr Stadt und Land kommen heuer im Land¬ bezirke Steyr zur Verleihung. Bewerber um dieselben haben ihre gestempelten, mit einer Dienstestabelle belegten Gesuche im vorschriftsmäßigen Steyr, 3. Juni 1902. Z. 7163. Dienstwege bis 25. Juni l. J. hieramts einzubringen. Hie¬ bei wird bemerkt, daß die in der Vorrede zur Heimatkunde An alle Gemeinde=Vorstehungen und von Steyr angeführten Lehrpersonen des Bezirkes in erster Linie berücksichtigt werden. k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Laut des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 10. April 1902, Z. 5787, betreibt den gepflogenen Erhebungen zufolge der Kaffee=Surrogat=Erzeuger und Steyr, 9. Juni 1902. Z. 7289. Gemischtwarenhändler Eduard König in Schwechat den Ab¬ satz von Kaffee=Surrogaten und Spezerei=Artikeln in der An alle Gemeinde=Vorstehungen und diesseitigen Reichshälfte in namhaftem Umfange auf die k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Weise, daß er durch Agenten beim Publikum Bestellungen sammeln und diese durch bevollmächtigte Austräger aus¬ Ausforschung führen läßt. des am 9. November 1878 in Ratzlawitz, Bezirk Prerau Die Bestellscheine enthalten in der Regel die an der Gewerbsinhaber gerichtete und bis auf Widerruf giltige Auf¬ geborenen und heimatsberechtigten, stellungspflichtigen Anton

Haluzik, Sohnes des Franz und der Franziska Haluzik, § 16 sub lit. a, b, c, d, e, f und g G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39). 2. Leopold Grießer, Malergewerbe geborenen Rysanek; in Markt Weyer Nr. 76. 3. Kaspar Gartenlehner, Schuh¬ und der Militärtaxrestanten machergewerbe in Sarning Nr. 4, Gemeinde Garsten 4. Anton Petter, Webergewerbe in Hintstein, Gemeinde Josef Göbel, im Jahre 1871 in Frankstadt als Sohn der Großraming. 5. Franz Scheitterbauer, Bäckergewerbe in Eheleute Johann Göbel und Josefa Dittrichgeboren, im Stein Nr. 5, Gemeinde St. Marien. 6. Anna Ehrlich, Bezirke Sternberg heimatberechtigt; Damenkleidermachergewerbe in Bad Hall, Bahnhofstraße und Leopold Kuchař, am 24. Juli 1874 zu Jablunkau Nr. 139. 7. Anton Oppl, Frächtergewerbe in Lumplgraben als Sohn der Eheleute Karl Kuchar und Julie Halbsch Nr. 1, Gemeinde Großraming. 8. Richard Ehrlich, Fahrrad¬ geboren, zu Nemětitz im Bezirke Wall.=Meseritsch heimat¬ und Nähmaschinenhandel samt Reparaturwerkstätte ohne berechtigt. Feuerung, in Bad Hall, Kirchengasse Nr. 6/4. 9. Leopold Ueber ein positives Ergebnis ist bis 1. August l. J. Derfler, Holzverschleiß in Blumau Nr. 29, Gemeinde zu berichten. Neustift. 10. Franz Schachermayr, Futter= und Dresch¬ maschinengewerbe in Wickendorf Nr. 13, Gemeinde Losen¬ steinleiten. 11. Franz Obergruber, Knochenstampfgewerbe in Steyr, 9. Juni 1902 Z. 7687. Hofberg Nr. 9, Gemeinde Neustift. 12. Franz Scheitter bauer, Gast= und Schankgewerbe in Stein Nr. 5, Gemeinde St. Marien (Berechtigung § 16 lit. b, c, d, f und g An alle Gemeinde=Vorstehungen und G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39). 13. Alois k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. irtl, Gast= und Schankgewerbe in Neuhofen Nr. 54 (Berechtigung § 16 lit. a, b, c, d, e, f und g G.=O. vom Widerruf der Forschung nach nachbenannten Stel¬ 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39). lungspflichtigen beziehungsweise Militärtaxrestanten. B. Gewerbelöschungen. Franz Cup, Amts=Blatt Nr. 6 ex 1902, sub 1. Anna Koller, Gemischtwarenhandel in Neuhofen Z. 1364; Nr. 106. 2. Max Lochner, Bäckergewerbe in Unterburgfried Franz Axmann, Amts=Blatt Nr. 12 ex 1902 Nr. 11, Gemeinde Land Kremsmünster. 3. Karl Güntner, sub Z. 3484 Fleischhauerei in Markt Kremsmünster Nr. 52. 4. David Vincenz Aichhorn, Amts=Blatt Nr. 14 ex 1902, Dirrer, Uhrmachergewerbe in Ramingsteg Nr. 48, Gemeinde sub Z. 4173 St. Ulrich. 5. Josef Wegscheider, Brauerei in Sierninghofen, Josef Brbka, Amts=Blatt Nr. 15 ex 1902, sub Gemeinde Sierning. 6. Oswald Hochrieser, Gast= und Z. 4393. Schankgewerbe in Dörfl Nr. 4, Gemeinde Neustift. 7. Willibalt Reithmayr, Victualienhandel in Sierninghofen Nr. 27, Gemeinde Sierning. 8. Anna Kunz, Strohhuthandel in Steyr, 1. Juni 1902. Neuzeug Nr. 181, Gemeinde Sierning. 9. Rosa Himmel¬ freundpointner, Gast= und Schankgewerbe in Bad Hall An die Genossenschafts= und Krankencassen¬ Nr. 72. 10. Josef Hörmann, Gemischtwarenhandel in Lausa Nr. 152. Vorstehungen C. Sonstige Gewerbeveränderungen. zur Kenntnisnahme. Leopold Grießer, Vergoldergewerbe in Markt Weyer Nr. 73. Standortverlegung: Markt Weyer Nr. 76. 2. Johann A. Gewerbeverleihungen pro Mai 1902. Walcher, Schuhmachergewerbe in Nachderenns Nr. 41, Gemeinde Franz Brandstätter, Gast= und Schankgewerbe in Land Weyer. Standortverlegung: Kleinreifling Nr. 32, Brandstatt Nr. 41, Gemeinde Piberbach (Berechtigungen Gemeinde Land Weyer. Der k. k. Statthaltereirath: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2